Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Ich hab Mal einen Fall speziell für Wiener....

Wir haben im 19 Bezirk ja das Parkpickerl, jetzt war es so, dass ich mit 01.07.2020 verschwitzt habe, dass ich Verlängern muss (bekam auch keinen Brief zur Verlängerung bzw. kein Erinnerungsschreiben) war aber mein Fehler und daher sehe ich den Strafzettel am 01.07 auch ein... jedenfalls war es dann so, dass ich am 02.07 bei der zuständigen MA angerufen habe und nachfragen wollte, wie ich denn vorgehen soll... selbstverständlich war mir klar, dass ich umgehend einzahlen muss (was ich auch tat) doch war ich unsicher, ab wann die den Antrag bearbeiten und ab wann das Parkpickerl dann gilt....

Die Dame am Telefon erklärt mir dann, dass das Parkpickerl mit Datum des Antrags und der Einzahlung gültig ist, also wenn ich heute überweise bereits heute, ich solle alle möglichen Strafzettel ab 02.07 aufbewahren und dann zur Stornierung weiterleiten.

Gut...ich hab dann extra nochmals die Antrags sowie Zahlungsbestätigung ausgedruckt und hinter die Windschutzscheibe geklebt, die ***** Djangos haben natürlich drauf gschissen und mir am 02.07 auch noch einen Wisch hinterlassen, da der Antrag erst mit 03.07 im System war...

Als ich dann den Strafzettel zur Stornierung schickte....ihr ahnt es bereits: Nix da....Stornierung ist nicht möglich, da ich die Frist zur Verlängerung selbst verletzt habe und das Parkpickerl erst mit Tag der Bearbeitung - 03.07.2020 - gültig ist... ich hab 2 Wochen zur Zahlung, sollte ich verweigern könne ich nur mit Rechtsmittel dagegen vorgehen.

Als ich nochmals schrieb, dass mir komplett gegenteiliges am Telefon zugesichert wurde, bekam ich nur mehr die Nachricht: Da wir uns bereits ausführlich geäußert haben bekommen sie keine neue Stellungnahme von uns...

Hat jemand Mal ähnliches erlebt? Es wurmt mich gerade so dermaßen wie das ablief unglaublich.... Ich würde hier echt gerne meine Rechtsschutzversicherung nutzen, wenn ich nicht 100%ig wüsste, dass einem jeder Anwalt sagen würde: der Aufwand von 36€ steht in keiner Relation zu möglichen Aufwänden bei einer Niederlage vor Gericht...

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Junior Vizepräsident
wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Hat jemand Mal ähnliches erlebt?

RECHTSTIPP: Bürgerfreundlich

Hier wird ein ähnlicher Fall beschrieben, aber drauf verlassen würde ich mich nicht. 

Aktuell muss ich mich auch mit der Frage "Wann gültig?" herumschlagen. Irgendwie erscheinen beide Varianten (Datum der Antragsstellung inkl. Bezahlung und Datum der Eintragung im System.) logisch. Hast schon mal den Stadtservice kontaktiert?

Kontakt zum Stadtservice Wien

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Hutz schrieb vor 35 Minuten:

Aufs Bezirksamt gehen, dort zahlen und das neue Parkpickerl raufpicken ist keine Option gewesen?

 

Nein, da du ohne Termin dank Covid nicht reinkommst dort, war mein erster Gedanke.

Edit: und ich glaube der Post diente eher zur Frustbewältigung bzw. Warnung anderer es besser zu machen...

Es ist ja im Endeffekt so: erst bei Bearbeitung sieht der Django mit seinem Computer in der Hand das dass Pickerl gültig ist (hatte ja eines oben war aber abgelaufen) und dem ist's einfach wurscht ob schon einzahlt ist..

bearbeitet von wienerfußballfan

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
wienerfußballfan schrieb vor 5 Stunden:

Als ich nochmals schrieb, dass mir komplett gegenteiliges am Telefon zugesichert wurde, bekam ich nur mehr die Nachricht: Da wir uns bereits ausführlich geäußert haben bekommen sie keine neue Stellungnahme von uns...

Die scheißen auf einen und verbergen das auch nicht. Magistratler sind echt das Letzte. Pragmatisierte Nichtsnutze.

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  • 2 months later...
I'll be back!

Wie schaut's eigentlich bzgl. (fahrlässiger) Verletzung des Briefgeheimnis aus? Wo fängt die an?

