Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Iniesta schrieb vor 42 Minuten:

Wenn er uneinsichtig ist besuch ihn und überzeuge ihn lieb zu sein mit den Worten:

"Sie haben 1 schönes Haus/Auto, es wäre jammerschade wenn da 1 Traktor reinkrachen würde." 

:davinci: :bauer1:

Und sag es wirklich genauso: Sie haben eins schönes Hausauto, es wäre jammerschade, wenn da eins Traktor reinkrachen würde.

Dadurch wirkst du definitiv irre und somit noch bedrohlicher!

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Chefjugo am Platz
firewhoman schrieb vor 21 Minuten:

Also, was kann passieren? Der Typ kann den Kollegen anzeigen. Die Sache liegt dann bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Die wird (maximal) ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnen und ihn als Beschuldigten zur Stellungnahme auffordern. Das Foto darf streng genommen als Beweismittel nicht verwendet werden, weil illegal. Allerdings reicht auch die Zeugenaussage des Anzeigers, das Foto braucht es gar nicht. Dann muss man sich halt geschickt rechtfertigen und irgendwie rausreden. Irgendein Anliegen erfinden. Denn, wie wir wissen: "Anlieger" wird nicht so streng gehandhabt wie "Anrainer". Und der Nachbar braucht nicht glauben, dass er mit dem Fahrverbot eine Privatstraße geschenkt gekriegt hat.

Und meine Erfahrung von früher zeigt, dass die "Anzeiger" zwar bei der Behörde "Bitte bitte, ich weiß was, der hat das gemacht :heul:  :heul: " sagen, aber für eine Zeugenaussage stehen sie dann nicht zur Verfügung. Und somit wird die BH das Strafverfahren einstellen bzw. gar keines eröffnen.

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Oasch
Hammerwerfer schrieb vor 7 Minuten:

@firewhoman: Danke für deinen ausführlichen Beitrag. :super:

Mein Anliegen wäre dann, dass ich wenden wollte, aber aufgrund fehlender Möglichkeiten die 100m durchfahren musste. :)

War dein Anliegen nicht, dir das Haus des Fotografen anzusehen, um es zu kaufen?

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revo schrieb vor 3 Minuten:

War dein Anliegen nicht, dir das Haus des Fotografen anzusehen, um es zu kaufen?

Weil du es jetzt sagst.... In der gleichen Straße hat vor ein paar Wochen eine Garage gebrannt, wo man beim Garagentor noch die Feuerspuren sieht. Das will man sich auch mal von der Nähe ansehen.

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I'll be back!
firewhoman schrieb vor einer Stunde:

Ist schon mal falsch. Verschiedene Wörter = Verschiedene Bedeutungen.

Ein Anrainer muss dort wohnen. Theoretisch darfst du, wenn "Nur für Anrainer" steht, nicht mal als Besucher hinfahren. Oder als Zusteller. (In den meisten Fällen wird es aber heißen, "wo kein Kläger, da kein Richter".)
EIn Anlieger hat, wie der Name sagt, ein Anliegen. Das heißt, jeder, der dort etwas zu erledigen hat, darf fahren. Nur der Durchzugsverkehr ist verboten.

Ist für den Kollegen @Hammerwerfer aber egal, weil er weder das eine noch das andere ist. Als Anlieger hast halt bessere Ausredemöglichkeiten (ich wollte meinen Freund besuchen, der dort wohnt, bin vorbeigefahren und hab gesehen, dass sein Auto nicht da ist, also bin ich gleich weiter).

Fotos sind aber auch nicht erlaubt, auch nicht als "Beweisfotos" für Übertretungen, weil Recht am eigenen Bild. Der Nachbar darf ja auch nicht eine private Videokamera aufstellen, die die Straße filmt.

Also, was kann passieren? Der Typ kann den Kollegen anzeigen. Die Sache liegt dann bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Die wird (maximal) ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnen und ihn als Beschuldigten zur Stellungnahme auffordern. Das Foto darf streng genommen als Beweismittel nicht verwendet werden, weil illegal. Allerdings reicht auch die Zeugenaussage des Anzeigers, das Foto braucht es gar nicht. Dann muss man sich halt geschickt rechtfertigen und irgendwie rausreden. Irgendein Anliegen erfinden. Denn, wie wir wissen: "Anlieger" wird nicht so streng gehandhabt wie "Anrainer". Und der Nachbar braucht nicht glauben, dass er mit dem Fahrverbot eine Privatstraße geschenkt gekriegt hat.

Wie gesagt, schlimmstenfalls. Genau so gut kann aber auch gar nichts passieren. Die Aussage des Anzeigers steht gegen die vom Kollegen, und das zählt bei einer Privatperson eigentlich sehr wenig. Wäre es ein Polizist (im Dienst!), dann sähe es anders aus.

MWn stimmt das so nicht. Als Anrainer musst du 1 Grundstück dort haben oder die Straße dich auf schnellstem Wege zum Grundstück führen wenn du direkt um's Eck wohnst oder du sonstwas dort zu tun hast (bspw. Forstarbeiten im nahen Wald).

