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Jesmond Dene schrieb vor 45 Minuten:

Zwischen 1.8.2019 bis 31.1.2020 liegen doch genau sechs Monate, also könnte ich das eventuell auch so auslegen, dass ich zum 31.1.2020 kündigen kann..

Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden.

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Baltic Cup Champion
revo schrieb vor einer Stunde:

Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden.

 

Ich sehe da auch keinen Interpretationsspielraum für etwas anderes.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Also wenn er mit 31 Dez kündigt, müsste er auch mit 31.1. ausziehen können. Sind 6 Monate und Kündigungsfrist von 1 Monat ist eingehalten. Finde schon, dass man es so auch lesen kann.

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Wien nur du allein!
cmburns schrieb Gerade eben:

Also wenn er mit 31 Dez kündigt, müsste er auch mit 31.1. ausziehen können. Sind 6 Monate und Kündigungsfrist von 1 Monat ist eingehalten. Finde schon, dass man es so auch lesen kann.

Seh ich eigentlich auch so. Kündigungstermin ist ja der Tag, an dem der Vertrag endet, und nicht an dem die Kündigung abgeschickt wird bzw. beim Vermieter eintrifft (zweiteres ist nämlich relevant).

Was meint @DonFetzo?

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Rapid. Immer. Überall.
revo schrieb am 8.10.2019 um 13:48 :

Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden.

In der Praxis wird’s in der Regel so gehandhabt. Ist aber schlecht formuliert. 

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt 

Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? 

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ASB-Legende
Jesmond Dene schrieb am 8.10.2019 um 12:31 :

Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag. Folgende Klausel wurde zur Kündigung vereinbart:

Wann kann ich nun erstmals das Mietverhältnis vorzeitig aufkündigen? Zum 31.1.2020 oder zum 29.2.2020?

 

Neocon schrieb am 10.10.2019 um 15:56 :

Seh ich eigentlich auch so. Kündigungstermin ist ja der Tag, an dem der Vertrag endet, und nicht an dem die Kündigung abgeschickt wird bzw. beim Vermieter eintrifft (zweiteres ist nämlich relevant).

Was meint @DonFetzo?

Wohl 31.03.2020. Die Idee mit 31.01.2020 kannst einem Richter niemals logisch erklären und 29.02.2020 ist meiner Ansicht nach auch grenzwertig. Mieterfreundlich würde ich natürlich mit 29.02.2020 kündigen. Bei MRG hast ja auch 12 + 3 = 16. Daher wird da wohl 6 + 1 = 8 ergeben.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/Seite.210281.html

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ASB-Legende

Edith: Es kann eigentlich nur der 31.03.2020 sein. Kündbar ist der Vertrag nämlich erst ab 01.02.2020. Kündigungsfrist dann einhalten und somit bist beim 31.03.2020. Kündig trotzdem mit Datum 29.02.2020. Vielleicht kennt sich der Vermieter nicht so gut aus. 

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ASB-Legende
Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 :

Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt 

Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? 

Naja, vertragliche Haftung gibt es hier keine. Musst den Baufirmen schon ein Verschulden nachweisen und ohne Gutachter wird das nicht gegen. Ist also mit Kosten verbunden und wenn die Mauer dazu auch noch marode ist, wird es schwierig. 

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Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 :

Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt 

Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? 

Grundsätzlich sollte die Baufirma im Vorfeld eine Beweissicherung gemacht haben! Meistens gehen die durch und Filmen alles ab! Einfach mal die ausführende Firma und oder den Auftraggeber der Firma kontaktieren!! Sowas kommt eigentlich laufend vor, sollte lösbar sein!

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Im ASB-Olymp

Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018"  steht.
Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt?

Spoiler

DSC_0903_1571815485120470_v0_h.jpg&cfs=1

Wozu?


E: Bild hinzugefügt

bearbeitet von herr_bert

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
herr_bert schrieb vor 6 Stunden:

Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018"  steht.
Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt?

  Inhalt unsichtbar machen

DSC_0903_1571815485120470_v0_h.jpg&cfs=1

Wozu?


E: Bild hinzugefügt

komplett absurd das aufs taferl schreiben zu müssen.

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Im ASB-Olymp

Vereinsrecht: Ein neuer Vorstand wird gewählt, der alte scheidet aus. Wer muss die Änderungen bekannt geben? der alte oder der neue Vorstand. Bitte mit Verweis auf die entsprechende Passage, vielen Dank.

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