Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

Recommended Posts

Sehr bekannt im ASB

Habe mal eine Frage: 

Wurde um 300euro im internet betrogen. 

Es kam zu einer gerichtsverhadlung (juni 2019). Hab dann extra mal letztes jahr das Gerichtsurteil angefordert da ich nichts bekommen habe. Darin steht auch, dass man mir die 300euro wieder zurückzahlen müsse. 

 

Hab aber quasi seit der gerichtsverhandlung nie etwas gehört. Muss ich da irgendwie aktiv werden oder wie läuft das? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Ramalho90 schrieb vor 1 Stunde:

Habe mal eine Frage: 

Wurde um 300euro im internet betrogen. 

Es kam zu einer gerichtsverhadlung (juni 2019). Hab dann extra mal letztes jahr das Gerichtsurteil angefordert da ich nichts bekommen habe. Darin steht auch, dass man mir die 300euro wieder zurückzahlen müsse. 

 

Hab aber quasi seit der gerichtsverhandlung nie etwas gehört. Muss ich da irgendwie aktiv werden oder wie läuft das? 

Das musst du auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sehr bekannt im ASB
firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Das musst du auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

Das ganze fand auch am Landesgericht Dortmund statt und war ein Adhäsionsverfahren.

 

Zitat

Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Allerdings darf dann dieser Anspruch noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden sein. Das Adhäsionsverfahren soll zum Einen eine Doppelarbeit der Gerichte vermeiden, denn wenn das Strafgericht über den vermögensrechtlichen Anspruch (positiv) entschieden hat, kann dieser nicht mehr vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Zum Anderen kommt dieses Verfahren auch dem Verletzten entgegen. Diesem wird eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen."



Aus dem Gerichtsurteil

Zitat

 

" Die Angeklagte wird weiter zur Zahlung eines Gelbetrages von höhe XXX€ an den Verletzten .... verurteilt.

Das Urteil ist, soweit es auf Zahlung an den Verletzten lautet, vorläufig vollstreckbar.

Die Angeklagte darf die Vollstreckung des Verletzten aus dem Urteil, soweit es auf Zahlung an den Verletzten lautet, durch Sicherheitsleistung in Höhe von110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Verletzte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen Auslagen und die notwendigen Auslagen des Verletzten."


 

 

bearbeitet von Ramalho90

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Leistungsträger
Ramalho90 schrieb vor einer Stunde:

Das ganze fand auch am Landesgericht Dortmund statt und war ein Adhäsionsverfahren.

 



Aus dem Gerichtsurteil

 

Die Rechtslage in Deutschland kenn ich leider nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie in Österreich ist. Wurde dir mit dem Urteil ein Anspruch zugesprochen und das Urteil ist rechtskräftig (in Österreich heißt das Privatbeteiligtenzuspruch) brauchst du natürlich nicht extra zivilrechtlich klagen. Sollte der Verurteilte es dir nicht freiwillig zahlen, müsstest du ein exekutionsverfahren einleiten. 

raumplaner schrieb vor 9 Stunden:

weißt du, wie es dann weiter ging? hat er die dann der reihe nach angezeigt? und auch erfolgreich? oder reicht dann dennoch abstreiten?

Der hat viele Leute angezeigt und die haben in den jeweiligen verwaltungsstrafverfahren zum Teil auch Strafen bekommen. 

bearbeitet von wanTan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sehr bekannt im ASB
wanTan schrieb vor 22 Stunden:

Die Rechtslage in Deutschland kenn ich leider nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie in Österreich ist. Wurde dir mit dem Urteil ein Anspruch zugesprochen und das Urteil ist rechtskräftig (in Österreich heißt das Privatbeteiligtenzuspruch) brauchst du natürlich nicht extra zivilrechtlich klagen. Sollte der Verurteilte es dir nicht freiwillig zahlen, müsstest du ein exekutionsverfahren einleiten. 

 

Ok, also muss ich der Verurteilten einen Brief schicken, in welchem ich sie zur Zahlung auffordere?
ist komplettes Neuland für mich^^

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Leistungsträger
Ramalho90 schrieb vor 3 Stunden:

Ok, also muss ich der Verurteilten einen Brief schicken, in welchem ich sie zur Zahlung auffordere?
ist komplettes Neuland für mich^^

Ja natürlich kannst du die Schuldnerin erstmal anschreiben und zur Zahlung auffordern. Wenn sie das dann aber nicht tut, müsstest du ein exekutionsverfahren bei Gericht einleiten. Nachdem du dich gar nicht auskennst, wirst du da vmtl ohne Anwalt nicht weiter kommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 months later...
Knows how to post...