Folgendes passiert mir regelmäßig:

Ich und die im Haus lebende Senior-Hausbesitzerin haben quasi idente Anschriften, ich halt noch mit 1 Zusatz zur Türnummer, der meist bei Anschriften entweder vergessen wird oder aufgrund unzureichender Datenbanken oft gar nicht erfasst werden kann. Jetzt isses so dass ich immer wieder die Post von ihr im Postkasten hab (meist weil sich die bei der Post auch noch vertun). In ca. 98% der Fälle merk ich das rechtzeitig, aber manchmal pass ich auch nicht auf und öffne die Briefe und seh dann erst nachher dass die gar nicht für mich waren. 

Heute hab ich versehentlich die Post vom Finanzamt geöffnet, die für sie und nicht für mich war. Ich warte darauf dass sich die mal bei mir wegen der Einkommenssteuer noch melden werden, was bislang noch immer nicht geschehen ist, weshalb ich angenommen hatte dass die mir geschrieben haben und ich nicht so genau geschaut hab.

Zählt das versehentliche Öffnen jetzt als Verletzung des Briefgeheimnisses? Immerhin hab ich's ja in meinem Postkastl drin ghabt und der Absender war ja aus meiner Sicht auch plausibel. Das muss jetzt wohl ca. schon das 3.x passiert sein. Mir war's jedenfalls so peinlich dass ich gleich mal 1 Zetterl mit meiner Entschuldigung drauf beigelegt hab und das ganze in ihren Briefkasten getan hab. Mehr kann ich jetzt aber auch nimmer machen. :ratlos:

bearbeitet von Iniesta

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Weltklassecoach
Iniesta schrieb vor 11 Stunden:

Wie schaut's eigentlich bzgl. (fahrlässiger) Verletzung des Briefgeheimnis aus? Wo fängt die an?

Folgendes passiert mir regelmäßig:

Ich und die im Haus lebende Senior-Hausbesitzerin haben quasi idente Anschriften, ich halt noch mit 1 Zusatz zur Türnummer, der meist bei Anschriften entweder vergessen wird oder aufgrund unzureichender Datenbanken oft gar nicht erfasst werden kann. Jetzt isses so dass ich immer wieder die Post von ihr im Postkasten hab (meist weil sich die bei der Post auch noch vertun). In ca. 98% der Fälle merk ich das rechtzeitig, aber manchmal pass ich auch nicht auf und öffne die Briefe und seh dann erst nachher dass die gar nicht für mich waren. 

Heute hab ich versehentlich die Post vom Finanzamt geöffnet, die für sie und nicht für mich war. Ich warte darauf dass sich die mal bei mir wegen der Einkommenssteuer noch melden werden, was bislang noch immer nicht geschehen ist, weshalb ich angenommen hatte dass die mir geschrieben haben und ich nicht so genau geschaut hab.

Zählt das versehentliche Öffnen jetzt als Verletzung des Briefgeheimnisses? Immerhin hab ich's ja in meinem Postkastl drin ghabt und der Absender war ja aus meiner Sicht auch plausibel. Das muss jetzt wohl ca. schon das 3.x passiert sein. Mir war's jedenfalls so peinlich dass ich gleich mal 1 Zetterl mit meiner Entschuldigung drauf beigelegt hab und das ganze in ihren Briefkasten getan hab. Mehr kann ich jetzt aber auch nimmer machen. :ratlos:

In Österreich ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar (es sei den es steht direkt beim Delikt etwas anderes). Eine fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses gibt es daher nicht. Kannst daher wohnen bleiben.
Liebe Grüße

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  • 2 weeks later...
Postinho

Wurde schon mal jemand gepranked und unerlaubterweise online gestellt? Welche Rechte hat man? Recht auf das eigene Bild? Wenn der Ersteller mein Gesicht zensiert, darf das Video trotzdem online bleiben? Was, wenn es bis zur Zensur schon 1000fach geteilt wurde? 

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V.I.P.
jojoba schrieb vor 10 Stunden:

Wurde schon mal jemand gepranked und unerlaubterweise online gestellt? Welche Rechte hat man? Recht auf das eigene Bild? Wenn der Ersteller mein Gesicht zensiert, darf das Video trotzdem online bleiben? Was, wenn es bis zur Zensur schon 1000fach geteilt wurde? 

Pornografisches Material?

