Recommended Posts

  • 3 weeks later...

Hy, gibt's hier eventuell Notare bzw Leute die sich im Erbrecht auskennen? Es ist eher eine allgemeine Frage da ich vorbereitet sein möchte. Meine Mutter starb letztes Jahr, seitdem ist beim Notar ein Verlassenschaftverfahren laufend. Wir sind 4 Brüder und unsere Mutter hat uns ca 27.000€ hinterlassen. Nun ist meine Frage: Wie hoch sind die Kosten die der Notar einhebt? Ich Frage so direkt weil ich im Internet nur verwirrendes finde, es gibt anscheinend eine Tabelle dafür doch keine genauen Infos. Dazu kommt, dass der Bruder, der kurz vor Schluss die Vertretung meiner Mutter hatte und sozusagen Ansprechpartner vom Notar ist die ganze Zeit meint "rechnet mit keinem Cent, das behält sich alles der Notar, das ist eben so" bei genauerem Nachfragen heißt es nur "ist eben so der macht das, das sind die Gebühren" was ich mir eben nicht vorstellen kann. 

Dazu kommt noch, dass es offene Inkasso Forderungen gibt, welche laut meiner Anwältin jedoch unwirksam sind, da bereits verjährt. Hier haben wir den Notar darauf hingewiesen ja nicht die Forderungen aus dem Nachlass zu bedienen da eben verjährt, hier hieß es dann sozusagen: Nach der Verlassenschaft haben wir das mit dem Inkasso zu klären als Erben.

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Viel weniger als das finanzielle ist mir eben der Punkt, dass meine Mutter als Alleinerziehende von 4 Kindern, eines davon schwer beeinträchtigt, daher auch ohne wirkliche Möglichkeit des Erwerbs es schaffte 27.000€ für ihre Kinder anzusparen, diese beachtliche Leistung sollte für die Zukunft dieser Kinder und nicht für Notare verwendet werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Hy, gibt's hier eventuell Notare bzw Leute die sich im Erbrecht auskennen? Es ist eher eine allgemeine Frage da ich vorbereitet sein möchte. Meine Mutter starb letztes Jahr, seitdem ist beim Notar ein Verlassenschaftverfahren laufend. Wir sind 4 Brüder und unsere Mutter hat uns ca 27.000€ hinterlassen. Nun ist meine Frage: Wie hoch sind die Kosten die der Notar einhebt? Ich Frage so direkt weil ich im Internet nur verwirrendes finde, es gibt anscheinend eine Tabelle dafür doch keine genauen Infos. Dazu kommt, dass der Bruder, der kurz vor Schluss die Vertretung meiner Mutter hatte und sozusagen Ansprechpartner vom Notar ist die ganze Zeit meint "rechnet mit keinem Cent, das behält sich alles der Notar, das ist eben so" bei genauerem Nachfragen heißt es nur "ist eben so der macht das, das sind die Gebühren" was ich mir eben nicht vorstellen kann. 

Dazu kommt noch, dass es offene Inkasso Forderungen gibt, welche laut meiner Anwältin jedoch unwirksam sind, da bereits verjährt. Hier haben wir den Notar darauf hingewiesen ja nicht die Forderungen aus dem Nachlass zu bedienen da eben verjährt, hier hieß es dann sozusagen: Nach der Verlassenschaft haben wir das mit dem Inkasso zu klären als Erben.

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Viel weniger als das finanzielle ist mir eben der Punkt, dass meine Mutter als Alleinerziehende von 4 Kindern, eines davon schwer beeinträchtigt, daher auch ohne wirkliche Möglichkeit des Erwerbs es schaffte 27.000€ für ihre Kinder anzusparen, diese beachtliche Leistung sollte für die Zukunft dieser Kinder und nicht für Notare verwendet werden.

die leistung in ehren aber was spielt das für eine rolle, wenn es gesetzlich festgelegt ist wieviel der notar kriegt :confused: ich habe die unterlagen leider nicht mehr, aber es waren so weit ich weiß so etwas unter 5%, die sich der notar anteilig "genommen" hat. so eine verlassenschaft abwickeln ist halt sicher kein zuckerschlecken insofern ist das wohl schon gerechtfertigt. edit: aber bitte die zahlt ist ohne gewähr, liegt schon lange zurück.

bearbeitet von BDN

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

wienerfußballfan schrieb vor einer Stunde:

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Bei meiner Großmutter hätt ich summasummarum etwa 8.000€ geschätzt.
Die hatte aber auch 12 Kinder und dementsprechend wurde auch viel ums Erbe gestritten (:davinci:)

