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V.I.P.
_Wurzelsepp_ schrieb vor 2 Stunden:

Du meinst wohl den Mieter der für defekte Geräte aufkommt, ansonsten hättest sowieso keinen Grund dich zu beschweren: günstige Miete und der Vermieter übernimmt noch die Kosten für defekte Geräte, idealer würd es wohl kaum gehn :D

Stimmt natürlich. :D

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ASB-Legende
Admira Fan schrieb am 12/17/2017 um 20:08 :

Ok, so hät ichs bislang eh auch verstanden (im vertrag steht diesbezüglich natürlich nichts, zum glück)! war nur heute etwas verwirrt da verwandtschaft die im wohnbau tätig ist meinte, dass sie und wir in die neue regelung fallen wo ich die wohnung nicht mit gewinn verkaufen kann, da ich diesen abliefern müsste :ratlos: aber mal schaun, ich werd dann bei zeit einfach mal nen immobilien anwalt aufsuchen, der das für mich checken soll!

Ich habe von folgender Konstellation gehört - auf der Wohnung war eine Art Wohnbauförderung, daher Verkauf nur an jemanden der förderungswürdig ist und das zum Verkaufspreis der beim Verkauf der Genossenschaft schlagend wurde. Nach Ablauf der nicht rückzuzahlenden Förderung (beim Verkauf durch die Genossenschaft an den allerersten Käufer, musste dieser förderungswürdig sein und einen Teil [55%] der Förderung zurückzahlen), konnte man die Wohnung an beliebige Käufer, zum beliebigen (also was der Käufer bereit war zu zahlen) Preis verkaufen (war in Wien). Das ist schon einige Jahre her und ich haben für Wien gehört, dass es sehr viele unterschiedliche Regelungen gibt (vor allem auch dadurch, dass es beim Bau der Genossenschaftswohnungen mit Kaufrecht, viele unterschiedliche Förderungsmodelle gab).

Ähnliches war ja auch bei Pachtkleingärten der Gemeinde Wien, die an Pächter verkauft (unter Marktpreis) wurden. Da waren die Angebote zeitlich begrenzt, der Verkaufspreis stieg mit jedem Jahr (? oder auch in anderen Abstufungen) und wenn du vor Veräusserungsverbot mit Gewinn verkauft hast, musste der Überschuss an die Gemeinde Wien zurückgezahlt werden (aber auch da gab es meinen Infos nach, immer wieder unterschiedliche Modelle - ein günstiger Kauf und baldiger Weiterverkauf inkl. Gewinn wurde aber mit allen Modellen verhindert)

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Wien nur du allein!
Evilken schrieb am 24.12.2017 um 19:18 :

Hallo zusammen! Bei mir steht in nächster Zeit (hoffentlich) ein Umzug in meine erste Wohnung an, ich habe auch bereits den Mietvertrag zugesandt bekommen, und habe dazu jetzt ein paar rechtliche Fragen:

- die Größe der Mietwohnung ist nur eine ungefähre Angabe, also ca. 60 qm. Ist es wichtig, dass der Vermieter die exakte Größe angibt, um irgendwelchen Reklamationen vorzubeugen?

- ein weiterer wichtiger Punkt ist die Instandhaltung der Einbaugeräte. Beispielsweise ist die Küche voll ausgerüstet mit u.a. Herd und Kühlschrank. Im Mietvertrag steht dann folgendes:

"Werden (außer Warmwasserboiler) andere mitvermietete Geräte, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine etc., trotz laufender Wartung durch den Mieter funktionsunfähig bzw. bedürfen sie einer Reparatur, wird Folgendes vereinbart: 50:50 Teilung der Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung, wobei die neu angeschafften Geräte preislich in etwa den vorhandenen Geräten entsprechen sollen. Über die Marke und Qualität bzw. Preis der Neugeräte soll gemeinsam entschieden werden."

Inwiefern ist das rechtlich gedeckt bzw. ist der Vermieter für solche Schäden nicht eigentlich selbst verantwortlich?

- ist es üblich, die Kaution als Sparbuch beim Vermieter zu hinterlegen? So will es jedenfalls unser Mietvertrag.

Danke schon mal im voraus für die Hilfe!

Ganz kurz:

- Größe der Wohnung wird öfters in ca. angegeben. Einfach aus praktischen Gründen, weil es sehr schwierig ist, eine exakte Zahl zu ermitteln.

