Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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I'll be back!
firewhoman schrieb vor 5 Stunden:

Und wenn, dann wär das "Störung der Totenruhe". :lol:

und wenn der verfügungsberechtigte (hinterbliebener ehepartner bspw.) die asche selber aufteilt? als naher angehöriger kann man die urne auch zuhause haben. in wien bspw. muss man sich dafür aber die zustimmung vom vermieter holen und die MA40 wäre dafür zuständig (gesundheits- und sozialamt), wurde mir gesagt. das ganze spielt sich aber im erwähnten fall eh nicht in wien ab. 

das sagt die österreichische justiz dazu.

Zitat

 

bearbeitet von Iniesta

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

@Iniesta
Ich meinte, wenn einer kontrollieren kommt, ob "eh noch alles da ist", das wäre dann ...

Natürlich kann der/die Verfügungsberechtigte die Asche aufteilen, dann ist es auch kein Entzug. Man muss ja nicht für alles um Genehmigung bitten ... einfach machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

bearbeitet von firewhoman

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Iniesta schrieb vor 23 Stunden:

Es ist gerade im persönlichen Gespräch die Frage aufgekommen ob man die sterblichen Überreste von Menschen auch auf 2 Urnen und 2 Ländern aufteilen kann. Es gibt Lebensrealitäten wo es mehr als nur 1 Land und mit trauernden Angehörigen gibt. Wäre das in Österreich erlaubt hier Halbe zu machen und bspw. 1 Hälfte in Österreich und die andere im Ausland, z.B. in Ungarn, zu bestatten?

Da ich da gerade in der Materie bin wegen meines verstorbenen Kumpels, weiß ich es zum Teil. Er wurde auf drei Urnen aufgeteilt. Eine bleibt in Wien bei seinem Mann, eine geht nach Graz zur Tante und wird dann im Grab seiner Mutter bestattet, die dritte und größte "Haupturne" wird auf einem Waldfriedhof bestattet. Spielt sich aber halt alles in Österreich ab.

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  • 3 weeks later...
Dauer-ASB-Surfer

Folgendes Problem 

Bei mir wurde am Montag die Quarantäne mündlich verlängert, da Personen im Haushalt noch positiv sind. 

Auf meine Rückfrage, wie lange meine Quarantäne noch dauert, da mittlerweile alle wieder gesund sind, antwortete die Bearbeitetin: Ich bin gar nicht in Quarantäne und sie kann sich an das Gespräch nicht mehr erinnern!! 

Wollen die mich verarschen? 

Das heißt ich war jetzt 5 Tage im Zeitausgleich, nicht in Quarantäne. 

Wie soll ich da jetzt vorgehen? 

Das muss man sich ja nicht gefallen lassen :angry:

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legende

was heißt du bist im "zeitausgleich"... meinst du beruflich?

wie hättest du deinem arbeitgeber den "mündlichen quarantänebescheid" (geht das überhaupt?) klar gemacht?

bearbeitet von Relii

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Dauer-ASB-Surfer
Relii schrieb vor 33 Minuten:

was heißt du bist im "zeitausgleich"... meinst du beruflich?

wie hättest du deinem arbeitgeber den "mündlichen quarantänebescheid" (geht das überhaupt?) klar gemacht?

Die sagte Frau, sie schicken mir den neuen Bescheid zu. 

Ja, wennst nd arbeiten warst aufgrund der Quarantäne, gibs sonst nicht viele Möglichkeiten. 

Was hätte ich den sonst machen sollen, auf die Quarantäne scheißen? 

bearbeitet von beni2710

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Iniesta schrieb am 12.11.2020 um 21:12 :

und wenn der verfügungsberechtigte (hinterbliebener ehepartner bspw.) die asche selber aufteilt? als naher angehöriger kann man die urne auch zuhause haben. in wien bspw. muss man sich dafür aber die zustimmung vom vermieter holen und die MA40 wäre dafür zuständig (gesundheits- und sozialamt), wurde mir gesagt. das ganze spielt sich aber im erwähnten fall eh nicht in wien ab. 

das sagt die österreichische justiz dazu.

 

Den Habsburger Otto hams auch aufgeteilt zwischen Ö und Ungarn.

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Dauer-ASB-Surfer
Hammerwerfer schrieb vor 1 Stunde:

Nach 48h erlischt die mündliche Quarantäne. Wenn du bis dahin keinen Bescheid hast kannst du wieder ganz normal rausgehen. Klingt komisch, ist aber so.

Hab gerade einen Anruf bekommen, bekomme eine Bestätigung für den Arbeitgeber, dass ich in Quarantäne war. 

Die Quarantäne war jedoch fürn Hugo, dafür hat er sich aber nett entschuldigt.

 

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uhhuh...h..

Wir ziehen aus mietwohnung aus, sie verlangen das wir nägeln/schrauben/dübeln entfernen und zuspachteln sollen. 

Irre ich mich da, gabs da nicht etwas von verfassunggerichtshof oder so, das sowas gekippt wurde? :davinci: gibts irgendwelche schmähs und tricks? 

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benni889 schrieb vor 24 Minuten:

Wir ziehen aus mietwohnung aus, sie verlangen das wir nägeln/schrauben/dübeln entfernen und zuspachteln sollen. 

Irre ich mich da, gabs da nicht etwas von verfassunggerichtshof oder so, das sowas gekippt wurde? :davinci: gibts irgendwelche schmähs und tricks? 

Internetz sagt musst du nicht.
Sofern es halt normale "Alltagsbohrlöcher" sind, also von Bildern, Kastln etc.

 

Kann aber sein dass das durch irgendwelche Regeln im Mietvertrag aufgehoben wird. Dann musst schon. 

bearbeitet von ooeveilchen

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Harry Wijnvoord Fußballgott
benni889 schrieb vor 24 Minuten:

Wir ziehen aus mietwohnung aus, sie verlangen das wir nägeln/schrauben/dübeln entfernen und zuspachteln sollen. 

Irre ich mich da, gabs da nicht etwas von verfassunggerichtshof oder so, das sowas gekippt wurde? :davinci: gibts irgendwelche schmähs und tricks? 

Was soll gekippt worden sein? Dass man seinen eigenen Mist nicht mehr wegmachen muss?

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Indurus schrieb vor 13 Minuten:

Was soll gekippt worden sein? Dass man seinen eigenen Mist nicht mehr wegmachen muss?

Das du nicht mehr ausmalen usw. musst  da hams was geändert vor ein paar Jahren.

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