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Sandmännchen

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Dauer-ASB-Surfer
firewhoman schrieb vor 9 Stunden:

A propos "Defekt" ... 

Ich vermute ganz profan, dass die Batterie leer war, das sind die meisten "Defekte".

Nein, es war keine leere Batterie...

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Im ASB-Olymp

Kurze Frage an das ASB.

Nachbargrundstück steht leer, wir haben dort unser Zweitauto geparkt.
Besitzer ist eine Baufirma, es gibt einen Mietvertrag, Betrag wird monatlich überwiesen.

Jetzt wurde vor eineinhalb Wochen ein LKW Anhänger so abgestellt, dass wir mit dem Auto nicht raus können. 
Wir waren anfangs eine Woche krank, da war es uns quasi egal und wir dachten der wird den nicht so lange stehen lassen.
Falsch gedacht, Anhänger stand am Wochenende immer noch dort, also haben wir den Vermieter gebeten, den Anhänger umzustellen. Er hat sich per Nachricht entschuldigt und gesagt, er werde es in die Wege leiten. Das war am Samstag.

Jetzt steht der Anhänger immer noch dort, auf eine weitere Urgenz wurde nicht reagiert. Bis Montag war es nur ärgerlich, jetzt arbeite ich aber und meine Frau hätte schon gerne ihr Auto genutzt. Tragisch war es bis jetzt auch nicht, nur ungut, weil wir ein Baby daheim haben und sie halt sonst schwer wegkommt. Morgen hätte sie aber einen Termin, das weiß der Vermieter auch.

Grundsätzlich bin ich bei sowas ganz entspannt und versuche das irgendwie mit Kompromissen zu lösen. Aber irgendwann zipft es mich halt an, dass wir uns um irgendwelche Sonderlösungen bemühen müssen, damit wir mit unserem Auto von unserem bezahlten Parkplatz kommen.
Also würde ich ihm gerne mitteilen, dass es so nicht geht. Dabei hätte ich gedacht z.B. die Miete aliquot um die Tage wo der LKW-Anhänger drinnen stand zu reduzieren.  Es geht mir  hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.

ist das einfach so möglich oder muss man das vorher ankündigen bzw. ist es eh fürn Hugo und soll ich es nochmals mit Nachrichten probieren.

 

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Wien nur du allein!

Probier es Mal so (kannst auch schreiben nach Rücksprache mit Rechtschutzversicherung/Anwalt):

Als Mieter sind wir berechtigt, auf dem Grundstück zu parken. Die übliche Eigenschaft eines Parkplatzes ist es, dass jederzeit zu- und weggefahren werden kann. Seit XX.Yy. ist dies nicht mehr möglich. Dies stellt eine Besitzstörung gemäß §339 ABGB dar. Wir fordern Sie auf, diese innerhalb von 24 Stunden (Beispiel) zu beenden. Sollte ein Wegfahren dann immer noch nicht möglich sein, behalten wir uns vor, eine Besitzstörungsklage einzubringen.

Unabhängig davon werden wir für die Dauer der Unbenützbarkeit des Parkplatzes (von Beginn der Störung bis zur Beendigung), die Miete aliquot reduzieren.

 

Konkrete Prüfung bedarf natürlich immer weiterer Details, aber grundsätzlich schaut es für euch da schon gut aus. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Neocon schrieb vor 12 Stunden:

Probier es Mal so (kannst auch schreiben nach Rücksprache mit Rechtschutzversicherung/Anwalt):

Als Mieter sind wir berechtigt, auf dem Grundstück zu parken. Die übliche Eigenschaft eines Parkplatzes ist es, dass jederzeit zu- und weggefahren werden kann. Seit XX.Yy. ist dies nicht mehr möglich. Dies stellt eine Besitzstörung gemäß §339 ABGB dar. Wir fordern Sie auf, diese innerhalb von 24 Stunden (Beispiel) zu beenden. Sollte ein Wegfahren dann immer noch nicht möglich sein, behalten wir uns vor, eine Besitzstörungsklage einzubringen.

Unabhängig davon werden wir für die Dauer der Unbenützbarkeit des Parkplatzes (von Beginn der Störung bis zur Beendigung), die Miete aliquot reduzieren.

 

Konkrete Prüfung bedarf natürlich immer weiterer Details, aber grundsätzlich schaut es für euch da schon gut aus. 

Da wird man sich halt danach einen anderen Parkplatz suchen müssen, der wird den Mietvertrag dann wohl kündigen.

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ASB-Gott
cmburns schrieb vor 8 Stunden:

Da wird man sich halt danach einen anderen Parkplatz suchen müssen, der wird den Mietvertrag dann wohl kündigen.

Wäre auch meine Befürchtung (wenn der Anhänger wirklich dem Vermieter bzw. einem engen Verwandten / Bekannten gehört).

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Im ASB-Olymp

Brauche Rat: es gibt ein Handy inkl. SIM nachweislich in meinem Besitz ist. Das Handy ist via Code gesperrt. Eine dritte Person schafft es oder lässt das Handy durch Profis entsperren, saugt via App Daten ab und versendet Fotos von MIR an weitere Personen. Ist das Verhalten dieser Person strafbar? Unbefugte Inbetriebnahme, meine Persönlichkeitsrechte (Fotos von mir) oder ist eine Anzeige umsonst?

