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Wien nur du allein!

@ 1. - wir leben nicht mehr im zeitalter der begriffsjurisprudenz. richter sind keine subsumtionsautomaten. ich glaube schon, dass man hier im rahmen des möglichen und erlaubten 'gerichtet' hat.

@ 2. dabei im strafrecht, wie eigentlich überall im recht, der "rechtschaffende bürger" als vergleichwert herangezogen wird, ist die wissentlichkeit mmn sehr schnell nachweisbar. weil ganz ehrlich, wenn das eine abgesprochene sache war und rapidler austrianer "überraschend" wollen, muss man wohl kein prophet sein um zu wissen, auf was es rauslaufen kann. und wenn man sich dann dennoch diesen menschen anschließt, greift §274.

@ 3. andere länder, andere sitten. -- außerdem wäre da in österreich wohl §249 stgb passender.

1 und 2) meine Aussagen waren allgemein auf den Paragraphen und nicht auf den WBH-Prozess bezogen

3) damit war gemeint, dass man alle Teilnehmer von Demos in Österreich, die wie die Protestaktion in der arabischen Welt stattfinden, nach §274 anklagen könnte

mit §249 kannst höchstens einzelne Personen kriegen

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ei - klar

Kurze Frage, weil ich soeben einen Wien-Heute-Bericht zum Thema Westbahnhof gesehen hab: welcher der Ultras-Chefs hat die 14 Monate unbedingt ausgefasst? Der Oli Pohle? ein anderer seiner Vorsängerpult-Haberer? Oder ganz wer anderer?

Bin ja schon aufs Frühjahr gespannt, was da im Block alles an Transparenten ausgepackt wird, des wird garantiert tiaf wie nur was, dabei stehen noch gute 50 Urteile aus und der Platzsturm ist ja auch noch lange nicht vom Tisch... :allaaah:

du trollst auch überall umanand, oder?

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Im ASB-Olymp

du trollst auch überall umanand, oder?

Und genau wo war in meinem Beitrag jetzt das herumgetrolle? :facepalm: Im Beitrag wird eben das Ausmaß der Urteile angesprochen und auch, dass der "Chef der Ultras" 14 Monate kassiert hat, und ich wollte jetzt wissen, wer das ist (ich kenne mich bei der Rangordnung der Ultras zugegeben nicht sehr gut aus!). Und dass es nach den jüngsten bzw. den noch anstehenden Schuldsprüchen keine Reaktion aus dem BW geben wird, glaubt höchstens ein naiver 5-Jähriger...

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Im ASB-Olymp

Auch wenn ich dem Begriff "zu schwammig" nicht viel abgewinnen kann, trifft er hier doch zu.

Es ist einfach viel zu unklar, wann es LFB ist und wann nicht. Jeder Teilnehmer einer Demo, bei der es zu Gewalttaten kommt, hat evtl. den Tatbestand des LFB erfüllt. Straffreiheit durch Zurückziehen erhält man nur, wenn dies vor der Gewaltanwendung passiert ist. Wie soll ich vorher wissen ob es jetzt gleich kracht? Auch der Punkt mit der Wissentlichkeit ist äußerst zweifelhaft, weil man im Prinzip nur schwer nachweisen kann, dass jemand wirklich damit gerechnet hat dass etwas passiert. Wie bereits geschrieben wurde, ein Eventualvorsatz reicht in diesem Punkt nicht aus.

Bei kommt der § selten zur Anwendung, was aber wenns mal heißer zu geht wie z.B. beim Arabischen Frühling? 100.000 am Tahir Platz wegen LFB anklagen? Eine durchaus vertretbare Ansicht.

3) damit war gemeint, dass man alle Teilnehmer von Demos in Österreich, die wie die Protestaktion in der arabischen Welt stattfinden, nach §274 anklagen könnte

mit §249 kannst höchstens einzelne Personen kriegen

ich sehe überhaupt nicht, inwiefern diese bestimmung "schwammiger" sein soll, als unzählige andere regelungen

es hat schon einen grund warum es so wenig judikatur zu § 274 gibt; das hat aber nix damit zu tun, dass er "totes recht" oder überholt wäre, sondern schlicht und einfach damit, dass eben (zum glück!) kaum große menschenansammlungen gibt, die auf (die in 274 genannten) schwere straftaten abzielen; "landfriedensbruch" gibt es wohl ca seit dem mittelalter, er stellt die wissentliche teilnahme an einem "lynchmob" unter strafe

da hast du auch den unterschied zu einer demo, die zielt eben auf etwas ganz anderes ab, selbst wenn es dabei zu (einzelnen) straftaten kommt; deshalb ist auch diese "jeden demonstranten könnte man danach anklagen"-panikmache völlig unbegründet

ganz im gegensatz zu den "neuen" 278ff sehe ich daher bei 274 keinerlei änderungsbedarf

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Fr33sp4m3r

es hat schon einen grund warum es so wenig judikatur zu § 274 gibt; das hat aber nix damit zu tun, dass er "totes recht" oder überholt wäre, sondern schlicht und einfach damit, dass eben (zum glück!) kaum große menschenansammlungen gibt, die auf (die in 274 genannten) schwere straftaten abzielen;

+1

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Postinho

Ich seh an diesen Urteilen nichts Verwerfliches!

