der "wichtige frage thread"


j.d.

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ASB-Legende
aurinko schrieb Gerade eben:

Meiner Meinung nach: wenn der Eheman kein Testament hinterlassen hat, fällt das Gold unter die normale Pflichtteilregelung sprich beide Töchter bekommen 50%, sollte die Mutter noch leben, steht der auch noch ein Teil zu (vorausgesetzt die Ehe war noch aufrecht).

Die Verlassenschaft ist aber schon 1,5 Jahre abgeschlossen, jetzt ist das Gold aufgetaucht. 

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ASB-Gott
falcomitdemkoks schrieb vor 9 Minuten:

Die Verlassenschaft ist aber schon 1,5 Jahre abgeschlossen, jetzt ist das Gold aufgetaucht. 

Auch dann. Wie kann die eine Tochter belegen, dass sie das Gold wirklich erst jetzt gefunden hat und nicht einfach längere Zeit verheimlicht?  Da würde man Schindluderei ja Tür und Tor öffnen.

Aber vielleicht können @Neocon oder @DonFetzo was dazuschreiben.

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Junior Vizepräsident
Relii schrieb vor 3 Stunden:

:lol:

ich bin zwar kein jurist, aber diese hausfrauenlogik ist sensationell dämlich (meiner meinung nach); natürlich hat das gold nix mit dem haus zu tun und wird in die gesamte erbmasse mit einbezogen.

"Gib mir deine Geldbörse, du befindest dich in meinem Haus!!!111" Die Polizei hasst diesen Trick.

:davinci:

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Knows how to post...

Hab gerade eine Erbschaft hinter mir. Du erbst was dir gesetzlich zusteht (zum Zeitpunkt der Erbschaft) Und nein, Testatment gilt in Österreich nicht - bzw. nur dann wenn kein Erbe vorliegt.

Wenn danach noch 100 oder tausen Euro rauskommen, muss das in einem Zivilgericht geklärt werden ob das vor dem Tod schon exestiert hat was meistens schwer ist.

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Baltic Cup Champion
*KichertBeimKacken* schrieb vor 1 Stunde:

Und nein, Testatment gilt in Österreich nicht - bzw. nur dann wenn kein Erbe vorliegt.

 

Sorry. Aber das stimmt einfach nicht. Im Falle eines rechtsgültigen Testaments gilt für die Erbberechtigten das Pflichtteilsrecht (die Hälfte des gesetzlichen Erbquote).

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/erben_und_vererben/1/2/Seite.792041.html

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*KichertBeimKacken* schrieb vor 1 Stunde:

muss das in einem Zivilgericht geklärt werden ob das vor dem Tod schon exestiert hat was meistens schwer ist.

Dann wird die Schwester halt erklären müssen woher die 100.000 in Gold sind! Wird wohl eher schwierig werden! Außerdem sind sich scheinbar schon alle einig, woher das Gold ist - offen nur wem es gehört

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Postinho
falcomitdemkoks schrieb vor 11 Stunden:

Schenkungs/Erbfrage: 

Ein Ehepaar hat zwei Töchter, der Ehemann besitzt Gold im Wert von 100.000, der Ehefrau gehört das Haus und eine Zweitwohnung. Diese überschreibt sie bei Lebzeiten auf eine Tochter (Wohnung) und auf die andere Tochter (Haus), das Gold befindet sich im Haus. Der Ehemann stirbt, beim Notar während der Erbschaftsverhandlungen wusste niemand was vom Gold, hatte sonst keine Besitztümer. Nun sagt die eine Tochter, das Gold gehört ihr weil es sich im Haus befindet, die andere Tochter möchte die Hälfte davon haben. Wer hat nun Recht?  

der notar hat sich dazu nicht geäußert?
wurde vor der übergabe/verschenkung der beiden töchter eine (pflichtteil)verzichtserklärung unterschrieben? oft/manchmal(??) wird das vor einer übergabe gemacht, damit es dann später zu keinen streitereien kommt, könnte in diesem fall auch sehr interessant sein.

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Wien nur du allein!
aurinko schrieb am 7.6.2022 um 21:48 :

Auch dann. Wie kann die eine Tochter belegen, dass sie das Gold wirklich erst jetzt gefunden hat und nicht einfach längere Zeit verheimlicht?  Da würde man Schindluderei ja Tür und Tor öffnen.

Aber vielleicht können @Neocon oder @DonFetzo was dazuschreiben.

Wenn klar ist, dass das Gold dem Ehemann gehörte, seh ich kein Problem, dass die Tochter zu ihrer Hälfte kommt. Egal wo gelagert und ob Verlassenschaft schon abgehandelt (wenn damals nicht bekannt).

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Hammerwerfer schrieb vor 2 Stunden:

Hat vom Holy ASB jemand einen Tipp für ein Fliegengitter bei der Balkontür (also des man dann ganz normal wie eine Tür auf/zu machen kann)?

Ein Pliseé evtl., haben wir unten und oben eine Schiebelösung.

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Stammspieler
Hammerwerfer schrieb vor 13 Stunden:

Hat vom Holy ASB jemand einen Tipp für ein Fliegengitter bei der Balkontür (also des man dann ganz normal wie eine Tür auf/zu machen kann)?

Schwenkrahmen oder Drehrahmen wie sowas hier von Valetta

https://www.valetta.at/produkte/fenster-und-fassade/insektenschutz/schwenkrahmen/iss111-iss112-iss113

oder auch von Schlotterer hier

https://www.schlotterer.com/de/magazin/insektenschutz-dreh-oder-schiebetuer

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Postinho
Hammerwerfer schrieb vor 15 Stunden:

Hat vom Holy ASB jemand einen Tipp für ein Fliegengitter bei der Balkontür (also des man dann ganz normal wie eine Tür auf/zu machen kann)?

falls du eine balkontür von josko hast, dann kannst direkt bei denen den insektenschutz kaufen, da braucht gar niemand zum messen kommen. aber vorsicht bei den drehtüren die knallen ordentlich laut (würde ich persönlich nicht mehr kaufen)
bei internorm werden oft newo produkte mitverkauft.

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Gast

Wenn ich mich in Wien für die Opt-In Version - also Übermittlung alle 15 Minuten - beim Smart Meter entscheide, fallen in irgendeiner Art Zusatzkosten an?

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