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DerOnkel schrieb vor 31 Minuten:

Aber die Blaulichtsteuer trifft ja auf Falschparker sowieso nie zu... Und Falschparken kostet auch keine €40...

Eh. Deswegen meine ich, entweder haben die Kieberer den Lieferanten geleimt, indem sie sich vor einer unangenehmen Hacken gedrückt haben. Oder er hat etwas ziemlich sehr falsch verstanden. Oder er selber hat ein Gschichtl gedruckt.

Falschparken kostet übrigens auch 36,-. Also, aufgerundet kann ich mir schon vorstellen, dass man da auch 40,- kommt.

(Ich hab übrigens mal für ein Mal Falschparken gleich 2 Mal gezahlt, also 72,-. Das hat weh getan! Heute täte ich es nicht mehr, sondern würde es drauf ankommen lassen. Aber das ist eine andere Geschichte.)

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firewhoman schrieb vor 20 Minuten:

Eh. Deswegen meine ich, entweder haben die Kieberer den Lieferanten geleimt, indem sie sich vor einer unangenehmen Hacken gedrückt haben. Oder er hat etwas ziemlich sehr falsch verstanden. Oder er selber hat ein Gschichtl gedruckt.

Falschparken kostet übrigens auch 36,-. Also, aufgerundet kann ich mir schon vorstellen, dass man da auch 40,- kommt.

(Ich hab übrigens mal für ein Mal Falschparken gleich 2 Mal gezahlt, also 72,-. Das hat weh getan! Heute täte ich es nicht mehr, sondern würde es drauf ankommen lassen. Aber das ist eine andere Geschichte.)

wie geht das? parksheriff + kiwarei kassieren?

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Junior Vizepräsident

Es waren auch 30 Euro irgendwas, darum schrieb ich ca. 40, weil ich mir die Zahl nicht gemerkt habe und wahrscheinlich hat er 36 gesagt.

Iniesta schrieb Gerade eben:

wie geht das? parksheriff + kiwarei kassieren?

firewhoman schrieb vor 19 Minuten:

(Ich hab übrigens mal für ein Mal Falschparken gleich 2 Mal gezahlt, also 72,-. Das hat weh getan! Heute täte ich es nicht mehr, sondern würde es drauf ankommen lassen. Aber das ist eine andere Geschichte.)

Falschparken auf Anrainerparkplätzen kostet ebenfalls € 36,- und dadurch ist eine Verdopplung aufgrund eines fehlenden Parkscheins möglich.

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Iniesta schrieb vor 18 Minuten:

wie geht das? parksheriff + kiwarei kassieren?

Fast. ;)

Im Halteverbot geparkt - Tafel komplett übersehen - und dazu noch in der Kurzparkzone, knapp außerhalb des Gürtels im 15.
Tja, und dann hatte ich gleich 2 Erlagscheine im Tascherl. Einen für das HV und einen für die KPZ.
Ich dachte noch, das geht doch nicht. Entweder - oder. Ein Anruf bei den ÖAMTC-Juristen belehrte mich dann aber: Geht doch. Das eine schließt das andere nicht aus. Also zahlte ich dann zähneknirschend.

Ein paar Wochen oder Monate später las ich in der Oö. Nachrichten, dass in Linz einer gegen genau diese Regelung vor das LVerwG gegangen war und recht bekommen hatte. Da ärgerte ich mich, dass ich es nicht auch probiert hatte. Die Auskunft des ÖAMTC war falsch, einmal falsch parken darf auch nur einmal bestraft werden. Aber bis dahin gab es eben noch keinen Präzedenzfall (war Dezember 2017, glaube ich).

Naja, der Tag war teuer, aber er war es wert.

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firewhoman schrieb vor 23 Stunden:

Fast. ;)

Im Halteverbot geparkt - Tafel komplett übersehen - und dazu noch in der Kurzparkzone, knapp außerhalb des Gürtels im 15.
Tja, und dann hatte ich gleich 2 Erlagscheine im Tascherl. Einen für das HV und einen für die KPZ.
Ich dachte noch, das geht doch nicht. Entweder - oder. Ein Anruf bei den ÖAMTC-Juristen belehrte mich dann aber: Geht doch. Das eine schließt das andere nicht aus. Also zahlte ich dann zähneknirschend.

Ein paar Wochen oder Monate später las ich in der Oö. Nachrichten, dass in Linz einer gegen genau diese Regelung vor das LVerwG gegangen war und recht bekommen hatte. Da ärgerte ich mich, dass ich es nicht auch probiert hatte. Die Auskunft des ÖAMTC war falsch, einmal falsch parken darf auch nur einmal bestraft werden. Aber bis dahin gab es eben noch keinen Präzedenzfall (war Dezember 2017, glaube ich).

