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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Herr Max schrieb vor 22 Minuten:

Ich hab mit dem nix mehr beruflich zu tun aber was ich so mitbekommen hab ist das eine neue Reglung seit 2023 und stimmt schon so.

Die Frage stell ich mir jetzt eher, wenn es eh einen Rechtsstreit gab der sich lange zog, warum hat der Arbeitskollege nicht abgewartet sondern gleich das Geld verschleudert???

Sorry für die schlechten Nachrichten aber da wird er nicht rauskommen aus der Geschichte ...

Glaub ich auch. Dass der Anspruch des Sohnes zu Recht besteht, dürfte ja schon feststehen.

Er soll sich einen Kredit aufnehmen, wenn er das Geld braucht und nicht hat. In eine Wohnung hat er ja investiert, die kann er als Sicherheit einsetzen. Oder überhaupt eine Hypothek darauf aufnehmen.

€dit: Oder er verhandelt mit dem Sohn und macht eine Ratenzahlung aus. So und so viel, was er sich halt leisten kann.

bearbeitet von firewhoman

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clock is ticking
Herr Max schrieb vor 18 Minuten:

Ich hab mit dem nix mehr beruflich zu tun aber was ich so mitbekommen hab ist das eine neue Reglung seit 2023 und stimmt schon so.

Die Frage stell ich mir jetzt eher, wenn es eh einen Rechtsstreit gab der sich lange zog, warum hat der Arbeitskollege nicht abgewartet sondern gleich das Geld verschleudert???

Sorry für die schlechten Nachrichten aber da wird er nicht rauskommen aus der Geschichte ...

Er war sich sicher im Recht zu sein und wurde scheinbar falsch beraten und ja natürlich war es leichtsinnig 

d.h. Die Überlegung von mir stimmt? Testament 50/50 heißt durch den Pflichtanteil 75/25? 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
dialsquare schrieb vor 4 Minuten:

Er war sich sicher im Recht zu sein und wurde scheinbar falsch beraten und ja natürlich war es leichtsinnig 

d.h. Die Überlegung von mir stimmt? Testament 50/50 heißt durch den Pflichtanteil 75/25? 

Wenn er von einem RA wirklich falsch beraten würde, müsste er sich  auch von dem was holen können bzw von dem seiner Versicherung. Deswegen geht man zum Fachmann. Wenn der Scheiße,baut muss er gerade stehen. Wird halt wohl dann ein Rechtsstreit. Hoffe er hat eine Versicherung.

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Wien nur du allein!
Herr Max schrieb vor 2 Stunden:

Ich hab mit dem nix mehr beruflich zu tun aber was ich so mitbekommen hab ist das eine neue Reglung seit 2023 und stimmt schon so.

Was wurde da geändert? Gerne auch einfach ein Link

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ASB-Messias

Der Pflichtteil besteht nicht zusätzlich, auf ihn ist alles anzurechnen, was von von Todeswegen, oder unter Lebenden bekommt. Wenn der einzige Sohn im Testament 50% des Vermögens bekommt - und keine Vorschenkungen existieren - hat er genau das bekommen, worauf er Anspruch hat. Dürfte wohl ein anderes Problem gewesen sein. 

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Fröhliches Mäxchen
Neocon schrieb vor 4 Stunden:

Was wurde da geändert? Gerne auch einfach ein Link

Sorry, schon seit 2017 schon, ka wie ich vorher auf 2023 gekommen bin ^^

Obwohl jetzt wo ichs mir interessenhalber in Ruhe angeschaut hab (habs am Nachmittag nur überflogen), finde ich den Sachverhalt wieder komisch .

Einziger Sohn hätte nach Erbfolge 100% Anspruch, 50% Pflichtteil den er eh bekommen hat, wie @GreatWhiteDope schon sagt.

Hmm, gabs zu Lebzeiten irgendwelche Schenkungen schon an den Arbeitskollegen oder so, ansonsten fällt mir jetzt auch nicht mehr dazu ein aber vl gibts ja einen Erbrechtsexperten hier? ^^

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Baltic Cup Champion

Sehr dubiose Geschichte. Aber ohne die echten Unterlagen/Wortlaute zu kennen ist das alles Kaffesudlesen. Ein Gericht wird ja nicht willkürlich völlig falsch entscheiden. Und wenn es das tut, dann wird sein Anwalt wohl sofort Einspruch erheben.

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  • 1 month later...
Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

OBERSTER GERICHTSHOF

400 Euro für Besitzstörung auf Parkplatz? Höchstgericht dreht Abmahnindustrie den Hahn zu

Ein privates Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, bei Besitzstörungen gezielt Geld einzutreiben. Laut dem Obersten Gerichtshof ist das unzulässig

https://www.derstandard.at/story/3000000208755/400-euro-fuer-besitzstoerung-auf-parkplatz-hoechstgericht-dreht-abmahnindustrie-den-hahn-zu

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
firewhoman schrieb vor 24 Minuten:

OBERSTER GERICHTSHOF

400 Euro für Besitzstörung auf Parkplatz? Höchstgericht dreht Abmahnindustrie den Hahn zu

Ein privates Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, bei Besitzstörungen gezielt Geld einzutreiben. Laut dem Obersten Gerichtshof ist das unzulässig

https://www.derstandard.at/story/3000000208755/400-euro-fuer-besitzstoerung-auf-parkplatz-hoechstgericht-dreht-abmahnindustrie-den-hahn-zu

wendet sich leider nur gegen solche firmen - aber wenn das mit einem RA gemacht wird, dann passt's schon wieder.

