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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Derni schrieb vor 2 Minuten:

Ich darf einem Unternehmen,ohne Grund einfach so 220.000€ schenken ohne Gegenleistung, ohne das Ust. Ect. anfällt ? Klingt nach einer Möglichkeit gut steuern zu hinterziehen. 

Das wird ihm ja wohl als Privatperson gespendet um Schulden abzudecken. Man muss wohl nur den Nachweis des Zwecks erbringen. Auch Caritas und Co zahlen wohl keine Steuern auf die Spenden, weil der Zweck das so zulässt. 

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V.I.P.
cmburns schrieb vor 28 Minuten:

Das wird ihm ja wohl als Privatperson gespendet um Schulden abzudecken. Man muss wohl nur den Nachweis des Zwecks erbringen. Auch Caritas und Co zahlen wohl keine Steuern auf die Spenden, weil der Zweck das so zulässt. 

die geben es ja weiter. 

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  • 2 weeks later...

Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? 

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Europaklassespieler
Sirus schrieb vor 1 Minute:

Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? 

Meines Wissens nach nur möglich, wenn die Vermietung nicht als Privatperson geschieht sondern du dafür eine eigene Firma hast. Bei Vermietung als Privatperson sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern.

Bin aber wahrlich kein Experte auf diesem Gebiet :=,da wirst du sicher noch kompetentere Antworten erhalten.

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Who let the Drog out?!

Kurze Frage zu Familienbonus + und Alleinverdienerabsetzbetrag:

Partnerin ist seit Mitte Dezember in Karenz und wir beziehen ab da das einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeld. Bis dahin war sie im Mutterschutz und hat Wochengeld bezogen. Kann ich dann ab 01.01.2021 den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen (Basis für die EUR 6.000,00 Verdienst der Partnerin ist immer das Kalenderjahr 01.01-31.12). Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommen wir bis Mitte September (das wird für das Einkommen jedoch nicht herangezogen), dem ersten Geburtstag der Twins, nachher bleibt die Freundin daheim und wird bei mir mitversichert. Soweit richtig?

Den Familienbonus+ kann ich mittels Formular auch gleich beim Dienstgeber "beantragen", dass dieser in gleich bei der Steuerabfuhr berücksichtigt. Ist dies auch beim Alleinverdienerabsetzbetrag möglich?

Besten Dank!

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Postinho

Verstehe ich das richtig, dass man den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen kann, wenn die Frau in Karenz ist, trotz dessen, dass sie das Kinderbetreuungsgeld erhält und davor in einer fixen Anstellung war?
Kann ich mir nicht vorstellen.

 

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Dauer-ASB-Surfer
Mr_Rotten schrieb vor 24 Minuten:

Verstehe ich das richtig, dass man den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen kann, wenn die Frau in Karenz ist, trotz dessen, dass sie das Kinderbetreuungsgeld erhält und davor in einer fixen Anstellung war?
Kann ich mir nicht vorstellen.

 

Ja, da Karenz nicht als Einkommen zählt. 

 

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Dauer-ASB-Surfer
Mr_Rotten schrieb vor 4 Minuten:

:eek:  trotz Familienbonus? Wie viel ist der Alleinverdienerabsetzbetrag ca.? Oder je nachdem?

364 Euro, plus 

  • Für das 1. Kind : 130 Euro
  • Für das 2. Kind : 175 Euro
  • Für das 3. und jede weitere Kind : 220 Euro

Ist die errechnete Einkommensteuer aber so niedrig, dass sich der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht auswirkt, kommt es zur Gutschrift des Absetzbetrages inklusive Kinderzuschlag.

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Postinho
beni2710 schrieb vor 7 Minuten:

364 Euro, plus 

  • Für das 1. Kind : 130 Euro
  • Für das 2. Kind : 175 Euro
  • Für das 3. und jede weitere Kind : 220 Euro

Ist die errechnete Einkommensteuer aber so niedrig, dass sich der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht auswirkt, kommt es zur Gutschrift des Absetzbetrages inklusive Kinderzuschlag.

Danke für die Info!

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legende
Sirus schrieb vor 9 Stunden:

Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? 

Edit: Beitrag von onkelandy weiter unten lesen - er dürfte vom fach sein. ;)

 

bearbeitet von Relii

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get the fuck in!
Flana schrieb vor 2 Stunden:

Kurze Frage zu Familienbonus + und Alleinverdienerabsetzbetrag:

Partnerin ist seit Mitte Dezember in Karenz und wir beziehen ab da das einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeld. Bis dahin war sie im Mutterschutz und hat Wochengeld bezogen. Kann ich dann ab 01.01.2021 den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen (Basis für die EUR 6.000,00 Verdienst der Partnerin ist immer das Kalenderjahr 01.01-31.12). Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommen wir bis Mitte September (das wird für das Einkommen jedoch nicht herangezogen), dem ersten Geburtstag der Twins, nachher bleibt die Freundin daheim und wird bei mir mitversichert. Soweit richtig?

Den Familienbonus+ kann ich mittels Formular auch gleich beim Dienstgeber "beantragen", dass dieser in gleich bei der Steuerabfuhr berücksichtigt. Ist dies auch beim Alleinverdienerabsetzbetrag möglich?

Besten Dank!

Ja, AVAB kannst du für 2021 beantragen, es müssen nur für mindestens 7 Monate Familienbeihilfe (nicht Kinderbetreuungsgeld) bezogen werden.

Und du kannst den Alleinverdiener gemeinsam mit dem FABO auch beim Dienstgeber beantragen, das ist auch das gleiche Formular (E30). ;)

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Homerist
Sirus schrieb vor 8 Stunden:

Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? 

Einkommensteuererklärung plus Beilage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (=E1b)

Einnahmen sind Mieteinnahmen

abziehbare Werbungskosten in erster Linie AfA (Achtung: Grundanteil rausrechnen), Zinsen+Spesen des Kredits (aber niemals die Kreditraten! du hast ja auch die Auszahlung des Kredits nicht als Einnahme versteuert)

Betriebskosten werden meist als Durchläufer behandelt (sofern die Weiterverrechnung 1:1 geschieht)

 

bearbeitet von onkelandy

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Top-Schriftsteller
onkelandy schrieb vor 2 Minuten:

Einkommensteuererklärung plus Beilage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (=E1b)

Einnahmen sind Mieteinnahmen

abziehbare Werbungskosten in erster Linie AfA, Zinsen+Spesen des Kredits (aber niemals die Kreditraten! du hast ja auch die Auszahlung des Kredits nicht als Einnahme versteuert)

Betriebskosten werden meist als Durchläufer behandelt (sofern die Weiterverrechnung 1:1 geschieht)

 

Kann man Kreditkosten bei Vermietung geltend machen? Da gabs ja bei der letzten Steuerreform massive Einschränkungen...

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Homerist
Dobinator schrieb vor 4 Minuten:

Kann man Kreditkosten bei Vermietung geltend machen? Da gabs ja bei der letzten Steuerreform massive Einschränkungen...

bei einer normalen Vermietung die Überschüsse erwirtschaftet natürlich. Bei schwindligen Verlustbeteiligungsmodellen wärs was anderes

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