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Hammerwerfer schrieb vor 6 Minuten:

Habe vorhin bei der Heimfahrt in der Nachbarschaft (bereits andere Ortschaft) durch eine Siedlung mit "Fahrverbot ausg. Anliegeverkehr" abgekürzt, Beim Durchfahren sah ich bei einer Hauseinfahrt einen Anwohner der sein Handy gezückt und mich beim Durchfahren von hinten fotografiert hat.

1. Was kann er da machen bzw. 2. was ist ein Anliegeverkehr? Zählt da eine nahe Siedlung auch?

Anlieger = Anrainer. Da darfst eigentlich nur zu wem gezielt hinfahren (Liefer-, Ladetätigkeit, Besuch) bzw. dort fahren wenn du dort auch wohnst. Aber dass du dort durchgefahren bist muss er dir erst mal nachweisen können. Hattest du 1 anderes Autokennzeichen, so dass der Verdacht geschöpft hat? Bspw. WL oder BR statt RI?

bearbeitet von Iniesta

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Iniesta schrieb Gerade eben:

Anlieger = Anrainer. Da darfst eigentlich nur zu wem gezielt hinfahren (liefer-, ladetätigkeit, besuch) bzw. dort fahren wenn du dort auch wohnst. Aber dass du dort durchgefahren bist muss er dir erst mal nachweisen können. hattest du 1 anderes autokennzeichen, so dass der verdacht geschöpft hat? bspw. WL oder BR statt RI?

Nö. Selbes Kennzeichen, aber er hat mich davor wie ein Autobus angeschaut und wie ich bei ihm vorbei war hat er das Handy gezückt und fotografiert (da ist ein 30er den ich doch brav gefahren bin jetzt hatte er Zeit).

Zwecks Beweisen: er hat ja ein Foto?

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Hammerwerfer schrieb vor 27 Minuten:

Nö. Selbes Kennzeichen, aber er hat mich davor wie ein Autobus angeschaut und wie ich bei ihm vorbei war hat er das Handy gezückt und fotografiert (da ist ein 30er den ich doch brav gefahren bin jetzt hatte er Zeit).

Zwecks Beweisen: er hat ja ein Foto?

Vielleicht mag er dich.

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Hammerwerfer schrieb vor einer Stunde:

1. Was kann er da machen bzw. 2. was ist ein Anliegeverkehr? Zählt da eine nahe Siedlung auch?

Das soll er dir einmal nachweisen der Vernaderer. 
Sofern es kein Privatweg war, werdens ihn wahrscheinlich eh schon am Posten wieder heimschicken wenn er dich Anzeigen will. Wegen so einem Blödsinn wird die Polizei wohl noch nicht einmal irgendwelche Ermittlungen aufnehmen. 

Im Zweifel bist halt nichts Ortkundig und hast dich in der Straße geirrt. 

Sofernst nicht jeden Tag vorbeibretterst kann man dir gar nix. 

bearbeitet von ooeveilchen

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Devil Jin schrieb vor 34 Minuten:

Stand wirklich Anliegerverkehr und nicht Anrainerverkehr? Falls ja:

https://www.uvs-ooe.gv.at/19783_DEU_HTML.htm

Jap Anliegeverkehr.

ooeveilchen schrieb vor 4 Minuten:

Das soll er dir einmal nachweisen der Vernaderer. 
Sofern es kein Privatweg war, werdens ihn wahrscheinlich eh schon am Posten wieder heimschicken wenn er dich Anzeigen will. Wegen so einem Blödsinn wird die Polizei wohl noch nicht einmal irgendwelche Ermittlungen aufnehmen. 

Im Zweifel bist halt nichts Ortkundig und hast dich in der Straße geirrt. 

Sofernst nicht jeden Tag vorbeibretterst kann man dir gar nix. 

Luftlinie 700m weiter ist mein Hauptwohnsitz. :davinci: Bin von der Bundesstraße runter und dort durchgefahren, weil auf der Bundesstraße bei der Kreuzung weiter vorne wiedereinmal alles blockiert war (Stoßzeit, Autos fahren noch in die Kreuzung obwohl sie nicht weiterfahren können, dann steht der Querverkehr bei seiner Grünphase auch usw...) und hab deshalb die 100m(!) Fahrverbot ausg. Anliegeverkehr genommen. Sonst fahr ich dort nie, bin heute nur von der Richtung gekommen, weil ich mir vom Hausarzt meinen erfolgreichen Antikörpertest geholt habe. :D

revo schrieb Gerade eben:

Wovon? Von deinem Auto? Was ist da sonst noch oben, dass es klar identifizierbar ist?

Nummerntaferl halt. :davinci:

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Hammerwerfer schrieb Gerade eben:

Jap Anliegeverkehr.

