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Sektion Mineralwasser

Der OGH sagt zu § 1109 ABGB (Zurückstellung) folgendes:

Zitat

Der Bestandnehmer muss für die durch den vertragsmäßigen Gebrauch bewirkte Abnutzung des Bestandgegenstandes nicht aufkommen. Die Entschädigung des Bestandgebers für die gewöhnliche Abnutzung ist bei freier Zinsbildung in dem vereinbarten Mietzins inbegriffen. Nur für übermäßige Abnützung und Missbrauch hat also grundsätzlich der Bestandnehmer zu haften.

Am Besten dem Vermieter ein Mail mit diesem RS0020760 schicken und LiGrü hinten dran, er soll seine Löcher selbst zuspachteln.

bearbeitet von GrazTiefschwarz
Hab genauer nachgeschaut...

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Harry Wijnvoord Fußballgott
zerenato schrieb vor 25 Minuten:

Er hat ein kastl an die Wand gehängt, keine Feuerstelle errichtet.

Ja eben. Kann ja nicht zuviel verlangt sein, das nachher wieder rückstandslos zu entfernen? Ist ja auch abgesehen davon keine große Hexerei. Rausziehen, zuspachteln, fertig. Da muss man doch kein Fass aufmachen?

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legende

okay, das gilt für löcher? schrauben/dübel kann ich einfach in der wand drinnen lassen?

Indurus schrieb vor 1 Minute:

Ja eben. Kann ja nicht zuviel verlangt sein, das nachher wieder rückstandslos zu entfernen? Ist ja auch abgesehen davon keine große Hexerei. Rausziehen, zuspachteln, fertig. Da muss man doch kein Fass aufmachen?

pfh, sag das nicht - ich hab in meiner letzten wohnung ein paar schrauben bzw. dübel gehabt, die hab ich verdammt beim rausziehen. bei ein paar ist überhaupt gleich die halbe wand mitgekommen. :D wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir einige stunden arbeit erspart. :holy:

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Relii schrieb vor 2 Minuten:

okay, das gilt für löcher? schrauben/dübel kann ich einfach in der wand drinnen lassen?

pfh, sag das nicht - ich hab in meiner letzten wohnung ein paar schrauben bzw. dübel gehabt, die hab ich verdammt beim rausziehen. bei ein paar ist überhaupt gleich die halbe wand mitgekommen. :D wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir einige stunden arbeit erspart. :holy:

Ja, das ist die große Gefahr ;) Möglicherweise zielt @benni889s Frage auf so etwas ähnliches ab? Dann versteh ichs, weil dann der Vermieter in der Folge dann möglicherweise noch mehr an ihm abwälzen will (was aber wohl wirklich Vermieters Problem wäre). Aber wenn die Wand nicht zerbröselt, dann würd ich die paar Dübel einfach ziehen, zumachen und gut ists.

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Im ASB-Olymp

Versteh dich nicht. Entweder isses eh wurscht, ob was drinsteckt in der wand oder nicht.

Dann kannst aber nicht zuerst von "eigene Schweinerei wegmachen" reden und dann von "der Vermieter will ihm was umhängen." Dankenswerterweise hat @graztiefschwarz den entsprechenden paragraphen eh schon zitiert.

Begründung: beim Umzug hat der mieter schon genug zu tun und der Vermieter muss sowieso ausmalen (lassen) also wozu soll das gut sein?

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uhhuh...h..
GrazTiefschwarz schrieb vor 3 Stunden:

Der OGH sagt zu § 1109 ABGB (Zurückstellung) folgendes:

Am Besten dem Vermieter ein Mail mit diesem RS0020760 schicken und LiGrü hinten dran, er soll seine Löcher selbst zuspachteln.

Gilt das auch für fließen in der küche? :davinci:

Danke für zahlreiche antworten!

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Naja, mWn ist schon der Zustand herzustellen, in dem man die Wohnung übernommen hat.

Was man nicht mehr muss, ist ausmalen - außer man hat selber die,Wände auffällig bemalt, dann muss man das wegmachen bzw. übermalen. Aber Löcher, Schrauben usw. wird schon so sein, dass keine zurückbleiben dürfen. (Keiner hat Lust, vom Vorgänger eine Mondkraterlandschaft zu übernehmen und mit einem Haufen Hacken zu starten!)

Ich fürchte, da musst du ran.