Kurze Frage: Ich wohne seit 4 Wochen in einer neuen Genossenschaftswohnung, habe jetzt einen Wasserschaden weil der Installateur gepfuscht hat. Reperatur bzw Kosten werden natürlich von der Genossenschaft übernommen. Nun gehts darum dass ich vl für ein paar Wochen ausziehen muss, fals die Wohnung aufgrund der Trocknungsgeräte unbewohnbar wird.

Wer zahlt mir jetzt ein Ersatzquartier oder ein Hotel für die Dauer? Die Genossenschaft oder meine Haushaltsversicherung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Agogo schrieb vor 14 Stunden:

Kurze Frage: Ich wohne seit 4 Wochen in einer neuen Genossenschaftswohnung, habe jetzt einen Wasserschaden weil der Installateur gepfuscht hat. Reperatur bzw Kosten werden natürlich von der Genossenschaft übernommen. Nun gehts darum dass ich vl für ein paar Wochen ausziehen muss, fals die Wohnung aufgrund der Trocknungsgeräte unbewohnbar wird.

Wer zahlt mir jetzt ein Ersatzquartier oder ein Hotel für die Dauer? Die Genossenschaft oder meine Haushaltsversicherung?

Wenn der Installateur gepfuscht hat wohl in letzter Konsequenz er 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Knows how to post...
ooeveilchen schrieb vor 6 Minuten:

Wenn der Installateur gepfuscht hat wohl in letzter Konsequenz er 

Naja ich denk nicht dass der Installateur mein Hotel zahlen wird ;) Das wäre wenn dann die Versicherung der Firma für die der Installateur arbeitet denk ich mir. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich bin da rechtlicher Laie, aber ich würde sagen, das gehört zum Schadensfall dazu, also ist die Genossenschaft bzw. deren Versicherung zuständig.

Wenn der Installateur schuld ist, dann kann es sein, dass er die Kosten übernehmen muss - auch hier wieder für alles. Aber das ist auch Sache der Genossenschaft, wie sie sich das mit ihm ausstreitet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Agogo schrieb Gerade eben:

Naja ich denk nicht dass der Installateur mein Hotel zahlen wird ;) Das wäre wenn dann die Versicherung der Firma für die der Installateur arbeitet denk ich mir. 

Das Internetz sagt dass du grundsätzlich eine Mietminderung (zu 100%) für die Dauer der Sanierung bekommst da der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommen kann.
Darüber hinaus kannst du dem Vermieter auch Makler- und Umzugskosten umhängen.

Entgelt für eine andere Wohnung oder ein Hotel erhältst du nicht.

Wobei es bei einer Genossenschaft nicht unwahrscheinlich ist dass sie dich vorübergehend in eine andere ihrer Wohnung einquartieren können. Dafür bezahlst du halt den dafür vorgesehenen Mietpreis. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

I've seen better days
Hammerwerfer schrieb am 18.5.2021 um 17:23 :

Habe vorhin bei der Heimfahrt in der Nachbarschaft (bereits andere Ortschaft) durch eine Siedlung mit "Fahrverbot ausg. Anliegeverkehr" abgekürzt, Beim Durchfahren sah ich bei einer Hauseinfahrt einen Anwohner der sein Handy gezückt und mich beim Durchfahren von hinten fotografiert hat.

1. Was kann er da machen bzw. 2. was ist ein Anliegeverkehr? Zählt da eine nahe Siedlung auch?

Und? Ist was gekommen? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 weeks later...
Linz hat Steel
Zitat

Wenn ihr nächstes Jahr leider nicht auf’s FM4 Frequency 2022 kommen könnt und deshalb eure Tickets nicht für's FQ22 swappen möchtet, könnt ihr euch nach Ablauf der Swap Frist ab 01.10.2021, 12:00 Uhr den Ticketwert als Gutscheine ausstellen lassen
Solltet ihr den Gutschein bis 31.12.2023 nicht einlösen, könnt ihn euch laut Gesetz auszahlen lassen

Ernsthaft? :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online