Die Radwege bei mir sind alle für den Anrainerverkehr freigegeben, i.d.r. Bauern die zu ihren Felder wollen, aber sie werden auch für den Verkehr zw. den Ortschaften genutzt und da isses so ziemlich jedem wurscht ob da jetzt jemand genau in der Gasse oder 2 Straßen weiter wohnt. Nicht mal die Cops kontrollieren das.

Da muss es wohl schon echt 1 Schleichweg sein mit dem man 1 stark befahrene Kreuzung umfahren kann, damit das wirklich relevant wird.

bearbeitet von Iniesta

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb vor 35 Minuten:

MWn stimmt das so nicht. Als Anrainer musst du 1 Grundstück dort haben oder die Straße dich auf schnellstem Wege zum Grundstück führen wenn du direkt um's Eck wohnst oder du sonstwas dort zu tun hast (bspw. Forstarbeiten im nahen Wald).

Die Radwege bei mir sind alle für den Anrainerverkehr freigegeben, i.d.r. Bauern die zu ihren Felder wollen, aber sie werden auch für den Verkehr zw. den Ortschaften genutzt und da isses so ziemlich jedem wurscht ob da jetzt jemand genau in der Gasse oder 2 Straßen weiter wohnt. Nicht mal die Cops kontrollieren das.

Da muss es wohl schon echt 1 Schleichweg sein mit dem man 1 stark befahrene Kreuzung umfahren kann, damit das wirklich relevant wird.

Ja, ok. Nicht dort wohnen, aber Grundbesitzer sein. An die Straße "anrainen". (Wobei auch Wohnen dazu zählt ... man kann einem Mieter nicht verbieten, mit dem eigenen Auto das Haus anzufahren, in dem er wohnt!)

Mir ging es darum, dass Anrainer =/= Anlieger ist. Ein Lieferant ist kein Anrainer. Aber ein Anlieger. (Wobei es in der Praxis selten so heiß gegessen wird.)

Hammerwerfer schrieb vor 4 Minuten:

Genau das ist es eigentlich.

Ja, und eigentlich will man genau das vermeiden.
Du musst also glaubhaft machen - WENN es dazu kommt - dass du in der Straße selber etwas zu tun hattest. Und sie nicht nur als Abkürzung missbraucht hast.

Hutz schrieb vor 1 Stunde:

Und meine Erfahrung von früher zeigt, dass die "Anzeiger" zwar bei der Behörde "Bitte bitte, ich weiß was, der hat das gemacht :heul:  :heul: " sagen, aber für eine Zeugenaussage stehen sie dann nicht zur Verfügung. Und somit wird die BH das Strafverfahren einstellen bzw. gar keines eröffnen.

Das wäre natürlich das Allereinfachste.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Hammerwerfer schrieb vor 4 Stunden:

Luftlinie 700m weiter ist mein Hauptwohnsitz. :davinci:

Dann hast halt bisher dein Dorf noch nie verlassen und warst noch nicht ganz bereit für die große Welt rund um Ried :davinci:

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Leistungsträger
firewhoman schrieb vor 9 Stunden:

Glaube ich nicht.

Glauben ist halt keine juristische Kategorie. Du kannst aber gerne ausführen aus welchen Normen sich deine Behauptung ergibt.

Und ja natürlich kann jede Privatpersonen Anzeigen erstatten. Im Bezirk Mödling gab es so einen Irren, der hat die Leute fotografiert wenn sie zb über eine Sperrlinie gefahren sind.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
wanTan schrieb vor 1 Minute:

Glauben ist halt keine juristische Kategorie. Du kannst aber gerne ausführen aus welchen Normen sich deine Behauptung ergibt.

Und ja natürlich kann jede Privatpersonen Anzeigen erstatten. Im Bezirk Mödling gab es so einen Irren, der hat die Leute fotografiert wenn sie zb über eine Sperrlinie gefahren sind.

weißt du, wie es dann weiter ging? hat er die dann der reihe nach angezeigt? und auch erfolgreich? oder reicht dann dennoch abstreiten?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
wanTan schrieb vor einer Stunde:

Glauben ist halt keine juristische Kategorie. Du kannst aber gerne ausführen aus welchen Normen sich deine Behauptung ergibt.

Und ja natürlich kann jede Privatpersonen Anzeigen erstatten. Im Bezirk Mödling gab es so einen Irren, der hat die Leute fotografiert wenn sie zb über eine Sperrlinie gefahren sind.

Ich könnte, aber es ist mir nicht so wichtig, dass ich jetzt meine Zeit dafür verbrauchen würde. 

Jedenfalls ist nicht immer alles so eindeutig, wie man meinen möchte ... Sonst bräuchte es auch keine Gerichte und Anwälte mehr. Unterschiedliche Meinungen lassen sich sehr wohl oft unter "glauben" subsummieren, auch wenn es natürlich keiner so ausdrücken wird.

Lassen wir es dabei. Mit oder ohne Bild, das ist im Grunde unwichtig. Die Strategie des Kollegen kann nicht sein, gar nicht durchgefahren zu sein (und nichts anderes würde das Foto beweisen), sondern aus irgendeinem Grund Anlieger gewesen zu sein. Wenn es wirklich zu einer Anzeige kommen sollte.

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