Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Mir is ois...

Was mache ich mit einem Wisch, auf dem ich 0 verstehe, da er aus dem Ausland kommt? 
Ist aus Tschechien. Soweit ich mit Google Übersetzer komme hat ein Busunternehmen, bei dem ich mal einen Bus angemietet habe, angegeben, dass ich am 9.9.2016 (da war ich in Schweden auf Auslandssemester haha) mit dem Bus gefahren bin? :lol: 

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Mir is ois...
Devil Jin schrieb vor 24 Minuten:

Geh zum ÖAMTC. Würde die Story gerne in der nächsten Auto Touring lesen. :)

Wird schwierig, da ich noch bis August in Hamburg bin - hab jetzt mal meine tschechischen Kanäle angefunkt, was die so sprechen (außer tschechisch:davinci:)

bearbeitet von ufo05

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so is des
ufo05 schrieb am 3.7.2017 um 18:28 :

Was mache ich mit einem Wisch, auf dem ich 0 verstehe, da er aus dem Ausland kommt? 
Ist aus Tschechien. Soweit ich mit Google Übersetzer komme hat ein Busunternehmen, bei dem ich mal einen Bus angemietet habe, angegeben, dass ich am 9.9.2016 (da war ich in Schweden auf Auslandssemester haha) mit dem Bus gefahren bin? :lol: 

Ich bilde mir ein dass ein Strafbescheid aus dem Ausland in deiner Sprache ausgestellt werden muss. Ansonsten ist er ungültig. Google das aber lieber nach.

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  • 2 months later...
Beruf: ASB-Poster

Wenn jemand mit einem Diktiergerät oder dgl ein Gespräch aufnimmt, ohne den anderen davon zu informieren: Ist der Mitschnitt dann vor Gericht als Beweismittel zugelassen?

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Rapid. Immer. Überall.
Lurker schrieb vor 12 Stunden:

Wenn jemand mit einem Diktiergerät oder dgl ein Gespräch aufnimmt, ohne den anderen davon zu informieren: Ist der Mitschnitt dann vor Gericht als Beweismittel zugelassen?

Ja, wenn er eine Privatperson ist. Diese Bestimmungen zur Erlangung von Beweismitteln in der StPO binden Privatpersonen grds nicht (Seiler, Strafprozessrecht (15. Auflage, 2016) Rz 333).

man kann sich bei einer solchen Aufnahme allerdings selbst strafbar nach § 120 StGB machen. (Siehe Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=120&Anlage=&Uebergangsrecht=)

 

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Beruf: ASB-Poster
Ja, wenn er eine Privatperson ist. Diese Bestimmungen zur Erlangung von Beweismitteln in der StPO binden Privatpersonen grds nicht (Seiler, Strafprozessrecht (15. Auflage, 2016) Rz 333).

 

man kann sich bei einer solchen Aufnahme allerdings selbst strafbar nach § 120 StGB machen. (Siehe Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=120&Anlage=&Uebergangsrecht=)

 

 

 

 

Danke. Hätte das nicht gedacht.

 

Edit: Wie schaut es in der Zivilprozessordnung aus? Gibt's da diesbezügliche Unterschiede zur Strafprozessordnung?

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Rapid. Immer. Überall.
Lurker schrieb vor 18 Minuten:

 

Danke. Hätte das nicht gedacht.

 

Edit: Wie schaut es in der Zivilprozessordnung aus? Gibt's da diesbezügliche Unterschiede zur Strafprozessordnung?

Puh, müsste ich jetzt ein Buch dazu konsultieren. Wenns mir in die Hände fällt schau ich nachher mal nach. 

