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Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

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Ich fordere drakonische Strafen.
Admira Fan schrieb vor 3 Minuten:

Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

Als biederer Jus Student: Es ist eine Verwaltungsübertretung die mit einer Verwaltungsstrafe endet. 

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Wien nur du allein!
Admira Fan schrieb vor 18 Stunden:

Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

Ich würde meinen, dass rechtswidrige Weisungen nicht befolgt werden müssen. Dementsprechend kann ich mich nicht auf Straffreiheit berufen. 

Viel hab ich dazu nicht gefunden, aber hier wird es ähnlich gesehen: https://tirv1.orf.at/stories/118408

Wie immer wird man den konkreten Einzelfall betrachten müssen, wobei sehr entscheidend sein wird, ob die Weisung offensichtlich rechtswidrig war. Würde ich im Falle des LASK bejahen.

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Admira Fan schrieb vor 23 Stunden:

Mein Arbeitgeber (LASK) weißt ich an eine aktuelle Verordnung / Gesetz zu brechen (Mannschaftstraining) - bin ich da als Arbeitnehmer automatisch straffrei weil ich eine Weisung bekommen habe? Ich würde sagen nein oder? Wenn mich mein Arbeitgeber anstiftet Leute zu schmieren, werde ja auch ich und mein Arbeitgeber bestraft!?

Das ist doch das gleiche wie am Bau oder? Wenn mein Chef sagt, wir verrechnen ohne Rechnung und ich bekomm meinen Lohn in bar mache ich mich auch strafbar...

bearbeitet von wienerfußballfan

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

ServusTV hat auf dem Garten des Ferienhauses der Verwandtschaft einen Bericht ohne Genehmigung gedreht. Das Grundstück ist nicht eingezäunt und während des Beitrags war niemand im Haus. Außerdem gibt es dort keine öffentlichen Parkplätze. D. h. es kann nur auf Privatgrund geparkt werden. Sehen tut man zwar nur die Aussicht und Blumen, also nix besonderes, aber das finde ich schon eine Frechheit. Lohnt es sich dagegen vorzugehen?

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Beruf: ASB-Poster
_Wurzelsepp_ schrieb am 13.5.2020 um 11:01 :

Wasserschaden im Vorzimmer, verursacht durch den Nachbarn, weil er eigenhändig in seinem Badezimmer hantiert hat. Der Schaden wurde begutachtet als er trocken war. Nachdem heute die Wand abermals nass war, wurde nochmal bei der Hausverwaltung urgiert - Sanierungsfirma wird sich noch diese Woche zwecks Terminvereinbarung melden. Durch die neuerliche nasse Wand vermute ich, dass sich der Wasserschaden ins angrenzende Schlafzimmer ausgebreitet hat. Problem dabei ist, dass vor dieser Wand im Schlafzimmer ein riesengroßer Kasten steht, der sich wohl bei einem notwendigen Abbau zur Begutachtung der Wand nicht mehr aufbauen lässt (Schrauben sind ziemlich verkeilt, etc). Ein Wegschieben des Kastens, um zur Mauer zu kommen, ist aufgrund des Abstandes zum Bett eher nicht möglich. 

Die Kosten für die Sanierung wird durch die Gebäudeversicherung getragen (Eigentumswohnungen). 

Wie verhält es sich, wenn aufgrund einer zusätzlich nassen Wand im Schlafzimmer, der Kasten abgebaut, entsorgt und ein neuer angeschafft werden muss? Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter). 

Wahrscheinlich ist das jetzt eh schon zu spät, aber: Den Schaden an den Wänden bezahlt die Gebäudeversicherung. Den Schaden am Inhalt stellst du deiner Haushaltsversicherung in Rechnung, die dann ggf. beim Schadenverursacher regressieren kann. Du willst aber ja einen neuen Kasten, keinen gebrauchten. Der Verursacher, so er überhaupt schadenersatzpflichtig ist, hätte nur den Zeitwert der kaputten Sache zu tragen (plus den Abbau und dgl.). Die Haushaltsversicherung bezahlt dir aber bei Wiederanschaffung eines Kastens den Neuwert des kaputten Kastens. Sprich: Der Kasten hat damals 1.000,-- gekostet, ist aber schon 10 Jahre alt und hat noch einen Wert von 500,--. Wenn du dich an den Schädiger wendest, hast du eine vielleicht langwierige Nachbarschaftsstreitigkeit vor dir und bekommst am Ende vielleicht die 500,--. Die HH-Vers. zahlt dir problemlos die 1.000,--. Wenn der neue Kasten allerdings ein qualitativ besserer Kasten ist, der 2.000,-- kostet, bekommst du natürlich trotzdem nur den Neuwert des alten Kastens (1.000,--).

