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Baltic Cup Champion
WorkingPoor schrieb vor 3 Minuten:

Der Zettel mit der Anweisung kam immer schon um den 25. herum. Mit dem konnte man schon vor dem Monatsersten das Geld holen. Und ja, wenn er es geholt hätte, wäre das Geld weg. Es ist auch so weg, weil es gleich für die Bestattung, günstige 7 000 Euro :facepalm:, verwendet wurde. Jetzt haben die aber meine Unterschrift und gehen mir auf die Nerven. Da er obendrein auch keinen Besitz mehr hatte, da alles schon zu Lebzeiten verschenkt, wurde das Erbe ausgeschlagen und ist bereits abgewickelt., Schrieb vom BG hat mein Vater als sein Sohn und auch ich bekommen, da als nächster Erbe nach meinem Vater auch ich das Erbe ausschlagen musste.

Habe ich denen eh schon gemailt. Aber noch keine Antwort. Ärgerlich ist das, wenn man auf so sture Trotteln trifft.

 

Hast du jetzt das Geld vom 25. Oktober (also die Pension für November) abgeholt, oder den Zettel vom 25. September?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 4 Minuten:

So ist es. Denn der Praktikan hat nur abgelesen, was am Bildschirm steht. Argumente hat der nicht verstanden. Auch auf meine Frage, warum nur der Oktober und nicht die gefühlt zehn Jahre davor, in denen mein Opa die Pension nicht mehr selber geholt hat, hatte der keine Antwort.

Dann wäre meine Reaktion, dass ich nicht mit einem Praktikanten reden will, sondern mit einer kompetenten Person, sprich mit seiner Vorgesetzten, die ihm die Anweisung gegeben hat. Die wird es ja hoffentlich erklären können.

Es gibt kundenorientierte Behörden und präpotente. Diese Dienststelle scheint zu den letzteren zu gehören. Einerlei, ans Verwaltungsverfahrensrecht müssen sich alle halten. Reagiere einfach nicht mehr, und wenn sie drängen, sag stur, du bestehst auf einem Bescheid. Darauf hast du als Partei ein Recht.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

 

Hast du jetzt das Geld vom 25. Oktober (also die Pension für November) abgeholt, oder den Zettel vom 25. September?

Pension für den Oktober. Wenn man es sich auszahlen lässt, kommt immer schon ein paar Tage vor dem Monatsletzten ein Zettel, mit dem man das Geld holen kann. Wenn man den nicht "einlöst", kommt dann am Monatsbeginn ein weiterer Zettel. Kurz gesagt. Am 27. Oktober habe ich die Pension für den Oktober geholt. Bei Privatangestellten kommt die nicht im Voraus. Steht auch groß "Oktober 2023" recht oben auf dem Zettel.

firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Dann wäre meine Reaktion, dass ich nicht mit einem Praktikanten reden will, sondern mit einer kompetenten Person, sprich mit seiner Vorgesetzten, die ihm die Anweisung gegeben hat. Die wird es ja hoffentlich erklären können.

Es gibt kundenorientierte Behörden und präpotente. Diese Dienststelle scheint zu den letzteren zu gehören. Einerlei, ans Verwaltungsverfahrensrecht müssen sich alle halten. Reagiere einfach nicht mehr, und wenn sie drängen, sag stur, du bestehst auf einem Bescheid. Darauf hast du als Partei ein Recht.

Werde ich so machen. Danke :super:

Diese Volltrotteln :facepalm:

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Baltic Cup Champion
WorkingPoor schrieb Gerade eben:

Pension für den Oktober. Wenn man es sich auszahlen lässt, kommt immer schon ein paar Tage vor dem Monatsletzten ein Zettel, mit dem man das Geld holen kann. Wenn man den nicht "einlöst", kommt dann am Monatsbeginn ein weiterer Zettel. Kurz gesagt. Am 27. Oktober habe ich die Pension für den Oktober geholt. Bei Privatangestellten kommt die nicht im Voraus. Steht auch groß "Oktober 2023" recht oben auf dem Zettel.

 

Ich kenne das Prozedere, da ich selbst eine Pension erhalte. Ein paar Tage vor dem 1. kommt das Schreiben mit dem man sich die früher abholen kann und spätestens am 1. ist dann der gelbe Zettel von der Post im Fachl.
Deswegen die Frage (war in der Eile falsch formuliert, sorry) ob du den gelben Zettel vom 1. Oktober eingelöst hast, oder das Schreiben zur vorzeitigen Abholung von der letzten Oktoberwoche.
Im Oktober wäre ja auch die doppelte Pension fällig gewesen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

 

Ich kenne das Prozedere, da ich selbst eine Pension erhalte. Ein paar Tage vor dem 1. kommt das Schreiben mit dem man sich die früher abholen kann und spätestens am 1. ist dann der gelbe Zettel von der Post im Fachl.
Deswegen die Frage (war in der Eile falsch formuliert, sorry) ob du den gelben Zettel vom 1. Oktober eingelöst hast, oder das Schreiben zur vorzeitigen Abholung von der letzten Oktoberwoche.
Im Oktober wäre ja auch die doppelte Pension fällig gewesen.

Vorzeitige Abholung in der letzten Oktoberwoche. Ja, war die doppelte Pension. Den vom 1. Oktober, da hatte ich vorher keine Zeit und habe den gelben Zettel dann verwendet, habe ich Anfang Oktober geholt, was die Pension vom September war. Das haben die nicht bemängelt, obwohl auch diese Pension nicht er selbst geholt hat. :fuckthat:

Somit Anfang Oktober mit gelben Zettel die Pension vom September geholt, Ende Oktober mit dem vorzeitigen Abholzettel die doppelte Pension für Oktober geholt. Nur letzteres bemängeln die und die Jahre davor sind denen egal.

