Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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  • 4 weeks later...
ASB-Legende

Ich kann folgendes Rechtsproblem nicht lösen:

Mündiger Minderjähriger hat 5.000 Euro (sein gesamtes offenbar durch Ferialjobs erwirtschaftetes Vermögen) ohne Genehmigung der Eltern von seinem Jugendkonto nach Amerika als Spende überwiesen. Die Amerikaner rühren sich natürlich nicht, die Bank schiebt das Problem ab, weil sie nur "kontoführende Stelle" ist und will das Geld erst erstatten, wenn aus Amerika das Geld retour gebucht wurde.

Sieht wer die Möglichkeit, dass die Bank in Vorleistung gehen muss? Wenn sie bei "Besachwalteten" Geld überweisen bzw. freigeben oder auszahlen, haften sie logischerweise, weil sie das ja davor prüfen müssen, aber bei mündigen Minderjährigen habe ich irgendwie Probleme mit der Argumentation einer "Prüf- und Warnpflicht".

 

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DonFetzo schrieb vor 8 Minuten:

Ich kann folgendes Rechtsproblem nicht lösen:

Mündiger Minderjähriger hat 5.000 Euro (sein gesamtes offenbar durch Ferialjobs erwirtschaftetes Vermögen) ohne Genehmigung der Eltern von seinem Jugendkonto nach Amerika als Spende überwiesen. Die Amerikaner rühren sich natürlich nicht, die Bank schiebt das Problem ab, weil sie nur "kontoführende Stelle" ist und will das Geld erst erstatten, wenn aus Amerika das Geld retour gebucht wurde.

Sieht wer die Möglichkeit, dass die Bank in Vorleistung gehen muss? Wenn sie bei "Besachwalteten" Geld überweisen bzw. freigeben oder auszahlen, haften sie logischerweise, weil sie das ja davor prüfen müssen, aber bei mündigen Minderjährigen habe ich irgendwie Probleme mit der Argumentation einer "Prüf- und Warnpflicht".

 

Muss die Bank nicht ab einer gewissen Höhe, bzw. wenn es von üblichen Überweisungen abweicht telefonisch Rückfrage halten bevor die Überweisung durchgeführt wird?

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Junior Vizepräsident
Hammerwerfer schrieb vor 5 Minuten:

Muss die Bank nicht ab einer gewissen Höhe, bzw. wenn es von üblichen Überweisungen abweicht telefonisch Rückfrage halten bevor die Überweisung durchgeführt wird?

Da kenne ich einen Fall, wo jemand zwei Kunstgegenstände (jeweils fast im fünfstelligen Bereich) gekauft hat. Beide Male wurde das Geld ins EU-Ausland überwiesen und war ein atypischer Vorgang. Rückmeldung von der Bank? Keine. Aber als via Sofortüberweisung (Klarna) ein Artikel für ca. € 50,- bezahlt wurde, gab es binnen wenigen Minuten einen Anruf der Bank, weil der Empfänger dieser Zahlungsdienstleistung in den Niederlanden (?) sitzt. Und auch ich bekomme nicht nachvollziehbare Rückmeldungen. :ratlos: Wenn man da nicht etwas eingerichtet hat, dann funktionieren diese Warnsysteme mehr schlecht als recht.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Uff. Überhaupt nicht mein Bereich. Aber bei einem mündigen Mj. fürchte ich, dass das Geld weg ist, notabene aus den USA.

Ich würd da wirklich fachlich kompetente Rechtsberatung suchen.

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor 5 Minuten:

Uff. Überhaupt nicht mein Bereich. Aber bei einem mündigen Mj. fürchte ich, dass das Geld weg ist, notabene aus den USA.

Ich würd da wirklich fachlich kompetente Rechtsberatung suchen.

Vom Fach wäre ich schon selbst. ;) Mich würden da bei einem Jugendkonto eher die bankinternen Abläufe interessieren, ob es da nicht ein bankinternes Sicherheitssystem bzgl. Rückfragen oder automatischer Sperre bei einem höheren Betrag oder sowas gibt. Habe den Fall an unsere Vertragsanwältin ausgelagert, die sieht auch nicht sonderlich gute Chancen, damit gebe ich mich aber nicht gern zufrieden. :D Wenn ich klage bzw. klagen lasse, will ich davor aber schon alle Möglichkeiten ausloten, damit es nicht nur sinnlos produzierte Anwaltskosten sind und eine Klage in Amerika macht natürlich null Sinn und wenn dann würde ich den "einfacheren" Weg gegen die Bank wählen.