Wenn ihr euch vorher schon einig seit bzw. es ein vernünftiges Testament gibt glaub ich sogar dass ihr deutlich billiger aus der Sache rauskommt (~5.000€). 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Hy, gibt's hier eventuell Notare bzw Leute die sich im Erbrecht auskennen? Es ist eher eine allgemeine Frage da ich vorbereitet sein möchte. Meine Mutter starb letztes Jahr, seitdem ist beim Notar ein Verlassenschaftverfahren laufend. Wir sind 4 Brüder und unsere Mutter hat uns ca 27.000€ hinterlassen. Nun ist meine Frage: Wie hoch sind die Kosten die der Notar einhebt? Ich Frage so direkt weil ich im Internet nur verwirrendes finde, es gibt anscheinend eine Tabelle dafür doch keine genauen Infos. Dazu kommt, dass der Bruder, der kurz vor Schluss die Vertretung meiner Mutter hatte und sozusagen Ansprechpartner vom Notar ist die ganze Zeit meint "rechnet mit keinem Cent, das behält sich alles der Notar, das ist eben so" bei genauerem Nachfragen heißt es nur "ist eben so der macht das, das sind die Gebühren" was ich mir eben nicht vorstellen kann. 

Dazu kommt noch, dass es offene Inkasso Forderungen gibt, welche laut meiner Anwältin jedoch unwirksam sind, da bereits verjährt. Hier haben wir den Notar darauf hingewiesen ja nicht die Forderungen aus dem Nachlass zu bedienen da eben verjährt, hier hieß es dann sozusagen: Nach der Verlassenschaft haben wir das mit dem Inkasso zu klären als Erben.

Wichtig ist mir nur: Kann mir jemand sagen, was der Notar an Gebühren / Kosten einbehält? 

Viel weniger als das finanzielle ist mir eben der Punkt, dass meine Mutter als Alleinerziehende von 4 Kindern, eines davon schwer beeinträchtigt, daher auch ohne wirkliche Möglichkeit des Erwerbs es schaffte 27.000€ für ihre Kinder anzusparen, diese beachtliche Leistung sollte für die Zukunft dieser Kinder und nicht für Notare verwendet werden.

Zuallererst einmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Ich weiß, ich hab dich öfter mal ein bisserl gfrotzelt, aber prinzipiell mag ich dich eigentlich sehr und ich bedauere, dass du deine Mutter verloren hast.

Kommt drauf an, wie die Verlassenschaft im Gesamten ausschaut. Wer kam für die Beerdigungskosten auf? Wieviel wird da in die Verlassenschaft eingerechnet? (Grabstätte, Grabstein, Totenmahl, Partezettel) Welche offenen Forderungen hatten noch einen Anspruch? Wurde die letztausbezahlte Pension samt Pflegegeld ganz oder aliquot vom Pensionsversicherungsträger zurückgefordert?

Ich bin kein Anwalt, aber ich bearbeite oft in der Bank die Verlassenschaften und da kommt das dann alles in Abzug bzw. wird eben noch der Notar davon bezahlt. Allerdings sollten bei 27.000,- schon etwas für euch übrig bleiben. Aber bevor du hier fragst: Frag doch einfach den Notar. Als Bezugsberechtigter wirst du von ihm Auskunft bekommen.

Und zum Abschluss hoffe ich für euer weiteres Familienleben, dass ihr deswegen nicht in Streit gerät, denn das passiert beim Erben leider viel zu oft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

gordonstone schrieb vor 16 Minuten:

Zuallererst einmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Ich weiß, ich hab dich öfter mal ein bisserl gfrotzelt, aber prinzipiell mag ich dich eigentlich sehr und ich bedauere, dass du deine Mutter verloren hast.

Kommt drauf an, wie die Verlassenschaft im Gesamten ausschaut. Wer kam für die Beerdigungskosten auf? Wieviel wird da in die Verlassenschaft eingerechnet? (Grabstätte, Grabstein, Totenmahl, Partezettel) Welche offenen Forderungen hatten noch einen Anspruch? Wurde die letztausbezahlte Pension samt Pflegegeld ganz oder aliquot vom Pensionsversicherungsträger zurückgefordert?

Ich bin kein Anwalt, aber ich bearbeite oft in der Bank die Verlassenschaften und da kommt das dann alles in Abzug bzw. wird eben noch der Notar davon bezahlt. Allerdings sollten bei 27.000,- schon etwas für euch übrig bleiben. Aber bevor du hier fragst: Frag doch einfach den Notar. Als Bezugsberechtigter wirst du von ihm Auskunft bekommen.

