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ASB-Legende
Hammerwerfer schrieb vor 54 Minuten:

Trage ich hier bei den Fortbildungskosten auch die Fahrtkosten zur Fortbildung lt. Kilometergeld ein?image.png

 

zidane001 schrieb vor 42 Minuten:

Ich hätte es dort dazu geschrieben, ja. Bzw hab es auch schon getan

Praktisch wird es egal sein, wenn das FA Rückfragen hat, muss man die Zahlen eh nachweisen, wenn man dann die aus Sicht des Bearbeiters falsche Kennzahl erwischt hat, passiert auch nichts. Und wenn gar nicht nachgefragt wird, ist es erst recht wurscht.

Argumentieren kann man beides.

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V.I.P.
Hammerwerfer schrieb vor 1 Stunde:

Trage ich hier bei den Fortbildungskosten auch die Fahrtkosten zur Fortbildung lt. Kilometergeld ein?image.png

gehören dazu

zidane001 schrieb vor 1 Stunde:

Ich hätte es dort dazu geschrieben, ja. Bzw hab es auch schon getan

korrekt ist es nicht, dort gehört eigentlich rein, wenn du für die Firma fährst, und nicht alles ersetzt kriegst oder du mehr als 30 000 km fährst 

 

Wie eh schon erwähnt worden ist, auswirken tut es sich nicht 

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  • 2 weeks later...

Bei einem Freund tüfteln wir gerade an der Einkommenssteuererklärung, damit er den Kest Verlustausgleich machen kann.

- Flatex Gewinne erzielt und die Kest wurde direkt von Flatex abgeführt
- Raikka Fonds mit Verlust verkauft

Muss man hier jetzt nur die Verluste eintragen, oder bei Überschüsse trotzdem auch die bereits versteuerten Gewinne?

 

image.png

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V.I.P.
beni2710 schrieb vor 22 Minuten:

Falls jemand die Gewinne noch nicht versteuert hat. 

Nein, dann wären es nicht zwei Zeilen und sind endbesteuert. Du kannst den Verlust nur geltend machen, wenn du sie von dem Gewinn abziehst. Dann kriegst diese KeSt (anteilig) zurück. 

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legende

Ja, das kann natürlich auch sein... v.a. Wird die frage sein wie dann der verlustausgleich berechnet wird, wenn kein gewinn vorhanden ist. :D wie gesagt, ich würds einfach auf beide arten eingeben und schauen was die vorabberechnung sagt. ;)

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V.I.P.
Relii schrieb vor 9 Minuten:

Ja, das kann natürlich auch sein... v.a. Wird die frage sein wie dann der verlustausgleich berechnet wird, wenn kein gewinn vorhanden ist. :D wie gesagt, ich würds einfach auf beide arten eingeben und schauen was die vorabberechnung sagt. ;)

Er hat ja den flatexgewinn

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legende
J.E schrieb vor 12 Minuten:

Er hat ja den flatexgewinn

das schon, aber wird der beim ausfüllen des formulars schon berücksichtigt? fänd ich eh cool, würd mich aber nur positiv überraschen, dass alles schon miteinander im finanzonline "verknüpft" wäre. ;) wenn man den gewinn nicht bei der est-erklärung angibt, müsste es manuell geprüft werden damit das FA weiß, wie hoch der verlustausgleich ist.

oder hab ich gestern doch zu viel wein getrunken und hab jetzt einen denkfehler? :D

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V.I.P.
Relii schrieb vor 28 Minuten:

das schon, aber wird der beim ausfüllen des formulars schon berücksichtigt? fänd ich eh cool, würd mich aber nur positiv überraschen, dass alles schon miteinander im finanzonline "verknüpft" wäre. ;) wenn man den gewinn nicht bei der est-erklärung angibt, müsste es manuell geprüft werden damit das FA weiß, wie hoch der verlustausgleich ist.

oder hab ich gestern doch zu viel wein getrunken und hab jetzt einen denkfehler? :D

hä? Du musst den Gewinn schon selber einsetzen. probier mal aus, ob es sich auswirkt, wenn du nur einen Verlust angibst. Das wird nichts bringen. reine Verluste sind nicht absetzbar, du kannst sie nur mit etwaigen Gewinnen gegenverrechnen und so die KeSt zurückholen 

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legende
J.E schrieb vor 6 Minuten:

hä? Du musst den Gewinn schon selber einsetzen. probier mal aus, ob es sich auswirkt, wenn du nur einen Verlust angibst. Das wird nichts bringen. reine Verluste sind nicht absetzbar, du kannst sie nur mit etwaigen Gewinnen gegenverrechnen und so die KeSt zurückholen 

eben; das hätte mich jetzt überrascht. somit also auch die frage vom hammerwerfer beantwortet: trag den gewinn auch ein. :D

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Relii schrieb vor 3 Stunden:

eben; das hätte mich jetzt überrascht. somit also auch die frage vom hammerwerfer beantwortet: trag den gewinn auch ein. :D

Aber der Gewinn wurde ja bereits mit 27,5% von Flatex besteuert. Wird der dann nochmal besteuert? Weil wie weiß sonst das FA, ob der Gewinn bereits versteuert wurde oder nicht.

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Homerist
Hammerwerfer schrieb vor 58 Minuten:

Aber der Gewinn wurde ja bereits mit 27,5% von Flatex besteuert. Wird der dann nochmal besteuert? Weil wie weiß sonst das FA, ob der Gewinn bereits versteuert wurde oder nicht.

ich denk du brauchst das Feld noch dazu

Zwischenablage02.jpg

bearbeitet von onkelandy

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