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Beruf: ASB-Poster
Devil Jin schrieb vor 3 Stunden:

ServusTV hat auf dem Garten des Ferienhauses der Verwandtschaft einen Bericht ohne Genehmigung gedreht. Das Grundstück ist nicht eingezäunt und während des Beitrags war niemand im Haus. Außerdem gibt es dort keine öffentlichen Parkplätze. D. h. es kann nur auf Privatgrund geparkt werden. Sehen tut man zwar nur die Aussicht und Blumen, also nix besonderes, aber das finde ich schon eine Frechheit. Lohnt es sich dagegen vorzugehen?

Was meinst du mit "dagegen vorgehen"? Sie anzeigen? Weil sie die Aussicht und die Blumen gefilmt haben? Ernsthaft jetzt? 

Mal abgesehen davon, daß ich nicht weiß, ob das nun erlaubt war oder nicht, finde ich, daß unsere Polizei genug zu tun hat und nicht wegen so einen Blödsinn belästigt werden soll.

Oder geht´s dir um Schadenersatz? Der Satz "Lohnt es sich dagegen vorzugehen" könnte ja auch wörtlich genommen werden. Dann frage ich: Wo ist der Schaden?
 

Privatparkplatz: Weißt du, daß dort geparkt wurde oder nimmst du es an? Falls jemand daheim war, hätte dieser ja die Crew darauf aufmerksam machen können, daß diese auf Privatgrund parkt. Man hätte wahrscheinlich ein paar freundlich Worte miteinander gewechselt und, wenn das Parken der Filmcrew für jemanden hinderlich gewesen wäre, hätte wohl ServusTV den Parkplatz sofort geräumt.

Wenn es wirklich jemanden gestört hat, dann sollte dieser halt einen Brief an ServusTV schicken, in dem man kundtut, daß man es befremdlich findet, wie hier vorgegangen wurde. Dann gibt´s eine nette Entschuldigung, vielleicht wird der Grundstücksbesitzer mal in den Hangar 7 zu Sport und Talk oder was auch immer eingeladen, und die Sache ist gut. Aber deswegen jetzt einen rechtlichen Aufstand zu proben erachte ich für massiv überzogen.

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Beruf: ASB-Poster

Blöde Frage, die mir heute Nacht, zugegebenermaßen anlässlich des Coronagates, eingefallen ist und deren rechtliche Betrachtungsweise mir vollkommen unklar ist.

Täter 1 begeht eine Straftat, mittels derer man dann eine andere Straftat des Täters 2 beweisen kann. Ab wann ist die Straftat des Täters 1 rechtlich so irrelevant, daß es zu keiner Aufarbeitung des Falles kommt?

Gleich vorweg: Mir ist klar, daß das Anbringen der Kamera im Stadion nur mittels einer Straftat passieren konnte und wahrscheinlich auch das Anbringen der Kamera selbst + das Filmen einer Straftat entspricht. Andererseits war das LASK-Training, wiewohl wahrscheinlich moralisch verwerflich, wahrscheinlich rechtlich einer Verordnung zuwiderhandelnd, aber keine Straftat. Das soll hier alles keine Rolle spielen, für mich war die Coronagate-Sache nur der Ursprung eines Gedankenexperiments, aber nicht der Grund für dieses Posting.

Also nochmals zur Ausgangslage: Täter 1 bricht irgendwo ein, bringt Kameras an, filmt unerlaubter Weise und bringt diese Filme dann in Umlauf. Das sind dann schon ein paar Straftaten per se. 

In Beispiel 1 filmt der Täter, wie Person X gegenüber der Person Y in einem privaten Gespräch zugibt, daß er die Sonntagszeitung nie bezahlt und er seit Jahren die Sonntagskrone stiehlt. Person X ist eine prominente Person, sagen wir ein Politiker, der Einbrecher will bewusst diese Person schädigen und gibt den Film an die Presse weiter. Es kommt zu einem Skandal, der Politiker tritt zurück.

Beispiel 2: Diesmal wieder das gleiche Einbruchsszenario, aber gefilmt werden Menschen, die einen Kinderpornoring betreiben und die die Polizei erfolgreich bestechen, um die verbotenen Machenschaften gedeckt zu bekommen. Mittels der Aufnahmen können die Verbrecher mitsamt den korrupten Polizisten aufgedeckt werden, diese Täter werden alle verurteilt und das Martyrium vieler Kinder wird beendet.

Was die beiden Beispiele gemein haben, sind die Straftaten des Einbrechers, welcher mEn rechtlich betrachtet per se immer gleich schwer wiegt. Sie unterscheiden sich aber gewaltig in der Auswirkung auf die Gesellschaft. Während einerseits nur eine moralische Konsequenz gezogen wird (Rücktritt des Politikers), aber keine Strafverfolgung des Politikers passieren wird, ist andererseits ein wirklich schlimmes Verbrechen dadurch aufgeklärt worden, und somit eine moralische Rechtfertigung für den zweiten Fall viel leichter zu erbringen und der Einbrauch auch leichter zu befürworten.