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mit Milch

Es gab 1996/97 eine Umstellung der Pensions/Unfallrentenzahlung (von vorhinein auf nachhinein) und damit keine Lücke entsteht gab es eine Vorschusszahlung - und dieses Monat holt man sich zurück, in dem im Sterbemonat kein Anspruch mehr besteht.

Möglicherweise ist das der Grund dafür ;) Diese Fälle werden aber natürlich immer seltener - sind doch schon ein paar Jahre dazwischen 

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bearbeitet von Kaffee

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Wien nur du allein!

Oder wird vielleicht der aliquote Teil der doppelten Pension (da im zweiten Halbjahr nur 4 von 6 Monaten erlebt und damit anspruchsberechtigt) zurückgefordert?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Kaffee schrieb vor 9 Minuten:

Es gab 1996/97 eine Umstellung der Pensions/Unfallrentenzahlung (von vorhinein auf nachhinein) und damit keine Lücke entsteht gab es eine Vorschusszahlung - und dieses Monat holt man sich zurück, in dem im Sterbemonat kein Anspruch mehr besteht.

Möglicherweise ist das der Grund dafür ;) Diese Fälle werden aber natürlich immer seltener - sind doch schon ein paar Jahre dazwischen 

Edith: Info eingefügt..Screenshot_20240104-161654.png.fd85cd36d7f370244f2555853145c9a6.png

 

Mag sein - das würde auch Sinn ergeben, dass ausgerechnet der letzte Monat rückgefordert wird -, aber er sagt ja mehrfach, dass das nicht der Grund für die Rückforderung sein soll!

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
firewhoman schrieb vor 7 Minuten:

Mag sein - das würde auch Sinn ergeben, dass ausgerechnet der letzte Monat rückgefordert wird -, aber er sagt ja mehrfach, dass das nicht der Grund für die Rückforderung sein soll!

Davon haben die kein Wort erwähnt. Die bemängeln nur, dass ich und nicht er das Geld geholt hat.

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Baltic Cup Champion
WorkingPoor schrieb vor 2 Minuten:

Davon haben die kein Wort erwähnt. Die bemängeln nur, dass ich und nicht er das Geld geholt hat.

 

Ich denke, dass die sich an dich halten weil es eben keinen Erben gibt. Du hast das Geld beim Empfänger abgeliefert und damit hat es sich, würde ich sagen. Wieso solltest du das Geld noch haben?

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
halbe südfront schrieb vor 10 Minuten:

 

Ich denke, dass die sich an dich halten weil es eben keinen Erben gibt. Du hast das Geld beim Empfänger abgeliefert und damit hat es sich, würde ich sagen. Wieso solltest du das Geld noch haben?

Weil die es sich halt einbilden. Der Staat hat kein Geld, also geht man arglosen Bürgern am Oasch. Das wäre meine Erklärung. Werde denen eh sagen, dass das Geld am 27. Oktober in seinen Besitz überging. Wobei es ohnehin immer sein Besitz war, ich habe es lediglich geholt.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

Weil die es sich halt einbilden. Der Staat hat kein Geld, also geht man arglosen Bürgern am Oasch. Das wäre meine Erklärung. Werde denen eh sagen, dass das Geld am 27. Oktober in seinen Besitz überging. Wobei es ohnehin immer sein Besitz war, ich habe es lediglich geholt.

Jetzt sag ihnen einmal gar nichts, das wird sonst eine endlose Diskussion. Sie werden dafür bezahlt, für dich ist es nur Ärger.

Bescheid oder nix, das ist das einzige, was du ihnen noch sagst. Gar nimmer diskutieren!

Alternative: Du übergibst die ganze Chose einem Rechtsanwalt. Der schreibt denen ein nettes Brieferl, und das war's dann. Diese Sachbearbeiter haben nämlich alle nicht Jus studiert, d.h. wenn denen ein echter Jurist kommt, sind sie alle ganz klein.

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Im ASB-Olymp

Wobei die PVA generell ein sinnloser Haufen ist und die es IMMER probieren. Habe das auch schon selber erfahren müssen. Ein von der PVA gewählter Arzt hat bei der Untersuchung auf Pflegegeld Stufe 2 festgestellt, der Bescheid kommt mit Stufe 1. Was bleibt ist der Einspruch und der Weg zum Gericht der dem Staat Kosten verursacht. Es ist immer dasselbe mit denen.

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Wien nur du allein!
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Alternative: Du übergibst die ganze Chose einem Rechtsanwalt. Der schreibt denen ein nettes Brieferl, und das war's dann. Diese Sachbearbeiter haben nämlich alle nicht Jus studiert, d.h. wenn denen ein echter Jurist kommt, sind sie alle ganz klein.

Solange er nicht einen offiziellen Rückzahlungsbescheid hat sollte er Mal gar nichts machen.

Dann kann man sich immer noch genauer ansehen warum sie eigentlich zurück fordern.

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ASB-Gott
WorkingPoor schrieb vor 3 Stunden:

Davon haben die kein Wort erwähnt. Die bemängeln nur, dass ich und nicht er das Geld geholt hat.

Dann richte denen einen schönen Gruß aus und sage sie sollen sich an die Post wenden, denn es war ja wohl deren Fehler, denn die hätten dir nach ihren Aussagen die Pension ja gar nicht aushändigen dürfen. 

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