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My rule is never to look at anything on the Internet.

nein, da im gesetz explizit drin steht, dass eines der angeführten strafdelikte tatsächlich durchgeführt wurde.

(ich hoffe ich habe mich jetzt nicht unabsichtlich auf die seite der mentalitas gestellt)

Für mich warst eh schon immer einer von denen.

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Ergänzungsspieler

Gut, aber wenn er nichts gehört hat, warum ist er dann mitgefahren?

kann ich dir nicht beantworten. Kann man aber wieder nur Mutmaßungen anstellen. Man sieht das alle hinfahren, also fährt man mit, ohne sich bewusst zu sein das es tatsächlich zu einer Straftat kommen wird. Man möchte wie die Angeklagten teils gesagt haben nur Präsenz zeigen/singen. Ob du den Angeklagten das glaubst bleibt dir überlassen, das Gegenteil konnte bei dem Großteil nicht nachgewiesen werden. Somit wären sie für mich freigesprochen (der große Teil der tatsächlich keine Straftat begangen hat)

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hellimperator

Für mich warst eh schon immer einer von denen.

pass auf, sonst gibts gleich landfriedensbruch auf der blutwiesn.

kann ich dir nicht beantworten. Kann man aber wieder nur Mutmaßungen anstellen. Man sieht das alle hinfahren, also fährt man mit, ohne sich bewusst zu sein das es tatsächlich zu einer Straftat kommen wird. Man möchte wie die Angeklagten teils gesagt haben nur Präsenz zeigen/singen. Ob du den Angeklagten das glaubst bleibt dir überlassen, das Gegenteil konnte bei dem Großteil nicht nachgewiesen werden. Somit wären sie für mich freigesprochen (der große Teil der tatsächlich keine Straftat begangen hat)

woher weisst du, dass es ihnen nicht nachgewiesen werden konnte?

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Ergänzungsspieler

ad 1) hmm warum waren die leute dann dort wenn sie nicht gehört haben dass man sich am WBH trifft?

somit ist die anwesenheit in der gruppe schon mal ein sagen wir mal sehr starkes indiz

was den 2 punkt betrifft,

so ist es nicht notwenig es jedem nachzuweisen dass er es vorhatte eine straftat noch zusätzlich zu begehen da die eigentliche straftat ja die teilnahme an der versammlung ist, welche darauf abzielt straftaten zu begehen.

so stehst nun mal im gesetz ( zumindest hab ich als laie das so verstanden)

wie man zu dem gesetz jetzt steht, ist eine andere sache -

aber das urteil steht mit dieser begründung nicht ganz auf so wackeligen beinen und entspricht dem gesetz.

ad 1) siehe mein voriges Post. ein starkes Indiz ist aber kein Beweis!

ad2)

ja aber demjenigen muss also bewiesen werden, das er wusste das die Versammlung darauf abzielt eine Straftat zu begehen!!!

Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen

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Im ASB-Olymp
Man sieht das alle hinfahren, also fährt man mit, ohne sich bewusst zu sein das es tatsächlich zu einer Straftat kommen wird.

also nicht nur lemminge, sondern auch noch strohdumm, gratuliere. wenn man sich hier so durchliest, und unter dem umstand, dass nur etwa die hälfte der chaoten angeklagt wurden, hat es eh viel zuwenige getroffen...

bearbeitet von fuxxx

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My rule is never to look at anything on the Internet.

kann ich dir nicht beantworten. Kann man aber wieder nur Mutmaßungen anstellen. Man sieht das alle hinfahren, also fährt man mit, ohne sich bewusst zu sein das es tatsächlich zu einer Straftat kommen wird. Man möchte wie die Angeklagten teils gesagt haben nur Präsenz zeigen/singen. Ob du den Angeklagten das glaubst bleibt dir überlassen, das Gegenteil konnte bei dem Großteil nicht nachgewiesen werden. Somit wären sie für mich freigesprochen (der große Teil der tatsächlich keine Straftat begangen hat)

Ok, wenn ich merk, dass nach einem Fußballmatch andere Rapid-Fans aus Fanklubs geschlossen wo hinfahren, würd ich dennoch nicht mitfahren, denn egal wo das hin geht, ich würde davon ausgehen, dass es krachen kann und sehr wahrscheinlich auch teilweise wird. Außer sie fahren halt zum nächsten Burger King, aber das würde wohl auch so kommunziert werden. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeiner nicht, zumindest ein wenig, damit gerechnet hat, dass etwas passieren könnte. Vielleicht gibt es so naive Leute aber doch.

