revo Oasch Beitrag melden Geschrieben 8. Oktober 2019 Jesmond Dene schrieb vor 45 Minuten: Zwischen 1.8.2019 bis 31.1.2020 liegen doch genau sechs Monate, also könnte ich das eventuell auch so auslegen, dass ich zum 31.1.2020 kündigen kann.. Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Beitrag melden Geschrieben 8. Oktober 2019 revo schrieb vor einer Stunde: Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden. Ich sehe da auch keinen Interpretationsspielraum für etwas anderes. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 10. Oktober 2019 Also wenn er mit 31 Dez kündigt, müsste er auch mit 31.1. ausziehen können. Sind 6 Monate und Kündigungsfrist von 1 Monat ist eingehalten. Finde schon, dass man es so auch lesen kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 10. Oktober 2019 cmburns schrieb Gerade eben: Also wenn er mit 31 Dez kündigt, müsste er auch mit 31.1. ausziehen können. Sind 6 Monate und Kündigungsfrist von 1 Monat ist eingehalten. Finde schon, dass man es so auch lesen kann. Seh ich eigentlich auch so. Kündigungstermin ist ja der Tag, an dem der Vertrag endet, und nicht an dem die Kündigung abgeschickt wird bzw. beim Vermieter eintrifft (zweiteres ist nämlich relevant). Was meint @DonFetzo? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 10. Oktober 2019 revo schrieb am 8.10.2019 um 13:48 : Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden. In der Praxis wird’s in der Regel so gehandhabt. Ist aber schlecht formuliert. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 19. Oktober 2019 Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 21. Oktober 2019 Jesmond Dene schrieb am 8.10.2019 um 12:31 : Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag. Folgende Klausel wurde zur Kündigung vereinbart: Wann kann ich nun erstmals das Mietverhältnis vorzeitig aufkündigen? Zum 31.1.2020 oder zum 29.2.2020? Neocon schrieb am 10.10.2019 um 15:56 : Seh ich eigentlich auch so. Kündigungstermin ist ja der Tag, an dem der Vertrag endet, und nicht an dem die Kündigung abgeschickt wird bzw. beim Vermieter eintrifft (zweiteres ist nämlich relevant). Was meint @DonFetzo? Wohl 31.03.2020. Die Idee mit 31.01.2020 kannst einem Richter niemals logisch erklären und 29.02.2020 ist meiner Ansicht nach auch grenzwertig. Mieterfreundlich würde ich natürlich mit 29.02.2020 kündigen. Bei MRG hast ja auch 12 + 3 = 16. Daher wird da wohl 6 + 1 = 8 ergeben. https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/Seite.210281.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 21. Oktober 2019 Edith: Es kann eigentlich nur der 31.03.2020 sein. Kündbar ist der Vertrag nämlich erst ab 01.02.2020. Kündigungsfrist dann einhalten und somit bist beim 31.03.2020. Kündig trotzdem mit Datum 29.02.2020. Vielleicht kennt sich der Vermieter nicht so gut aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 21. Oktober 2019 Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 : Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? Naja, vertragliche Haftung gibt es hier keine. Musst den Baufirmen schon ein Verschulden nachweisen und ohne Gutachter wird das nicht gegen. Ist also mit Kosten verbunden und wenn die Mauer dazu auch noch marode ist, wird es schwierig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 21. Oktober 2019 Devil Jin schrieb am 19.10.2019 um 23:02 : Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? Grundsätzlich sollte die Baufirma im Vorfeld eine Beweissicherung gemacht haben! Meistens gehen die durch und Filmen alles ab! Einfach mal die ausführende Firma und oder den Auftraggeber der Firma kontaktieren!! Sowas kommt eigentlich laufend vor, sollte lösbar sein! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
horr1911 Chef Beitrag melden Geschrieben 22. Oktober 2019 Admira Fan schrieb vor 11 Stunden: Grundsätzlich sollte die Baufirma im Vorfeld eine Beweissicherung gemacht haben! This! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_bert Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 23. Oktober 2019 (bearbeitet) Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018" steht. Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt? Spoiler Wozu? E: Bild hinzugefügt bearbeitet 23. Oktober 2019 von herr_bert 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 23. Oktober 2019 Die Grazer Zeitung fungiert als ein Amtsblatt. Das heißt neue oder geänderte Landesgesetze werden dort publik gemacht. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 23. Oktober 2019 herr_bert schrieb vor 6 Stunden: Unter manchen Fahrverboten sind Zusatztafeln angebracht, auf denen z.B. "Laut Grazer Zeitung vom XX.XX.2018" steht. Soll da ein Zeitungsartikel als Grundlage gelten, muss ein Fahrverbot veröffentlicht werden bevor es gilt? Inhalt unsichtbar machen Wozu? E: Bild hinzugefügt komplett absurd das aufs taferl schreiben zu müssen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 25. Oktober 2019 Vereinsrecht: Ein neuer Vorstand wird gewählt, der alte scheidet aus. Wer muss die Änderungen bekannt geben? der alte oder der neue Vorstand. Bitte mit Verweis auf die entsprechende Passage, vielen Dank. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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