Gibson ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Sie müssen NICHT. Wenn er dir nichts verkaufen will, muss er auch nicht. Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht. § 61 Nationalbankgesetz 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Wenn mir ein Schaffner sagt er nimmt den 500er nicht an lass ichs auf eine Strafe ankommen bzw. geht das dann über einen RA... dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht. § 61 Nationalbankgesetz Ich kann leider keine Paragraphen nennen, doch wenn der händler dem Kunden nichts verkaufen möchte, kann er das ohne angabe von gründen tun. Dass er das wegen des zu großen Scheines nicht macht, darf er dir halt nicht sagen, sonst -> §61 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich. und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 und umgekehrt zahlst dann halt weniger wennst zu wenig/keines hast. so hat der schaffner auch täglich ein bisschen herzklopfen und schitzt, ob er heute mit einem gscheiten + heimkommt oder nur mim gehalt. kannst du es so zusammenfassen, damit man versteht, was du sagen willst? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 (bearbeitet) Da der Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, besteht eine Annahmepflicht. § 61 Nationalbankgesetz Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang. bearbeitet 9. Januar 2015 von Devil Jin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang. Nur zum Teil richtig, hab das aus einer OGH E kopiert. Kann aber wenn ihr wollt noch schnell mein Lehrbuch dazu durchforsten: Ein allgemeiner Kontrahierungszwang sei überall dort anzunehmen, wo die faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität diesem die Möglichkeit der "Fremdbestimmung" über andere gebe. Eine Abschlußpflicht werde ganz allgemein für solche Unternehmen bejaht, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, um eine Versorgungsaufgabe wahrzunehmen, für deren Erfüllung nach heutiger Auffassung die Allgemeinheit zu sorgen habe. Das gleiche gelte für Unternehmen mit Monopolstellung, die diese durch Verweigerung des Vertragsabschlusses sittenwidrig ausnützten. Die öffentliche Hand könne wegen der Pflicht zur Gleichbehandlung gezwungen sein, Rechtsgeschäfte abzuschließen. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19931130_OGH0002_0040OB00146_9300000_000 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Nur fehlt da die Strafbestimmung und in Österreich herrscht kein genereller Kontrahierungszwang. Das musste ich jetzt direkt googlen. Ünterstützt aber meinen Standpunkt Dieser Artikel aus zug aus dem Wikipedia Artikel Unter Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) versteht man die rechtliche Verpflichtung, mit einem anderen ein Rechtsverhältnis zu begründen, das heißt in der Regel einen Vertrag zu schließen.Der Kontrahierungszwang steht im Widerspruch zum Grundsatz der Privatautonomie und ist daher nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei einem bereits geschlossenen Vorvertrag, wobei dieser dann allerdings zwangfrei begründet ist. Weiterhin gibt es Fälle, in denen die angebotene Leistung wichtig ist, der Interessent sie aber von privaten Anbietern nicht erhält, z. B. ein Girokonto. In diesem Fall kann ein Abschlusszwang für öffentlich-rechtliche Anbieter dieser Leistung bestehen. Daneben gibt es auch faktischen Kontrahierungszwang, der sich aufgrund des gesetzlich als obligatorisch vorgesehenen Einbezugs privater Dienstleister in eigentlich rein hoheitliche Vorgänge ergibt (z. B. Offenlegung von Bilanzen gegenüber dem voll privaten Betreiber des Bundesanzeigers). Zu letzterem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weswegen der Einbezug der AGB womöglich unwirksam ist. Gesetzlich ist der Kontrahierungszwang an einigen Stellen vorgeschrieben: bezieht sich auf Deutschland. Kann jemand von euch sagen, ob das in der oder ähnlicher Form auch in Ö gilt? nachtrag: scheint so zu sein, bestätigung? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Das musste ich jetzt direkt googlen. Ünterstützt aber meinen Standpunkt Dieser Artikel aus zug aus dem Wikipedia Artikel bezieht sich auf Deutschland. Kann jemand von euch sagen, ob das in der oder ähnlicher Form auch in Ö gilt? nachtrag: scheint so zu sein, bestätigung? Siehe mein post über dir, hab das auf der Uni auch so gelernt, aber auf die schnelle nur die E vom OGH gefunden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimjoe Posting-Pate Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 dann erübrigt sich auch die frage nach dem wechselgeld, dann brennst halt 500 für die fahrt. aber die wirtschaft freut sich. wozu brenn ich 500 für die Fahrt? Ich will mit einem in Österreich anerkannten Zahlungsmittel bezahlen und dies wird mir verwehrt. Dann soll er mich dafür strafen. Bin mir sicher ich würde einen Rechtsstreit nicht verlieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 wozu brenn ich 500 für die Fahrt? Ich will mit einem in Österreich anerkannten Zahlungsmittel bezahlen und dies wird mir verwehrt. Dann soll er mich dafür strafen. Bin mir sicher ich würde einen Rechtsstreit nicht verlieren. Na dann probier es aus. Aber danach nicht dem geld nachweinen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
1899% BornGreen Der apakat Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Kann man das nicht durch agb's regeln?! Für mich ust es einfach unsinnig dass schaffner alles immer wechseln können müssen... Dann fahr ich jedesmal mit 500er und bin mir sicher dass er mir oft nicht wechseln kann. Davor muss sich ein unternehmen schützen können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Bei den Öffis gibts aber glaub ich ein eigenes Gesetz/Verordnung bzw stehts in den AGB dass man den genauen Fahrpreis mithaben muss. Um die Frage beantworten zu können, müsste man halt wissen wo und mit welchem Verkehrsmittel gefahren wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 Siehe mein post über dir, hab das auf der Uni auch so gelernt, aber auf die schnelle nur die E vom OGH gefunden alles klar, daungsche 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 9. Januar 2015 (bearbeitet) kannst du es so zusammenfassen, damit man versteht, was du sagen willst? alles perfekt zusammengefasst. auch 4 pm's bekommen, was der raumplaner da nicht versteht. Bei den Öffis gibts aber glaub ich ein eigenes Gesetz/Verordnung bzw stehts in den AGB dass man den genauen Fahrpreis mithaben muss. Um die Frage beantworten zu können, müsste man halt wissen wo und mit welchem Verkehrsmittel gefahren wurde. da ist mir auch mal was aufgefallen: konnte bei einem ticketkauf beim automaten nicht mit einem 20er zahlen, nur 10 und 5er erlaubt. ist zwar halb so wild, weil man eh mit bankomat zahlen kann, aber trotzdem hab mir dann gedacht vermutlich liegts daran, weilst dann nur 2 € münzen zurück bekommen wirst. wegen 500/200/100 euro zahlen: http://helpv1.orf.at/?story=10038 es gibt keine sanktionen, sicherheit steht im vordergrund. jetzt darf man dann halt die diskussion führen, warum es die scheinchen überhaupt gibt bearbeitet 9. Januar 2015 von FAK-masteR 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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