Ich dachte, du seist WP.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung selbst müsste wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit nichtig sein, was er mitnichten ist. Oder hast du in deinem Hauptberuf gelernt, dass es ein Gesetz gibt, dass es einem Verein verbietet, Dinge über dem angeblichen Wert zu erstehen, oder dass dies sittenwidrig sei. Diesfalls bitte ich um Bekanntgabe des Paraphen.
Verträge oder Beschlüsse, die gegen Gesetze verstoßen, sind übrigens nicht allesamt nichtig. Ich hoffe, solche Falschmeldungen werden nicht Teil der Allgemeinbildung, weshalb ich deinem Viertelwissen entgegentrete.