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Baltic Cup Champion
Admira Fan schrieb vor 39 Minuten:

Frau und ich sind mittlerweile verheiratet, haben einen gemeinsamen Sohn,.... macht da ein Testament noch Sinn, oder ist durch die Ehe eigentlich eh alles "geregelt"?

 

Ein Testament macht immer dann Sinn, wenn du mit der Verteilung nach dem gesetzlichen Erbrecht nicht zufrieden bist.
Deine Gattin erbt ein Drittel, deine Kinder (wenns mal mehr werden) teilen sich den Rest.

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halbe südfront schrieb vor 8 Minuten:

 

Ein Testament macht immer dann Sinn, wenn du mit der Verteilung nach dem gesetzlichen Erbrecht nicht zufrieden bist.
Deine Gattin erbt ein Drittel, deine Kinder (wenns mal mehr werden) teilen sich den Rest.

passt, also sinnlos ;)

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für leiwand, gegen oasch.
halbe südfront schrieb vor 9 Minuten:

 

Ein Testament macht immer dann Sinn, wenn du mit der Verteilung nach dem gesetzlichen Erbrecht nicht zufrieden bist.
Deine Gattin erbt ein Drittel, deine Kinder (wenns mal mehr werden) teilen sich den Rest.

Und dann wird's zum Streiten wer was bekommt. Testament ist jedenfalls zu empfehlen auch wenn ich mir das neue Erbrecht jetzt noch nicht angesehen habe.

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Baltic Cup Champion

Wenns streiten wollen, dann sollens. Ist mir Tuttl wenn ich hin bin. Die Regelung mit 1/3 für den Lebenspartner und den Rest in gleichen Teilen für die Kinder (oder im Anlassfall die Enkeln) ist soweit ok. Ich erwarte mir, dass die sich ohne Streit einig werden. Wenn nicht - auch recht.

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Im ASB-Olymp
halbe südfront schrieb vor 16 Stunden:

Wenns streiten wollen, dann sollens. Ist mir Tuttl wenn ich hin bin. Die Regelung mit 1/3 für den Lebenspartner und den Rest in gleichen Teilen für die Kinder (oder im Anlassfall die Enkeln) ist soweit ok. Ich erwarte mir, dass die sich ohne Streit einig werden. Wenn nicht - auch recht.

 

Macht aber schon Sinn, wenn du zB. Immobilienwerte hast. Die Wohnung bekommt Kind A, den Grund bekommt Kind B. Ohne Testament wird das ziemlich umständlich.

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Top-Schriftsteller
halbe südfront schrieb vor 16 Stunden:

Wenns streiten wollen, dann sollens. Ist mir Tuttl wenn ich hin bin. Die Regelung mit 1/3 für den Lebenspartner und den Rest in gleichen Teilen für die Kinder (oder im Anlassfall die Enkeln) ist soweit ok. Ich erwarte mir, dass die sich ohne Streit einig werden. Wenn nicht - auch recht.

Dir kann natürlich alles egal sein... danach. Meine Eltern haben es so geregelt, dass Vater bzw. Mutter nichts erbt sondern nur die Kinder. Erspart einen Haufen an Aufwand, Steuern, Kosten, ...

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Baltic Cup Champion
admirana111 schrieb vor 3 Stunden:

Dir kann natürlich alles egal sein... danach. Meine Eltern haben es so geregelt, dass Vater bzw. Mutter nichts erbt sondern nur die Kinder. Erspart einen Haufen an Aufwand, Steuern, Kosten, ...

Deswegen schrieb ich ja, dass ein Testament immer dann Sinn macht, wenn man mit der Aufteilung nach gesetzlichem Erbrecht nicht zufrieden ist.

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  • 2 weeks later...
ASB-Halbgott

Angenommen, man verstößt gegen ein Urheberrecht. Man kommt nach ein paar Tagen drauf, dass z.B. ein Bild widerechtlich hochgeladen wurde und nimmt das geschützte Bild sofort hinunter. Mache ich mich mit dem herunternehmen des Bildes strafbar, weil ich evtl. Beweise vertusche oder habe ich in diesem Fall Glück gehabt, dass niemand etwas bemerkt hat. (Ausgenommen, es hat jemand Screenshots gemacht)?

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Wien nur du allein!
`01er Veilchen schrieb vor 1 Stunde:

Angenommen, man verstößt gegen ein Urheberrecht. Man kommt nach ein paar Tagen drauf, dass z.B. ein Bild widerechtlich hochgeladen wurde und nimmt das geschützte Bild sofort hinunter. Mache ich mich mit dem herunternehmen des Bildes strafbar, weil ich evtl. Beweise vertusche oder habe ich in diesem Fall Glück gehabt, dass niemand etwas bemerkt hat. (Ausgenommen, es hat jemand Screenshots gemacht)?

Strafbar (iSd Strafgesetzes) machst du dich mit einer Urheberrechtsverletzung ohnehin nicht. Von daher kannst du auch nicht wirklich was vertuschen.

