Ich bin gerade am diskutieren mit zwei Freunden; allesamt Laien. Einer hat zumindest eine Zeit lang Jus an der JKU absolviert.
Folgendes Szenario: es wurde eine Tonbandaufnahme angefertigt ohne dem Wissen der Anwesenden. Nun wird diese Tonbandaufnahme bei Gericht ins Spiel gebracht, jedoch nicht als Tondaten, sondern als Transkript der gesamten Aufzeichnung. Hintergrund ist, dass eine Person wissentlich in einem Verfahren gelogen hat und nun soll diese unerlaubte Tonaufnahme als Beweismittel dienen, dass die Person im gesamten Verfahren (mehrmals) gelogen hat.
Ist hier § 120 StGB oder andere § anwendbar oder ist die Aufzeichnung als Transkript zulässig?