Der Computer - Kauf- & Beratungsthread


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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Edgar Allan Bro schrieb vor 1 Minute:

Mein Gehäuse besteht ja quasi nur aus getöntem Glas. Jetzt steht halt statt dem Energy Drink Glasreiniger auf dem Schreibtisch. So lebt man auch gesünder. 

eine vodkaflasche?

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Doena schrieb vor 7 Minuten:

Beim nächsten mal dann halt. := 

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Super FOMO

Das ist die Auflösung :  (zu finden in den Kommentaren zum Produkt)

 

 

Ich habe den Artikel am 09.05.2017 bei Amazon bestellt und um 18:15 folgende Meldung per Amazon bekommen:

Wichtige Nachricht zu Ihrer Bestellung bei Amazon.de 303-0201416-827XXXX
18:13 10.05
Guten Tag, 

wir haben eine wichtige Information zu Ihrer aktuellen Bestellung 303-0201416-827XXXX. 

Sie hatten bei uns folgende(n) Artikel bestellt: 

GIGABYTE GeForce GTX 1080TI AORUS X (11GB GDDR5X Xtreme Edition, ATX) schwarz 

Der Artikel wurde von uns auf der Website irrtümlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Wir mussten ihn daher aus Ihrer Bestellung stornieren. Selbstverständlich wird er Ihnen nicht in Rechnung gestellt. 

Wir bitten um Ihr Verständnis - vielleicht haben Sie sich ja schon selbst über den ungewöhnlichen Preis gewundert. 

Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versandbestätigungs-E-Mail zustande. Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums. 

Bitte entschuldigen Sie den Fehler, den wir mittlerweile korrigiert haben. Bei Interesse bitten wir um Neubestellung des Artikels, sofern verfügbar. 

Wir danken für Ihr Verständnis. 

(Dies ist eine automatisch versendete E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.) 

Freundliche Grüße 

Kundenservice Amazon.de 
http://www.amazon.de 

 

Witzig dass 50 Leute dem Support schreiben ob das eh die Ti ist und die immer brav mit ja antworten :D 

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Captain Awesome

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Doena schrieb am 11.5.2017 um 08:08 :

Das ist die Auflösung :  (zu finden in den Kommentaren zum Produkt)

 

 

  Inhalt unsichtbar machen

 

Ich habe den Artikel am 09.05.2017 bei Amazon bestellt und um 18:15 folgende Meldung per Amazon bekommen:

Wichtige Nachricht zu Ihrer Bestellung bei Amazon.de 303-0201416-827XXXX
18:13 10.05
Guten Tag, 

wir haben eine wichtige Information zu Ihrer aktuellen Bestellung 303-0201416-827XXXX. 

Sie hatten bei uns folgende(n) Artikel bestellt: 

GIGABYTE GeForce GTX 1080TI AORUS X (11GB GDDR5X Xtreme Edition, ATX) schwarz 

Der Artikel wurde von uns auf der Website irrtümlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Wir mussten ihn daher aus Ihrer Bestellung stornieren. Selbstverständlich wird er Ihnen nicht in Rechnung gestellt. 

Wir bitten um Ihr Verständnis - vielleicht haben Sie sich ja schon selbst über den ungewöhnlichen Preis gewundert. 

Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versandbestätigungs-E-Mail zustande. Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums. 

Bitte entschuldigen Sie den Fehler, den wir mittlerweile korrigiert haben. Bei Interesse bitten wir um Neubestellung des Artikels, sofern verfügbar. 

Wir danken für Ihr Verständnis. 

(Dies ist eine automatisch versendete E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.) 

Freundliche Grüße 

Kundenservice Amazon.de 
http://www.amazon.de 

 

 

Witzig dass 50 Leute dem Support schreiben ob das eh die Ti ist und die immer brav mit ja antworten :D 

 

Ist das nicht ihr Problem, wenn der falsche Preis eingetragen ist und sie MÜSSEN dann trotz allem den Vertrag einhalten? Bilde mir ein, dass da schon so ähnliche Fälle für den Verkäufer schlecht ausgegangen sind.

Edit: Will mich jetzt ned damit länger beschäftigen, aber: http://derstandard.at/1250690859446/19999-statt-199999-Euro-Falsche-Preise-im-Internet-teils-bindend

bearbeitet von Silva

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ASB-Legende
Silva schrieb vor 7 Stunden:

Ist das nicht ihr Problem, wenn der falsche Preis eingetragen ist und sie MÜSSEN dann trotz allem den Vertrag einhalten? Bilde mir ein, dass da schon so ähnliche Fälle für den Verkäufer schlecht ausgegangen sind.

Edit: Will mich jetzt ned damit länger beschäftigen, aber: http://derstandard.at/1250690859446/19999-statt-199999-Euro-Falsche-Preise-im-Internet-teils-bindend

Wäre interessant zu wissen. Aber ich glaube, hier kommen eben die AGBs zur Geltung wo Definiert sein muss, man ein gültiger Vertrag entsteht. Beim “Bestellen“ klicken oder wenn man die Versandbestätigung erhält. Aber da kenn ich mich nicht so gut aus.

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Silva schrieb am 13.5.2017 um 07:53 :

Ist das nicht ihr Problem, wenn der falsche Preis eingetragen ist und sie MÜSSEN dann trotz allem den Vertrag einhalten? Bilde mir ein, dass da schon so ähnliche Fälle für den Verkäufer schlecht ausgegangen sind.

Edit: Will mich jetzt ned damit länger beschäftigen, aber: http://derstandard.at/1250690859446/19999-statt-199999-Euro-Falsche-Preise-im-Internet-teils-bindend

Grundsätzlich ist es so, dass die Artikel in einem Online-Shop kein "Angebot" sind sondern nur präsentiert, also zur Schau gestellt, werden (sie stellen eine Aufforderung oder Einladung dar, ein Angebot zu stellen). Der Kunde, der den Artikel in den Warenkorb legt und bestellt, gibt das Angebot ab, zu dem genannten Preis zu kaufen. Der Verkäufer kann dann das Angebot annehmen oder ablehnen.

Das ist auch der Grund, warum man beim Abschluss des Bestellvorganges keine Rechnung, sondern eine Bestellbestätigung bekommt. Diese bestätigt nur, dass eine Bestellung vorgenommen wurde, ist aber rechtlich bedeutungslos.

Ähnliches gilt übrigens für Waren in einem Supermarkt: Die Waren werden in den Auslagen und Regalen präsentiert, der Verkäufer ist aber aus dem gleichen Grund wie oben nicht gezwungen, zu dem Preis zu verkaufen, der auf den Preisschildern steht. (Natürlich ist der Käufer dann umgekehrt auch nicht gezwungen, zu einem anderen Preis zu kaufen.)

Im Fall von obigem Link wird klar, dass es sich um eine Ausnahme handelt, und zwar deswegen, weil eine Anzahlung verlangt wurde: Der Käufer sollte bereits einen Teil seiner Leistung erbringen, das heißt also, dass der Verkäufer das Angebot angenommen hat und der Kaufvertrag zustande kam.

 

bearbeitet von lonelycowboy

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ASB-Legende

Tuxedo, kenn ich nicht.

Ansonsten Dell, HP, oder Lenovo Thinkpads.

edustore.at falls du Education Rabatte wahrnehmen kannst. Wenn nicht, eins der HP Probooks bei einem Budget < 800.-

@mazunte

letztens war ja dieser globale Cyberangriff mithilfe dieser NSA Software. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Heimnetzwerk nicht ausreichend geschützt ist. Kannst du, oder ein andere Experte hier, einen Router/Konfiguration/Software als Schutz empfehlen?

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