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ich kann nur sagen, es gibt bei notaren wirklich so und so. Ich habe viel mit Notaren zu tun, Ca n=50 oder so über die Jahre. Man arbeitet natürlich auch lieber mit bestimmten Notariaten zusammen als mit anderen, aber in Summe machen die ihren Job schon ganz ordentlich. 

Halbes Jahr für eine Verlassenschaft ist in Summe auch in Ordnung. Da passiert im Hintergrund sehr viel mehr als man als potentieller Erbe mitbekommt. Unabhängig davon, ob ihr nach eurem dafürhalten da viel rennerei selbst erledigt habt. bei Dir, @firewhoman, hat die Rennerei Deiner Schwester sicher zu einer schnelleren und erfolgreichen Abwicklung beigetragen.

Ihr dürft aber eines nicht vergessen: mit eurer Verlassenschaft seid ihr nicht die einzigen. Die Notare werden nach einer festen Verteilung zugeteilt (zB nach Todestagen im Monat oder gar nach Monaten) und wenn in der Phase in einem Sprengel entsprechend viele Leute sterben, sind da auch entsprechend viele Erben. Ist mega viel Papierkram, den die erledigen müssen.. Wie immer hilfts da ein bissi zu differenzieren.   

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
BuchiRapid schrieb vor 9 Minuten:

ich kann nur sagen, es gibt bei notaren wirklich so und so. Ich habe viel mit Notaren zu tun, Ca n=50 oder so über die Jahre. Man arbeitet natürlich auch lieber mit bestimmten Notariaten zusammen als mit anderen, aber in Summe machen die ihren Job schon ganz ordentlich. 

Halbes Jahr für eine Verlassenschaft ist in Summe auch in Ordnung. Da passiert im Hintergrund sehr viel mehr als man als potentieller Erbe mitbekommt. Unabhängig davon, ob ihr nach eurem dafürhalten da viel rennerei selbst erledigt habt. bei Dir, @firewhoman, hat die Rennerei Deiner Schwester sicher zu einer schnelleren und erfolgreichen Abwicklung beigetragen.

Ihr dürft aber eines nicht vergessen: mit eurer Verlassenschaft seid ihr nicht die einzigen. Die Notare werden nach einer festen Verteilung zugeteilt (zB nach Todestagen im Monat oder gar nach Monaten) und wenn in der Phase in einem Sprengel entsprechend viele Leute sterben, sind da auch entsprechend viele Erben. Ist mega viel Papierkram, den die erledigen müssen.. Wie immer hilfts da ein bissi zu differenzieren.   

Wie gesagt, die Zeit allein wäre es nicht gewesen. Das ist schon klar, dass das nicht von heute auf morgen geht.

Mir sind nur sachlich falsche Dinge in der Aufstellung aufgefallen, wo ich mir gedacht hab, wenn es da jetzt wirklich drauf ankäme, na dann aber hoppla! Man hat richtig gemerkt, die macht es einfach nur nach Schema F, wo es halt üblich ist, dass die Begräbniskosten erst nachher aus dem Nachlass bezahlt werden. Das heißt, sie hat sich mit der einen bestimmten Verlassenschaft nur minimal beschäftigt - einfach ihre Vorlagen hergenommen, Namen und Zahlen reinkopiert, fertig.
Und wenn man das merkt, aber eine 4-stellige Summe dafür brennt, dann denkt man sich schon was dabei.

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ASB Postingspreisgewinner 2021

Nachbarin hat mir heute einen Brief über ihren Anwalt geschickt der mich zur Zahlung von 170 euro Auffordert.

Sie behauptet ich hätte im Wissen das sie die Besitzerin ist (das hab ich nicht gewusst kenne die Person erst seit dem Vorfall) ihren Kater ins Tierheim gebracht (hab ich) und wir hätten ihn davor angefüttert (haben wir nicht).Wenn ich nicht Zahle droht der Anwalt mit Klage.

Mein Anwalt war noch nicht zu erreichen(bis Montag im Urlaub).Daher stell ich das mal hier rein.

Meine Strategie wäre stand jetzt nicht zu zahlen und darauf zu Spekulieren das es nie vor Geicht kommt da ich nicht wüsste wie die Nachbarin beweisen wollen würde das ich gewusst habe das besagte Katze ihre wäre und ich sie gezielt angefüttert hätte.Es gab bis auf ein einseitiges Schreiduell nie Kontakt zu der Dame.

