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firewhoman schrieb vor 2 Minuten:

Ist analog zur Frage, "darf ich vor einem hinter mir näherkommenden Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfahren" - nein, darf man nicht!

Sondern stehen bleiben und das Einsatzfahrzeug nicht passieren lassen?

Ich bin da mal in die Kreuzung reingefahren und rechts rangefahren und so sas Einsatzfahrzeug vorbeigelassen. Von allen anderen Richtungen sind bereits alle gestanden.

Hutz schrieb vor 11 Minuten:

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

Wenn man das Einsatzfahrzeug nicht vorbei/überholen lassen kann soll man einfach normal weiter fahren und nicht langsamer werden oder so. Das ist mein Wissensstand.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Neocon schrieb vor 55 Minuten:

Besitzstörung (und das ist das Wegbringen der Katze) ist immer etwas zach, weil man da recht leicht hineinfällt und weder einen Schaden noch böse Absichten braucht. Was es allerdings benötigt wird ist, dass dein Fehlverhalten für dich erkennbar war. Wenn du also glaubhaft darlegen kannst, dass du keine Ahnung hattest, dass das ihre Katze ist und freilaufende Katzen bei euch eher ungewöhnlich sind, dann würde das Gericht wohl im deinen Sinne entscheiden. Aber schlussendlich ist das sehr Abwägungssache der Richterin und kann auch andersrum ausgehen (so sie wirklich klagt).

Müsste mir nicht der Ankläger nachweißen das ich böse Absichten hatte?

Wie soll man nachweißen jemanden nicht zu kennen? Und umgekehrt?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Hammerwerfer schrieb vor 26 Minuten:

Sondern stehen bleiben und das Einsatzfahrzeug nicht passieren lassen?

Grundsätzlich ja. Du hast keine Sondersignale, also könntest du einen Unfall verursachen, weil andere Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen (müssen), dass du dich entgegen der Verkehrsregeln verhältst.

Zitat

Ich bin da mal in die Kreuzung reingefahren und rechts rangefahren und so sas Einsatzfahrzeug vorbeigelassen. Von allen anderen Richtungen sind bereits alle gestanden.

Eh. Irgendeine Möglichkeit wird es immer geben.

Zitat

Wenn man das Einsatzfahrzeug nicht vorbei/überholen lassen kann soll man einfach normal weiter fahren und nicht langsamer werden oder so. Das ist mein Wissensstand.

Ja, aber eben auch nicht schneller, als die StVO erlaubt. Und bei nächster Gelegenheit vorbeilassen.

Wenn z.B. einer auf deine Spur wechselt oder dich kreuzt, der dich zwar sieht, aber davon ausgeht, dass er noch vor dir vorbeikommt (was nach normaler Geschwindigkeit auch möglich wäre), und du schießt ihn ab, bist du schuld. Weil du bist eben kein Einsatzfahrzeug!
Du darfst also nur tun, was dir nach der StVO sowieso erlaubt wäre.

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Wien nur du allein!
Grauer Prophet schrieb vor 15 Minuten:

Müsste mir nicht der Ankläger nachweißen das ich böse Absichten hatte?

Wir sind hier eben nicht im Strafrecht. Im Zivilrecht gelten nicht so strenge Regeln.

Aber dein Anruf im Tierheim verleiht deiner Geschichte viel Glaubwürdigkeit. Sollte sich über Einzelgesprächnachweis belegen lassen, dass du dort angerufen hast. Ideal wäre natürlich dass sich jemand vom Tierheim daran erinnert und das bestätigen kann. Ist aber nicht zwingend notwendig - die kriegen wahrscheinlich unzählige solcher Anrufe.

Würde an deiner Stelle, falls ein normales Gespräch nicht hilft, dem Anwalt das Mal alles so schreiben. Gut möglich, dass die Sache dann erledigt. Ein Schreiben verschickt der schnell Mal, eine Klage einbringen weniger.

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Wien nur du allein!
Hutz schrieb vor 49 Minuten:

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

Gibt etwas das nennt sich Notstand. Also dass du etwas Verbotenes machst, dafür aber nicht bestraft wirst (so ähnlich wie Notwehr). Wird wohl zutreffen, wenn du mit zwei Reifen auf den Gehsteig rollst damit ein Einsatzfahrzeug passieren kann.