Lern gerade für die Strafrechtsprüfung, deswegen hatte ich die StPO im Kopf, an ZPO hab ich gar nicht gedacht :) 

e: diesen Folien nach is es strittig aber nach hM wohl wie im Strafprozess. Fällt wohl unter rechtswidrig erlangt :davinci: @Neoconhast du vielleicht eine Idee? http://zvr.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zvr/Konecny/Hauptvorlesung/VO-ZIVILPROZESS_-_2__Teil.pdf

IMG_5975.PNG

bearbeitet von BuchiRapid

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BuchiRapid schrieb vor 22 Stunden:

Ja, wenn er eine Privatperson ist. Diese Bestimmungen zur Erlangung von Beweismitteln in der StPO binden Privatpersonen grds nicht (Seiler, Strafprozessrecht (15. Auflage, 2016) Rz 333).

man kann sich bei einer solchen Aufnahme allerdings selbst strafbar nach § 120 StGB machen. (Siehe Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=120&Anlage=&Uebergangsrecht=)

 

Beispiel - ich nehme ein gespräch mit einem mörder auf, der gesteht in dem gespräch alles - sonst gibts keine beweise, indizien oder was weiß ich - der wird dann nicht verurteilt???

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Rapid. Immer. Überall.
Admira Fan schrieb vor 54 Minuten:

Beispiel - ich nehme ein gespräch mit einem mörder auf, der gesteht in dem gespräch alles - sonst gibts keine beweise, indizien oder was weiß ich - der wird dann nicht verurteilt???

Doch, steht ja da, dass von Privatpersonen widerrechtlich erlangte Beweise zugelassen werden.

Wenn du in Ausübung einer hoheitlichen Funktion bspw. im Ermittlungsverfahren widerrechtlich diese Aufnahme erlangst wird das Beweismittel nicht zugelassen. 

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BuchiRapid schrieb vor 8 Minuten:

Doch, steht ja da, dass von Privatpersonen widerrechtlich erlangte Beweise zugelassen werden.

Wenn du in Ausübung einer hoheitlichen Funktion bspw. im Ermittlungsverfahren widerrechtlich diese Aufnahme erlangst wird das Beweismittel nicht zugelassen. 

Ok das hab ich dann überlesen oder flasch verstanden

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  • 4 weeks later...
Triathlet !!!!!
Sandmännchen schrieb am 11.10.2009 um 19:34 :

Hey...folgendes ist mir wiederfahren.

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.

Jedenfalls, es kommt wie es kommen muss, immer häufiger wird gestritten, und jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage.

Alles schön und gut, die Streitereien können beiseite geräumt werden, und irgendwie freuen sich dann doch beide auf das Kind. Meine Situation ist die, dass ich zuletzt beim Bundesheer war, aufgrund dessen bin ich jetzt verschuldet, arbeitslos und wohne mit 20 bei Großmutti. Toll, nicht? Passt ein Kind ja richtig schön dazu. Dennoch, einigen wir uns darauf dass wir das schaffen. Sie meint, sie verzichtet auf sämtliche Zahlungen meinerseits. Ich meine, ich werde dem Kind finanziell alles geben was ich kann, möchte aber zu nichts verpflichtet sein. Es wird vereinbart, dass sie schriftlich auf jegliche Unterhaltszahlungen verpflichtet. Alle sind zufrieden, scheint so...

Doch dann der nächste Streit. Und der nächste, immer das gleiche und wieder steht die Beziehung vor dem Ende. Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet - mir wurde gesagt das hätte vor Gericht sowieso keine Wirkung??? - egal, jedenfalls habe ich für mich beschlossen dass ich mit dieser Frau nicht mehr zusammensein möchte -habe ihr es allerdings noch nicht gesagt- auch wenn es jetzt eine blöde Situation mit dem Kind ist.

An die Rechtsexperten: Hat sie jetzt meine Eier in der Hand und kann mich ausnehmen wenn das Kind da ist, oder kann ich irgendwie dagegen ankämpfen. Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen?

Die Situation ist ohnehin schwer genug, ich habe ein Kind in die Welt gesetzt und kann ihm ws nich beim aufwachsen zusehen, und jetzt soll ich 18 Jahre lang brennen dafür? Kann man da rechtlich gar nichts machen? Eine aussergerichtliche Einigung kann es leider nicht geben, da sie ihre Meinung alle 2 Minuten ändert...

Ich hoffe, es kennt sich wer aus und kann helfen.

wahnsinn ... das kind geht wohl mittlerweile in die schule ... was da wohl rausgekommen ist :D 

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