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Style und das Geld
dafLo schrieb vor 1 Stunde:

Ist ein Überbleibsel aus einer Zeit als ich wegen einer Auto Neuanschaffung recht große Hagelangst hatte.

Naja, gut gemacht Uniqa. Endlich kündige ich den Scheiss.

Aber sind diese Mahngebühren nicht viel zu hoch? Über 100% des Werts der "Leistung" ...
Das ist doch völlig übertrieben?

Die Mahngebühren werden oft in den AGB geregelt und sind daher ein fixer Betrag. Egal, ob du jetzt € 700,00 oder € 7,00 offen hast. Ich würde mal dort anrufen und gibt oft die Möglichkeit derartige Gebühren beim ersten derartigen "Vergehen" auszubuchen.

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dafLo schrieb vor 2 Stunden:

Ist ein Überbleibsel aus einer Zeit als ich wegen einer Auto Neuanschaffung recht große Hagelangst hatte.

Naja, gut gemacht Uniqa. Endlich kündige ich den Scheiss.

Aber sind diese Mahngebühren nicht viel zu hoch? Über 100% des Werts der "Leistung" ...
Das ist doch völlig übertrieben?

Zur Not funktioniert halt oft auch der 1er-Schmäh und einfach nur den offenen Betrag zu überweisen und die Mahnkosten zu ignorieren. Dafür musst halt dann aber wirklich schnell sein mit dem Überweisen um dich Notfalls auf die manchmal angegebene Textzeile "Sollten Sie die Zahlung mittlerweile getätigt haben so können Sie dieses Schreiben ignorieren".

Weiß nicht ob das in deinem Fall mit derart hohen Kosten (prozentual gesehen) auch geht, aber für ein paar Prozent des Rechnungsbetrages machen sich viele Unternehmen dann meistens nicht mehr die Hokn dir wegen angenommen 8,39€ Mahnspesen nachzulaufen. 

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dafLo schrieb vor 4 Stunden:

Hab die Uniqa Unwetterwarnung. Kostet 12 € im Jahr.

Hab die erste Rechnung übersehen. Jetzt wollens 12 € und zusätzlich 13 € "Kosten" von mir. Ich nehme an das sollen Mahngebühren sein.

Hams denen ins Hirn geschissen?

Das kostet was :ratlos: ich hab das von da raikaund ergo und zahle „nix“ dafür

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V.I.P.

Hat jemand schon genaueren Einblick, wie die Anwesenheitslisten für Sportvereine richtig gemacht werden müssen (DSVGO)? 

Ich könnte auf "meinen" Bund warten, aber dann kommt im Oktober ein Statement dazu. 

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AlexR schrieb vor 6 Stunden:

Hat jemand schon genaueren Einblick, wie die Anwesenheitslisten für Sportvereine richtig gemacht werden müssen (DSVGO)? 

Ich würds ganz einfach wie beim Bundesheer machen.

Einfach eine leere Tabelle die am Eingang aufliegt wo sich dann jeder mit Namen und Ankunftszeit einträgt. 
Vorm Heimgehen trägt man sich wieder aus. 

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  • 2 weeks later...
Institut für genoppte Gurken

Wegerecht:

 

ich bin derzeit nur Mieter, d.h.: es betrifft mich (noch nicht) unmittelbar, aber neugierig bin ich dennoch:

 

Hinter meinem Garten befindet sich ein Privatweg, für den die Anwohner für die Wartung aufkommen. Ich habe da hinten raus kein Gartentürl, und benutze den Weg auch sonst nicht. Bei der ersten unterhaltung mit meinem neuen Nachbarn da hinten, hat er gleich gemeint, da müssten wir (bzw. der Hausbesitzer, was ich zukünftig sein könnte) für den Weg mitzahlen.

 

Der kann doch scheißen gehen, oder sehe ich das falsch?

 

 

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Ich hab Mal einen Fall speziell für Wiener....

Wir haben im 19 Bezirk ja das Parkpickerl, jetzt war es so, dass ich mit 01.07.2020 verschwitzt habe, dass ich Verlängern muss (bekam auch keinen Brief zur Verlängerung bzw. kein Erinnerungsschreiben) war aber mein Fehler und daher sehe ich den Strafzettel am 01.07 auch ein... jedenfalls war es dann so, dass ich am 02.07 bei der zuständigen MA angerufen habe und nachfragen wollte, wie ich denn vorgehen soll... selbstverständlich war mir klar, dass ich umgehend einzahlen muss (was ich auch tat) doch war ich unsicher, ab wann die den Antrag bearbeiten und ab wann das Parkpickerl dann gilt....

Die Dame am Telefon erklärt mir dann, dass das Parkpickerl mit Datum des Antrags und der Einzahlung gültig ist, also wenn ich heute überweise bereits heute, ich solle alle möglichen Strafzettel ab 02.07 aufbewahren und dann zur Stornierung weiterleiten.