Wir werden uns wohl nicht näher kommen mit unserer Meinung, du wirst wohl nicht davon abrücken, dass ein Teil wirklich geglaubt hat, dass nichts passieren wird, ich kann mir das aber einfach nicht vorstellen.

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Ergänzungsspieler

woher weisst du, dass es ihnen nicht nachgewiesen werden konnte?

ich nehme es aus folgenden Gründen an:

- es war die Rede davon, das vier Leute eine Mail gelesen haben, die anderen offensichtlich nicht bzw. konnte es nicht nachgewiesen werden

- es müsste von jeder einzelnen Person!!! eine Aufnahme oder einen Augenzeugen geben, der bezeugt das er anwesend war als jemand darüber gesprochen hat

- es ist unwahrscheinlich das von so vielen Leuten tatsächlich eine Aufnahme (Video, Sprachaufnahme) bzw. ein Augenzeuge besteht die das belegen/beweisen.

Ok, wenn ich merk, dass nach einem Fußballmatch andere Rapid-Fans aus Fanklubs geschlossen wo hinfahren, würd ich dennoch nicht mitfahren, denn egal wo das hin geht, ich würde davon ausgehen, dass es krachen kann und sehr wahrscheinlich auch teilweise wird. Außer sie fahren halt zum nächsten Burger King, aber das würde wohl auch so kommunziert werden. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeiner nicht, zumindest ein wenig, damit gerechnet hat, dass etwas passieren könnte. Vielleicht gibt es so naive Leute aber doch.

Wir werden uns wohl nicht näher kommen mit unserer Meinung, du wirst wohl nicht davon abrücken, dass ein Teil wirklich geglaubt hat, dass nichts passieren wird, ich kann mir das aber einfach nicht vorstellen.

wie gesagt es geht nicht darum was man glaubt oder was man annimmt, für mich gehört es bewiesen. Das ist meine Meinung. Ich finde niemand gehört verurteilt auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen. Genau darum geht es mir.

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My rule is never to look at anything on the Internet.

wie gesagt es geht nicht darum was man glaubt oder was man annimmt, für mich gehört es bewiesen. Das ist meine Meinung. Ich finde niemand gehört verurteilt auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen. Genau darum geht es mir.

Ist aber auch möglich, wenn genug Indizien dafür sprechen (bitte korrigieren, wenn falsch). Ich bin dann weg, eigentlich will ich mich ja aus dieser Diskussion raus halten, weil es mir relativ egal ist.

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Rapid muss immer.

Ok, wenn ich merk, dass nach einem Fußballmatch andere Rapid-Fans aus Fanklubs geschlossen wo hinfahren, würd ich dennoch nicht mitfahren, denn egal wo das hin geht, ich würde davon ausgehen, dass es krachen kann und sehr wahrscheinlich auch teilweise wird. Außer sie fahren halt zum nächsten Burger King, aber das würde wohl auch so kommunziert werden. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeiner nicht, zumindest ein wenig, damit gerechnet hat, dass etwas passieren könnte. Vielleicht gibt es so naive Leute aber doch.

Wir werden uns wohl nicht näher kommen mit unserer Meinung, du wirst wohl nicht davon abrücken, dass ein Teil wirklich geglaubt hat, dass nichts passieren wird, ich kann mir das aber einfach nicht vorstellen.

naja, ich sag mal, der weg von hütteldorf zum wbh, ist ja net um´s eck - werden wohl net alle stillschweigend in der ubahn gessen, und übers wetter geredet haben, oder?

wie gesagt es geht nicht darum was man glaubt oder was man annimmt, für mich gehört es bewiesen. Das ist meine Meinung. Ich finde niemand gehört verurteilt auf Grund von Mutmaßungen und Annahmen. Genau darum geht es mir.

haha .. wie willst jemanden seinen "willen" beweisen?

ich wollt net zuschnell fahren, aber ich bin´s - muss ich jetzt keine strafe zahlen?