 

Schlussendlich kommt dabei eh nix raus, denn wenn das Geld zurückkommt, wartet der Jugendliche halt bis er 18 ist und spendet bzw. überweist dann den Betrag halt nochmal, aber das ist dann nicht mehr mein :stoesschen: 

 

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ASB-Legende

170 Abs 2 ABGB würde ja an sich passen, nur kommt der Vertrag ja nicht mit der kontoführenden Bank, sondern mit den Amerikanern zu Stande und das hilft mir dann auch nicht wirklich weiter, außer man könnte aufgrund der Höhe des Betrages daraus eine Prüf- und Warnpflicht der Bank vor Freigabe der Überweisung ableiten. :ratlos:

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Fröhliches Mäxchen
DonFetzo schrieb vor 23 Minuten:

170 Abs 2 ABGB würde ja an sich passen, nur kommt der Vertrag ja nicht mit der kontoführenden Bank, sondern mit den Amerikanern zu Stande und das hilft mir dann auch nicht wirklich weiter, außer man könnte aufgrund der Höhe des Betrages daraus eine Prüf- und Warnpflicht der Bank vor Freigabe der Überweisung ableiten. :ratlos:

Hab mit Zivilrecht nix mehr zu tun, aber was das bei Ferialjobs verdiente Vermögen nicht immer das Musterbeispiel von Geld, über dass ein mündiger Minderjähriger frei verfügen darf ?! Bin mir da eher sehr unsicher ob man das Geld nochmal bekommt, würd eher nicht davon ausgehen.

 

Bankintern wirds ein Überweisungslimit geben, oder was das nie "eingestellt" (geht bei der Bank Austria online mit einem Klick) ?

Wenn das Geld weg vom Konto ist, kannst es aber meistens sowieso vergessen, hab mal Über Sofortüberweisung irgendwie zweimal bezahlt und hab die €40 niemals wieder bekommen ... und da wars nichtmal meine Schuld.

Keiner hat sich für zuständig angesehen und €40 war mir dann im Endeffekt ein Rechtsstreit auch nicht wert, ich betrachte es als Lehrgeld. 

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Oasch
DonFetzo schrieb vor 3 Stunden:

Vom Fach wäre ich schon selbst. ;) Mich würden da bei einem Jugendkonto eher die bankinternen Abläufe interessieren, ob es da nicht ein bankinternes Sicherheitssystem bzgl. Rückfragen oder automatischer Sperre bei einem höheren Betrag oder sowas gibt. Habe den Fall an unsere Vertragsanwältin ausgelagert, die sieht auch nicht sonderlich gute Chancen, damit gebe ich mich aber nicht gern zufrieden. :D Wenn ich klage bzw. klagen lasse, will ich davor aber schon alle Möglichkeiten ausloten, damit es nicht nur sinnlos produzierte Anwaltskosten sind und eine Klage in Amerika macht natürlich null Sinn und wenn dann würde ich den "einfacheren" Weg gegen die Bank wählen.

 

Schlussendlich kommt dabei eh nix raus, denn wenn das Geld zurückkommt, wartet der Jugendliche halt bis er 18 ist und spendet bzw. überweist dann den Betrag halt nochmal, aber das ist dann nicht mehr mein :stoesschen: 

 

Schreib dem FBI, dass die spendenerhaltende Organisation die Hisbollah unterstützt oder dass dort Kommunisten arbeiten. :davinci: 

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Ich bin halt ein absoluter Laie, aber ein mündiger  Jugendlicher ist doch eingeschränkt Geschäftsfähig oder? Sprich darf über das ihm zur Verfügung stehende Vermögen verfügen? Da zählt eben gerade Geld aus den Ferienjobs dazu oder?

Blödes Beispiel aber wenn der jetzt zum Mediamarkt geht und sich Macbook, iPhone und Co holt, dann wird auch keiner was sagen?

Hab übrigens einen Privatenfall erlebt, der sich mittlerweile zwar erledigt hat, für die Zukunft jedoch Mal eine Frage wie Experten das sehen...

Ich hab bei einem Onlineshop das PS4 Spiel FIFA 21 bestellt. Der Shop hatte ein Impressum, wirkte seriös, Preis hat gepasst, ich hab's mir angesehen und bestellt. Als die Ware geliefert wurde, fiel mir auf, dass auf der Verpackung die englische Sprache als Sprachausgabe angegeben ist....ich volldepp denke mir "naja bei FIFA kannst die Sprache ja immer ändern, deutsch wird dabei sein" und öffne das Spiel um es zu testen... Denkste keine deutsche Sprachausgabe... Ich auf die Homepage: https://m.alza.at/fifa-21?dq=5874742 und entdecke dort dann das "Dropdown" Menü in dem der Hinweis auf die Sprache steht....

Ich hab mir schon gedacht "gut versteckt" aber naja ich hab ja ein Umtauschrecht bei digital erworbenen Gütern ich schreib dem Shop an...

Kommt von denen die Rückmeldung "Umtausch nur bei nicht geöffneter Ware, da es sich um eine Software/CD handelt"... Ich schreibe dem Konsumentenschutz, die mir erklären, dass der Händler Recht hat, da die Abgabe der Sprache gemacht wurde (wenn auch Absichtlich versteckt) und die Software entsiegelt wurde....

Jetzt frag ich mich ernsthaft, ob das wirklich so sein kann? Das man mit sowas als Shop durchkommt? Ist das Gesetz nicht komplett veraltet?

Denn Sinn dahinter war es ja missbräuchliche Kopien der Software zu vermeiden... Das tun aber Hersteller ja schon serienmäßig?

 Ich hab das ganze dann so gelöst, dass ich das Spiel Privat mit (etwas) Verlust verkauft hab nachdem der Umtausch von Shop mehrmals abgelehnt wurde.

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