Neuling Postaholic Geschrieben 8. Januar 2015 Ich bin auf der Suche nach einem wissenschaftl. Artikel, welcher die Vor- und Nachteile des Themas Anreize/Fördern vs. Zwang beschäftigt. Hat/kennt wer was? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
max092 Knows how to post... Geschrieben 8. Januar 2015 Irgendwer einen Geheimtipp, wo man Ende Juni - Anfang Juli ein Ferienhaus für 15-20 Leute in novalja/zrce herbekommt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martinovic ASB-Legende Geschrieben 9. Januar 2015 Irgendwer einen Geheimtipp, wo man Ende Juni - Anfang Juli ein Ferienhaus für 15-20 Leute in novalja/zrce herbekommt? frag den User Don Junior der hat mir eines gecheckt darko war der vermieter 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 9. Januar 2015 Irgendwer einen Geheimtipp, wo man Ende Juni - Anfang Juli ein Ferienhaus für 15-20 Leute in novalja/zrce herbekommt? villas.com fewodirekt.de 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Geschrieben 9. Januar 2015 Sie müssen NICHT. Wenn er dir nichts verkaufen will, muss er auch nicht.verkaufen will er ja anscheinend und der tank wird ja vorm bezahlen schon voll sein also müssens jez oder net 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimjoe Posting-Pate Geschrieben 9. Januar 2015 verkaufen will er ja anscheinend und der tank wird ja vorm bezahlen schon voll sein also müssens jez oder net Gschichtln wie "wir dürfen aus Sicherheitsgründen keine Scheine über dem Wert xy nicht annehmen" sind falsch. Wenn jemand kein Wechselgeld hat muss man sich was einfallen lassen (mit Karte zahlen, Geld abheben, der Verkäufer besorgt Wechselgeld usw.). Wenn mir ein Schaffner sagt er nimmt den 500er nicht an lass ichs auf eine Strafe ankommen bzw. geht das dann über einen RA... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 9. Januar 2015 verkaufen will er ja anscheinend und der tank wird ja vorm bezahlen schon voll sein also müssens jez oder net Da die Ware bis zur Bezahlung sein eigen ist, kann er sie theoretisch ja wieder zurückverlangen. Ich hab eher an Trafiken gedacht. Wenn mir bei einer Tankstelle jemand nen Baum aufstellt deswegen, schick ich ihn mit nem Gummischlauch zu meinem Tankdeckel Ich währe auch der Meinung, dass es ja offizielles Zahlungsmittel ist. Die info, dass das dann über Hausrecht läuft, hab ich von einem angehenden Anwalt in unserer Firma. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 9. Januar 2015 Sie müssen NICHT. Wenn er dir nichts verkaufen will, muss er auch nicht. Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht. § 61 Nationalbankgesetz 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 9. Januar 2015 Wenn mir ein Schaffner sagt er nimmt den 500er nicht an lass ichs auf eine Strafe ankommen bzw. geht das dann über einen RA... dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 9. Januar 2015 Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht. § 61 Nationalbankgesetz Ich kann leider keine Paragraphen nennen, doch wenn der händler dem Kunden nichts verkaufen möchte, kann er das ohne angabe von gründen tun. Dass er das wegen des zu großen Scheines nicht macht, darf er dir halt nicht sagen, sonst -> §61 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Geschrieben 9. Januar 2015 dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich. und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 9. Januar 2015 und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt. kannst du es so zusammenfassen, damit man versteht, was du sagen willst? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 9. Januar 2015 (bearbeitet) Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht. § 61 Nationalbankgesetz Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang. bearbeitet 9. Januar 2015 von Devil Jin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 9. Januar 2015 Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang. Nur zum Teil richtig, hab das aus einer OGH E kopiert. Kann aber wenn ihr wollt noch schnell mein Lehrbuch dazu durchforsten: Ein allgemeiner Kontrahierungszwang sei überall dort anzunehmen, wo die faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität diesem die Möglichkeit der "Fremdbestimmung" über andere gebe. Eine Abschlußpflicht werde ganz allgemein für solche Unternehmen bejaht, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, um eine Versorgungsaufgabe wahrzunehmen, für deren Erfüllung nach heutiger Auffassung die Allgemeinheit zu sorgen habe. Das gleiche gelte für Unternehmen mit Monopolstellung, die diese durch Verweigerung des Vertragsabschlusses sittenwidrig ausnützten. Die öffentliche Hand könne wegen der Pflicht zur Gleichbehandlung gezwungen sein, Rechtsgeschäfte abzuschließen. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19931130_OGH0002_0040OB00146_9300000_000 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 9. Januar 2015 Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang. Das musste ich jetzt direkt googlen. Ünterstützt aber meinen Standpunkt Dieser Artikel aus zug aus dem Wikipedia Artikel Unter Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) versteht man die rechtliche Verpflichtung, mit einem anderen ein Rechtsverhältnis zu begründen, das heißt in der Regel einen Vertrag zu schließen.Der Kontrahierungszwang steht im Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie und ist daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei einem bereits geschlossenen Vorvertrag, wobei dieser dann allerdings zwangfrei begründet ist. Weiterhin gibt es Fälle, in denen die angebotene Leistung wichtig ist, der Interessent sie aber von privaten Anbietern nicht erhält, z. B. ein Girokonto. In diesem Fall kann ein Abschlusszwang für öffentlich-rechtliche Anbieter dieser Leistung bestehen. Daneben gibt es auch faktischen Kontrahierungszwang, der sich aufgrund des gesetzlich als obligatorisch vorgesehenen Einbezugs privater Dienstleister in eigentlich rein hoheitliche Vorgänge ergibt (z. B. Offenlegung von Bilanzen gegenüber dem voll privaten Betreiber des Bundesanzeigers). Zu letzterem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weswegen der Einbezug der AGB womöglich unwirksam ist. Gesetzlich ist der Kontrahierungszwang an einigen Stellen vorgeschrieben: bezieht sich auf Deutschland. Kann jemand von euch sagen, ob das in der oder ähnlicher Form auch in Ö gilt? nachtrag: scheint so zu sein, bestätigung? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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