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Ergänzungsspieler

naja, ich sag mal, der weg von hütteldorf zum wbh, ist ja net um´s eck - werden wohl net alle stillschweigend in der ubahn gessen, und übers wetter geredet haben, oder?

haha .. wie willst jemanden seinen "willen" beweisen?

ich wollt net zuschnell fahren, aber ich bin´s - muss ich jetzt keine strafe zahlen?

blödes Beispiel beim Schnellfahren wird der Wille ja nicht vorausgesetzt. Beim Landesfriedensbruch muss das Wissen darüber, das die Versammlung der Menschenmenge darauf abzielt eine Straftat zu begehen aber vorhanden sein.

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Rapid muss immer.

blödes Beispiel beim Schnellfahren wird der Wille ja nicht vorausgesetzt. Beim Landesfriedensbruch muss das Wissen darüber, das die Versammlung der Menschenmenge darauf abzielt eine Straftat zu begehen aber vorhanden sein.

meinst, sie hatten keine zeit mehr, diese "veranstaltung" zu verlassen?

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Bester Mann im Team

naja, warum wurden sie dann dort festgenommen, und haben sich, nicht gleich alle wieder auf dem heimweg gemacht, als sie die polizei dort sahen?

sie werden nicht zum wbh gekommen sein, und sofort haben die handschellen geklickt. da wird sicher eine zeit vergangen sein, bis daten etc aufgenommen wurden - warum hat man sich in der zwischenzeit nicht verabschiedet? oder sogar noch davor?

Somit: ja, jeder hatte den Vorsatz, die Veilchen zu begrüßen, bzw sich dann schlussendlich mit der polizei zu matchen..

am Westbahnhof wurde 1 Mann festgenommen...sonst keiner....der einzige Inhaftierte saß daraufhin mehrere Wochen in U-Haft

und wurde dann danach gleich im selben Jahr in einer gesonderten Verhandlung für schuldig gesprochen...

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Ergänzungsspieler

meinst, sie hatten keine zeit mehr, diese "veranstaltung" zu verlassen?

weiß ich nicht und weißt du vermutlich genau so wenig. Es wird nicht von Anfang an etwas passiert sein. Wenn ich also weiterhin nur "Präsenz zeigen/singen" will und plötzlich wird ein Polizist verletzt (keine Ahnung ob das auch alle so wahrgenommen/mitbekommen haben) und ich mich dann zurückziehe, ist es dann nicht auch schon zu spät? Und selbst wenn ich bleibe, weil ich sagen wir zur Vorsichtsmaßnahme als Augenzeuge das Geschehen beobachte? Es gibt viele Möglichkeiten/Gründe.

Mir geht es aber auch nicht darum, sondern mir geht es darum das es immer noch Voraussetzung ist lt. dem Gesetz das man wissentlich teilnimmt und das wurde größtenteils nur auf Grund von Vermutungen/Annahmen "bewiesen".

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Fr33sp4m3r

bezüglich der im §274 stgb geforderten wissentlichkeit finde ich dieses urteils des oghs recht interessant:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20080822_OGH0002_0120OS00084_08G0000_000

zitat:

Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) behauptet ein Fehlen hinreichender Feststellungen der von § 274 Abs 1 StGB geforderten Vorsatzform der Wissentlichkeit (§ 5 Abs 3 StGB). Sie übergeht jedoch die Konstatierung, dass sämtliche Angeklagte wussten, dass sie an der Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnahmen, die darauf abzielte, dass unter ihrem Einfluss Körperverletzungen (§§ 83 f StGB) begangen werden (US 12) und dass angesichts der Intensität der ausgeübten Gewalthandlungen (US 15) ersichtlich (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 19) nicht bloß ein (zweifelhaftes) Wissen (welches auch dem bedingten Vorsatz eigen ist), sondern Gewissheit im Sinn einer zweifelsfreien Kenntnis angenommen wurde (Plöchl in WK² § 274 Rz 8; RIS-Justiz RS0088890).

also nicht, dass es zu gewaltanwendung kam, sondern auch die art und weise ["intensität"] der gewaltausübung lässt also rückschlüsse auf die wissentlichkeit zu.

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