Und zum Abschluss hoffe ich für euer weiteres Familienleben, dass ihr deswegen nicht in Streit gerät, denn das passiert beim Erben leider viel zu oft.

Zunächst einmal Danke, ich hoffe du nimmst es nicht persönlich aber ich hab ehrlich gesagt kaum mitbekommen, dass du mich gefrozelt hast :-) Danke dir sehr für deine Worte.

Also das Begräbnis haben wir selbst bezahlt, dass kann da nicht reinfließen, wir Brüder sind auch überhaupt nicht im Streit wir nehmen was kommt und teilen durch 4 alles ohne Problem. Der Notar hat mir nicht geantwortet leider, es ist in 2 Wochen der Termin, ich wollte mich im Vorfeld informieren und gegen einen gesetzlichen Pflichtteil hab ich nichts, es widerstrebt mir nur wenn der eben sagen kann "alles meins" weil er jeden Beistrich gesondert berechnet. 

Bei uns ist's im Endeffekt leicht für ihn, dass ist da, 4 Leute, und aufgeteilt wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
wienerfußballfan schrieb vor 14 Minuten:

Zunächst einmal Danke, ich hoffe du nimmst es nicht persönlich aber ich hab ehrlich gesagt kaum mitbekommen, dass du mich gefrozelt hast :-) Danke dir sehr für deine Worte.

Also das Begräbnis haben wir selbst bezahlt, dass kann da nicht reinfließen, wir Brüder sind auch überhaupt nicht im Streit wir nehmen was kommt und teilen durch 4 alles ohne Problem. Der Notar hat mir nicht geantwortet leider, es ist in 2 Wochen der Termin, ich wollte mich im Vorfeld informieren und gegen einen gesetzlichen Pflichtteil hab ich nichts, es widerstrebt mir nur wenn der eben sagen kann "alles meins" weil er jeden Beistrich gesondert berechnet. 

Bei uns ist's im Endeffekt leicht für ihn, dass ist da, 4 Leute, und aufgeteilt wird.

Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Notar 27' haben will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Bei mir waren soweit ich mich entsinne nicht viel mehr als 1000 Euro. Gibt's einen fixen Tarif von Gericht, wenns normal rennt ohne Zusatztermine usw.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
gordonstone schrieb vor 11 Stunden:

Dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Notar 27' haben will.

Wollen wird er es sicher. Dieser Menschenschlag ist ja auch sehr gierig und obendrein meist sehr inkompetent. Nicht umsonst gibt es bei denen auch den Gebietsschutz, damit auch der Unfähigste Mandanten bekommt. Als mein Kumpel vor 3 Jahren verstorben ist, hat sich das Erbe für seinen Mann ein Jahr hingezogen. Da ging es um rund 200k Erbe. Ich glaube, der hat dafür 5.000 Euro genommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Messias

Ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt, Paragraph 13. Bei einem Aktivvermögen von € 27.000 wird wohl sowas um die 1.500 netto rauskommen. Hab leider gerade keinen Tarif bei der Hand, ist im Gesetz sehr umständlich geregelt. An Gerichtsgebühre. Kommen nochmal 0,5 % des reinen Nachlasses dazu (Aktiva - Passiva). 

WorkingPoor schrieb vor 12 Stunden:

Wollen wird er es sicher. Dieser Menschenschlag ist ja auch sehr gierig und obendrein meist sehr inkompetent. Nicht umsonst gibt es bei denen auch den Gebietsschutz, damit auch der Unfähigste Mandanten bekommt. Als mein Kumpel vor 3 Jahren verstorben ist, hat sich das Erbe für seinen Mann ein Jahr hingezogen. Da ging es um rund 200k Erbe. Ich glaube, der hat dafür 5.000 Euro genommen.

🤦‍♂️
 

edit: 1.676,30 zzgl USt und Barauslagen. 

bearbeitet von GreatWhiteDope

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
WorkingPoor schrieb vor 1 Stunde:

Wollen wird er es sicher. Dieser Menschenschlag ist ja auch sehr gierig und obendrein meist sehr inkompetent. Nicht umsonst gibt es bei denen auch den Gebietsschutz, damit auch der Unfähigste Mandanten bekommt. Als mein Kumpel vor 3 Jahren verstorben ist, hat sich das Erbe für seinen Mann ein Jahr hingezogen. Da ging es um rund 200k Erbe. Ich glaube, der hat dafür 5.000 Euro genommen.

Gut das sind 2,5 %. Das glaub ich schon. Hat ja auch ein Jahr gedauert.

