Recommended Posts

ASB-Legende
Admira Fan schrieb vor 10 Minuten:

Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch?

Machs einfach ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident
Admira Fan schrieb vor 11 Minuten:

Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch?

Du solltest explizit die Garantie und Gewährleistung ausschließen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch?

Nix is logisch wennst einen Deppen erwischt, also immer alles schriftlich... Schont die Nerven und spart Zeit ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
Admira Fan schrieb vor 4 Stunden:

Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch?

Rein prinzipiell ist es unnötig, sofern du eben eine kostenlose Privatanzeige aufgibst. Wenn du dich auf deinem Profil auch als Privatperson ausgibst und noch dazu keine Rechnungen ausstellst, bist du zu 99,9999 % auf der sicheren Seite. Um auch im Worst-Case-Szenario nicht belangt werden zu können, kannst du dazuschreiben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und daher kein Umtausch- und auch kein Gewährleistungsanspruch besteht.

bearbeitet von sulza

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
sulza schrieb vor 4 Minuten:

Rein prinzipiell ist es unnötig, sofern du eben eine kostenlose Privatanzeige aufgibst. Wenn du dich auf deinem Profil auch als Privatperson ausgibst und noch dazu keine Rechnungen ausstellst, bist du zu 99,9999 % auf der sicheren Seite. Um auch im Worst-Case-Szenario nicht belangt werden zu können, kannst du dazuschreiben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und daher kein Umtausch- und auch kein Gewährleistungsanspruch besteht.

im best-case-szenario schließt er die gewährleistung aus, wenn er keine geben will. dafür braucht es keine begründung, aber tun muss man es schon - der status als privatkäufer ist alleine nicht ausreichend.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 weeks later...
The Ugly Creepies

Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag. Folgende Klausel wurde zur Kündigung vereinbart:

Zitat

Das Mietverhältnis beginnt am 01. August 2019 und wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Es endet daher mit 31. Juli 2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Mieter hat erstmalig nach Ablauf von sechs Monaten der ursprünglich vereinbarten Laufzeit das Recht, das Mietverhältnis vorzeitig - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat - jeweils zum Monatsletzten aufzukündigen.

Wann kann ich nun erstmals das Mietverhältnis vorzeitig aufkündigen? Zum 31.1.2020 oder zum 29.2.2020?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Oasch
Jesmond Dene schrieb vor 45 Minuten:

Zwischen 1.8.2019 bis 31.1.2020 liegen doch genau sechs Monate, also könnte ich das eventuell auch so auslegen, dass ich zum 31.1.2020 kündigen kann..

Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Baltic Cup Champion
revo schrieb vor einer Stunde:

Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden.

 

Ich sehe da auch keinen Interpretationsspielraum für etwas anderes.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Also wenn er mit 31 Dez kündigt, müsste er auch mit 31.1. ausziehen können. Sind 6 Monate und Kündigungsfrist von 1 Monat ist eingehalten. Finde schon, dass man es so auch lesen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
cmburns schrieb Gerade eben:

Also wenn er mit 31 Dez kündigt, müsste er auch mit 31.1. ausziehen können. Sind 6 Monate und Kündigungsfrist von 1 Monat ist eingehalten. Finde schon, dass man es so auch lesen kann.

Seh ich eigentlich auch so. Kündigungstermin ist ja der Tag, an dem der Vertrag endet, und nicht an dem die Kündigung abgeschickt wird bzw. beim Vermieter eintrifft (zweiteres ist nämlich relevant).

Was meint @DonFetzo?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid. Immer. Überall.
revo schrieb am 8.10.2019 um 13:48 :

Die Kündigungsfrist ist aber auch ein Monat steht da. Also kannst du nach 6 Monaten kündigen und dann nach einem Monat Kündigungsfrist die Wohnung aufgeben. So hätte ich das als Laie verstanden.

In der Praxis wird’s in der Regel so gehandhabt. Ist aber schlecht formuliert. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Folgende Situation: Gehsteig wird zur Hälfte aufgebrochen -> Rohre werden erneut -> temporärer Asphalt -> Monate vergehen -> Gehsteig wird komplett entfernt -> Kabel werden verlegt -> endgültiger Asphalt 

Es wurde mit entsprechenden Maschinen gearbeitet. (Presslufthammer, Asphaltsäge etc.) Nun hat die (ca. 50 cm hohe) Grundstücksmauer, welche direkt am Gehsteig angrenzt, höchstwahrscheinlich Schäden von den Bauarbeiten davongetragen. Zwar war das Mauerwerk nicht im besten Zustand, aber nachdem alles fertig war, gab es beispielsweise eine komplett abgebrochene Ecke. Wie stehen da die Chancen auf Schadenersatz? Wahrscheinlich schlecht, denn wie sollte man das beweisen können? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.