der "wichtige frage thread"


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ASB-Legende

Irgendwer einen Geheimtipp, wo man Ende Juni - Anfang Juli ein Ferienhaus für 15-20 Leute in novalja/zrce herbekommt?

frag den User Don Junior der hat mir eines gecheckt darko war der vermieter

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AAAAlte Zeiten

Sie müssen NICHT. Wenn er dir nichts verkaufen will, muss er auch nicht.

verkaufen will er ja anscheinend und der tank wird ja vorm bezahlen schon voll sein :ratlos:

also müssens jez oder net :D

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Posting-Pate

verkaufen will er ja anscheinend und der tank wird ja vorm bezahlen schon voll sein :ratlos:

also müssens jez oder net :D

Gschichtln wie "wir dürfen aus Sicherheitsgründen keine Scheine über dem Wert xy nicht annehmen" sind falsch. Wenn jemand kein Wechselgeld hat muss man sich was einfallen lassen (mit Karte zahlen, Geld abheben, der Verkäufer besorgt Wechselgeld usw.). Wenn mir ein Schaffner sagt er nimmt den 500er nicht an lass ichs auf eine Strafe ankommen bzw. geht das dann über einen RA...

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Institut für genoppte Gurken

verkaufen will er ja anscheinend und der tank wird ja vorm bezahlen schon voll sein :ratlos:

also müssens jez oder net :D

Da die Ware bis zur Bezahlung sein eigen ist, kann er sie theoretisch ja wieder zurückverlangen.

Ich hab eher an Trafiken gedacht. Wenn mir bei einer Tankstelle jemand nen Baum aufstellt deswegen, schick ich ihn mit nem Gummischlauch zu meinem Tankdeckel :D

Ich währe auch der Meinung, dass es ja offizielles Zahlungsmittel ist. Die info, dass das dann über Hausrecht läuft, hab ich von einem angehenden Anwalt in unserer Firma.

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ASB-Legende

Sie müssen NICHT. Wenn er dir nichts verkaufen will, muss er auch nicht.

Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht.

§ 61 Nationalbankgesetz

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Wenn mir ein Schaffner sagt er nimmt den 500er nicht an lass ichs auf eine Strafe ankommen bzw. geht das dann über einen RA...

dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich.

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Institut für genoppte Gurken

Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht.

§ 61 Nationalbankgesetz

Ich kann leider keine Paragraphen nennen, doch wenn der händler dem Kunden nichts verkaufen möchte, kann er das ohne angabe von gründen tun. Dass er das wegen des zu großen Scheines nicht macht, darf er dir halt nicht sagen, sonst -> §61

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AAAAlte Zeiten

dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich.

und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt.

kannst du es so zusammenfassen, damit man versteht, was du sagen willst?

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Junior Vizepräsident

Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht.

§ 61 Nationalbankgesetz

Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang.

bearbeitet von Devil Jin

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Rapid. Immer. Überall.

Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang.

Nur zum Teil richtig, hab das aus einer OGH E kopiert. Kann aber wenn ihr wollt noch schnell mein Lehrbuch dazu durchforsten:

Ein allgemeiner Kontrahierungszwang sei überall dort anzunehmen, wo die faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität diesem die Möglichkeit der "Fremdbestimmung" über andere gebe. Eine Abschlußpflicht werde ganz allgemein für solche Unternehmen bejaht, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, um eine Versorgungsaufgabe wahrzunehmen, für deren Erfüllung nach heutiger Auffassung die Allgemeinheit zu sorgen habe. Das gleiche gelte für Unternehmen mit Monopolstellung, die diese durch Verweigerung des Vertragsabschlusses sittenwidrig ausnützten. Die öffentliche Hand könne wegen der Pflicht zur Gleichbehandlung gezwungen sein, Rechtsgeschäfte abzuschließen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19931130_OGH0002_0040OB00146_9300000_000

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Institut für genoppte Gurken

Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang.

Das musste ich jetzt direkt googlen. Ünterstützt aber meinen Standpunkt

Dieser Artikel

aus zug aus dem Wikipedia Artikel

Unter Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) versteht man die rechtliche Verpflichtung, mit einem anderen ein Rechtsverhältnis zu begründen, das heißt in der Regel einen Vertrag zu schließen.

Der Kontrahierungszwang steht im Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie und ist daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei einem bereits geschlossenen Vorvertrag, wobei dieser dann allerdings zwangfrei begründet ist. Weiterhin gibt es Fälle, in denen die angebotene Leistung wichtig ist, der Interessent sie aber von privaten Anbietern nicht erhält, z. B. ein Girokonto. In diesem Fall kann ein Abschlusszwang für öffentlich-rechtliche Anbieter dieser Leistung bestehen. Daneben gibt es auch faktischen Kontrahierungszwang, der sich aufgrund des gesetzlich als obligatorisch vorgesehenen Einbezugs privater Dienstleister in eigentlich rein hoheitliche Vorgänge ergibt (z. B. Offenlegung von Bilanzen gegenüber dem voll privaten Betreiber des Bundesanzeigers). Zu letzterem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weswegen der Einbezug der AGB womöglich unwirksam ist. Gesetzlich ist der Kontrahierungszwang an einigen Stellen vorgeschrieben:

bezieht sich auf Deutschland. Kann jemand von euch sagen, ob das in der oder ähnlicher Form auch in Ö gilt?

nachtrag: scheint so zu sein, bestätigung?

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