der "wichtige frage thread"


j.d.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Wenn mir ein Schaffner sagt er nimmt den 500er nicht an lass ichs auf eine Strafe ankommen bzw. geht das dann über einen RA...

dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich.

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Institut für genoppte Gurken

Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht.

§ 61 Nationalbankgesetz

Ich kann leider keine Paragraphen nennen, doch wenn der händler dem Kunden nichts verkaufen möchte, kann er das ohne angabe von gründen tun. Dass er das wegen des zu großen Scheines nicht macht, darf er dir halt nicht sagen, sonst -> §61

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AAAAlte Zeiten

dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich.

und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt.

kannst du es so zusammenfassen, damit man versteht, was du sagen willst?

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Junior Vizepräsident

Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht.

§ 61 Nationalbankgesetz

Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang.

bearbeitet von Devil Jin

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Rapid. Immer. Überall.

Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang.

Nur zum Teil richtig, hab das aus einer OGH E kopiert. Kann aber wenn ihr wollt noch schnell mein Lehrbuch dazu durchforsten:

Ein allgemeiner Kontrahierungszwang sei überall dort anzunehmen, wo die faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität diesem die Möglichkeit der "Fremdbestimmung" über andere gebe. Eine Abschlußpflicht werde ganz allgemein für solche Unternehmen bejaht, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, um eine Versorgungsaufgabe wahrzunehmen, für deren Erfüllung nach heutiger Auffassung die Allgemeinheit zu sorgen habe. Das gleiche gelte für Unternehmen mit Monopolstellung, die diese durch Verweigerung des Vertragsabschlusses sittenwidrig ausnützten. Die öffentliche Hand könne wegen der Pflicht zur Gleichbehandlung gezwungen sein, Rechtsgeschäfte abzuschließen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19931130_OGH0002_0040OB00146_9300000_000

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Institut für genoppte Gurken

Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang.

Das musste ich jetzt direkt googlen. Ünterstützt aber meinen Standpunkt

Dieser Artikel

aus zug aus dem Wikipedia Artikel

Unter Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) versteht man die rechtliche Verpflichtung, mit einem anderen ein Rechtsverhältnis zu begründen, das heißt in der Regel einen Vertrag zu schließen.

Der Kontrahierungszwang steht im Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie und ist daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei einem bereits geschlossenen Vorvertrag, wobei dieser dann allerdings zwangfrei begründet ist. Weiterhin gibt es Fälle, in denen die angebotene Leistung wichtig ist, der Interessent sie aber von privaten Anbietern nicht erhält, z. B. ein Girokonto. In diesem Fall kann ein Abschlusszwang für öffentlich-rechtliche Anbieter dieser Leistung bestehen. Daneben gibt es auch faktischen Kontrahierungszwang, der sich aufgrund des gesetzlich als obligatorisch vorgesehenen Einbezugs privater Dienstleister in eigentlich rein hoheitliche Vorgänge ergibt (z. B. Offenlegung von Bilanzen gegenüber dem voll privaten Betreiber des Bundesanzeigers). Zu letzterem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weswegen der Einbezug der AGB womöglich unwirksam ist. Gesetzlich ist der Kontrahierungszwang an einigen Stellen vorgeschrieben:

bezieht sich auf Deutschland. Kann jemand von euch sagen, ob das in der oder ähnlicher Form auch in Ö gilt?

nachtrag: scheint so zu sein, bestätigung?

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Rapid. Immer. Überall.

Das musste ich jetzt direkt googlen. Ünterstützt aber meinen Standpunkt

Dieser Artikel

aus zug aus dem Wikipedia Artikel

bezieht sich auf Deutschland. Kann jemand von euch sagen, ob das in der oder ähnlicher Form auch in Ö gilt?

nachtrag: scheint so zu sein, bestätigung?

Siehe mein post über dir, hab das auf der Uni auch so gelernt, aber auf die schnelle nur die E vom OGH gefunden ;)

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Posting-Pate

dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich.

wozu brenn ich 500 für die Fahrt? Ich will mit einem in Österreich anerkannten Zahlungsmittel bezahlen und dies wird mir verwehrt. Dann soll er mich dafür strafen. Bin mir sicher ich würde einen Rechtsstreit nicht verlieren.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

wozu brenn ich 500 für die Fahrt? Ich will mit einem in Österreich anerkannten Zahlungsmittel bezahlen und dies wird mir verwehrt. Dann soll er mich dafür strafen. Bin mir sicher ich würde einen Rechtsstreit nicht verlieren.

Na dann probier es aus. Aber danach nicht dem geld nachweinen.

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Kann man das nicht durch agb's regeln?!

Für mich ust es einfach unsinnig dass schaffner alles immer wechseln können müssen...

Dann fahr ich jedesmal mit 500er und bin mir sicher dass er mir oft nicht wechseln kann.

Davor muss sich ein unternehmen schützen können.

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Wien nur du allein!

Bei den Öffis gibts aber glaub ich ein eigenes Gesetz/Verordnung bzw stehts in den AGB dass man den genauen Fahrpreis mithaben muss. Um die Frage beantworten zu können, müsste man halt wissen wo und mit welchem Verkehrsmittel gefahren wurde.

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AAAAlte Zeiten

kannst du es so zusammenfassen, damit man versteht, was du sagen willst?

alles perfekt zusammengefasst. auch 4 pm's bekommen, was der raumplaner da nicht versteht. :v:

Bei den Öffis gibts aber glaub ich ein eigenes Gesetz/Verordnung bzw stehts in den AGB dass man den genauen Fahrpreis mithaben muss. Um die Frage beantworten zu können, müsste man halt wissen wo und mit welchem Verkehrsmittel gefahren wurde.

da ist mir auch mal was aufgefallen:

konnte bei einem ticketkauf beim automaten nicht mit einem 20er zahlen, nur 10 und 5er erlaubt. ist zwar halb so wild, weil man eh mit bankomat zahlen kann, aber trotzdem :D hab mir dann gedacht vermutlich liegts daran, weilst dann nur 2 € münzen zurück bekommen wirst.

wegen 500/200/100 euro zahlen:

http://helpv1.orf.at/?story=10038

es gibt keine sanktionen, sicherheit steht im vordergrund. jetzt darf man dann halt die diskussion führen, warum es die scheinchen überhaupt gibt :)

bearbeitet von FAK-masteR

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