Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

Recommended Posts

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Es ist sowieso egal. Unverlangt Zugeschicktes ist wie ein Geschenk zu betrachten. Kommt im Onlinehandel immer wieder vor.

Man stelle sich vor, es wäre anders ... da ließe sich gut Umsatz machen. Einfach irgendwem irgendwas zuschicken, was der gar nicht wollte, und dann auf Bezahlung bestehen!

Ich würd den Herrn Barista anrennen lassen und nix zahlen, maximal zurückgeben, was noch übrig ist ... soll er doch klagen, wenn er unbedingt meint. Viel Spaß!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Banklwärmer
firewhoman schrieb vor 3 Minuten:

Es ist sowieso egal. Unverlangt Zugeschicktes ist wie ein Geschenk zu betrachten. Kommt im Onlinehandel immer wieder vor.

Man stelle sich vor, es wäre anders ... da ließe sich gut Umsatz machen. Einfach irgendwem irgendwas zuschicken, was der gar nicht wollte, und dann auf Bezahlung bestehen!

Ich würd den Herrn Barista anrennen lassen und nix zahlen, maximal zurückgeben, was noch übrig ist ... soll er doch klagen, wenn er unbedingt meint. Viel Spaß!

Könnte der Barista sich auf eine mündliche Bestellung berufen? Oder eine Abmachung bei der Annahme? (obwohl es beides nicht gegeben hat) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Shock the monkey schrieb vor 20 Minuten:

Könnte der Barista sich auf eine mündliche Bestellung berufen? Oder eine Abmachung bei der Annahme? (obwohl es beides nicht gegeben hat) 

Pfff ... ohne irgendwas Schriftliches wird das ganz schwer werden. Eben weil es beides nicht gegeben hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB
firewhoman schrieb vor 36 Minuten:

Es ist sowieso egal. Unverlangt Zugeschicktes ist wie ein Geschenk zu betrachten. Kommt im Onlinehandel immer wieder vor.

Man stelle sich vor, es wäre anders ... da ließe sich gut Umsatz machen. Einfach irgendwem irgendwas zuschicken, was der gar nicht wollte, und dann auf Bezahlung bestehen!

Ich würd den Herrn Barista anrennen lassen und nix zahlen, maximal zurückgeben, was noch übrig ist ... soll er doch klagen, wenn er unbedingt meint. Viel Spaß!

So einfach und eindeutig ist es ganz bestimmt nicht. Onlinehandel ist auch nochmal was anderes, als es hier offenbar der Fall war. Auch der Wert der Ware ist von Bedeutung; Säcke von Kaffeebohnen werde ich nicht einfach als "Geschenk" betrachten, kleinere Proben dafür wohl schon. Ich würde die Ware zurückschicken bzw abholen lassen und die verbrauchte Menge nicht ersetzen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
Shock the monkey schrieb vor 3 Stunden:

Kleine Mengen sind verwendet worden um zu üben. Ich vermute sie wird es als gratis Probe verstanden haben. Ich greif mir sowieso an den Kopf wieso man sich bei ungefrater Lieferung nicht meldet und nachfragt.

Müsste man sich dann genauer ansehen wer hat was gedacht, gesagt und reagiert und wie hat der andere das verstanden.

Würde an ihrer Stelle aber einfach darauf verweisen, dass sie dachte es war ein kostenlose Probe und er sich den Rest innerhalb 2 Wochen (oder so) abholen kann.

Edit: Und ihm würde ich einen ähnlichen Rat geben: Hol dir was noch da ist und vergiss den Rest.

bearbeitet von Neocon

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
ASB Postingspreisgewinner 2021

Betrifft meinen Schwager

Mein Schwager hat sein Auto aufgrund Parktechnischer Gründe vor dem Haus seines Vaters stehen.Hinter den Autos seiner Eltern.Die wohnen dort seit 30 Jahren und die ganze Straße parkt dort bis auf wenige Ausnahmen die ihr Auto ins eigene Grundstück stellen seit Jahren auf der Straße.

Nun bekam mein Schwager eine Anonymverfügung das er 30 Euro zahlen muss weil er dort steht und nicht 2 Spuren frei sind.Die Autos vor und hinter erm (seiner Eltern) bekamen nichts.Standen alle auf gleicher Höhe.Nachbarn bekamen nach Nachfrage scheinbar auch nichts.

