Hanappi-Stadion Ausbau


paulscholes80

Was solls werden?  

1.038 Stimmen

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Ich bin jetzt einmal Grundsätzlich positv gestimmt, schon alleine deshalb weil ich glauben MÖCHTE das ein neues Stadion am jetzigen Standort (Scheissegal ob gedreht oder nicht) denkbar ist. Ich versuche es eh vorsichtig zu formulieren, aber wenn Edlinger öffentlich davon spricht das ein Neubau priorität hat (meines Wissens war früher davon keine Rede) und Burschi davon das man das auch finanzieren könnte dann kommt bei mir leichte Jubelstimmung au.

Das mit der UVP will ich irgendwie noch nicht wahrhaben, ja ich weiß das viele der Ansicht sind das würde nie durchgehen und das sind ja auch User die wissen von was sie reden, aber ich denke mict völlig verblödet ist der Edlinger ja auch nicht. Wenn der genau weiß das er einen Neubau nie durchbekommt, warum zu Hölle macht er uns den Mund wässrig.

Wie gesagt ich möchte so gerne daran glauben, bitte Rudi, mach es war, ich schreib dann auch gleich dem Danile ein bitterböses PN, damit er dich ihn Ruhe lässt, bitte!

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Ergänzungsspieler

Vielleicht kann ich betreffend der UVP etwas Licht in die Sache bringen.

Gemäß § 3 Absatz 1 UVP Gesetz in Verbindung mit Anhang 1 Spalte 2 Ziffer 17 ist unter anderem für Sportstadien mit einer Flächeninanspruchnahme von mind. 10 ha oder mindestens 1500 Parkplätzen eine UVP im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Im Fall des Hanappi Stadions Neu wäre das gemäß der Fläche meiner Meinung nach nicht Fall und auch gemäß der Parkplätze bezweifle ich, dass mehr als 1500 Parkplätze geschaffen werden würden.

Sollte also das Stadion komplett Neu errichtet werden wäre eine UVP in dem Sinne nicht vorgeschrieben, was ich allerdings nicht weiß ist wie die bereits bestehenden Parkplätze, sollten die nach dem Neubau immer noch bestehen, im Verhältnis zum Neubau gesehen werden. [ich glaub aber daran sollte es nicht scheitern da sollte wohl viel Interpretationsraum gegeben sein (auch aufgrund der guten Beziehungen Edlingers in den Stadtsenat)].

Jetzt kommt aber ein großes ABER bei dem ich mir selbst nicht sicher bin: Gemäß § 3 Abs 4 UVPG iVm. Anhang 1 Spalte 3 z17 hat schon ab einer Größe von 5 ha oder 750 Parkplätzen die Behörde zu Entscheiden ob eine Beeinträchtigung in ein Schutzgebiet vorliegt und somit in weiterer Folge eine UVP im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist.

Betroffenes Schutzgebiet wäre hier gem. §3 Abs. 4 ivm. Anhang 1 Spalte 3 UVPG die Kategorie D des Anhangs 2 UVPG (belastetes Luftgebiet).

Dieses liegt gem. §3 Abs. 8 UVPG ivm. einer Verordnung des Umweltministers im gesamten Stadtgebiet von Wien mit Ausnahme von ein paar Kastralgemeinden vor.

Also stellt sich nun die Frage: Wird die Mindestschwelle (5 ha 750 Parkplätze) überschritten?

Wenn NEIN: keine UVP.

Wenn JA: Entscheidung des Stadtsenats ob der Schutzzweck beeinträchtigt wird und somit eine UVP von Nöten ist.

Alles in allem komme ich zu einem positiven Fazit. Selbst im schlimmsten Fall (Stadtgebiet ist Schutzzone und somit Schwellenwert von 5 ha, dieser wird überschritten) hat immer noch der Stadtsenat zu entscheiden ob eine UVP notwendig ist.

Meiner Meinung nach sollte Edlinger mit seinen Beziehungen in dieser Angelegenheit doch einiges zu seinen Gunsten beeinflussen können.

bearbeitet von muschka

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Workaholic

Aktuelles Stadion + Platz hinter der West + Platz hinter der Nord (jeweils nur ein Trainingsplatz) und das Rapiddorf ergeben ein Rechteck und haben eine Fläche von ca. 4,5ha. Die Parkplätze würde man dann auch noch irgendwie hinbekommen.

