Weiß nicht wie es in eurer Bauordnung (Bundesland) geregelt ist. In Oö. hast nach der Baubewilligung 3 Jahre Zeit mit dem Bau zu beginnen (Baubeginnsanzeige - wurde ja schon erwähnt - da muss baulich noch nichtmal was gemacht werden) und 5 Jahre um diesen fertigzustellen (lt. eurem Vertrag 10). Somit hast du 3 Jahre ab dem Kauf, eine Baugenehmigung zu erreichen und dann nochmal 8 Jahre - somit ist die Verpflichtung erfüllt. Außerdem wird dir keine Gemeinde zu nahe treten, wenn du bei Ablauf noch nicht ganz fertig bist. Auch wirst du den Grund bestimmt ums selbe Geld los, solltet ihr es euch in 2, 3 Jahren anders überlegen.