Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

Recommended Posts

Baltic Cup Champion
-grünweiß- schrieb vor 1 Stunde:

Wie soll ich vorgehen? :nervoes:

 

Zahlen. Wenn du nicht zahlst wir aus der Anonymverfügung eine Anzeige mit Lenkererhebung, welche wesentlich teurer ist. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, die kannst du nur verfallen lassen. Lässt du es zur Anzeige kommen, dann kannst du Einspruch erheben. Du musst dann beweisen, dass du mit Licht gefahren bist, was ich für unmöglich halte (also, den Beweis zu erbringen, nicht, dass du mit Licht gefahren bist). 
Ich ließ es mal drauf ankommen (Einbiegen trotz Gebotszeichen - "Geradeaus, ausgenommen Anrainer und Fahrzeuge der Feuerwehr), hat statt 150 ÖS dann 480 ÖS gekostet. Wenn ein Beamter das wahrgenommen hat, dann kannst du weder mit einem dutzend Zeugen, noch mit sinnvollen Argumenten ("ich fahre immer mit Licht") etwas dagegen tun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Workaholic
-grünweiß- schrieb vor 2 Stunden:

Okay, warum?

Wie soll ich vorgehen? :nervoes:

Angegebene Nummer anrufen. Hilft am schnellsten.

Hatte auch ein ähnliches Problem. Hier im ASB nachgefragt, alle waren der Meinung meine Schuld, muss ich zahlen.

Ein Telefonat und 3 Mails mit der Sachbearbeiterin später hatte ich mir 75€ erspart.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
rapidwien21 schrieb vor 7 Minuten:

Angegebene Nummer anrufen. Hilft am schnellsten.

Hatte auch ein ähnliches Problem. Hier im ASB nachgefragt, alle waren der Meinung meine Schuld, muss ich zahlen.

Ein Telefonat und 3 Mails mit der Sachbearbeiterin später hatte ich mir 75€ erspart.

kampflos würde ich jedenfalls nicht aufgeben, wenn ich mir 100%ig sicher bin, dass es nicht stimmt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
halbe südfront schrieb vor 1 Stunde:

 

Zahlen. Wenn du nicht zahlst wir aus der Anonymverfügung eine Anzeige mit Lenkererhebung, welche wesentlich teurer ist. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, die kannst du nur verfallen lassen. Lässt du es zur Anzeige kommen, dann kannst du Einspruch erheben. Du musst dann beweisen, dass du mit Licht gefahren bist, was ich für unmöglich halte (also, den Beweis zu erbringen, nicht, dass du mit Licht gefahren bist). 
Ich ließ es mal drauf ankommen (Einbiegen trotz Gebotszeichen - "Geradeaus, ausgenommen Anrainer und Fahrzeuge der Feuerwehr), hat statt 150 ÖS dann 480 ÖS gekostet. Wenn ein Beamter das wahrgenommen hat, dann kannst du weder mit einem dutzend Zeugen, noch mit sinnvollen Argumenten ("ich fahre immer mit Licht") etwas dagegen tun.

Wenn das Auto permanentes Tagfahrlicht hat, dann wäre das aber schon ein Argument, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
halbe südfront schrieb vor 2 Stunden:

Zahlen. Wenn du nicht zahlst wir aus der Anonymverfügung eine Anzeige mit Lenkererhebung, welche wesentlich teurer ist. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, die kannst du nur verfallen lassen. Lässt du es zur Anzeige kommen, dann kannst du Einspruch erheben. Du musst dann beweisen, dass du mit Licht gefahren bist, was ich für unmöglich halte (also, den Beweis zu erbringen, nicht, dass du mit Licht gefahren bist). 
Ich ließ es mal drauf ankommen (Einbiegen trotz Gebotszeichen - "Geradeaus, ausgenommen Anrainer und Fahrzeuge der Feuerwehr), hat statt 150 ÖS dann 480 ÖS gekostet. Wenn ein Beamter das wahrgenommen hat, dann kannst du weder mit einem dutzend Zeugen, noch mit sinnvollen Argumenten ("ich fahre immer mit Licht") etwas dagegen tun.

So schaut die Sache aus.

rapidwien21 schrieb vor 1 Stunde:

Angegebene Nummer anrufen. Hilft am schnellsten.

Hatte auch ein ähnliches Problem. Hier im ASB nachgefragt, alle waren der Meinung meine Schuld, muss ich zahlen.

Ein Telefonat und 3 Mails mit der Sachbearbeiterin später hatte ich mir 75€ erspart.

Probieren kann man es, und aus Kulanz kann schon mal was gehen. Aber rechtlich hat man wenig Chancen.

herr_bert schrieb vor 19 Minuten:

Wenn das Auto permanentes Tagfahrlicht hat, dann wäre das aber schon ein Argument, oder?

Nein, kann ja auch kaputt gewesen sein. Im Endeffekt steht deine Aussage gegen die eines Beamten - und das geht zu 98% gegen dich aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
Neocon schrieb vor 2 Minuten:

Nein, kann ja auch kaputt gewesen sein. Im Endeffekt steht deine Aussage gegen die eines Beamten - und das geht zu 98% gegen dich aus.

Nein, ist nicht kaputt. Habe ich schon kontrolliert.

Der Schalter zum Licht ein/ausschalten wird nie angerührt. Außer, wenn es von der Werkstatt kommt, was in der Regel immer beim Pickerl/Reifenwechsel Ende Oktober ist, weil diese das Licht immer komplett abdrehen.

Also sehr komisch. Die Sache stinkt jedenfalls gewaltig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
-grünweiß- schrieb vor 27 Minuten:

Nein, ist nicht kaputt. Habe ich schon kontrolliert.

Der Schalter zum Licht ein/ausschalten wird nie angerührt. Außer, wenn es von der Werkstatt kommt, was in der Regel immer beim Pickerl/Reifenwechsel Ende Oktober ist, weil diese das Licht immer komplett abdrehen.

Also sehr komisch. Die Sache stinkt jedenfalls gewaltig.

Ich glaub dir schon. Die Frage ist, ob das auch der Richter macht, wenn der Polizist sich sicher war, dass das Licht aus war.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident
DerOnkel schrieb vor 2 Stunden:

Naja tagfahrlicht heißt halt ned, dass zb die rückleuchten auch eingeschalten sind!? 

Selbst bei eingeschalteten Rückleuchten ist das Tagfahrlicht ohne Abblendlicht  im Tunnel nicht erlaubt. Schließlich können manche/alle Lampen der Beleuchtung defekt sein oder unzureichend die Fahrbahn ausleuchten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Wie bereits gesagt, wenn es ein Kiberer so gesehen hat, hast keine Chance. Das ist eine sogenannte "dienstliche Wahrnehmung" und damit hat er Recht (siehe auch Rapidkessel: "Warum sollte ein Polizeibeamter lügen?"). Bei mir war es einmal so, dass ich Strafe zahlen musste, weil ich vor einem Schutzweg nicht angehalten hatte, obwohl sich eine Person "in klar wahrnehmbarer Absicht, den Schutzweg zu überqueren, diesem näherte." Da war natürlich jede Menge Interpretationsspielraum dabei (ab wie vielen Meter Entfernung muss man stehen bleiben, ab wann ist es klar ersichtlich usw) und es war überhaupt nicht zu beweisen und ich habe auch telefoniert. Fazit: ich musste zahlen oder Einspruch gegen Anzeige erheben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.