Er hat sich an die Polizei und an die BH gewannt.Leider hat er eine etwas wildere Jugend und in seinem Ort ist die Polizei nicht wirklich gut auf ihn zu sprechen.(er hatte öfter Gras mehr wars ned).Die meinten zu erm auf Nachfrage er müsse sein Auto wegstellen um mehr Strafen zu vermeiden (so weit auch logisch).Warum alle anderen Autos nicht gestraft wurden und wieso man allgemein nach 30 Jahren drauf kommt das man dort ned Parken darf haben sie erm ned beantwortet.Da sie auch ansonsten nicht sehr freundlich waren ist er wieder abgezogen.Hat aber den Rat bekommen 5,20 Meter müssen in einer Gegenverkehrsbahn frei bleiben um Parken zu dürfen.

Ich war heut Früh mit erm ausmessen (auch mal was neues ^^) und wir kamen drauf das dort die Straße generell maximal nur 4 Meter 50 hat.

Inwiefern sind Strafen auf den Verstoß-5 Meter 20 sind nicht frei-relevant wenn die Straße laut Verkehrsordnung eigentlich gar keinen Gegenverkehr zulassen dürfte (weil nicht 5m 20 Vorhanden).(oder gilt das nur fürs Parken und es ist Zullässig das eine Bahn mit 2 Fahrtichtungen schmaler ist?)

Wie würdet ihr das Handhaben.Einfach weiter stehen lassen und schauen ob nochmal gestraft wird?.Wir zählten heute um 9 minderstens 9 Fahrzeuge in der Straße die das auch betreffen würde und die weiterhin stehen wo sie stehen.Insgesamt sind es wohl fast doppelt so viele.(wenn die Menschen von der Arbeit retour kommen).

Die erste Strafe hat er einfach mal gezahlt.

Wenn immer nur sein Auto herausgepickt wird kann man da was gegen Diskriminierung etc machen? 

Ein anderer Parkplatz wäre ca 200 Meter weit weg -was weder besonders tragisch ist noch aktuell ein Problem -wenn aber die ganze Strasse nicht stehen darf wird sich die Meteranzahl vermutlich verdoppeln.

Wenn alle anderen Bewohner dort weiter fröhlich herumstehen-als einziger das Auto wegstellen oder mal da lassen und schauen ob nochmal gestraft wird?

Danke und ligrü

Rechtschutz hat er.(sowohl Straßenverkehr als auch "Rest".)

Edit 2:Ich hab dann mal aus Jux bei mir in der Straße nachgemessen.(eigentlich gleiche Situation).Und auch da dürfte NIEMAND am Straßenrand parken was ausnahmslos alle Anreiner machen :D 

bearbeitet von Grauer Prophet

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ja, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Frage ist, will man wirklich bis zum Verfassungsgerichtshof gehen deswegen? Für 30,- Euro?

Meines Wissens ist die Auskunft mit den 5,20 m auch falsch. Es muss immer nur 1 Lkw vorbeikommen können, wenn es sein muss im Einzelverkehr, und das sind 2,50 m plus ein paar cm. Wenn die Straße gar keine 5 m hat, disqualifiziert sich die Aussage eh von selber. Aber diskutier mal mit einem Kieberer ... sinnlos.

Also, selbiges wie ganz oben: Entweder die eine Strafe zahlen (oder bei der Heh erwirken, dass sie zurückgenommen wird, weil alle anderen ja auch, und ein Fahrstreifen war eh immer frei ...). Und in Zukunft anders hinstellen.
Oder den Rechtsweg gehen, der ausschaut wie folgt: Organmandat nicht zahlen, dann kommt ein Strafbescheid. Den kann man beeinspruchen, dann entscheidet nicht mehr der uniformierte Polizist, sondern der/die Strafreferent/in der Behörde. Die denken oft anders und vor allem wirklich rechtskonform. Das kann man dann weiterspielen bis zum Landesverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof, schlimmstenfalls Verfassungsgerichtshof (wenn verfassungsmäßige Rechte verletzt werden, z.B. der Gleichheitsgrundsatz). Aber das kann man schon nicht mehr alleine, dafür braucht man einen Anwalt, und dann wird's schon teuer. Ob es einem das wert ist ...

Iniesta schrieb vor einer Stunde:

du kannst bei allen parkenden autos den frei bleibenden platz ausmessen, fotos machen, der polizei schicken und schauen was dann passiert.

Wetten, dass nix? Das sagt ja z.B. schon einmal überhaupt nicht, dass sie zum Zeitpunkt des Organmandats auch schon so gestanden sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB Postingspreisgewinner 2021
Iniesta schrieb vor einer Stunde:

du kannst bei allen parkenden autos den frei bleibenden platz ausmessen, fotos machen, der polizei schicken und schauen was dann passiert.