Leute die unter Bewährung stehen und dann so etwas machen, sind selber schuld. Wenn sie Pech haben wird die Bewährungsstrafe widerrufen und muss zusätzlich zur neuen Strafe auch noch verbüsst werden.

Die mangelnde Einsicht und das Verhalten vor Gericht war hier sicherlich auch nicht förderlich.

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Wien nur du allein!

es hat schon einen grund warum es so wenig judikatur zu § 274 gibt; das hat aber nix damit zu tun, dass er "totes recht" oder überholt wäre, sondern schlicht und einfach damit, dass eben (zum glück!) kaum große menschenansammlungen gibt, die auf (die in 274 genannten) schwere straftaten abzielen; "landfriedensbruch" gibt es wohl ca seit dem mittelalter, er stellt die wissentliche teilnahme an einem "lynchmob" unter strafe

da hast du auch den unterschied zu einer demo, die zielt eben auf etwas ganz anderes ab, selbst wenn es dabei zu (einzelnen) straftaten kommt; deshalb ist auch diese "jeden demonstranten könnte man danach anklagen"-panikmache völlig unbegründet

Worauf eine Demo abzielt liegt immer im Auge des Betrachters. Gerade die arabischen Machthaber haben immer damit argumentiert, dass es bei den Demonstrationen nicht um friedliche Proteste handelt sondern diese das Ziel Gewalttaten haben. Auch am G8-Gipfel liegt der Schluss nahe, dass das Ziel der Zusammenrottung darin liegt, unter ihrem Einfluss (und im Schutz der Masse) Gewalttaten auszuführen. Der Staat kann bei diesem Paragraphen sehr willkürlich agieren, da man ja einzelnen Personen nichts nachweisen muss.

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Fr33sp4m3r

3) damit war gemeint, dass man alle Teilnehmer von Demos in Österreich, die wie die Protestaktion in der arabischen Welt stattfinden, nach §274 anklagen könnte

mit §249 kannst höchstens einzelne Personen kriegen

das problem ist: du kannst teilnehmer eine demo in österreich nur dann nach §274 verurteilen, wenn sich durch personen in der menge die im paragraphen aufgezähten tatbestände verwirklichen. eine demo, bei der nichts passiert, kannst also auch niemanden mit §274 belangen. ganz anders, wenn du ein oaschloch-präsident von österreich bist und eine demo gegen deine person stattfindet. du sagst: die wollen mich absetzen, mit gewalt, vllt sogar umbringen => §249 gegen alle teilnehmer (bedeutet dann zwar zig-tausende einzelprozesse, aber er greift).

Der Staat kann bei diesem Paragraphen sehr willkürlich agieren, da man ja einzelnen Personen nichts nachweisen muss.

doch, man muss wissentlichkeit nachweisen.

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Wien nur du allein!

doch, man muss wissentlichkeit nachweisen.

Wie das gemacht wird, hat man ja nun gesehen. Da reicht schon eine E-Mail oder ein dummer Facebook-Status von einem deiner Freunde.

§249 stellt allerdings nicht die bloße Teilnehmer an so einer Veranstaltung unter Strafe, sondern verlangt Taten von einzelnen Personen (was der §274 eben nicht verlangt)

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Fr33sp4m3r

§249 stellt allerdings nicht die bloße Teilnehmer an so einer Veranstaltung unter Strafe, sondern verlangt Taten von einzelnen Personen (was der §274 eben nicht verlangt)

§249 ist insofern leichter anzuwenden, weil, durch den verweis auf §242 abs.2, allein der versuch reicht, es benötigt keinerlei erfolges der tathandlung

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Valdi am Weg ins Stadion
Was die Fans offenbar nicht bedachten, waren die Überwachungskameras am Westbahnhof und in der angrenzenden U-Bahn-Station, die das Geschehen aufzeichneten: fliegende Bierflaschen und Metallmistkübel, Fußtritte, Faustschläge, Gürtel als Peitschenersatz und eindeutige Anweisungen von den Rädelsführern.[/Quote]

das ist mehr als ein Facebook status. Quelle: Standard

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