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firewhoman schrieb vor 24 Minuten:

OBERSTER GERICHTSHOF

400 Euro für Besitzstörung auf Parkplatz? Höchstgericht dreht Abmahnindustrie den Hahn zu

Ein privates Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, bei Besitzstörungen gezielt Geld einzutreiben. Laut dem Obersten Gerichtshof ist das unzulässig

https://www.derstandard.at/story/3000000208755/400-euro-fuer-besitzstoerung-auf-parkplatz-hoechstgericht-dreht-abmahnindustrie-den-hahn-zu

wendet sich leider nur gegen solche firmen - aber wenn das mit einem RA gemacht wird, dann passt's schon wieder.

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I'll be back!
raumplaner schrieb vor 3 Stunden:

wendet sich leider nur gegen solche firmen - aber wenn das mit einem RA gemacht wird, dann passt's schon wieder.

ich hab das so verstanden dass 1 RA längst keine 50% der sog. strafe überwiesen bekommt. das kann jetzt folgendes bedeuten:

da werden sich wohl einige minderbegabte RA's finden die da mitmachen. die höhe der kosten des anwaltsbriefs (die sollten noch knapp im 2-stelligen bereich sein, kenne aber die aktuellen tarife nicht) sind wohl grund genug für einige um da ggf. weiterzumachen, vielleicht wird dann die sog. vergleichssumme gleich mal in die höhe geschnalzt. und das vergleichsangebot gibt's dann um 600 statt 400 €. es gibt ja einige spots und auch einige unternehmen die ja trotzdem auf die besitzstörung pochen werden. da könnte man ggf. als gesetzgeber entgegenwirken dass man bei parkplätzen von gewerbeflächen die besitzstörung nur geltend machen kann wenn während der betrieblichen öffnungszeiten mehr als bspw. 50-90% der parkplätze belegt sind und nachweislich 1 kundenabfluss aufgrund fehlender parkplätze droht was in der realität aber so gut wie nie der fall sein wird (außer es is grad black friday oder irgend1 neues high-tech-produkt kommt grad frisch raus). ganz im gegenteil, die parkplätze bei supermärkten sind meistens sogar relativ leer weil sie tendenziell immer überdimensioniert sind und so für bodenversiegelung und flächenfraß sorgen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Iniesta schrieb vor 3 Stunden:

ich hab das so verstanden dass 1 RA längst keine 50% der sog. strafe überwiesen bekommt. das kann jetzt folgendes bedeuten:

da werden sich wohl einige minderbegabte RA's finden die da mitmachen. die höhe der kosten des anwaltsbriefs (die sollten noch knapp im 2-stelligen bereich sein, kenne aber die aktuellen tarife nicht) sind wohl grund genug für einige um da ggf. weiterzumachen, vielleicht wird dann die sog. vergleichssumme gleich mal in die höhe geschnalzt. und das vergleichsangebot gibt's dann um 600 statt 400 €. es gibt ja einige spots und auch einige unternehmen die ja trotzdem auf die besitzstörung pochen werden. da könnte man ggf. als gesetzgeber entgegenwirken dass man bei parkplätzen von gewerbeflächen die besitzstörung nur geltend machen kann wenn während der betrieblichen öffnungszeiten mehr als bspw. 50-90% der parkplätze belegt sind und nachweislich 1 kundenabfluss aufgrund fehlender parkplätze droht was in der realität aber so gut wie nie der fall sein wird (außer es is grad black friday oder irgend1 neues high-tech-produkt kommt grad frisch raus). ganz im gegenteil, die parkplätze bei supermärkten sind meistens sogar relativ leer weil sie tendenziell immer überdimensioniert sind und so für bodenversiegelung und flächenfraß sorgen.

Da gibt es eine Grenze, knapp über 400 Euro. Darüber hinaus kann das nur noch ein Gericht einfordern. Deswegen werden da auch nie mehr als 400 Euro in solchen Schreiben gefordert.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ja, leider. Es ist nicht in der Sache an sich abgestellt, sondern nur auf Grund des "Formfehlers", dass ein privates Unternehmen anwaltliche Tätigkeiten entgeltlich durchführt ohne dazu befugt zu sein ("Winkelschreiberei", strafbar gem. EGVG).

Trotzdem schon mal gut, wenn denen Grenzen gesetzt werden. Auch wenn jeder Anwalt dasselbe kann und oft genug auch tut.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 7 Stunden:

Ja, leider. Es ist nicht in der Sache an sich abgestellt, sondern nur auf Grund des "Formfehlers", dass ein privates Unternehmen anwaltliche Tätigkeiten entgeltlich durchführt ohne dazu befugt zu sein ("Winkelschreiberei", strafbar gem. EGVG).

Trotzdem schon mal gut, wenn denen Grenzen gesetzt werden. Auch wenn jeder Anwalt dasselbe kann und oft genug auch tut.

Ich würde da so einen Anwalt kennen, der sicher gerne für Zupf di die Schreiben verschickt. Damit der Hase Geld aufs Konto bekommt.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

Ich würde da so einen Anwalt kennen, der sicher gerne für Zupf di die Schreiben verschickt. Damit der Hase Geld aufs Konto bekommt.

Na, bloß net - das muss man nicht auch noch fördern!

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  • 2 weeks later...
Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb am 24.2.2024 um 19:34 :

Na, bloß net - das muss man nicht auch noch fördern!

https://www.derstandard.at/story/3000000210045/besitzstoerungen-unternehmen-zupf-di-will-jetzt-mit-anwaelten-kooperieren

Zitat

Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), die das Geschäftsmodell von Zupf Di als unzulässig beurteilt hat, will das umstrittene Abmahnunternehmen ab sofort mit Anwälten kooperieren. Man habe "Partneranwälte ins Boot geholt, die ab sofort für unsere Kunden gegenüber Besitzstörern einschreiten", heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung.

Hase, es ist irre viel Money am Konto. Oh Gott, das ist ja urgeil!

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 12 Minuten:

:kotz:

Das war doch absehbar, dass sich diese Wichser ein paar nutzlose Anwälte ins Boot holen. Du dachtest doch nicht, diese Bude mit Sitz in London :lol: macht wegen dem Urteil zu?

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Oasch
WorkingPoor schrieb vor 17 Minuten:

Das war doch absehbar, dass sich diese Wichser ein paar nutzlose Anwälte ins Boot holen. Du dachtest doch nicht, diese Bude mit Sitz in London :lol: macht wegen dem Urteil zu?

Don't hate the player, hate the game.

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