cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 29. November 2020 Derni schrieb vor 2 Minuten: Ich darf einem Unternehmen,ohne Grund einfach so 220.000€ schenken ohne Gegenleistung, ohne das Ust. Ect. anfällt ? Klingt nach einer Möglichkeit gut steuern zu hinterziehen. Das wird ihm ja wohl als Privatperson gespendet um Schulden abzudecken. Man muss wohl nur den Nachweis des Zwecks erbringen. Auch Caritas und Co zahlen wohl keine Steuern auf die Spenden, weil der Zweck das so zulässt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 29. November 2020 cmburns schrieb vor 28 Minuten: Das wird ihm ja wohl als Privatperson gespendet um Schulden abzudecken. Man muss wohl nur den Nachweis des Zwecks erbringen. Auch Caritas und Co zahlen wohl keine Steuern auf die Spenden, weil der Zweck das so zulässt. die geben es ja weiter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 10. Dezember 2020 Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sancho_pansa Jahrhunderttalent Geschrieben 10. Dezember 2020 Sirus schrieb vor 1 Minute: Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? Meines Wissens nach nur möglich, wenn die Vermietung nicht als Privatperson geschieht sondern du dafür eine eigene Firma hast. Bei Vermietung als Privatperson sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern. Bin aber wahrlich kein Experte auf diesem Gebiet ,da wirst du sicher noch kompetentere Antworten erhalten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flana Who let the Drog out?! Geschrieben 10. Dezember 2020 Kurze Frage zu Familienbonus + und Alleinverdienerabsetzbetrag: Partnerin ist seit Mitte Dezember in Karenz und wir beziehen ab da das einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeld. Bis dahin war sie im Mutterschutz und hat Wochengeld bezogen. Kann ich dann ab 01.01.2021 den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen (Basis für die EUR 6.000,00 Verdienst der Partnerin ist immer das Kalenderjahr 01.01-31.12). Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommen wir bis Mitte September (das wird für das Einkommen jedoch nicht herangezogen), dem ersten Geburtstag der Twins, nachher bleibt die Freundin daheim und wird bei mir mitversichert. Soweit richtig? Den Familienbonus+ kann ich mittels Formular auch gleich beim Dienstgeber "beantragen", dass dieser in gleich bei der Steuerabfuhr berücksichtigt. Ist dies auch beim Alleinverdienerabsetzbetrag möglich? Besten Dank! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 10. Dezember 2020 Verstehe ich das richtig, dass man den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen kann, wenn die Frau in Karenz ist, trotz dessen, dass sie das Kinderbetreuungsgeld erhält und davor in einer fixen Anstellung war? Kann ich mir nicht vorstellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beni2710 Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 10. Dezember 2020 Mr_Rotten schrieb vor 24 Minuten: Verstehe ich das richtig, dass man den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen kann, wenn die Frau in Karenz ist, trotz dessen, dass sie das Kinderbetreuungsgeld erhält und davor in einer fixen Anstellung war? Kann ich mir nicht vorstellen. Ja, da Karenz nicht als Einkommen zählt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 10. Dezember 2020 beni2710 schrieb vor 7 Minuten: Ja, da Karenz nicht als Einkommen zählt. trotz Familienbonus? Wie viel ist der Alleinverdienerabsetzbetrag ca.? Oder je nachdem? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beni2710 Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 10. Dezember 2020 Mr_Rotten schrieb vor 4 Minuten: trotz Familienbonus? Wie viel ist der Alleinverdienerabsetzbetrag ca.? Oder je nachdem? 364 Euro, plus Für das 1. Kind : 130 Euro Für das 2. Kind : 175 Euro Für das 3. und jede weitere Kind : 220 Euro Ist die errechnete Einkommensteuer aber so niedrig, dass sich der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht auswirkt, kommt es zur Gutschrift des Absetzbetrages inklusive Kinderzuschlag. