cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 Juristendeutsch - Deutsch: "Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu? Könnte man den Leuten dann auch so hinschreiben, erklärend, jemand aus der weiteren Familie ist verwirrt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 cmburns schrieb vor 3 Minuten: Juristendeutsch - Deutsch: "Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu? Könnte man den Leuten dann auch so hinschreiben, erklärend, jemand aus der weiteren Familie ist verwirrt. Ist das nicht dass mit dem Erbe erst amal die Gläubiger des Toten ausbezahlt werden müssen? Hatte ich glaub ich mal bei einer mündlichen Zwischenprüfung in der HAK 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 ooeveilchen schrieb vor 7 Minuten: Ist das nicht dass mit dem Erbe erst amal die Gläubiger des Toten ausbezahlt werden müssen? Hatte ich glaub ich mal bei einer mündlichen Zwischenprüfung in der HAK Eh, in dem Fall überwiegen die Passiva und es läuft auf ablehnen hinaus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 cmburns schrieb vor 12 Minuten: Juristendeutsch - Deutsch: "Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu? Nein das bedeutet, dass der Nachlass überschuldet ist (und die Erben daher keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben bzw. werden). Die Gläubiger bekommen nun die restlichen Aktiva überlassen. Gläubiger kann z.B. derjenige sein, der das Begräbnis bezahlt hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 Neocon schrieb vor 1 Minute: Nein das bedeutet, dass der Nachlass überschuldet ist (und die Erben daher keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben bzw. werden). Die Gläubiger bekommen nun die restlichen Aktiva überlassen. Gläubiger kann z.B. derjenige sein, der das Begräbnis bezahlt hat. So hab ichs eh ca. gemeint, danke, auf jeden Fall wird nicht angetreten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bertl80 Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 Admira Fan schrieb vor 10 Minuten: Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch? Machs einfach 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 Admira Fan schrieb vor 11 Minuten: Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch? Du solltest explizit die Garantie und Gewährleistung ausschließen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch?Nix is logisch wennst einen Deppen erwischt, also immer alles schriftlich... Schont die Nerven und spart Zeit 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 (bearbeitet) Admira Fan schrieb vor 4 Stunden: Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch? Rein prinzipiell ist es unnötig, sofern du eben eine kostenlose Privatanzeige aufgibst. Wenn du dich auf deinem Profil auch als Privatperson ausgibst und noch dazu keine Rechnungen ausstellst, bist du zu 99,9999 % auf der sicheren Seite. Um auch im Worst-Case-Szenario nicht belangt werden zu können, kannst du dazuschreiben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und daher kein Umtausch- und auch kein Gewährleistungsanspruch besteht. bearbeitet 10. September 2019 von sulza 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 sulza schrieb vor 4 Minuten: Rein prinzipiell ist es unnötig, sofern du eben eine kostenlose Privatanzeige aufgibst. Wenn du dich auf deinem Profil auch als Privatperson ausgibst und noch dazu keine Rechnungen ausstellst, bist du zu 99,9999 % auf der sicheren Seite. Um auch im Worst-Case-Szenario nicht belangt werden zu können, kannst du dazuschreiben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und daher kein Umtausch- und auch kein Gewährleistungsanspruch besteht. im best-case-szenario schließt er die gewährleistung aus, wenn er keine geben will. dafür braucht es keine begründung, aber tun muss man es schon - der status als privatkäufer ist alleine nicht ausreichend. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. September 2019 Besten Dank für eure Inputs! Hab die Anzeige jetzt einfach angepasst 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Beitrag melden Geschrieben 8. Oktober 2019 Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag. Folgende Klausel wurde zur Kündigung vereinbart: Zitat Das Mietverhältnis beginnt am 01. August 2019 und wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Es endet daher mit 31. Juli 2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Mieter hat erstmalig nach Ablauf von sechs Monaten der ursprünglich vereinbarten Laufzeit das Recht, das Mietverhältnis vorzeitig - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat - jeweils zum Monatsletzten aufzukündigen. Wann kann ich nun erstmals das Mietverhältnis vorzeitig aufkündigen? Zum 31.1.2020 oder zum 29.2.2020? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 8. Oktober 2019 naja, august+6 monate ist februar, oder? also mit ende februar 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Beitrag melden Geschrieben 8. Oktober 2019 Zwischen 1.8.2019 bis 31.1.2020 liegen doch genau sechs Monate, also könnte ich das eventuell auch so auslegen, dass ich zum 31.1.2020 kündigen kann.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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