Ich lass mich überraschen...

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Vielleicht kann ich betreffend der UVP etwas Licht in die Sache bringen.

Gemäß § 3 Absatz 1 UVP Gesetz in Verbindung mit Anhang 1 Spalte 2 Ziffer 17 ist unter anderem für Sportstadien mit einer Flächeninanspruchnahme von mind. 10 ha oder mindestens 1500 Parkplätzen eine UVP im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Im Fall des Hanappi Stadions Neu wäre das gemäß der Fläche meiner Meinung nach nicht Fall und auch gemäß der Parkplätze bezweifle ich, dass mehr als 1500 Parkplätze geschaffen werden würden.

Sollte also das Stadion komplett Neu errichtet werden wäre eine UVP in dem Sinne nicht vorgeschrieben, was ich allerdings nicht weiß ist wie die bereits bestehenden Parkplätze, sollten die nach dem Neubau immer noch bestehen, im Verhältnis zum Neubau gesehen werden. [ich glaub aber daran sollte es nicht scheitern da sollte wohl viel Interpretationsraum gegeben sein (auch aufgrund der guten Beziehungen Edlingers in den Stadtsenat)].

Jetzt kommt aber ein großes ABER bei dem ich mir selbst nicht sicher bin: Gemäß § 3 Abs 4 UVPG iVm. Anhang 1 Spalte 3 z17 hat schon ab einer Größe von 5 ha oder 750 Parkplätzen die Behörde zu Entscheiden ob eine Beeinträchtigung in ein Schutzgebiet vorliegt und somit in weiterer Folge eine UVP im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist.

Betroffenes Schutzgebiet wäre hier gem. §3 Abs. 4 ivm. Anhang 1 Spalte 3 UVPG die Kategorie D des Anhangs 2 UVPG (belastetes Luftgebiet).

Dieses liegt gem. §3 Abs. 8 UVPG ivm. einer Verordnung des Umweltministers im gesamten Stadtgebiet von Wien mit Ausnahme von ein paar Kastralgemeinden vor.

Also stellt sich nun die Frage: Wird die Mindestschwelle (5 ha 750 Parkplätze) überschritten?

Wenn NEIN: keine UVP.

Wenn JA: Entscheidung des Stadtsenats ob der Schutzzweck beeinträchtigt wird und somit eine UVP von Nöten ist.

Alles in allem komme ich zu einem positiven Fazit. Selbst im schlimmsten Fall (Stadtgebiet ist Schutzzone und somit Schwellenwert von 5 ha, dieser wird überschritten) hat immer noch der Stadtsenat zu entscheiden ob eine UVP notwendig ist.

Meiner Meinung nach sollte Edlinger mit seinen Beziehungen in dieser Angelegenheit doch einiges zu seinen Gunsten beeinflussen können.

Auch wenns zu ner uvp kommt -> da verzögert sich das ganze max um 12 monate und es gibt paar auflagen die einzuhalten sind -> aber trotzallem machbar in meinen augen, und ich war doch schon bei paar verfahren "dabei"

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Ergänzungsspieler

Danke muschka, hast spitze zusammengefasst. Komme zur gleichen Schlussfolgerung ;)/>

Wusste nur nicht, dass fast ganz Wien unter die "Schutzzonenregelung" fällt. Aber auch egal, ist gegebenfalls ja auch nur eine vereinfachte UVP durchzuführen.

@admirafan

Klar, aber bis zur rechtskräftigen Entscheidung kann es natürlich länger dauern. Aber auch egal, dass kann bei einem Baubewilligungsverfahren nach Bauordnung auch sein.

bearbeitet von provo

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Sehr bekannt im ASB

kennt sich jemand mit der pacht vertrag situation aus??

wir haben ja das jetzige stadion bis 203x gepachtet, wenn wir nun das stadion komplet neubauen und 2/3 der kosten selbst aufbringen damit der neubau zu stande kommt, ist es dann noch möglich eigentümer des stadions zu sein bzw den pachtvertrag zu "stornieren"?

wir werden ja nicht ein neues stadion hinstellen 2/3 der kosten übernehmen und dann noch dafür "miete" zahlen....

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Gast
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