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 10. Dezember 2020 beni2710 schrieb vor 7 Minuten: 364 Euro, plus Für das 1. Kind : 130 Euro Für das 2. Kind : 175 Euro Für das 3. und jede weitere Kind : 220 Euro Ist die errechnete Einkommensteuer aber so niedrig, dass sich der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht auswirkt, kommt es zur Gutschrift des Absetzbetrages inklusive Kinderzuschlag. Danke für die Info! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 10. Dezember 2020 (bearbeitet) Sirus schrieb vor 9 Stunden: Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? Edit: Beitrag von onkelandy weiter unten lesen - er dürfte vom fach sein. bearbeitet 10. Dezember 2020 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 10. Dezember 2020 Flana schrieb vor 2 Stunden: Kurze Frage zu Familienbonus + und Alleinverdienerabsetzbetrag: Partnerin ist seit Mitte Dezember in Karenz und wir beziehen ab da das einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeld. Bis dahin war sie im Mutterschutz und hat Wochengeld bezogen. Kann ich dann ab 01.01.2021 den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen (Basis für die EUR 6.000,00 Verdienst der Partnerin ist immer das Kalenderjahr 01.01-31.12). Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommen wir bis Mitte September (das wird für das Einkommen jedoch nicht herangezogen), dem ersten Geburtstag der Twins, nachher bleibt die Freundin daheim und wird bei mir mitversichert. Soweit richtig? Den Familienbonus+ kann ich mittels Formular auch gleich beim Dienstgeber "beantragen", dass dieser in gleich bei der Steuerabfuhr berücksichtigt. Ist dies auch beim Alleinverdienerabsetzbetrag möglich? Besten Dank! Ja, AVAB kannst du für 2021 beantragen, es müssen nur für mindestens 7 Monate Familienbeihilfe (nicht Kinderbetreuungsgeld) bezogen werden. Und du kannst den Alleinverdiener gemeinsam mit dem FABO auch beim Dienstgeber beantragen, das ist auch das gleiche Formular (E30). 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 10. Dezember 2020 (bearbeitet) Sirus schrieb vor 8 Stunden: Kann mir jemand sagen, wie Einkünfte durch Vermietung einer Eigentumswohnung zu versteuern sind? Kann man hier zum Beispiel Kreditraten den Mieteinnahmen gegenrechnen, oder sind die Mieteinnahmen komplett zu versteuern? Einkommensteuererklärung plus Beilage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (=E1b) Einnahmen sind Mieteinnahmen abziehbare Werbungskosten in erster Linie AfA (Achtung: Grundanteil rausrechnen), Zinsen+Spesen des Kredits (aber niemals die Kreditraten! du hast ja auch die Auszahlung des Kredits nicht als Einnahme versteuert) Betriebskosten werden meist als Durchläufer behandelt (sofern die Weiterverrechnung 1:1 geschieht) bearbeitet 10. Dezember 2020 von onkelandy 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dobinator Beruf: ASB-Poster Geschrieben 10. Dezember 2020 onkelandy schrieb vor 2 Minuten: Einkommensteuererklärung plus Beilage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (=E1b) Einnahmen sind Mieteinnahmen abziehbare Werbungskosten in erster Linie AfA, Zinsen+Spesen des Kredits (aber niemals die Kreditraten! du hast ja auch die Auszahlung des Kredits nicht als Einnahme versteuert) Betriebskosten werden meist als Durchläufer behandelt (sofern die Weiterverrechnung 1:1 geschieht) Kann man Kreditkosten bei Vermietung geltend machen? Da gabs ja bei der letzten Steuerreform massive Einschränkungen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 10. Dezember 2020 Dobinator schrieb vor 4 Minuten: Kann man Kreditkosten bei Vermietung geltend machen? Da gabs ja bei der letzten Steuerreform massive Einschränkungen... bei einer normalen Vermietung die Überschüsse erwirtschaftet natürlich. Bei schwindligen Verlustbeteiligungsmodellen wärs was anderes 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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