Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
marini schrieb vor 29 Minuten:

Ja, ich hab mal eine verletzte Taube eingefangen und sie dann der zuständigen MA 49 übergeben. Die Tierärzte meinten, dass es nur eine leichte Fußverletzung mit guten Aussichten ist, die mit leichter Pflege wieder hinzubekommen sein müsste. Ich glaub alles, was bei Wildtieren nicht durch Ruhigstellung zu kurieren ist wird glaub ich eingeschläfert... Aber die MA 49 kontaktieren ist eine gute Idee, vielleicht stellen sie mir sogar den gesuchten Brutkasten zur Verfügung :D

Die ganze Geschichte und dann deine Signatur. :D

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legende
marini schrieb vor einer Stunde:

Die Stadt Wien behauptet im Gegensatz zu den Absolventen der Schule des Lebens nicht, dass Tauben Krankheiten verbreiten.

Das hab ich zwar auch nicht behauptet, ich wünsche dir aber trotzdem viel spaß mit deinen neuen haustieren und schenke dir eine virtuelle friedenstaube. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Kosten für Beglaubigung und Grundbucheintragung für Vorrangeinräumingserklärung/Schuldschein WBF - geht das nach Wert des Objekts oder Quadratmeter etc gestaffelt, vor ca 6 Jahren bei der Wohnung warens ca 300, jetzt Haus a Batzerl mehr?

@aragorn z.b.

 

Danke.

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Austr(al)ia!
cmburns schrieb vor 26 Minuten:

Kosten für Beglaubigung und Grundbucheintragung für Vorrangeinräumingserklärung/Schuldschein WBF - geht das nach Wert des Objekts oder Quadratmeter etc gestaffelt, vor ca 6 Jahren bei der Wohnung warens ca 300, jetzt Haus a Batzerl mehr?

@aragorn z.b.

 

Danke.

Beglaubigungskosten gehen nach dem Wert der Urkunde und richten sich nach dem Notartarif (den ich im Detail nicht kenne). 

Grundbuchseintragung würde ich eine Pauschale vereinbaren (eventuell gleich mit dem Notar der beglaubigt, dann könntest du eine Gesamtsumme aushandeln)

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
aragorn schrieb Gerade eben:

Beglaubigungskosten gehen nach dem Wert der Urkunde und richten sich nach dem Notartarif (den ich im Detail nicht kenne). 

Grundbuchseintragung würde ich eine Pauschale vereinbaren (eventuell gleich mit dem Notar der beglaubigt, dann könntest du eine Gesamtsumme aushandeln)

Danke, das wollt ich wissen, also zb Vorrangeinräumungserklärung/Schuldschein Beglaubigungen mit Objekt/Wert 200k sind dann vom Notartarif billiger als bei 600k.

Hab den eh eine Pauschake ausgemacht, mich hat nur interessiert ob die Kosten in den 6 Jahren so explodiert sind oder ob das eben vom Wert in den Urkunden vom Objekt auch abhängt.

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Seit 1902

Meine Frage : Wenn ich mit der Partnerin, nicht verheiratet, ein gemeinsames Kind habe, muss ich nach der Trennung für dieses Unterhalt bezahlen. Das sind 16 Prozent des Nettoeinkommens, aber gibt es ein Gesetz durch welches ich meiner Ex auch Unterhalt zahlen müsste. Hab mal was gehört bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes weil sie ja nicht arbeitsfähig ist... 

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ASB-Legende
Pengsti schrieb am 23.4.2021 um 14:23 :

genau und das "obs finanziell passt" wurde eben ausgelotet .. da gibt zu verschiedenen gewerken angebote und kostenvoranschläge, oder wurden selbst eingeholt etc.

also klar, die absicht war ja selbstverständlich irgendwo da dadurch. Aber es kam nicht zu einer Einigung, nicht eine unterschrift oder absichtserklärung, nur eben, dass ichs nehmen werde wenn wir finanziell hinkommen .. meiner Meinung nach ist es dann sein Risiko das er eingeht, wenn er nicht vorab sich rechtlich absichern will und dann eben bspw. anhand der zugrundeliegenden möglichen Preisstruktur o.ä. eine Kaufabsicht oder fixen Kaufvertrag oder irgendwas handfestes machen, ist ja auch legitim.. letztlich lief das ganze viel zu träge ab, sind ja auch einige Themen.

