Ok, jetzt verstehe ich dich. Es kommt bei Wiederbetätigung tatsächlich vor, dass etwa der Vorsatz der Verherrlichung des Nationalsozialismus nicht festgestellt wird, wenn jemand besoffen "Heil Hitler" grölt. Die Begründung ist dann, dass der Vorsatz fehlt, nicht allein, dass es eine bsoffene Gschicht war. Die jetzigen Anlassfälle wären aber ganz andere. Bei Körperverletzungen wirst du damit aus verschiedenen Gründen nicht ganz durchkommen. Ein Platzsturm hingegen ist für sich genommen gar nicht strafrechtlich zu verfolgen. Bei Pyro in den Nebensektor würde ich an "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" denken und da ist sogar ausdrücklich dafür vorgesorgt, dass auch Besoffene bestraft werden.