Ziel des Urheberrechts ist es, dass geschützte Inhalte nicht ohne Zustimmung des Autors veröffentlicht werden. Daher ist das Herunternehmen des Bildes genau die richtige Vorgehensweise (bei Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen wird daher fast immer auch auf Unterlassung geklagt - also dass die Verletzung nicht fortgesetzt wird).

Du hast also alles richtig gemacht. Und wenn keiner einen Screenshot gemacht hat und diesen an den Urheber weiter leitet, ist die Sache für dich erledigt. In den meisten Fällen sind Verstöße gegen das Urheberrecht mit dem Offlinenehmen des Inhaltes aber ohnehin bereinigt (außer es wurde Profit gemacht etc.)

bearbeitet von Neocon

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ASB-Halbgott
Neocon schrieb vor 15 Stunden:

Strafbar (iSd Strafgesetzes) machst du dich mit einer Urheberrechtsverletzung ohnehin nicht. Von daher kannst du auch nicht wirklich was vertuschen.

Ziel des Urheberrechts ist es, dass geschützte Inhalte nicht ohne Zustimmung des Autors veröffentlicht werden. Daher ist das Herunternehmen des Bildes genau die richtige Vorgehensweise (bei Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen wird daher fast immer auch auf Unterlassung geklagt - also dass die Verletzung nicht fortgesetzt wird).

Du hast also alles richtig gemacht. Und wenn keiner einen Screenshot gemacht hat und diesen an den Urheber weiter leitet, ist die Sache für dich erledigt. In den meisten Fällen sind Verstöße gegen das Urheberrecht mit dem Offlinenehmen des Inhaltes aber ohnehin bereinigt (außer es wurde Profit gemacht etc.)

Okay, danke für die schnelle und ausführliche Antwort !

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Leistungsträger

Die Auskunft ist halt leider falsch. Natürlich kann man sich durch Urheberrechtsverletzungen auch gerichtlich strafbar machen. Siehe §§ 91 ff UrhG wobei es sich dabei um Privatanklagedelikte handelt. Das Löschen des Bildes ist sicher richtig, weil man damit den rechtswidrigen Zustand beendet.

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Im ASB-Olymp

hallo! ich hoffe, dass mir die experten hier weiterhelfen können.

ich habe letzte woche (vor genau 7 Tagen) ein kaufanbot für eine eigentumswohnung unterzeichnet. da die finanzierung nicht geklärt war, habe ich den zusatz "vorbehaltlich finanzierung" hinzugefügt. die maklerin schrieb mir am nächsten tag, dass der käufer ein vorbehaltloses angebot wünscht. es wurde mir noch nicht bestätigt, dass mein angebot vom verkäufer akzeptiert wurde. auf mein erstes anbot hin erklärte mir die maklerin, dass der käufer den preis auf die summe x reduzieren würden. der von mir angebotene preis befindet sich ca. 3,79 % unter dem ausgeschriebenen bzw. ca 1% unterhalb der summe x. nach wie vor habe ich also keine ahnung, ob der verkäufer mein angebot unterzeichnet hat und mit dem preis einverstanden ist.

kann ich dieses anbot nun nach 7 tagen widerrufen? immerhin habe ich keine unterschrift oder keine info, ob der verkäufer damit überhaupt einverstanden ist.

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Im ASB-Olymp
menasche schrieb vor 2 Stunden:

hallo! ich hoffe, dass mir die experten hier weiterhelfen können.

ich habe letzte woche (vor genau 7 Tagen) ein kaufanbot für eine eigentumswohnung unterzeichnet. da die finanzierung nicht geklärt war, habe ich den zusatz "vorbehaltlich finanzierung" hinzugefügt. die maklerin schrieb mir am nächsten tag, dass der käufer ein vorbehaltloses angebot wünscht. es wurde mir noch nicht bestätigt, dass mein angebot vom verkäufer akzeptiert wurde. auf mein erstes anbot hin erklärte mir die maklerin, dass der käufer den preis auf die summe x reduzieren würden. der von mir angebotene preis befindet sich ca. 3,79 % unter dem ausgeschriebenen bzw. ca 1% unterhalb der summe x. nach wie vor habe ich also keine ahnung, ob der verkäufer mein angebot unterzeichnet hat und mit dem preis einverstanden ist.

kann ich dieses anbot nun nach 7 tagen widerrufen? immerhin habe ich keine unterschrift oder keine info, ob der verkäufer damit überhaupt einverstanden ist.

da bist du nicht auf die idee gekommen, die maklerin zu fragen? ich mein das nicht böse/verarschend, sollte es so klingen:
So wie's dasteht, gibt's keine gegenzeichnung des anbots, da er ja was anderes wollte, somit ist kein Vertrag entstanden, somit ist's hinfällig. aber da müsste man entweder alle detaild genau lesen oder - was wohl wesentlich einfacher sein dürfte, die Maklerin befragen. Die bezahlt ihr beide ja für diesen job.

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