Luftlinie 700m weiter ist mein Hauptwohnsitz. :davinci: Bin von der Bundesstraße runter und dort durchgefahren, weil auf der Bundesstraße bei der Kreuzung weiter vorne wiedereinmal alles blockiert war (Stoßzeit, Autos fahren noch in die Kreuzung obwohl sie nicht weiterfahren können, dann steht der Querverkehr bei seiner Grünphase auch usw...) und hab deshalb die 100m(!) Fahrverbot ausg. Anliegeverkehr genommen. Sonst fahr ich dort nie, bin heute nur von der Richtung gekommen, weil ich mir vom Hausarzt meinen erfolgreichen Antikörpertest geholt habe. :D

Tja hast dich halt bei der Ausfahrt vertan. Sonne stand bestimmt auch relativ tief, sodass man das Schild fast nicht erkennen konnte. Schade sowas, aber Missgeschicke passieren leider :(

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ooeveilchen schrieb vor 1 Minute:

Tja hast dich halt bei der Ausfahrt vertan. Sonne stand bestimmt auch relativ tief, sodass man das Schild fast nicht erkennen konnte. Schade sowas, aber Missgeschicke passieren leider :(

Habs gerade auf Google Maps gecheckt. Das mit der Sonne passt von der Himmelsrichtung. :v:

Mal schauen was der Wahnsinnige macht. :lol:

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Hammerwerfer schrieb vor 8 Minuten:

Habs gerade auf Google Maps gecheckt. Das mit der Sonne passt von der Himmelsrichtung. :v:

Mal schauen was der Wahnsinnige macht. :lol:

Wenn er uneinsichtig ist besuch ihn und überzeuge ihn lieb zu sein mit den Worten:

"Sie haben 1 schönes Haus/Auto, es wäre jammerschade wenn da 1 Traktor reinkrachen würde." 

:davinci: :bauer1:

bearbeitet von Iniesta

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Hammerwerfer schrieb vor 4 Minuten:

Auf des hab i a schon gedacht. :lol:

Wär ich stehen geblieben und hätt zu ihn auf des Foto angesprochen, wärs keine Durchfahrt mehr gewesen oder? :davinci:

dann hätt er dein gesicht auch noch ghabt. :lol:

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legende
ooeveilchen schrieb vor 36 Minuten:

Im Zweifel bist halt nichts Ortkundig und hast dich in der Straße geirrt.

gefährliches halbwissen: "nichts ortkundig" zu sein schützt im zweifel nicht vor strafe. ;)

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb vor 1 Stunde:

Anlieger = Anrainer. Da darfst eigentlich nur zu wem gezielt hinfahren (Liefer-, Ladetätigkeit, Besuch) bzw. dort fahren wenn du dort auch wohnst. Aber dass du dort durchgefahren bist muss er dir erst mal nachweisen können. Hattest du 1 anderes Autokennzeichen, so dass der Verdacht geschöpft hat? Bspw. WL oder BR statt RI?

Ist schon mal falsch. Verschiedene Wörter = Verschiedene Bedeutungen.

Ein Anrainer muss dort wohnen. Theoretisch darfst du, wenn "Nur für Anrainer" steht, nicht mal als Besucher hinfahren. Oder als Zusteller. (In den meisten Fällen wird es aber heißen, "wo kein Kläger, da kein Richter".)
EIn Anlieger hat, wie der Name sagt, ein Anliegen. Das heißt, jeder, der dort etwas zu erledigen hat, darf fahren. Nur der Durchzugsverkehr ist verboten.

Ist für den Kollegen @Hammerwerfer aber egal, weil er weder das eine noch das andere ist. Als Anlieger hast halt bessere Ausredemöglichkeiten (ich wollte meinen Freund besuchen, der dort wohnt, bin vorbeigefahren und hab gesehen, dass sein Auto nicht da ist, also bin ich gleich weiter).

Fotos sind aber auch nicht erlaubt, auch nicht als "Beweisfotos" für Übertretungen, weil Recht am eigenen Bild. Der Nachbar darf ja auch nicht eine private Videokamera aufstellen, die die Straße filmt.

Also, was kann passieren? Der Typ kann den Kollegen anzeigen. Die Sache liegt dann bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Die wird (maximal) ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnen und ihn als Beschuldigten zur Stellungnahme auffordern. Das Foto darf streng genommen als Beweismittel nicht verwendet werden, weil illegal. Allerdings reicht auch die Zeugenaussage des Anzeigers, das Foto braucht es gar nicht. Dann muss man sich halt geschickt rechtfertigen und irgendwie rausreden. Irgendein Anliegen erfinden. Denn, wie wir wissen: "Anlieger" wird nicht so streng gehandhabt wie "Anrainer". Und der Nachbar braucht nicht glauben, dass er mit dem Fahrverbot eine Privatstraße geschenkt gekriegt hat.

Wie gesagt, schlimmstenfalls. Genau so gut kann aber auch gar nichts passieren. Die Aussage des Anzeigers steht gegen die vom Kollegen, und das zählt bei einer Privatperson eigentlich sehr wenig. Wäre es ein Polizist (im Dienst!), dann sähe es anders aus.

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