irishclover
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Planen heuer mit dem Auto nach Rom zu fahren (7 - 10 Tage). Hab jemand Routenvorschläge. Angedacht ist, dass wir in Rom 3 Tage bleiben und auf dem Hin- und Rückweg einige Sehenswürdigkeiten mitnehmen (Pisa, Perugia). Strände und Wasserparks sollten natürlich auch dabei sein. Vielen Dank im Voraus!
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Ist schon richtig, dennoch wird bei den Landgemeinden meist darauf verzichtet, da ohnehin eine Bauabsicht durch die Eigentümer besteht. Hier ist der Zugang zu den Käufern ein anderer. Sollten Probleme mit der Finanzierung auftreten wird meist versucht, mit Hilfe der der Gemeinde schnellstmöglich dritte Käufer zu finden. Könnte natürlich wengen den hohen Baukosten künftig schwieriger werden.
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Ein grundbücherliches Vorkaufsrecht wird in solchen Fällen oft nicht eingetragen (was aber oftmals ein Fehler ist).
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Ausgenommen es gibt Nebenreden im Vertrag. Einen derartigen Vorfall haben wir bereits. Möchte aber gleich klarstellen, bin kein Jurist.
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Würd ich nicht unbedingt so sehen. Der gesamte Vertrag wäre interessant. Meist wird auch darin auf die Schaffung von Bauland zu ortsüblichen Preisen verwiesen. Dass die Gemeinde hier einen Freiraum zulässt, würde mich stark wundern. Bin mit der Ausarbeitung derartiger Verträge beruflich vertraut und hab da so meine Erfahrungen.
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Standardmäßig werdet ihr aber wohl eine Indexklausel drinnen haben. Dadurch wäre vermutlich auch der Zinsentfall gedeckt.
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Weiß nicht wie es in eurer Bauordnung (Bundesland) geregelt ist. In Oö. hast nach der Baubewilligung 3 Jahre Zeit mit dem Bau zu beginnen (Baubeginnsanzeige - wurde ja schon erwähnt - da muss baulich noch nichtmal was gemacht werden) und 5 Jahre um diesen fertigzustellen (lt. eurem Vertrag 10). Somit hast du 3 Jahre ab dem Kauf, eine Baugenehmigung zu erreichen und dann nochmal 8 Jahre - somit ist die Verpflichtung erfüllt. Außerdem wird dir keine Gemeinde zu nahe treten, wenn du bei Ablauf noch nicht ganz fertig bist. Auch wirst du den Grund bestimmt ums selbe Geld los, solltet ihr es euch in 2, 3 Jahren anders überlegen.
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Ich meine Naturschutz im Sinne der Naturschutzabteilung die bestimmt, in welchem Maße ein Umbau möglich ist.
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Bei ehemaligen Landwirtschaften ist das sicher ein großes Problem. Das wird wohl nur unter strengen Reglementierungen des Naturschutzes stattfinden dürfen.
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Im Grünland bzw. Freiland gibt es in der Steiermark (außerhalb einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung) sogenannte Auffüllungsgebiete. Diese Bauplätze sind definiert. Innerhalb diesen Bereichen können Wohngebäude Neu-, oder umgebaut, erweitert, etc. (meine Einschätzung, ohne dass ich Experte in der steiermärkischen Raumordnung bin) werden. In Oö. heißen diese "Sternchenbauten". Auch hier gibt es einen definierten Bereich von bis zu 1.000 m² im Grünland, in dem eine Wohnnutzung, wie im ausgewiesenen Wohn- oder Dorfbaugebiet, möglich ist.
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Darüber habe ich damals gar nicht nachgedacht. War nur froh, dass ich die Behörden von meiner Unschuld überzeugen konnte und meine Ruhe hatte.
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Bezüglich Betrügereien: Vor einigen Jahren bekam ich ein Schreiben einer Polizeidirektion, quasi Aufforderung zur Rechtfertigung. Laut telefonischer Rücksprache wurde mir erklärt, dass ich über mehrere Monate Playstation 4 über willhaben verkaufen würde, aber die Geräte niemals verschickt habe. Nach vielen Telefonaten mit diversen Polizeidienststellen hat sich herausgestellt, dass ein Steirer mein Konto gehackt hat und über dieses seine illegalen Geschäfte abgewickelt hat. Da der Schuldige gefunden wurde, habe ich mir auch den Weg nach Wien für die Rechtfertigung erspart. Mein Konto wurde aber natürlich dauerhaft gesperrt.
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War vor 2 Wochen in NY (Newark) - Transfer Flughafen Manhatten mit dem Taxi 1,5 Std., per Zug 1,0 Std. Einreisekontrolle knapp 2 Stunden.
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Vielen Dank! Anreise erfolgt per Bahn. Sollte also kein Problem sein...
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Also der Klassiker. Kein Geheimtipp? Danke jedenfalls!