Aber 100 % - never! Wozu dann überhaupt noch eine Verlassenschaft? Wenn eh nix überbleibt!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident

In Wien gibt es ein Halte-/Parkverbotsschild für eine Ladezone, welches nur ein Zusatzschild "10 Meter ->" hat und nicht wie üblich eine Kennzeichnung des Endes. (Entweder durch Schild oder Markierung.) Dahinter sind normale Parkplätze. Ich mein, die Beschilderung ist eindeutig, aber gibt's da keine Regelung? Viele Autofahrer können die 10 Meter überhaupt nicht abschätzen und stehen so de facto im Halteverbot. Wie kontrolliert das überhaupt der Parksheriff? Mit einem Maßband? Per Augenmaß wird doch nicht vor Gericht halten?  

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid. Immer. Überall.
GreatWhiteDope schrieb am 8.8.2023 um 21:48 :

Ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt, Paragraph 13. Bei einem Aktivvermögen von € 27.000 wird wohl sowas um die 1.500 netto rauskommen. Hab leider gerade keinen Tarif bei der Hand, ist im Gesetz sehr umständlich geregelt. An Gerichtsgebühre. Kommen nochmal 0,5 % des reinen Nachlasses dazu (Aktiva - Passiva). 

🤦‍♂️
 

edit: 1.676,30 zzgl USt und Barauslagen. 

warten, bis man auf der letzten Seite ist, bevor man die Bestimmung selbst raussucht, wäre sinnvoll :D 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 weeks later...
Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Bin da gerade auf was draufgekommen ...

Ich hab früher Kurzgeschichten geschrieben, einige davon im Netz hochgeladen. Mir ist natürlich klar, dass man dann keine Kontrolle mehr darüber hat, wer was wohin kopiert und weiter verteilt.

Jetzt hab ich aber entdeckt, dass eine meiner (längeren) Geschichten 1:1 (so weit ich es der Leseprobe nach beurteilen kann) als Buch veröffentlicht worden ist, natürlich unter einem anderen Autorennamen. Die größte Frechheit ist, dass auf dem Cover noch dazu steht "Urheberrechtlich geschütztes Material", und der hat das selber von A-Z gestohlen! Erhältlich auf Amazon und anderen Plattformen wie Eurobuch, abebooks, Weltbild etc.

Verlag gibt es keinen, das Buch ist mit "CreateSpace Independent Publishing Platform" produziert worden, die inzwischen von Kindle übernommen worden ist. Ist aber nicht nur als e-book, sondern auch als Paperback erhältlich.

Hat wer eine Ahnung, welche Möglichkeiten ich da habe, oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen? Ich möchte den eigentlich nicht so davonkommen lassen, dass er mit meinem geistigen Eigentum Geld macht!
Habe schon überlegt, ob ich den Autor selber kontaktieren soll, aber ich finde keine Kontaktdaten von ihm, und Verlag gibt es eben keinen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

firewhoman schrieb vor 14 Minuten:

Bin da gerade auf was draufgekommen ...

Ich hab früher Kurzgeschichten geschrieben, einige davon im Netz hochgeladen. Mir ist natürlich klar, dass man dann keine Kontrolle mehr darüber hat, wer was wohin kopiert und weiter verteilt.

Jetzt hab ich aber entdeckt, dass eine meiner (längeren) Geschichten 1:1 (so weit ich es der Leseprobe nach beurteilen kann) als Buch veröffentlicht worden ist, natürlich unter einem anderen Autorennamen. Die größte Frechheit ist, dass auf dem Cover noch dazu steht "Urheberrechtlich geschütztes Material", und der hat das selber von A-Z gestohlen! Erhältlich auf Amazon und anderen Plattformen wie Eurobuch, abebooks, Weltbild etc.

Verlag gibt es keinen, das Buch ist mit "CreateSpace Independent Publishing Platform" produziert worden, die inzwischen von Kindle übernommen worden ist. Ist aber nicht nur als e-book, sondern auch als Paperback erhältlich.

Hat wer eine Ahnung, welche Möglichkeiten ich da habe, oder soll ich gleich zu einem Anwalt gehen? Ich möchte den eigentlich nicht so davonkommen lassen, dass er mit meinem geistigen Eigentum Geld macht!
Habe schon überlegt, ob ich den Autor selber kontaktieren soll, aber ich finde keine Kontaktdaten von ihm, und Verlag gibt es eben keinen.

Wird halt damit stehen und fallen wie detailliert du nachweisen kannst dass du der Verfasser der Texte bist. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.