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Fanatischer Poster
unnerum schrieb vor 5 Stunden:

Nein, musst keinen Einspruch einlegen. Als Beschuldigter hast Recht auf Akteneinsicht.

Zur Verringerung der Strafe: Bin kein Verkehrsrechtler, aber bei Behörden reicht es oftmals schon aus, dass du ihnen einen Aufwand verursachst, damit sie dir entgegenkommen. Verringerung geht aber logischerweise nur bei einem Einspruch.

Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 

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Supersoldat.
Hans_Dotterblum schrieb vor einer Stunde:

Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 

Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... 

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für leiwand, gegen oasch.
Hans_Dotterblum schrieb vor 16 Stunden:

Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 

DerOnkel schrieb vor 15 Stunden:

Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... 

Nachdem er von Einspruch gesprochen hat, bin ich von einer Strafverfügung ausgegangen; Einspruch gibt es bei Anonymverfügungen schließlich nicht.

Wenn es aber eine Anonymverfügung sein sollte, gibt es leider keine Möglichkeit auf Akteneinsicht.

 

 

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Institut für genoppte Gurken

Thema Urbeberrecht,

ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen"

Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten?

Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/
oder übersehe ich etwas?

Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen? Edit: ich will halt wissen, welches Recht hier gilt.

Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler.

Spoiler

 

 

 

 

bearbeitet von Hakuna Matata Arena

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute:

Thema Urbeberrecht,

ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen"

Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten?

Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/
oder übersehe ich etwas?

Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen?

Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler.

  Unsichtbaren Inhalt anzeigen

 

 

 

https://www.youtube.com/results?search_query=wbs+zitat

Gilt in dem Fall eben für Deutschland.

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  • 2 weeks later...

Wasserschaden im Vorzimmer, verursacht durch den Nachbarn, weil er eigenhändig in seinem Badezimmer hantiert hat. Der Schaden wurde begutachtet als er trocken war. Nachdem heute die Wand abermals nass war, wurde nochmal bei der Hausverwaltung urgiert - Sanierungsfirma wird sich noch diese Woche zwecks Terminvereinbarung melden. Durch die neuerliche nasse Wand vermute ich, dass sich der Wasserschaden ins angrenzende Schlafzimmer ausgebreitet hat. Problem dabei ist, dass vor dieser Wand im Schlafzimmer ein riesengroßer Kasten steht, der sich wohl bei einem notwendigen Abbau zur Begutachtung der Wand nicht mehr aufbauen lässt (Schrauben sind ziemlich verkeilt, etc). Ein Wegschieben des Kastens, um zur Mauer zu kommen, ist aufgrund des Abstandes zum Bett eher nicht möglich. 

Die Kosten für die Sanierung wird durch die Gebäudeversicherung getragen (Eigentumswohnungen). 

Wie verhält es sich, wenn aufgrund einer zusätzlich nassen Wand im Schlafzimmer, der Kasten abgebaut, entsorgt und ein neuer angeschafft werden muss? Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter). 

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Chefjugo am Platz
_Wurzelsepp_ schrieb vor 23 Minuten:

Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter).

Aus dem Bauch heraus die HHV des Nachbarn.

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V.I.P.

Ein Exkurs in das Vereinsrecht:

Laut dem Vereinsgesetz ist ja eine EAR zu führen. Jetzt finde ich im Internet aber Beispiele, die hinsichtlich der Afa Fragen offen lassen. In der EAR eines Unternehmens müsste ja eigentlich eine Afa berücksichtigt werden. Bei Vereinen doch auch oder?

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ASB-Messias
_Wurzelsepp_ schrieb vor 10 Stunden:

Den derzeitigen Wert oder den Anschaffungswert? Rechnung dahingehend existiert natürlich keine mehr, da der Kasten nicht erst vor Kurzem angeschafft wurde. 

 

restwert

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Postinho
sulza schrieb am 13.5.2020 um 20:09 :

Ein Exkurs in das Vereinsrecht:

Laut dem Vereinsgesetz ist ja eine EAR zu führen. Jetzt finde ich im Internet aber Beispiele, die hinsichtlich der Afa Fragen offen lassen. In der EAR eines Unternehmens müsste ja eigentlich eine Afa berücksichtigt werden. Bei Vereinen doch auch oder?

Ja genau

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Postinho
sulza schrieb vor 26 Minuten:

Heißt also, dass am Ende eigentlich eine Gewinnermittlung stattfindet? Somit wären reine Bank- u. Kassabücher nicht ausreichend?

Naja, das kommt darauf an was der verein macht.

Ist er auf gewinn ausgerichtet oder ein begünstigter sportverein.

Wenn du eh keinen gewinn machst, kannst dir das mit der afa auch sparen.

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