Was sagen die Experten kann ich hier als ehrlicher Rechtstreuer und nicht böse Absichten hegender Bürger in diesem Fall darauf vertrauen das ich vor Gericht das ganze gewinne?

Oder wie rennt das ab -müssen sie mir davon etwas nachweisen oder reicht es iwen zu Überzeugen?

Ich hatte bislang noch nie Probleme und war noch nie vor Gericht etc.

Nachbarin btw in dem Sinne das sie 2016 ins 2te Haus Gegenüber von mir eingezogen ist-also nicht angrenzend etc.

bearbeitet von Grauer Prophet

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Grauer Prophet schrieb vor 22 Minuten:

Nachbarin hat mir heute einen Brief über ihren Anwalt geschickt der mich zur Zahlung von 170 euro Auffordert.

Sie behauptet ich hätte im Wissen das sie die Besitzerin ist (das hab ich nicht gewusst kenne die Person erst seit dem Vorfall) ihren Kater ins Tierheim gebracht (hab ich) und wir hätten ihn davor angefüttert (haben wir nicht).Wenn ich nicht Zahle droht der Anwalt mit Klage.

Mein Anwalt war noch nicht zu erreichen(bis Montag im Urlaub).Daher stell ich das mal hier rein.

Meine Strategie wäre stand jetzt nicht zu zahlen und darauf zu Spekulieren das es nie vor Geicht kommt da ich nicht wüsste wie die Nachbarin beweisen wollen würde das ich gewusst habe das besagte Katze ihre wäre und ich sie gezielt angefüttert hätte.Es gab bis auf ein einseitiges Schreiduell nie Kontakt zu der Dame.

Was sagen die Experten kann ich hier als ehrlicher Rechtstreuer und nicht böse Absichten hegender Bürger in diesem Fall darauf vertrauen das ich vor Gericht das ganze gewinne?

Oder wie rennt das ab -müssen sie mir davon etwas nachweisen oder reicht es iwen zu Überzeugen?

Ich hatte bislang noch nie Probleme und war noch nie vor Gericht etc.

Nachbarin btw in dem Sinne das sie 2016 ins 2te Haus Gegenüber von mir eingezogen ist-also nicht angrenzend etc.

Das ganze wird auf Aussage gegen Aussage rauslaufen, sprich wem der Richter mehr glaubt.

Allerdings ist ein Prozess wegen 170 Netsch Streitwert echt lächerlich ...

bearbeitet von firewhoman

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ASB Postingspreisgewinner 2021
firewhoman schrieb vor 3 Minuten:

Das ganze wird auf Aussage gegen Aussage rauslaufen, sprich wem der Richter mehr glaubt.

Allerdings ist ein Prozess wegen 170 Netsch Streitwert echt lächerlich ...

Na super,bei Ausage gegen Ausage hat ein schwertätowierter Bärtiger Langhaariger Mann wie ich sicher gute Chancen gegen die "offizielle Tierfreundin und Wohltäterin"....

Hab eigentlich gehofft das sie mir schon nachweisen muss das ich ihren "Haustierstand" gekannt hätte etc... Ich bereue es schon so sehr nicht in den Wald gefahren zu sein -Gesetzestreuer trottel ich

Sie fordert uns auf ihre Katze nicht mehr auf unser Grundstück zu lassen nebenbei.Wie sollen wir denn das machen die kommt ja freiwillig :lol:

Hatten eigentlich vor das ganze komplett Abzuzäunen aber nachdem jetzt die Klage scheinbar eh unvermeidlich ist sparen wir uns das Geld.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Also, dass das Viech nicht auf euer Grundstück kommt, dafür ist schon sie selber zuständig! Muss sie halt ihr GS einzäunen, das ist sicher nicht deine Sache.

Sonst wart einmal, was dein Anwalt sagt, wenn du eh einen hast.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
firewhoman schrieb vor 32 Minuten:

Also, dass das Viech nicht auf euer Grundstück kommt, dafür ist schon sie selber zuständig! Muss sie halt ihr GS einzäunen, das ist sicher nicht deine Sache.

Sonst wart einmal, was dein Anwalt sagt, wenn du eh einen hast.