Relii schrieb vor 3 Stunden:

okay, das gilt für löcher? schrauben/dübel kann ich einfach in der wand drinnen lassen?

pfh, sag das nicht - ich hab in meiner letzten wohnung ein paar schrauben bzw. dübel gehabt, die hab ich verdammt beim rausziehen. bei ein paar ist überhaupt gleich die halbe wand mitgekommen. :D wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir einige stunden arbeit erspart. :holy:

Schrauben würde ich schon rausdrehen, das ist mit dem Akkuschrauber im  Nullkommanix erledigt.

Dübel würd ich aber eher drin lassen, da richtet man wohl mehr Schaden als Nutzen an, wenn man die unbedingt rausziehen will. Entweder sie gehen eh leicht raus, sonst Loch mit Dübel drin zuschmieren, fertig. Merkt kein Mensch.

bearbeitet von firewhoman

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
benni889 schrieb vor einer Stunde:

Gut, das Nägel und Schrauben rausdrehen und zuspachteln sehe ich kein Problem. Wir können nur hoffen das jemand die Küche übernimmt. Sonst könnens wir rausreißen samt Fließen. :glubsch::betrunken:

Ja, das ist immer das Problem. Da könnt ihr nur verhandeln. Recht drauf, dass euch irgendwelche Einbauten (Küche, Fliesen) abgelöst werden, habt ihr keines. Meistens einigt man sich dann doch irgendwie, weil eine fertig eingebaute Küche natürlich schon praktisch ist. Aber wenn die Übernehmer der Wohnung sie partout nicht wollen, dann habt ihr Pech gehabt.

WorkingPoor schrieb vor 46 Minuten:

Muss das Plan gespachtelt sein? Ansonsten hau über jedes Loch einen Riesenbatzen drauf :D

Ich bin mir sicher, dass das plan sein muss.

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uhhuh...h..
firewhoman schrieb vor 10 Minuten:

Ja, das ist immer das Problem. Da könnt ihr nur verhandeln. Recht drauf, dass euch irgendwelche Einbauten (Küche, Fliesen) abgelöst werden, habt ihr keines. Meistens einigt man sich dann doch irgendwie, weil eine fertig eingebaute Küche natürlich schon praktisch ist. Aber wenn die Übernehmer der Wohnung sie partout nicht wollen, dann habt ihr Pech gehabt.

 

wir würdens sogar verschenken, sonst kommts auf sperrmüll. Genug OT hier. 

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Im ASB-Olymp
firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Naja, mWn ist schon der Zustand herzustellen, in dem man die Wohnung übernommen hat.

Was man nicht mehr muss, ist ausmalen - außer man hat selber die,Wände auffällig bemalt, dann muss man das wegmachen bzw. übermalen. Aber Löcher, Schrauben usw. wird schon so sein, dass keine zurückbleiben dürfen. (Keiner hat Lust, vom Vorgänger eine Mondkraterlandschaft zu übernehmen und mit einem Haufen Hacken zu starten!)

Ich fürchte, da musst du ran.

Schrauben würde ich schon rausdrehen, das ist mit dem Akkuschrauber im  Nullkommanix erledigt.

Dübel würd ich aber eher drin lassen, da richtet man wohl mehr Schaden als Nutzen an, wenn man die unbedingt rausziehen will. Entweder sie gehen eh leicht raus, sonst Loch mit Dübel drin zuschmieren, fertig. Merkt kein Mensch.

Das ist alleine das Problem des Vermieters, er kassiert ja auch entsprechend Miete für die Abnutzung des Mietgegenstands. Wieso soll ich dann auch eigene Kosten und Arbeitszeit auch noch renovieren? Mit genau dem gleichen Argument kannst dann sagen der Vormieter muss Tapeten entfernen usw., das spielts aber schlicht und einfach nicht. 

@benni889 Hier hast du alles nochmal gut zusammengfasst: https://mietervereinigung.at/789/Wohnungsrueckgabe Besonders den Hinweis auf die Fotos würd ich beherzigen, wenn der Vermieter schon damit anfängt dass du spachteln sollst.

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benni889 schrieb vor 3 Stunden:

wir würdens sogar verschenken, sonst kommts auf sperrmüll. Genug OT hier. 

Willhaben :ratlos: die küche in der wohnung meiner mutter (wohl 20 Jahre alt) war binnen einem tag verschenkt - und damit ers auf jedenfall kriegt, hat er sogar noch einen hunderter bezahlt :lol:

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