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I'll be back!
wienerfußballfan schrieb vor einer Stunde:

Sehe es genauso... Wobei ich mir als Laie vorstellen kann, dass die sicherlich prüfen könnten, was mit dem Erbe passiert...

Gibt genug kreative Leute, die in so einen Fall z.B den Bruder die gesamte Summe erben lassen, dieser jedoch wiederrum auf ominöse Weise mehrere Abhebungen/ Überweisungen macht exakt in der Höhe des Erbteils....

 

Solang diese Summe nicht höher als 1 geringer 5-stelliger Betrag ist fällt das bei 1 Prüfung wohl nicht so ins Gewicht und auch nicht weiter auf.

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I'll be back!
NativeRon schrieb vor 7 Stunden:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Ich hab ja selber grad 1 Todesfall und mein Vater darf sich jetzt auch (unerwartet früh und überraschend) mit diesem Thema beschäftigen und aussortieren. Es sammelt sich im Laufe von 1 Menschenleben ja doch sehr viel an. 

Sachgüter aus dem Nachlass, von denen du der Meinung bist sie nicht zu benötigen, solltest du jedenfalls besser noch nicht entsorgen. Etwaige Kleinigkeiten könnten ggf. noch veräußerbar sein und auch als Erbminderung gesehen werden, wenn sie zu vorschnell entsorgt werden. Da isses besser vorher mal zu ordnen und zu sortieren und dann mal weiterzuschauen, d.h. wenn du das noch nicht hinter dir hast.
 

bearbeitet von Iniesta

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Oasch
NativeRon schrieb vor 8 Stunden:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Wenn das Erbe aufgebraucht ist, bist du dann nicht wieder anspruchsberechtigt?

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V.I.P.
NativeRon schrieb vor 15 Stunden:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Die Ausgleichszulage hat was mit dem Vermögen zu tun? Meiner Meinung nach Erbe annehmen und rechtmäßig die Zulage weiter beziehen. Das Erbe ist ja kein Einkommen. Wo ist der Unterschied, ob du Geld oder eine Wohnung erbst? 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Google spuckt dies aus, heißt für mich, Erbe kein Problem, aber sicherheitshalber noch dem Notar vielleicht vorab schreiben, damit er die Infos validiert hat zum Termin.

Die Ausgleichszulage ist eine bedarfsgeprüfte Leistung: Einkommen, Unterhaltsansprüche oder Sachleistungen von Verwandten (zB mietfreies Wohnen bei den erwachsenen Kindern) werden auf die Höhe angerechnet, anders als bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird aber vorhandenes Vermögen wie Sparguthaben oder Autos nicht mit berücksichtigt.

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Für immer und dich!
revo schrieb vor 12 Stunden:

Wenn das Erbe aufgebraucht ist, bist du dann nicht wieder anspruchsberechtigt?

Wahrscheinlich schon, aber da mir die PVA schon zweimal richtige Troubles gemacht hat, und mich jeweils 8 A4 Seiten ausfüllen hat lassen, möchte ich mir ja genau das ersparen. Voriges Jahr habe ich ein Depot eröffnet, ca. 14 tage darauf kam schon das zweitemal die Anordnung, das vorgefertigte Formular wahrheitsgemäß auszufüllen und zu retournieren. Habe das Depot dann wieder gekündigt, und alles hat wieder gepasst.

Das erste Mal war, weil mein Vater meiner Lebensgefährtin für einen Autokauf was borgte, es aber blöderweise mir aufs Konto überwiesen hat, anstatt gleich auf ihr Konto. Meine Konto.Nr. kannte er halt schon, und so hat sich eigentlich keiner etwas dabei gedacht. Wir sind leider viel gläserner als viele glauben. :clever:

J.E schrieb vor 5 Stunden:

Die Ausgleichszulage hat was mit dem Vermögen zu tun? Meiner Meinung nach Erbe annehmen und rechtmäßig die Zulage weiter beziehen. Das Erbe ist ja kein Einkommen. Wo ist der Unterschied, ob du Geld oder eine Wohnung erbst? 