Ich bin gespannt, ich verlange, dass mir irgend ein Nachweis über diesen "verbindlichen Kaufvertrag" erbringen, das haben die ja geschrieben... Wenn die weiter drauf bestehen geht es einfach zum Anwalt 

eit: diese "wenn es passt-absicht besteht ja im prinzip immer, auch wenn ich schon auf ein online inserat anfrage bspw. ...

Plan zeichnen bzw. umzeichnen ist bei einem Hausbau typischerweise eine eigenständige Arbeit und wenn du denen sagst, sie sollen das so und so machen und dort dieses und jenes ändern, dann können sie dir das Plan zeichnen schon in Rechnung stellen, weil der Auftrag für die Arbeit schlüssig erteilt wurde. Die 0,6% vom Kaufpreis sind dann natürlich trotzdem Blödsinn, weil ein Auftrag zur Kaufvertragserrichtung wurde ja nicht erteilt.

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ASB-Legende
para schrieb vor 53 Minuten:

Meine Frage : Wenn ich mit der Partnerin, nicht verheiratet, ein gemeinsames Kind habe, muss ich nach der Trennung für dieses Unterhalt bezahlen. Das sind 16 Prozent des Nettoeinkommens, aber gibt es ein Gesetz durch welches ich meiner Ex auch Unterhalt zahlen müsste. Hab mal was gehört bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes weil sie ja nicht arbeitsfähig ist... 

6 Wochen, sofern die Regelung noch gültig ist. 3 Jahre ist die Verjährungsfrist, hat aber nix mit der Bezahlung für 3 Jahre zu tun. Wieso sollte die Frau auch 3 Jahre nicht arbeitsfähig sein? Theoretisch kann sie nach dem Mutterschutz, der ja geburtsabhängig ist, danach ja schon wieder arbeiten. Ob die Regelung oben damit zusammenhängt, weiß ich aber nicht.

https://www.familienrechtsinfo.at/unterhalt-in-lebensgemeinschaft/

bearbeitet von DonFetzo

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Ich habe auch eine Frage, die wird mir aber wohl kaum wer lösen können. Verfahren vor dem OGH inkl. Veröffentlichungsbegehren gewonnen. Gegenseite zahlt nicht, wir sitzen daher auf unseren Anwaltskosten. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung stellen wir nun einen Antrag nach  § 25 (6) UWG iVm § 30 KSchG um die 6 Monatsfrist zu hemmen. Ob da jemals Geld fließen wird, weiß ich nicht. Exekutieren müssten wir unsere Verfahrenskosten in der Schweiz, da die Beklagte Partei in Österreich vermutlich kein Vermögen hat. 

Wer eine Idee, wie wir irgendwie schnell und unbürokratisch zu den Verfahrenskosten und der Vorauszahlung für die Veröffentlichung kommen?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
DonFetzo schrieb vor 32 Minuten:

Ich habe auch eine Frage, die wird mir aber wohl kaum wer lösen können. Verfahren vor dem OGH inkl. Veröffentlichungsbegehren gewonnen. Gegenseite zahlt nicht, wir sitzen daher auf unseren Anwaltskosten. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung stellen wir nun einen Antrag nach  § 25 (6) UWG iVm § 30 KSchG um die 6 Monatsfrist zu hemmen. Ob da jemals Geld fließen wird, weiß ich nicht. Exekutieren müssten wir unsere Verfahrenskosten in der Schweiz, da die Beklagte Partei in Österreich vermutlich kein Vermögen hat. 

Wer eine Idee, wie wir irgendwie schnell und unbürokratisch zu den Verfahrenskosten und der Vorauszahlung für die Veröffentlichung kommen?

Puh. Das klingt sehr nach Arschkarte gezogen.

Ihr werdet es wohl in der Schweiz einklagen müssen, vielleicht kann euch ja @schallvogl dabei helfen, unser Wirtschaftsflüchtling dorthin ...

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