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Europaklassespieler
Totaalvoetbal schrieb vor 2 Minuten:

Also bekomme ich die 10% Umsatzsteuer zurück?

Nein! Ich nehme an Du bist unselbständig tätig. Für deine Einkünfte führt dein Arbeitgeber Lohnsteuer ab, Du machst bei deinem Steuerausgleich Werbungskosten (Fachliteratur zB) geltend, die deine Einkünfte mindern, für die aber bereits Steuer abgeführt würde. Du bekommst also den Steuerbetrag zurück, der auf deine (zu hohen) Einkünfte angewendet wurde. 

 

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Sportklub schrieb Gerade eben:

Nein! Ich nehme an Du bist unselbständig tätig. Für deine Einkünfte führt dein Arbeitgeber Lohnsteuer ab, Du machst bei deinem Steuerausgleich Werbungskosten (Fachliteratur zB) geltend, die deine Einkünfte mindern, für die aber bereits Steuer abgeführt würde. Du bekommst also den Steuerbetrag zurück, der auf deine (zu hohen) Einkünfte angewendet wurde. 

 

Logisch. Danke! - da hätte ich selber drauf kommen können. :glubsch:

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V.I.P.
Sportklub schrieb vor 1 Minute:

Nein! Ich nehme an Du bist unselbständig tätig. Für deine Einkünfte führt dein Arbeitgeber Lohnsteuer ab, Du machst bei deinem Steuerausgleich Werbungskosten (Fachliteratur zB) geltend, die deine Einkünfte mindern, für die aber bereits Steuer abgeführt würde. Du bekommst also den Steuerbetrag zurück, der auf deine (zu hohen) Einkünfte angewendet wurde. 

 

richtig. möglicherweise auch gar nichts, wenn du wenig verdienst. bis hinauf zum höchststeuersatz, wenn du spitzenverdiener bist. aber dann wirst eh keine fachliteratur selber kaufen :D

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J.E schrieb vor 6 Minuten:

richtig. möglicherweise auch gar nichts, wenn du wenig verdienst. bis hinauf zum höchststeuersatz, wenn du spitzenverdiener bist. aber dann wirst eh keine fachliteratur selber kaufen :D

Ich zahle ordentlich Lohnsteuer. Und bin froh wenn ich ein paar euro zurück bekomme. :)

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Fröhliches Mäxchen
Totaalvoetbal schrieb vor 26 Minuten:

Wie ist es mit Fachliteratur. Hier gibt es ja einen Art Selbstbehalt von ca. 130 Euro. Ich bin jetzt darüber. Eigentlich hätte ich einen Anreiz jetzt massenhaft Fachliteratur zu bestellen. Denn dann bekomme ich jeden cent zurück. Richtig?

Fachliteratur welche du wirklich für deinen beruf benötigst, ist nicht so dass jetzt jedes Sachbuch anerkannt wird.

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Herr Max schrieb vor 10 Minuten:

Fachliteratur welche du wirklich für deinen beruf benötigst, ist nicht so dass jetzt jedes Sachbuch anerkannt wird.

Ja klar. Ich habe mir heuer z.B 4. dicke SAP Schinken gekauft. Dabei kostet ein Buch schon ca. 60€.  Würde ich mir nie nur rein Privat kaufen.

bearbeitet von Totaalvoetbal

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Im ASB-Olymp
ufo05 schrieb vor 54 Minuten:

Hatte sehr hohe Ausbildungskosten mit Uni und der European Innovation Academy (inkl. Reisekosten, teurer Geräte für die Ausbildung, Internetkosten....). Die haben 90% meiner Abschreibungsposten ausgemacht.

Kann nur jedem empfehlen in der Ausbildung auch moderat zu arbeiten, weil dann bekommt man gut Steuer zurück bei entsprechendem verdienst ;) 

Komisch nur, dass ich keinen Bescheid erhalten habe, das Geld aber am Konto ist. Mir solls recht sein :feiervinci:

Gott bewahre, zum Glück nicht - wie auch schon von @Mr_Rotten dankenswerterweise angemerkt :D 

Ohne jetzt Details zu kennen ist es schwer zu beurteilen, aber ist auf jeden Fall nicht immer so dass diese Dinge auch angerechnet werden.

Wurdest du aufgefordert Belege zu bringen? 

Bzgl Bescheid: wenn du ginanzonline hast sollte er in der databox sein.

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Mir is ois...
matthias1745 schrieb vor 9 Minuten:

Ohne jetzt Details zu kennen ist es schwer zu beurteilen, aber ist auf jeden Fall nicht immer so dass diese Dinge auch angerechnet werden.

Wurdest du aufgefordert Belege zu bringen? 

Bzgl Bescheid: wenn du ginanzonline hast sollte er in der databox sein.

Ja, ich habe Belege liefern müssen und die Bildungskosten begründen. Einfach so wurde da nichts durchgewunken :davinci:  In ein paar Tagen wäre auch die 6 Monates First für das FA dafür abgelaufen, da ich die Unterlagen am 22. Juni geliefert habe.

Da ich in diesem Jahr von Unselbstständig auf Selbstständig umgestellt habe, sieht jetzt FA Online auch anders aus. Und dort ist aber nichts zu finden. Aber bin mittlerweile in guten Händen und werde mich erkundigen ;) 

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Im ASB-Olymp
ufo05 schrieb vor 5 Minuten:

Ja, ich habe Belege liefern müssen und die Bildungskosten begründen. Einfach so wurde da nichts durchgewunken :davinci:  In ein paar Tagen wäre auch die 6 Monates First für das FA dafür abgelaufen, da ich die Unterlagen am 22. Juni geliefert habe.

Da ich in diesem Jahr von Unselbstständig auf Selbstständig umgestellt habe, sieht jetzt FA Online auch anders aus. Und dort ist aber nichts zu finden. Aber bin mittlerweile in guten Händen und werde mich erkundigen ;) 

Wenn du ihn nicht findest, ruf einfach dort an. Normalerweise sind die sehr nett und helfen dir weiter.

 

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Fröhliches Mäxchen
ufo05 schrieb vor 29 Minuten:

 In ein paar Tagen wäre auch die 6 Monates First für das FA dafür abgelaufen, da ich die Unterlagen am 22. Juni geliefert habe.

Solange du keine Säumnisbeschwere erhebst interessiert die Frist dort aber niemanden ;) 

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ASB-Legende
ufo05 schrieb vor 2 Stunden:

 

Da ich in diesem Jahr von Unselbstständig auf Selbstständig umgestellt habe, sieht jetzt FA Online auch anders aus. Und dort ist aber nichts zu finden. Aber bin mittlerweile in guten Händen und werde mich erkundigen ;) 

unter Steuerjahr und dort 2019 eingeben, dann kannst du dir den Bescheid zu den Nachrichten senden lassen

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  • 1 month later...
Gast
Hammerwerfer schrieb Gerade eben:

Trage ich hier bei den Fortbildungskosten auch die Fahrtkosten zur Fortbildung lt. Kilometergeld ein?image.png

Nein, keine Fahrtkosten. Da gibt’s ein anderes Feld 

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Gast
Hammerwerfer schrieb vor 7 Minuten:

Leicht bei beruflich veranlasste Reisekosten? Beruflich veranlasst ist es bei einer Weiterbildung aber auch irgendwie nicht..

image.png

Ich hätte es dort dazu geschrieben, ja. Bzw hab es auch schon getan

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