Iniesta I'll be back! Geschrieben 22. Januar 2021 wienerfußballfan schrieb vor einer Stunde: Sehe es genauso... Wobei ich mir als Laie vorstellen kann, dass die sicherlich prüfen könnten, was mit dem Erbe passiert... Gibt genug kreative Leute, die in so einen Fall z.B den Bruder die gesamte Summe erben lassen, dieser jedoch wiederrum auf ominöse Weise mehrere Abhebungen/ Überweisungen macht exakt in der Höhe des Erbteils.... Solang diese Summe nicht höher als 1 geringer 5-stelliger Betrag ist fällt das bei 1 Prüfung wohl nicht so ins Gewicht und auch nicht weiter auf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 22. Januar 2021 (bearbeitet) NativeRon schrieb vor 7 Stunden: Zwei Fragen an die "Auskenner": Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder? Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden? Ich hab ja selber grad 1 Todesfall und mein Vater darf sich jetzt auch (unerwartet früh und überraschend) mit diesem Thema beschäftigen und aussortieren. Es sammelt sich im Laufe von 1 Menschenleben ja doch sehr viel an. Sachgüter aus dem Nachlass, von denen du der Meinung bist sie nicht zu benötigen, solltest du jedenfalls besser noch nicht entsorgen. Etwaige Kleinigkeiten könnten ggf. noch veräußerbar sein und auch als Erbminderung gesehen werden, wenn sie zu vorschnell entsorgt werden. Da isses besser vorher mal zu ordnen und zu sortieren und dann mal weiterzuschauen, d.h. wenn du das noch nicht hinter dir hast. bearbeitet 22. Januar 2021 von Iniesta 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 22. Januar 2021 Mein Beileid allen, die Angehörige verloren haben. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 22. Januar 2021 NativeRon schrieb vor 8 Stunden: Zwei Fragen an die "Auskenner": Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder? Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden? Wenn das Erbe aufgebraucht ist, bist du dann nicht wieder anspruchsberechtigt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 23. Januar 2021 NativeRon schrieb vor 15 Stunden: Zwei Fragen an die "Auskenner": Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder? Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden? Die Ausgleichszulage hat was mit dem Vermögen zu tun? Meiner Meinung nach Erbe annehmen und rechtmäßig die Zulage weiter beziehen. Das Erbe ist ja kein Einkommen. Wo ist der Unterschied, ob du Geld oder eine Wohnung erbst? 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 23. Januar 2021 Google spuckt dies aus, heißt für mich, Erbe kein Problem, aber sicherheitshalber noch dem Notar vielleicht vorab schreiben, damit er die Infos validiert hat zum Termin. Die Ausgleichszulage ist eine bedarfsgeprüfte Leistung: Einkommen, Unterhaltsansprüche oder Sachleistungen von Verwandten (zB mietfreies Wohnen bei den erwachsenen Kindern) werden auf die Höhe angerechnet, anders als bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird aber vorhandenes Vermögen wie Sparguthaben oder Autos nicht mit berücksichtigt. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 23. Januar 2021 (bearbeitet) revo schrieb vor 12 Stunden: Wenn das Erbe aufgebraucht ist, bist du dann nicht wieder anspruchsberechtigt? Wahrscheinlich schon, aber da mir die PVA schon zweimal richtige Troubles gemacht hat, und mich jeweils 8 A4 Seiten ausfüllen hat lassen, möchte ich mir ja genau das ersparen. Voriges Jahr habe ich ein Depot eröffnet, ca. 14 tage darauf kam schon das zweitemal die Anordnung, das vorgefertigte Formular wahrheitsgemäß auszufüllen und zu retournieren. Habe das Depot dann wieder gekündigt, und alles hat wieder gepasst. Das erste Mal war, weil mein Vater meiner Lebensgefährtin für einen Autokauf was borgte, es aber blöderweise mir aufs Konto überwiesen hat, anstatt gleich auf ihr Konto. Meine Konto.Nr. kannte er halt schon, und so hat sich eigentlich keiner etwas dabei gedacht. Wir sind leider viel gläserner als viele glauben. J.E schrieb vor 5 Stunden: Die Ausgleichszulage hat was mit dem Vermögen zu tun? Meiner Meinung nach Erbe annehmen und rechtmäßig die Zulage weiter beziehen. Das Erbe ist ja kein Einkommen. Wo ist der Unterschied, ob du Geld oder eine Wohnung erbst? So hätte ich es mir, nach ein bisserl recherchieren, als Laie halt, auch gedacht. Habe da gelesen, angeben