Anzeigenweltmeister oder was? :D

firewhoman schrieb vor 18 Minuten:

Ja, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Frage ist, will man wirklich bis zum Verfassungsgerichtshof gehen deswegen? Für 30,- Euro?

 

Für die ersten 30 Euro will er das wie erwähnt nicht -die hat er bereits bezahlt.

Die Frage ist halt wenn das jetzt öfter (und vor allem nur erm) passiert was man dann macht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!
Grauer Prophet schrieb vor 8 Minuten:

Anzeigenweltmeister oder was? :D

Für die ersten 30 Euro will er das wie erwähnt nicht -die hat er bereits bezahlt.

Die Frage ist halt wenn das jetzt öfter (und vor allem nur erm) passiert was man dann macht.

schaun ob da überhaupt noch weitere anzeigen kommen. 

Grauer Prophet schrieb vor 10 Minuten:

Anzeigenweltmeister oder was? :D

Für die ersten 30 Euro will er das wie erwähnt nicht -die hat er bereits bezahlt.

Die Frage ist halt wenn das jetzt öfter (und vor allem nur erm) passiert was man dann macht.

nicht zahlen und die strafe beeinspruchen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 38 Minuten:

Meines Wissens ist die Auskunft mit den 5,20 m auch falsch. Es muss immer nur 1 Lkw vorbeikommen können, wenn es sein muss im Einzelverkehr, und das sind 2,50 m plus ein paar cm. Wenn die Straße gar keine 5 m hat, disqualifiziert sich die Aussage eh von selber. Aber diskutier mal mit einem Kieberer ... sinnlos.

3,05 Meter müssen freibleiben.

Grauer Prophet schrieb vor 2 Stunden:

Die wohnen dort seit 30 Jahren und die ganze Straße parkt dort bis auf wenige Ausnahmen die ihr Auto ins eigene Grundstück stellen seit Jahren auf der Straße.

In der STVO gibt es kein Gewohnheitsrecht. Wenn ihr da zu viel Wirbel macht, schauen die Kiberer genauer und dann kann jeder sein Auto wegstellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

Ist die Strafe gerechtfertigt: Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch. Denn nichts anderes ist es, wenn ein Polizist Person A straft aber B nicht (beim selben Vergehen). Ist halt etwas drastisch aber viel mehr bleibt da nicht übrig (vielleicht den Polizisten den Schritt vorher androhen). 

Edit: Man kann auch einfach mal in die Wachstube reinspazieren und dort sagen man möchte eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch machen :D

Ist die Strafe nicht gerechtfertigt: Beeinspruchen und durch die Instanzen

 

bearbeitet von Neocon

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB Postingspreisgewinner 2021
WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

3,05 Meter müssen freibleiben.

In der STVO gibt es kein Gewohnheitsrecht. Wenn ihr da zu viel Wirbel macht, schauen die Kiberer genauer und dann kann jeder sein Auto wegstellen.

Was ja zuminderst Fair wäre.Aber ich versteh schon was du meinst ich würd auch nicht gern die halbe Nachbarschaft anschwärzen.

Mein Ansatz für erm wäre einfach mal zu warten ob da jetzt wirklich öfter gestraft wird oder ob er wieder 30 Jahre Ruhe hat.

Schräg ist halt.Sein Auto steht in der Mitte der Straße (also im Sinne von die Einfahrt rein auf beiden Seiten führen an unzählig falsch geparkten Autos vorbei) Das da gerade er und nur er gestraft wurde ist schon seltsam.Der Kiwara der es war (das Revier ist nicht groß und der hat das selber zugegeben) ist halt der was erm "ned mag".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I'll be back!
Grauer Prophet schrieb vor 8 Minuten:

Was ja zuminderst Fair wäre.Aber ich versteh schon was du meinst ich würd auch nicht gern die halbe Nachbarschaft anschwärzen.

Mein Ansatz für erm wäre einfach mal zu warten ob da jetzt wirklich öfter gestraft wird oder ob er wieder 30 Jahre Ruhe hat.

Schräg ist halt.Sein Auto steht in der Mitte der Straße (also im Sinne von die Einfahrt rein auf beiden Seiten führen an unzählig falsch geparkten Autos vorbei) Das da gerade er und nur er gestraft wurde ist schon seltsam.Der Kiwara der es war (das Revier ist nicht groß und der hat das selber zugegeben) ist halt der was erm "ned mag".

schick ihm die katzentante vorbei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.