In deinem Fall denke ich aber eher nicht. Behörde wird argumentieren du hättest dich einreihen müssen. Auch setzt du mit 140 statt 100 eine deutliche Gefahrenquelle (im Vergleich zu am Gehsteig rollen o.ä.). Diese Faktoren gilt es bei der Abwägung zu berücksichtigen.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Wir sind hier eben nicht im Strafrecht. Im Zivilrecht gelten nicht so strenge Regeln.

Aber dein Anruf im Tierheim verleiht deiner Geschichte viel Glaubwürdigkeit. Sollte sich über Einzelgesprächnachweis belegen lassen, dass du dort angerufen hast. Ideal wäre natürlich dass sich jemand vom Tierheim daran erinnert und das bestätigen kann. Ist aber nicht zwingend notwendig - die kriegen wahrscheinlich unzählige solcher Anrufe.

Würde an deiner Stelle, falls ein normales Gespräch nicht hilft, dem Anwalt das Mal alles so schreiben. Gut möglich, dass die Sache dann erledigt. Ein Schreiben verschickt der schnell Mal, eine Klage einbringen weniger.

Also im inet steht dem gegnerischen Anwalt soll man gar nix schreiben 

Das Tierheim hat ja alleine schon gegen den Datenschutz Verstoßen als sie meine Daten weiterreichten die stehen sicher Ned in meiner Ecke ,der Anruf beim Tierheim ging an ein random Handy da wird vermutlich gar nix aufgezeichnet(gesehen vor Ort altes Nokia)

Evtl lass ich meinen Anwalt einen Brief schreiben an den Gegner Anwalt.

Die Chance für ein normales Gespräch ist dahin das ist jetzt die 2te Klage....außerdem hatten wir mit der noch nie Kontakt ihre Klingel geht Ned etc selbst wenn ich wollte würde das schwer werden.und ich will mit der Person nix zu tun haben.

Zwecks Glaubwürdigkeit,welcher normale Mensch bringt ein Tier wissend das eine Besitzerin da ist ins Tierheim UND gibt dort freiwillig seine Daten an.allein das sollte reichen ich hätte auch in den Wald fahren können und im Nachhinein sollen.

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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb vor 3 Stunden:

Aber dein Anruf im Tierheim verleiht deiner Geschichte viel Glaubwürdigkeit

Und die Gespräche mit den anderen Nachbarn, die dann allenfalls als Zeugen beantragt werden könnten, auch. 

geht’s dann tatsächlich ins Verfahren, kannst du die „tierfreundlichkeit“ deiner Nachbarin ja auch irgendwie einfließen lassen - das kann helfen, sofern es nicht extrem unsympathisch wirkt.  

das sind die Akten, die die bezirksrichter heiß lieben :lol: 

die müssen aber erst mal klagen. 

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ASB Postingspreisgewinner 2021
BuchiRapid schrieb vor 39 Minuten:

Und die Gespräche mit den anderen Nachbarn, die dann allenfalls als Zeugen beantragt werden könnten, auch. 

geht’s dann tatsächlich ins Verfahren, kannst du die „tierfreundlichkeit“ deiner Nachbarin ja auch irgendwie einfließen lassen - das kann helfen, sofern es nicht extrem unsympathisch wirkt.  

das sind die Akten, die die bezirksrichter heiß lieben :lol: 

die müssen aber erst mal klagen. 

Meine Begeisterung iwelche Nachbarn als Zeugen aktivieren zu müssen haltet sich unglaublich in Grenzen.

Ich brauch nur den Fall erwähnen wo ihr Tierschutzverein wegen Würgeleinen zumachen musste -steht eh im Internet wenn man a bissl sucht....

Unglaublich das ich mich auch in diesem Jahr mit der dummen Kuh abärgern muss :facepalm:

Vorteil -im Vergleich zum "ersten Anlauf" der Dame bin ich die Ruhe selbst da war ich ja wirklich grantig :)

Man gewöhnt sich wohl an alles.

Meine Eltern werden aussagen die sind ja auch meine Nachbarn.Was sie aus der Hinterhand zaubern will um das zu gewinnen -ich weiß es nicht.Die kennt mich nicht hatte nie Kontakt mit mir bis auf 3 Beleidigungsschreisätze ihrerseits und ich hab mir nix zugute kommen lassen.Wenns ned iwas erfindet kanns eigentlich nicht klagen.