Naja, der Tag war teuer, aber er war es wert.

No one expects the Kurzparkzone around the Stadthalle.

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Heute tauchte bei uns im Büro diese Frage auf:

Angenommen, derjenige der zum Wiener Terroristen "Oaschloch" geschrien hat, hätte auch (legal) eine Schusswaffe besessen.
Dürfte er eigentlich als Zivilist den Attentäter erschießen?

Eigentlich müsste man meinen Notwehr, nur war ich mir da nicht sicher, weil du ja für dich gesehen eigentlich in keiner Notsituation bist. Man wäre in seiner Wohnung jedenfalls einigermaßen sicher, geht jedoch aktiv zum Fenster und eröffnet das Feuer. 

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ooeveilchen schrieb vor 4 Minuten:

Heute tauchte bei uns im Büro diese Frage auf:

Angenommen, derjenige der zum Wiener Terroristen "Oaschloch" geschrien hat, hätte auch (legal) eine Schusswaffe besessen.
Dürfte er eigentlich als Zivilist den Attentäter erschießen?

Eigentlich müsste man meinen Notwehr, nur war ich mir da nicht sicher, weil du ja für dich gesehen eigentlich in keiner Notsituation bist. Man wäre in seiner Wohnung jedenfalls einigermaßen sicher, geht jedoch aktiv zum Fenster und eröffnet das Feuer. 

Fiele unter Notwehr/Nothilfe, also ja. Man muss nicht selbst bedroht sein.

Würde aber auf jeden Fall von einem Gericht juristisch bewertet werden.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=3&Anlage=&Uebergangsrecht=

Zitat

Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

 

bearbeitet von firewhoman

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firewhoman schrieb vor 2 Stunden:

Fiele unter Notwehr/Nothilfe, also ja. Man muss nicht selbst bedroht sein.

Würde aber auf jeden Fall von einem Gericht juristisch bewertet werden.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=3&Anlage=&Uebergangsrecht=

 

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

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V.I.P.
Iniesta schrieb vor 19 Minuten:

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005345

den rest müssen gerichte klären, und wird dann hoffentlich mit einer verurteilung des beamten enden

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Iniesta schrieb vor 50 Minuten:

1 weitere Frage die sich stellt: Was wenn die Cops dann auf dich schießen, weil sie dich in der Hektik für 1 Komplizen halten?

Das fällt dann unter 3e.

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J.E schrieb vor 1 Minute:

nur unter außerachtlassung von "rechtmäßig"

Dir hilft es trotzdem nix.

Wenn sie dich treffen.

(Außerdem weiß ich nicht, ob du weißt, was ich mit 3e meine.)

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firewhoman schrieb vor 7 Minuten:

Dir hilft es trotzdem nix.

Wenn sie dich treffen.

(Außerdem weiß ich nicht, ob du weißt, was ich mit 3e meine.)

3.

zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme; das meinte ich, dass du meinst

bearbeitet von J.E

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J.E schrieb vor 13 Minuten:

3.

zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme; das meinte ich, dass du meinst

Nein, das war es nicht. :D

Das (frühere) militärische Befehlsschema umfasste 5 Punkte: 1. Lage, 2. Auftrag, 3. Durchführung, 4. Versorgung, 5. Verbindung. (Dem entsprachen auch die Führungsgrundgebiete in etwa, zumindest 3-5.)
"3. Durchführung" wurde noch einmal aufgeteilt in a) - d). Und wenn zum Schluss der Befehlsausgabe noch irgendwelche blöden Fragen kamen, wurden die meistens lakonisch mit dem Hinweis auf das fiktive "3 e)" beantwortet ... das hieß dann "Einzelschicksale".

 

bearbeitet von firewhoman

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V.I.P.
firewhoman schrieb Gerade eben:

Nein, das war es nicht. :D

Das (frühere) militärische Befehlsschema umfasste 5 Punkte: 1. Lage, 2. Auftrag, 3. Durchführung, 4. Versorgung, 5. Verbindung. (Dem entsprachen auch die Führungsgrundgebiete in etwa, zumindest 3-5.)
3. Durchführung wurde noch einmal aufgeteilt in a) - d). Und wenn zum Schluss der Befehlsausgabe noch irgendwelche blöden Fragen kamen, wurden die meistens lakonisch mit dem Hinweis auf das fiktive "3e" beantwortet ... das hieß dann "Einzelschicksale".

 

:D

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