muss ich nur regelmäßige Einkommensänderungen, auch von der Partnerin. Und ein Erbe ist ja in dem Sinne kein Einkommen. Schaumamal, was der Verlassenschaftsnotar nächste Woche dazu meint. bearbeitet 23. Januar 2021 von NativeRon 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 23. Januar 2021 NativeRon schrieb vor 2 Minuten: Wahrscheinlich schon, aber da mir die PVA schon zweimal richtige Troubles gemacht hat, und mich jeweils 8 A4 Seiten ausfüllen hat lassen, möchte ich mir ja genau das ersparen. Voriges Jahr habe ich ein Depot eröffnet, ca. 14 tage darauf kam schon das zweitemal die Anordnung, das vorgefertigte Formular wahrheitsgemäß auszufüllen und zu retournieren. Habe das Depot dann wieder gekündigt, und alles hat wieder gepasst. Das erste Mal war, weil mein Vater meiner Lebensgefährtin für einen Autokauf was borgte, es aber blöderweise mir aufs Konto überwiesen hat, anstatt gleich auf ihr Konto. Meine Konto.Nr. kannte er halt schon, und so hat sich eigentlich keiner etwas dabei gedacht. Wir sind leider viel gläserner als viele glauben. So hätte ich es mir, nach ein bisserl recherchieren, als Laie halt, auch gedacht. Habe da gelesen, angeben muss ich nur regelmäßige Einkommensänderungen, auch von der Partnerin. Und ein Erbe ist ja in dem Sinne kein Einkommen. Schaumaml, was der Verlassenschaftsnotar nächste Woche dazu meint. Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 23. Januar 2021 revo schrieb vor 2 Minuten: Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. ... oder mit unterdrückter Rufnummer. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 23. Januar 2021 revo schrieb vor 1 Minute: Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. Habe ich mir schon für MO vormittag vorgenommen. Nummer steht eh schon sehr lange auf einem Notizblock. Hat ja nix mit Angst zu tun, aber ist sicher schon vielen hier passiert, dass wenn sie bei einem Amt, oder einem Anbieter von TV, Strom/Gas, Handy, irgendwas anrufen, gleich mit Namen angesprochen werden, oder zumindest gefragt werden: "Spreche ich mit Hrn....?" Und das taugt mir halt überhaupt nicht. Die wissen, wann du die Spülung betätigst, grob gesagt, was natürlich übertrieben ist, aber es geht halt leider schon sehr weit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 23. Januar 2021 NativeRon schrieb vor 7 Minuten: Habe ich mir schon für MO vormittag vorgenommen. Nummer steht eh schon sehr lange auf einem Notizblock. Hat ja nix mit Angst zu tun, aber ist sicher schon vielen hier passiert, dass wenn sie bei einem Amt, oder einem Anbieter von TV, Strom/Gas, Handy, irgendwas anrufen, gleich mit Namen angesprochen werden, oder zumindest gefragt werden: "Spreche ich mit Hrn....?" Und das taugt mir halt überhaupt nicht. Die wissen, wann du die Spülung betätigst, grob gesagt, was natürlich übertrieben ist, aber es geht halt leider schon sehr weit. Naja, das Problem ist, wenn du dich nicht zu erkennen gibst, werden sie dir gar keine Auskunft geben. Datenschutz usw. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NativeRon Für immer und dich! Geschrieben 23. Januar 2021 firewhoman schrieb vor 57 Minuten: Naja, das Problem ist, wenn du dich nicht zu erkennen gibst, werden sie dir gar keine Auskunft geben. Datenschutz usw. Muss dort doch wie hier gelten, das gern Geschriebene: "Ich frage für einen Freund!" 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 23. Januar 2021 NativeRon schrieb vor 4 Stunden: Muss dort doch wie hier gelten, das gern Geschriebene: "Ich frage für einen Freund!" Mhm ... Dann soll der Freund selber kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 23. Januar 2021 firewhoman schrieb vor 10 Stunden: Naja, das Problem ist, wenn du dich nicht zu erkennen gibst, werden sie dir gar keine Auskunft geben. Datenschutz usw. Naja, ist jetzt aber alles als andere als ein sehr zufälliger Fall. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 26. Januar 2021 Zitat Hiermit wird bestätigt, dass @Hammerwerfer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund Nasen Schutzmaske tragen muss. Der Patient ist mir persönlich bekannt und wurde in meiner Ordination untersucht. Gilt dieses Attest nun auch zwecks FFP2 Maske? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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