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Eierschaukelverzichter
herr_bert schrieb am 29.11.2023 um 21:27 :

Kurze Frage an das ASB.

Nachbargrundstück steht leer, wir haben dort unser Zweitauto geparkt.
Besitzer ist eine Baufirma, es gibt einen Mietvertrag, Betrag wird monatlich überwiesen.

Jetzt wurde vor eineinhalb Wochen ein LKW Anhänger so abgestellt, dass wir mit dem Auto nicht raus können. 
Wir waren anfangs eine Woche krank, da war es uns quasi egal und wir dachten der wird den nicht so lange stehen lassen.
Falsch gedacht, Anhänger stand am Wochenende immer noch dort, also haben wir den Vermieter gebeten, den Anhänger umzustellen. Er hat sich per Nachricht entschuldigt und gesagt, er werde es in die Wege leiten. Das war am Samstag.

Jetzt steht der Anhänger immer noch dort, auf eine weitere Urgenz wurde nicht reagiert. Bis Montag war es nur ärgerlich, jetzt arbeite ich aber und meine Frau hätte schon gerne ihr Auto genutzt. Tragisch war es bis jetzt auch nicht, nur ungut, weil wir ein Baby daheim haben und sie halt sonst schwer wegkommt. Morgen hätte sie aber einen Termin, das weiß der Vermieter auch.

Grundsätzlich bin ich bei sowas ganz entspannt und versuche das irgendwie mit Kompromissen zu lösen. Aber irgendwann zipft es mich halt an, dass wir uns um irgendwelche Sonderlösungen bemühen müssen, damit wir mit unserem Auto von unserem bezahlten Parkplatz kommen.
Also würde ich ihm gerne mitteilen, dass es so nicht geht. Dabei hätte ich gedacht z.B. die Miete aliquot um die Tage wo der LKW-Anhänger drinnen stand zu reduzieren.  Es geht mir  hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.

ist das einfach so möglich oder muss man das vorher ankündigen bzw. ist es eh fürn Hugo und soll ich es nochmals mit Nachrichten probieren.

 

Eine vermieteter Parkplatz unterliegt nicht dem MRG (außer es ist Teil des Mietvertrages der Wohnung, die dem MRG unterliegt) und könnte vom Vermieter jederzeit gekündigt werden,  außer der Mietvertrag ist entsprechend formuliert,  gilt schließlich das Vertragsrecht

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Kennt sich jemand mit Recht im Straßenverkehr aus?

Mich würde Interessieren wie bindend Angaben am Unfallbericht sind, die unterzeichnet wurden?

Wenn ich hergang A unterzeichne, dann aber B behaupte, ist das überhaupt rechtlich noch zulässig?

Naja, mit deiner Unterschrift wird halt der Bericht zu einer Urkunde, wenn auch einer privaten. Du wirst dem Verkehrsrichter halt erklären müssen, warum du auf einmal doch was anderes behauptest. Aber ja, es ist kein bindender Vertrag, an den du dich dann halten musst. Ähnlich wie eine Aussage, die du später abänderst.

Es kann einen ja auch niemand zwingen, den Bericht zu unterschreiben. Bzw. kann jeder der Unfallgegner seinen eigenen ausfüllen, wenn die Meinungen zum Hergang unterschiedlich sind. Der Bericht soll ja bestenfalls Einvernehmen herstellen, damit man gar kein Gericht braucht. Wenn das nicht geht, dann muss eben der Richter ran.

Aber wenn man schon mal unterschrieben hat, hat man sicher Erklärungsbedarf.

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Jahrhunderttalent
wienerfußballfan schrieb vor 2 Stunden:

Mich würde Interessieren wie bindend Angaben am Unfallbericht sind, die unterzeichnet wurden?

In der Fahrschule haben sie uns gesagt, dass so ein Unfallbericht nicht viel wert ist (/sein kann), weil die Person dann immer noch sagen kann: "Im ersten Schock habe ich das halt unterschrieben".

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Icerain schrieb vor 57 Minuten:

In der Fahrschule haben sie uns gesagt, dass so ein Unfallbericht nicht viel wert ist (/sein kann), weil die Person dann immer noch sagen kann: "Im ersten Schock habe ich das halt unterschrieben".

Beim Bundesheer ist es den Heereskraftfahrern sogar verboten, irgendetwas zu unterschreiben, auch den Europ. Unfallbericht.

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Wien nur du allein!
wienerfußballfan schrieb vor 4 Stunden:

Kennt sich jemand mit Recht im Straßenverkehr aus?

Mich würde Interessieren wie bindend Angaben am Unfallbericht sind, die unterzeichnet wurden?

Wenn ich hergang A unterzeichne, dann aber B behaupte, ist das überhaupt rechtlich noch zulässig?

Also rechtlich bindend im Sinne von "was da drauf steht gilt egal was wirklich war" ist so ein Unfallbericht nicht. Ihm kommt aber natürlich Beweiskraft zu weshalb es nicht ganz egal, was man da unterschreibt. Aber wenn z.B. ein Sachverständiger später feststellt, dass der Hergang wie im Unfallbericht beschrieben eigentlich ausgeschlossen ist, zählt das mehr.

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