Andererseits: Der Einbrecher hat auch im zweiten Fall das Recht selbst in die Hand genommen. Wiewohl mit nobleren Absichten, aber trotzdem.

Daher meine Frage an die Rechtsgelehrten unter euch: Wie ist so etwas eigentlich rechtlich geregelt bzw. wir wird das gelebt? Gibt es da eine Gegenüberstellung der Straftaten? Sprich: in Fall 2 überwiegt der positive Effekt deutlich mehr, weswegen ein Verfahren gegen einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der beweisen kann, daß der nur den Zweck der Vernichtung des Pornorings bezweckte, eingestellt wird? Oder wird der Einbruch immer Stand alone betrachtet? 

Für mich wäre es echt interessant, wie die rein rechtliche Handhabung aussieht.

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legende

naja, "rechtlich irrelevant" wird wohl nie was werden - außer, es war halt wirklich irrelevant (dann ist es aber keine straftat) siehe die beiden ibiza-obermayers (den einen mit i) von der sz, gegen die ja auch ermittelt wurde und gestern alle anklagepunkte fallen gelassen wurden.

wie das strafmaß aussehen würde, steht halt auf einem anderen blatt.

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Junior Vizepräsident
Lurker schrieb vor 3 Stunden:

Privatparkplatz: Weißt du, daß dort geparkt wurde oder nimmst du es an? 

Grund.jpg

Hellgrün: Bäume
Grau: Straße bzw. Garageneinfahrt
Grün: Wiese/Garten
Braun: Haus
Orange: Unebenheiten
Rot: Möglicher Bewegungsbereich des Fernsehteams

Es gibt nicht viele Möglichkeiten, wo sie geparkt haben. Entweder direkt auf der nahezu einspurigen Straße, wodurch der Verkehr komplett blockiert wäre oder eben auf dem Grundstück, da ich bezweifle, dass der Moderator mitsamt Crew zu Fuß ging. Außerdem ist es das einzige Haus im Umkreis von mehr als 100 Meter und "Betreten verboten"-Schilder weisen auf den Privatgrund hin. Natürlich ist es eine Lappalie, aber nur weil kein Zaun vorhanden ist, bedeutet es nicht, dass man fremdes Eigentum einfach betreten darf, noch dazu mitsamt einem größeren Fahrzeug oder gar mehrere, welche aufgrund Platzmangel auf der nicht dafür ausgelegten Grünfläche stehen. Das weiß man ja nicht, was die veranstaltet haben und darum geht es.

Ah ja, fast vergessen: Die Einfahrt wird mit einer simplen Kette "versperrt".

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Supersoldat.

Na dann musst du zum Bezirksgericht und dirt eine Anzeige wg Besitzstörung einbringen hätt ich mal gesagt... Wird halt schwer, nachdem du ja eigentlich nicht mal weißt ob jmd dort war... Od ob überhaupt jmd dort geparkt hat.. 

100m kann man durchaus als Kamerateam schon mal gehn, also wärs mir persönlich den Aufwand ned wert. 

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Workaholic
Lurker schrieb vor 5 Stunden:

Was meinst du mit "dagegen vorgehen"? Sie anzeigen? Weil sie die Aussicht und die Blumen gefilmt haben? Ernsthaft jetzt? 

Mal abgesehen davon, daß ich nicht weiß, ob das nun erlaubt war oder nicht, finde ich, daß unsere Polizei genug zu tun hat und nicht wegen so einen Blödsinn belästigt werden soll.

Oder geht´s dir um Schadenersatz? Der Satz "Lohnt es sich dagegen vorzugehen" könnte ja auch wörtlich genommen werden. Dann frage ich: Wo ist der Schaden?
 

Privatparkplatz: Weißt du, daß dort geparkt wurde oder nimmst du es an? Falls jemand daheim war, hätte dieser ja die Crew darauf aufmerksam machen können, daß diese auf Privatgrund parkt. Man hätte wahrscheinlich ein paar freundlich Worte miteinander gewechselt und, wenn das Parken der Filmcrew für jemanden hinderlich gewesen wäre, hätte wohl ServusTV den Parkplatz sofort geräumt.

Wenn es wirklich jemanden gestört hat, dann sollte dieser halt einen Brief an ServusTV schicken, in dem man kundtut, daß man es befremdlich findet, wie hier vorgegangen wurde. Dann gibt´s eine nette Entschuldigung, vielleicht wird der Grundstücksbesitzer mal in den Hangar 7 zu Sport und Talk oder was auch immer eingeladen, und die Sache ist gut. Aber deswegen jetzt einen rechtlichen Aufstand zu proben erachte ich für massiv überzogen.

Naja, wir haben 2020. Auch das ist die "neue Normalität".

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