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Postinho
Manni_K schrieb vor 10 Stunden:

Kurze Frage: Habe aus meinem ETF die fälligen Dividenden bekommen und bemerkt, dass zwischen der "Bruttoausschüttung" und der "Bemessungsgrundlage" einige Euronen abgezogen wurden - ich nehme mal an, das wir die Quellensteuer sein.

Kann man sich diese am Ende des Jahres irgendwo mittels Steuerausgleich zurückholen, oder muss man das schlucken?

Die Quellensteuer kannst du dir theoretisch (teilweise) wieder zurückholen. Der Prozess ist aber sehr aufwendig und teilweise auch kostspielig. Rennt über das österreichische Finanzamt und das Finanzamt in dem Land, wo die Firma ihren Sitz hat. Ich hab's noch nicht probiert, weil die Summen einfach zu gering sind. Aber vielleicht tu ich mir das irgendwann zum Spaß an. 

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ASB-Gott
Manni_K schrieb vor 12 Stunden:

Kurze Frage: Habe aus meinem ETF die fälligen Dividenden bekommen und bemerkt, dass zwischen der "Bruttoausschüttung" und der "Bemessungsgrundlage" einige Euronen abgezogen wurden - ich nehme mal an, das wir die Quellensteuer sein.

Kann man sich diese am Ende des Jahres irgendwo mittels Steuerausgleich zurückholen, oder muss man das schlucken?

Bist du bei Flatex?

Wenn ja: Schau sicherheitshalber nochmal genau, bei ausländischen Wertpapieren (z.B. USA) ist die Bruttodividende in USD angegeben, die Bemessungsgrundlage in EUR. Da kann leicht der Eindruck entstehen, dass "einige Euronen" abgezogen wurden wenn man nicht genau hinschaut.

Logischerweise wird die Quellensteuer aber anhand der Bemessungsgrundlage berechnet.

Bei Flatex ist mir bisher aufgefallen, dass z.B. bei US-Aktien die Quellensteuer (15%) bereits angerechnet wird und du in Österreich nur mehr die 12,5 % (auf die 27,5%) zahlst. Bei deutschen Aktien wiederum wird das nicht gemacht von Flatex wodurch man wiederum mühsam vom deutschen Finanzamt die Quellensteuer zurückfordern muss. Da zahlst du bei einer Ausschüttung z.B. 38,875 % an Steuern.

Bei einer Flatex-Abrechnung steht dann unten auch extra aufgelistet drin "anrechenbare" und "rückforderbare Quellensteuer".

bearbeitet von schimli

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  • 3 weeks later...
legende
Zitat

Ausländische Kapitalerträge und damit auch Zinsen werden im Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) erfasst. Und damit müssen natürlich die unselbstständigen Einkünfte von da an statt im Formular L1 im Formular E1 eingetragen werden.

es gibt auch einen sehr guten blogeintrag vom broker-test.at, der zwar kursgewinne/dividenden betrachtet, aber so wie ich das sehe, dürfts einfach nur ein anderes kastl im selben formular sein.

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Postinho
sundaydriver schrieb vor 4 Stunden:

zwar nicht ganz der richtige thread, aber da ich im anderen keine antwort erhalten habe:

wie funktioniert eigentlich das selbst versteuern bei fixgeld konten über weltsparen?

geht das easy über den steuerausgleich?

Ja, musst halt umstellen von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommenssteuererklärung, falls das bisher nicht der Fall war. 

Meine US Aktien laufen seit Wochen ausgezeichnet, macht richtig Freude zuzusehen :clap:

bearbeitet von jojoba

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