Naja zahlen muss ich den schon wenns zum Gericht kommt (und ich verlier?).Aber ja per se hab ich einen an dem ich mich wenden kann und das hab ich eh gemacht.Er ruft mich morgen an.

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Grauer Prophet schrieb vor 13 Minuten:

Naja zahlen muss ich den schon wenns zum Gericht kommt (und ich verlier?).Aber ja per se hab ich einen an dem ich mich wenden kann und das hab ich eh gemacht.Er ruft mich morgen an.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Wie du es beweisen kannst... leg deine ASB Posts vor Gericht offen. :D das ist besser als jede Gedankennotiz

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Hammerwerfer schrieb vor 2 Minuten:

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Wie du es beweisen kannst... leg deine ASB Posts vor Gericht offen. :D das ist besser als jede Gedankennotiz

Nein.

Aber das ist auch nur bedingt Relevant.Ich bin im Recht und nehme mir einen Anwalt wenn sie vor Gericht gehen will.

Ich zahl lieber den Anwalt als einen Cent ihr.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Ich würde sie gleich wegen Verleumdung auch anzeigen/klagen mim RA. Die Funsn glaubt wahrscheinlich das ihr einknickts wegen einer "Klage". Und dann den Tierschutz auf sie hetzen.

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Wien nur du allein!

Besitzstörung (und das ist das Wegbringen der Katze) ist immer etwas zach, weil man da recht leicht hineinfällt und weder einen Schaden noch böse Absichten braucht. Was es allerdings benötigt wird ist, dass dein Fehlverhalten für dich erkennbar war. Wenn du also glaubhaft darlegen kannst, dass du keine Ahnung hattest, dass das ihre Katze ist und freilaufende Katzen bei euch eher ungewöhnlich sind, dann würde das Gericht wohl im deinen Sinne entscheiden. Aber schlussendlich ist das sehr Abwägungssache der Richterin und kann auch andersrum ausgehen (so sie wirklich klagt).

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Hammerwerfer schrieb vor 15 Minuten:

Hast du Fotos der Katze bevor du sie ins Tierheim gebracht hast wie sie ausgeschaut hat (=> ungepflegt usw, also Hinweis auf Streuner).

Sie hat nur ein Auge ,das war für mich der klare Beweis daß es ein streuner wahr die Versorgung dieses war mit als leihe unklar (hat Ned gerichtet ausgesehen) ich hab diverse Aufnahmen aber keine die klar zeigen das sie ein streuner ist ,was aber auch gar Ned der Punkt war ,ich hab das Tierheim angerufen und gesagt eine fremde Katze mit einem Auge und keinen offensichtlichen Besitzer terrorisiert seit einer Woche mein Haus ,was kann ich tun 

Antwort bringens erm vorbei 

Frage dort -haben sie ihre Nachbarn gefragt (hab ich die wussten Ned wem sie gehört) Antwort ja die wissen es auch Ned ,Antwort -also ein streuner passt danke schönen Tag ....

Die Anzeige beruht ja darauf das ich die Katze unabhängig vom Zustand mit dem Wissen wer ihre Besitzerin sei ins Tierheim brachte ,und das stimmt nicht zu dem Zeitpunkt war mit der Besitzer unbekannt ,die Katze war Ned komplett verhungert sah aber Recht zerupft aus plus komisches verhalten ,kein Band kein Chip (,ihre Schuld) Ned amal a offizielle Meldung ihrerseits (Polizei hat uns das gesagt)

 

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Chefjugo am Platz

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

bearbeitet von Hutz

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Hutz schrieb vor 3 Minuten:

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

Ist jetzt nicht meine Kernkompetenz, aber die Frage wird sein, ob du was anderes hättest machen können. Also doch irgendwie zwischen die Lkw auf der rechten Seite reinzwicken oder so.

Grundsätzlich darfst DU nicht schneller fahren, du hast ja kein Blaulicht. Normalerweise müsstest du so bald als möglich rechts ran fahren und das Einsatzfahrzeug vorbeilassen. Sollte es in so einem Fall wirklich zu einer Anzeige kommen, müsstest du halt vor der strafenden Behörde glaubhaft machen, dass das in absehbarer Zeit nicht möglich war.

Ist analog zur Frage, "darf ich vor einem hinter mir näherkommenden Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfahren" - nein, darf man nicht!

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