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I'll be back!
raumplaner schrieb vor 3 Stunden:

wendet sich leider nur gegen solche firmen - aber wenn das mit einem RA gemacht wird, dann passt's schon wieder.

ich hab das so verstanden dass 1 RA längst keine 50% der sog. strafe überwiesen bekommt. das kann jetzt folgendes bedeuten:

da werden sich wohl einige minderbegabte RA's finden die da mitmachen. die höhe der kosten des anwaltsbriefs (die sollten noch knapp im 2-stelligen bereich sein, kenne aber die aktuellen tarife nicht) sind wohl grund genug für einige um da ggf. weiterzumachen, vielleicht wird dann die sog. vergleichssumme gleich mal in die höhe geschnalzt. und das vergleichsangebot gibt's dann um 600 statt 400 €. es gibt ja einige spots und auch einige unternehmen die ja trotzdem auf die besitzstörung pochen werden. da könnte man ggf. als gesetzgeber entgegenwirken dass man bei parkplätzen von gewerbeflächen die besitzstörung nur geltend machen kann wenn während der betrieblichen öffnungszeiten mehr als bspw. 50-90% der parkplätze belegt sind und nachweislich 1 kundenabfluss aufgrund fehlender parkplätze droht was in der realität aber so gut wie nie der fall sein wird (außer es is grad black friday oder irgend1 neues high-tech-produkt kommt grad frisch raus). ganz im gegenteil, die parkplätze bei supermärkten sind meistens sogar relativ leer weil sie tendenziell immer überdimensioniert sind und so für bodenversiegelung und flächenfraß sorgen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Iniesta schrieb vor 3 Stunden:

ich hab das so verstanden dass 1 RA längst keine 50% der sog. strafe überwiesen bekommt. das kann jetzt folgendes bedeuten:

da werden sich wohl einige minderbegabte RA's finden die da mitmachen. die höhe der kosten des anwaltsbriefs (die sollten noch knapp im 2-stelligen bereich sein, kenne aber die aktuellen tarife nicht) sind wohl grund genug für einige um da ggf. weiterzumachen, vielleicht wird dann die sog. vergleichssumme gleich mal in die höhe geschnalzt. und das vergleichsangebot gibt's dann um 600 statt 400 €. es gibt ja einige spots und auch einige unternehmen die ja trotzdem auf die besitzstörung pochen werden. da könnte man ggf. als gesetzgeber entgegenwirken dass man bei parkplätzen von gewerbeflächen die besitzstörung nur geltend machen kann wenn während der betrieblichen öffnungszeiten mehr als bspw. 50-90% der parkplätze belegt sind und nachweislich 1 kundenabfluss aufgrund fehlender parkplätze droht was in der realität aber so gut wie nie der fall sein wird (außer es is grad black friday oder irgend1 neues high-tech-produkt kommt grad frisch raus). ganz im gegenteil, die parkplätze bei supermärkten sind meistens sogar relativ leer weil sie tendenziell immer überdimensioniert sind und so für bodenversiegelung und flächenfraß sorgen.

Da gibt es eine Grenze, knapp über 400 Euro. Darüber hinaus kann das nur noch ein Gericht einfordern. Deswegen werden da auch nie mehr als 400 Euro in solchen Schreiben gefordert.

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Ja, leider. Es ist nicht in der Sache an sich abgestellt, sondern nur auf Grund des "Formfehlers", dass ein privates Unternehmen anwaltliche Tätigkeiten entgeltlich durchführt ohne dazu befugt zu sein ("Winkelschreiberei", strafbar gem. EGVG).

Trotzdem schon mal gut, wenn denen Grenzen gesetzt werden. Auch wenn jeder Anwalt dasselbe kann und oft genug auch tut.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 7 Stunden:

Ja, leider. Es ist nicht in der Sache an sich abgestellt, sondern nur auf Grund des "Formfehlers", dass ein privates Unternehmen anwaltliche Tätigkeiten entgeltlich durchführt ohne dazu befugt zu sein ("Winkelschreiberei", strafbar gem. EGVG).

Trotzdem schon mal gut, wenn denen Grenzen gesetzt werden. Auch wenn jeder Anwalt dasselbe kann und oft genug auch tut.

Ich würde da so einen Anwalt kennen, der sicher gerne für Zupf di die Schreiben verschickt. Damit der Hase Geld aufs Konto bekommt.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

Ich würde da so einen Anwalt kennen, der sicher gerne für Zupf di die Schreiben verschickt. Damit der Hase Geld aufs Konto bekommt.

Na, bloß net - das muss man nicht auch noch fördern!

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