Gut...ich hab dann extra nochmals die Antrags sowie Zahlungsbestätigung ausgedruckt und hinter die Windschutzscheibe geklebt, die ***** Djangos haben natürlich drauf gschissen und mir am 02.07 auch noch einen Wisch hinterlassen, da der Antrag erst mit 03.07 im System war...

Als ich dann den Strafzettel zur Stornierung schickte....ihr ahnt es bereits: Nix da....Stornierung ist nicht möglich, da ich die Frist zur Verlängerung selbst verletzt habe und das Parkpickerl erst mit Tag der Bearbeitung - 03.07.2020 - gültig ist... ich hab 2 Wochen zur Zahlung, sollte ich verweigern könne ich nur mit Rechtsmittel dagegen vorgehen.

Als ich nochmals schrieb, dass mir komplett gegenteiliges am Telefon zugesichert wurde, bekam ich nur mehr die Nachricht: Da wir uns bereits ausführlich geäußert haben bekommen sie keine neue Stellungnahme von uns...

Hat jemand Mal ähnliches erlebt? Es wurmt mich gerade so dermaßen wie das ablief unglaublich.... Ich würde hier echt gerne meine Rechtsschutzversicherung nutzen, wenn ich nicht 100%ig wüsste, dass einem jeder Anwalt sagen würde: der Aufwand von 36€ steht in keiner Relation zu möglichen Aufwänden bei einer Niederlage vor Gericht...

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Junior Vizepräsident
wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Hat jemand Mal ähnliches erlebt?

RECHTSTIPP: Bürgerfreundlich

Hier wird ein ähnlicher Fall beschrieben, aber drauf verlassen würde ich mich nicht. 

Aktuell muss ich mich auch mit der Frage "Wann gültig?" herumschlagen. Irgendwie erscheinen beide Varianten (Datum der Antragsstellung inkl. Bezahlung und Datum der Eintragung im System.) logisch. Hast schon mal den Stadtservice kontaktiert?

Kontakt zum Stadtservice Wien

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Hutz schrieb vor 35 Minuten:

Aufs Bezirksamt gehen, dort zahlen und das neue Parkpickerl raufpicken ist keine Option gewesen?

 

Nein, da du ohne Termin dank Covid nicht reinkommst dort, war mein erster Gedanke.

Edit: und ich glaube der Post diente eher zur Frustbewältigung bzw. Warnung anderer es besser zu machen...

Es ist ja im Endeffekt so: erst bei Bearbeitung sieht der Django mit seinem Computer in der Hand das dass Pickerl gültig ist (hatte ja eines oben war aber abgelaufen) und dem ist's einfach wurscht ob schon einzahlt ist..

bearbeitet von wienerfußballfan

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
wienerfußballfan schrieb vor 5 Stunden:

Als ich nochmals schrieb, dass mir komplett gegenteiliges am Telefon zugesichert wurde, bekam ich nur mehr die Nachricht: Da wir uns bereits ausführlich geäußert haben bekommen sie keine neue Stellungnahme von uns...

Die scheißen auf einen und verbergen das auch nicht. Magistratler sind echt das Letzte. Pragmatisierte Nichtsnutze.

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  • 2 months later...
I'll be back!

Wie schaut's eigentlich bzgl. (fahrlässiger) Verletzung des Briefgeheimnis aus? Wo fängt die an?

Folgendes passiert mir regelmäßig:

Ich und die im Haus lebende Senior-Hausbesitzerin haben quasi idente Anschriften, ich halt noch mit 1 Zusatz zur Türnummer, der meist bei Anschriften entweder vergessen wird oder aufgrund unzureichender Datenbanken oft gar nicht erfasst werden kann. Jetzt isses so dass ich immer wieder die Post von ihr im Postkasten hab (meist weil sich die bei der Post auch noch vertun). In ca. 98% der Fälle merk ich das rechtzeitig, aber manchmal pass ich auch nicht auf und öffne die Briefe und seh dann erst nachher dass die gar nicht für mich waren. 

Heute hab ich versehentlich die Post vom Finanzamt geöffnet, die für sie und nicht für mich war. Ich warte darauf dass sich die mal bei mir wegen der Einkommenssteuer noch melden werden, was bislang noch immer nicht geschehen ist, weshalb ich angenommen hatte dass die mir geschrieben haben und ich nicht so genau geschaut hab.

Zählt das versehentliche Öffnen jetzt als Verletzung des Briefgeheimnisses? Immerhin hab ich's ja in meinem Postkastl drin ghabt und der Absender war ja aus meiner Sicht auch plausibel. Das muss jetzt wohl ca. schon das 3.x passiert sein. Mir war's jedenfalls so peinlich dass ich gleich mal 1 Zetterl mit meiner Entschuldigung drauf beigelegt hab und das ganze in ihren Briefkasten getan hab. Mehr kann ich jetzt aber auch nimmer machen. :ratlos:

bearbeitet von Iniesta

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