So hätte ich es mir, nach ein bisserl recherchieren, als Laie halt, auch gedacht. Habe da gelesen, angeben muss ich nur regelmäßige Einkommensänderungen, auch von der Partnerin. Und ein Erbe ist ja in dem Sinne kein Einkommen. Schaumamal, was der Verlassenschaftsnotar nächste Woche dazu meint.

bearbeitet von NativeRon

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Oasch
NativeRon schrieb vor 2 Minuten:

Wahrscheinlich schon, aber da mir die PVA schon zweimal richtige Troubles gemacht hat, und mich jeweils 8 A4 Seiten ausfüllen hat lassen, möchte ich mir ja genau das ersparen. Voriges Jahr habe ich ein Depot eröffnet, ca. 14 tage darauf kam schon das zweitemal die Anordnung, das vorgefertigte Formular wahrheitsgemäß auszufüllen und zu retournieren. Habe das Depot dann wieder gekündigt, und alles hat wieder gepasst.

Das erste Mal war, weil mein Vater meiner Lebensgefährtin für einen Autokauf was borgte, es aber blöderweise mir aufs Konto überwiesen hat, anstatt gleich auf ihr Konto. Meine Konto.Nr. kannte er halt schon, und so hat sich eigentlich keiner etwas dabei gedacht. Wir sind leider viel gläserner als viele glauben. :clever:

So hätte ich es mir, nach ein bisserl recherchieren, als Laie halt, auch gedacht. Habe da gelesen, angeben muss ich nur regelmäßige Einkommensänderungen, auch von der Partnerin. Und ein Erbe ist ja in dem Sinne kein Einkommen. Schaumaml, was der Verlassenschaftsnotar nächste Woche dazu meint.

Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. ;) 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
revo schrieb vor 2 Minuten:

Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. ;) 

... oder mit unterdrückter Rufnummer.

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Für immer und dich!
revo schrieb vor 1 Minute:

Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. ;) 

Habe ich mir schon für MO vormittag vorgenommen. Nummer steht eh schon sehr lange auf einem Notizblock. Hat ja nix mit Angst zu tun, aber ist sicher schon vielen hier passiert, dass wenn sie bei einem Amt, oder einem Anbieter von TV, Strom/Gas, Handy, irgendwas anrufen, gleich mit Namen angesprochen werden, oder zumindest gefragt werden: "Spreche ich mit Hrn....?" Und das taugt mir halt überhaupt nicht. Die wissen, wann du die Spülung betätigst, grob gesagt, was natürlich übertrieben ist, aber es geht halt leider schon sehr weit.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
NativeRon schrieb vor 7 Minuten:

Habe ich mir schon für MO vormittag vorgenommen. Nummer steht eh schon sehr lange auf einem Notizblock. Hat ja nix mit Angst zu tun, aber ist sicher schon vielen hier passiert, dass wenn sie bei einem Amt, oder einem Anbieter von TV, Strom/Gas, Handy, irgendwas anrufen, gleich mit Namen angesprochen werden, oder zumindest gefragt werden: "Spreche ich mit Hrn....?" Und das taugt mir halt überhaupt nicht. Die wissen, wann du die Spülung betätigst, grob gesagt, was natürlich übertrieben ist, aber es geht halt leider schon sehr weit.

Naja, das Problem ist, wenn du dich nicht zu erkennen gibst, werden sie dir gar keine Auskunft geben. Datenschutz usw.

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Für immer und dich!
firewhoman schrieb vor 57 Minuten:

Naja, das Problem ist, wenn du dich nicht zu erkennen gibst, werden sie dir gar keine Auskunft geben. Datenschutz usw.

Muss dort doch wie hier gelten, das gern Geschriebene:

"Ich frage für einen Freund!":davinci:

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
NativeRon schrieb vor 4 Stunden:

Muss dort doch wie hier gelten, das gern Geschriebene:

"Ich frage für einen Freund!":davinci:

Mhm ...

Dann soll der Freund selber kommen.

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Oasch
firewhoman schrieb vor 10 Stunden:

Naja, das Problem ist, wenn du dich nicht zu erkennen gibst, werden sie dir gar keine Auskunft geben. Datenschutz usw.

Naja, ist jetzt aber alles als andere als ein sehr zufälliger Fall.

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