brillantinbrutal

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  1. Wer ein Problem mit klassischer Musik hat, soll zu Rapdi gehen!
  2. Blöd, dass unser Sportvorstand keine eigene sportliche Expertise hat.
  3. Du lernst zwar nun dazu und erweiterst deine Allgemeinbildung, aber ich habe derzeit weder Zeit noch Lust, dich kostenlos umfänglich im Vereins- und allgemeinen Zivilrecht auszubilden. Als WP hast du davon ja eh ganz viel Ahnung - es ist ja dein Beruf, oder so. Sollte der Verein die Anteile kaufen, werden wir ohnehin sehen, ob du Recht hattest. Und da die von dir herbeigesponne Untreue ein Offizialdelikt ist, geht auch dein vorsorglich konstruiertes Argument "Wo kein Kläger, da kein Richter" ins Leere. Vertagen wir uns also bitte bis dahin.
  4. Das ist, angesichts dessen, dass wir auf die Entwicklung junger Spieler setzen, mE das größte Problem.
  5. Ich dachte, du seist WP. Der Beschluss der Mitgliederversammlung selbst müsste wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit nichtig sein, was er mitnichten ist. Oder hast du in deinem Hauptberuf gelernt, dass es ein Gesetz gibt, dass es einem Verein verbietet, Dinge über dem angeblichen Wert zu erstehen, oder dass dies sittenwidrig sei. Diesfalls bitte ich um Bekanntgabe des Paraphen. Verträge oder Beschlüsse, die gegen Gesetze verstoßen, sind übrigens nicht allesamt nichtig. Ich hoffe, solche Falschmeldungen werden nicht Teil der Allgemeinbildung, weshalb ich deinem Viertelwissen entgegentrete.
  6. Oder Toifl.
  7. Ich mach es kurz: Das ist in vielfacher Hinsicht falsch, was du da schreibst und ich hoffe, dass das außer dir niemand glaubt. Ich frage mich nur, wie du darauf kommst, ohne jede Ausbildung, mit so viel Inbrunst hier zu dozieren?
  8. Abs 3 leg cit: Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Handlung auf einem seinem Inhalt nach gesetzmäßigen und ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss eines zur Entscheidung statutengemäß zuständigen Vereinsorgans beruht. Die Ersatzpflicht entfällt jedoch nicht, wenn der Organwalter dieses Vereinsorgan irregeführt hat.
  9. Stimmt, nämlich eine ganze Kaskade hohler Phrasen. Warum uns Braunöder konkret nicht weiterhelfen soll oder konkret weiterhelfen könnte, steht - so weit ich es überblicke - eigentlich nirgends. Edith: Wobei ausgerechnet @ozzy in der Zwischenzeit auch Argumente geliefert hat.
  10. Du kannst - als WP - bestimmt die Bestimmung nennen, wonach ein Verein, der sich den Ankauf grundsätzlich leisten kann - Dinge nicht über dem (angeblichen) Wert kaufen darf.
  11. Die wenigstens von uns werden Motz in den letzten Jahren auch nur ein Spiel lang gesehen haben. Daher stützen wir uns auf die Leistungen im Jahre Schnee. Die Verantwortlichen sollten hingegen womöglich etwas tiefergehend analysieren.
  12. Fein, du hast aber den entscheidenden Teil weggelassen, nämlich dass unsere Überlegungen irrelevant sind, wenn die Mitgliederversammlung in Kenntnis der Sachlage darüber abstimmt. Abgesehen davon, ist die Mehrheit in der AG für den Verein die Existenzberechtigung schlechthin, aber das ist - wie gesagt - irrelevant.
  13. Gut, diesem grandiosen Argument ist nichts entgegenzusetzen.
  14. Die Austria ist ein ideeller Verein und somit schon per se nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der subjektive Wert, dass die Austria bestimmt, was bei der Austria AG passiert, ist kaum hoch genug einzuschätzen. Doch das ist eigentlich alles ziemlich irrelevant, weil jeder Vereinsvorstand bei Verstand, den Rückkauf der Anteile von der Mitgliederversammlung absegnen lassen würde.