Ich weiß nicht, was du mit "Segment" meinst, aber sowohl hinsichtlich unserer Größe als auch hinsichtlich des Bereichs "Profifußball" ist es wohl üblich (zumindest) zwei Personen im Leitungsgremium zu haben.
Am Abs 1. Die Bestellung erfolgt durch den AR. Das wird so interpretiert, dass ihm dabei niemand dreinreden darf und daher bindende Vorschlagsrechte unzulässig sind.
Das Aktiengesetz gilt für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen. Ganz konkret ergibt sich aus § 75 Abs 1 AktG, dass bindende Vorschlagsrechte unzulässig sind.
Wenn du dich ständig dumm stellt, könnte es passieren, dass man dich für dumm hält.
Ein niedergeschriebener Schas ist das, der dem Aktienrecht widerspricht.
Kindertickets sollten überhaupt nur in Kombination mit Erwachsenentickets zum Bezug von Kindertickets in gleicher Zahl berechtigen und das Upgraden ist generell zu hinterfragen.