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I'll be back!
firewhoman schrieb vor 6 Stunden:

Ist jetzt nicht meine Kernkompetenz, aber die Frage wird sein, ob du was anderes hättest machen können. Also doch irgendwie zwischen die Lkw auf der rechten Seite reinzwicken oder so.

Grundsätzlich darfst DU nicht schneller fahren, du hast ja kein Blaulicht. Normalerweise müsstest du so bald als möglich rechts ran fahren und das Einsatzfahrzeug vorbeilassen. Sollte es in so einem Fall wirklich zu einer Anzeige kommen, müsstest du halt vor der strafenden Behörde glaubhaft machen, dass das in absehbarer Zeit nicht möglich war.

Ist analog zur Frage, "darf ich vor einem hinter mir näherkommenden Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfahren" - nein, darf man nicht!

darf aber durch das stehen bleiben und ggf. nicht mehr ausweichen können das einsatzfahrzeug auch ausbremsen?

oder müsste man dann wenigstens so weit in die kreuzung rein dass die rettung noch vorbeikommt und dann gleich wieder zurückschieben?

bearbeitet von Iniesta

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Neocon schrieb vor 7 Stunden:

Besitzstörung (und das ist das Wegbringen der Katze) ist immer etwas zach,

Ist eh nebensächlich, aber ...

Bist du sicher? Ich dachte, Besitzstörung bezieht sie auch unbewegliche Sachen wie Grundstücke etc.
Bei der Katz hätt ich eher an Sachtentziehung gedacht.

Iniesta schrieb vor 33 Minuten:

darf aber durch das stehen bleiben und ggf. nicht mehr ausweichen können das einsatzfahrzeug auch ausbremsen?

oder müsste man dann wenigstens so weit in die kreuzung rein dass die rettung noch vorbeikommt und dann gleich wieder zurückschieben?

Du musst nicht in die Kreuzung rein und darfst auch nicht. Kommt öfter mal vor, dass ein Einsatzfahrzeug nicht durchkommt, dann muss es halt auch warten, bis die Ampel grün ist.

Stell dir umgekehrt den Schlamassel vor - du fährst in die Kreuzung rein, in dem Moment kommt einer, der Grün hat, und kracht dir voll rein.

Nicht mal die Rettung oder Feuerwehr dürfen einfach so bei Rot in eine Kreuzung einfahren. Und du schon gar nicht.

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Wien nur du allein!
firewhoman schrieb vor 8 Stunden:

Ist eh nebensächlich, aber ...

Bist du sicher? Ich dachte, Besitzstörung bezieht sie auch unbewegliche Sachen wie Grundstücke etc.
Bei der Katz hätt ich eher an Sachtentziehung gedacht.

Nein das betrifft bewegliche und unbewegliche Sachen. Die Sachentziehung kommt aus dem Strafrecht und ist daher strenger. Da braucht es einen Schaden und einen Vorsatz auf die Tat. 

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Fröhliches Mäxchen

Kann mir nicht vorstellen dass es da zu einer Verhandlung kommt, normal wird die Richterin beide mal zur Erörterung einladen und ihnen so den Kopf waschen, dass man sich sofort außergerichtlich einigt.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Herr Max schrieb vor 36 Minuten:

Kann mir nicht vorstellen dass es da zu einer Verhandlung kommt, normal wird die Richterin beide mal zur Erörterung einladen und ihnen so den Kopf waschen, dass man sich sofort außergerichtlich einigt.

Mir braucht niemand den Kopf waschen da ich die ganze Geschichte nicht angestoßen habe.

 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Neocon schrieb vor 1 Stunde:

Nein das betrifft bewegliche und unbewegliche Sachen. Die Sachentziehung kommt aus dem Strafrecht und ist daher strenger. Da braucht es einen Schaden und einen Vorsatz auf die Tat. 

Ok, danke.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Neocon schrieb vor 4 Stunden:

Nein das betrifft bewegliche und unbewegliche Sachen. Die Sachentziehung kommt aus dem Strafrecht und ist daher strenger. Da braucht es einen Schaden und einen Vorsatz auf die Tat. 

Ich hab gegoogelt zu sachentziehung mit Katze ,da wurden sämtliche Leute freigesprochen teilweise sogar obwohl sie das tier zum Tierheim brachten UND gewusst haben wem sie gehört 

 

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