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ASB Postingspreisgewinner 2021

Kurze Frage bzgl dem Verbotgesetzes.Wir diskutieren grad in der Brudi WA Gruppe einen Fall wo ein Kärntner wegen dem Besitzes eines privat aufgehängten Hitler Bildes wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen wurde (dazu muss man sagen das die Hausdurchsuchung wo man überhaupt auf das Bild kam wegen einer bereits laufenden Anklage wegen "depperter Nazi sein" angeordnet wurde und seine Vereidigung bzgl dem Bildes auf ein "i hob docht des is legal" beschränkt war).

Einige in der Freundesgruppe waren sich sicher das ein reiner Besitz von so einem Bild egal ist wenns privat in ieinem Keller hängt.Beim studieren des Verbotgesetzes sind wir dann nicht so wirklich auf eine klare Aussage gestoßen bzgl Besitz im Privaten.

Geht eigentlich rein um Interesse es betrifft glaub ich niemanden von uns direkt^^.

Weiß vil jemand einen genauen Paragraph der sich diesbezüglich äußert etc -aber kein dringendes Problem die anderen Anliegen der ASB User in dem Thread bitte zuerst behandeln.

ligrü 

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Junior Vizepräsident
Grauer Prophet schrieb vor 2 Stunden:

Einige in der Freundesgruppe waren sich sicher das ein reiner Besitz von so einem Bild egal ist wenns privat in ieinem Keller hängt.

Das kommt auf den Zusammenhang an. Wenn du dir zu Hause eine Bildergalerie bestehend aus den größten Tyrannen der Weltgeschichte aufhängst und fachliche Informationen dazu schreibst, dann ist das vielleicht ein wenig schräg, aber wohl strafrechtlich nicht relevant. Hängen hingegen Bilder, wo drunter "Mein geliebter Führer" steht oder eine andere Verherrlichung darauf schließt, wie beispielsweise Utensilien, Textnachrichten etc., dann macht es einen gravierenden Unterschied. So auch in jenem Fall.

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Fanatischer Poster
Grauer Prophet schrieb vor 4 Stunden:

Kurze Frage bzgl dem Verbotgesetzes.Wir diskutieren grad in der Brudi WA Gruppe einen Fall wo ein Kärntner wegen dem Besitzes eines privat aufgehängten Hitler Bildes wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen wurde (dazu muss man sagen das die Hausdurchsuchung wo man überhaupt auf das Bild kam wegen einer bereits laufenden Anklage wegen "depperter Nazi sein" angeordnet wurde und seine Vereidigung bzgl dem Bildes auf ein "i hob docht des is legal" beschränkt war).

Stimmt die Kärntner Geschichte so 1-1?Kommt mir komisch vor. 

War vor ein paar Jahren bei bzw eher zwecks einem Seidl Film Thema:

https://www.derstandard.at/story/2000018443876/wiederbetaetigung-prozess-um-die-braune-suppe-im-keller

Zitat

Der Besitz der Devotionalien ist nämlich nicht strafbar, dass er sie einer breiteren Öffentlichkeit gezeigt hat, schon. 

 

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Banklwärmer
Grauer Prophet schrieb am 16.10.2020 um 09:26 :

Kurze Frage bzgl dem Verbotgesetzes.Wir diskutieren grad in der Brudi WA Gruppe einen Fall wo ein Kärntner wegen dem Besitzes eines privat aufgehängten Hitler Bildes wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen wurde (dazu muss man sagen das die Hausdurchsuchung wo man überhaupt auf das Bild kam wegen einer bereits laufenden Anklage wegen "depperter Nazi sein" angeordnet wurde und seine Vereidigung bzgl dem Bildes auf ein "i hob docht des is legal" beschränkt war).

Einige in der Freundesgruppe waren sich sicher das ein reiner Besitz von so einem Bild egal ist wenns privat in ieinem Keller hängt.Beim studieren des Verbotgesetzes sind wir dann nicht so wirklich auf eine klare Aussage gestoßen bzgl Besitz im Privaten.

Geht eigentlich rein um Interesse es betrifft glaub ich niemanden von uns direkt^^.

Weiß vil jemand einen genauen Paragraph der sich diesbezüglich äußert etc -aber kein dringendes Problem die anderen Anliegen der ASB User in dem Thread bitte zuerst behandeln.

ligrü 

Das kann nicht der gesamte Sachverhalt sein, vielleicht hat der Richter das in Verbindung mit anderen Normverletzungen behandelt.

Wenn jemand ein Hitlerbild in seinem Keller hängen hat würde ich die Strafbarkeit, nur aufgrund dieser Tatsache und dieses Sachverhalts, verneinen.

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