- Mietgegenstände wird wohl gedeckt sein. Warmwasserboiler ist ja explizit ausgenommen, weil dieser mittlerweile vom Vermieter ausgetauscht werden muss. War aber lange umgekehrt bzw strittig, weshalb diese Regelung für die anderen Gegenstände wohl in Ordnung ist. Finde die Regelung eigentlich auch ganz fair.

- Sparbuch ist für den Mieter sicherlich günstiger als einfach Kaution überweisen.

Ganz allgemein: Mietrecht ist sehr streng und lässt wenig Gestaltungsspielraum (gerade wenn man unters MRG fällt). Von daher kann man als Mieter recht viel auch nachher noch anfechten.

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blablabla
Neocon schrieb vor 27 Minuten:

Ganz kurz:

- Größe der Wohnung wird öfters in ca. angegeben. Einfach aus praktischen Gründen, weil es sehr schwierig ist, eine exakte Zahl zu ermitteln.

- Mietgegenstände wird wohl gedeckt sein. Warmwasserboiler ist ja explizit ausgenommen, weil dieser mittlerweile vom Vermieter ausgetauscht werden muss. War aber lange umgekehrt bzw strittig, weshalb diese Regelung für die anderen Gegenstände wohl in Ordnung ist. Finde die Regelung eigentlich auch ganz fair.

- Sparbuch ist für den Mieter sicherlich günstiger als einfach Kaution überweisen.

Ganz allgemein: Mietrecht ist sehr streng und lässt wenig Gestaltungsspielraum (gerade wenn man unters MRG fällt). Von daher kann man als Mieter recht viel auch nachher noch anfechten.

Ich hab auch mittlerweile viel von Seiten der Arbeiterkammer gelesen, auf was geachtet werden soll. Jedenfalls danke für die Ausführungen!

Zum zweiten Punkt mit den Mietgegenständen habe ich noch eine andere Frage:

Wie sieht es da mit Fenstern oder bspw. der Haustüre aus? Würde die da auch reinfallen als Mietgegenstand oder würden die einen anderen Status am Bestandsobjekt haben und komplett vom Vermieter gedeckt sein?

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Wien nur du allein!
Evilken schrieb vor 2 Stunden:

Ich hab auch mittlerweile viel von Seiten der Arbeiterkammer gelesen, auf was geachtet werden soll. Jedenfalls danke für die Ausführungen!

Zum zweiten Punkt mit den Mietgegenständen habe ich noch eine andere Frage:

Wie sieht es da mit Fenstern oder bspw. der Haustüre aus? Würde die da auch reinfallen als Mietgegenstand oder würden die einen anderen Status am Bestandsobjekt haben und komplett vom Vermieter gedeckt sein?

Soweit ich weiß muss der Vermieter kaputte Fenster bzw die Haustür ersetzen. Zu den mit vermieteten Geräten wird man sie nicht zählen können.

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blablabla
Neocon schrieb vor 18 Minuten:

Soweit ich weiß muss der Vermieter kaputte Fenster bzw die Haustür ersetzen. Zu den mit vermieteten Geräten wird man sie nicht zählen können.

Super, danke für die info! Am donnerstag werden wir mit dem vermieter dann eh alles direkt besprechen.

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Oasch
Neocon schrieb am 25.12.2017 um 23:10 :

Soweit ich weiß muss der Vermieter kaputte Fenster bzw die Haustür ersetzen. Zu den mit vermieteten Geräten wird man sie nicht zählen können.

Bei Kastenfenstern hat der Vermieter nur die Außenfenster zu reparieren, nicht die Innenfenster, diese sind Aufgabe des Mieters.

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  • 4 weeks later...
Gast

Um nochmal kurz Rückmeldung zu dieser Wirt will mich Verklagen Sache zu machen ....

Anfang Jänner kam noch mal eine tiefe Mail worauf ich zurück geschrieben hab wenn er mich nochmal anschreibt bekäme er von mir eine Klage aufgehalst (natürlich ein Bluff ) ...

Seit dem ist Ruhe ...

 

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Gast
indestructable schrieb Gerade eben:

was stand denn drin in der mail? :D 

Beleidigungen kombiniert mit Bezahlen sie sofort blablabla ...

Hab ihn dann eh blockiert :ratlos:

Ich würde die Reaktion so deuten das er gescheitert ist eine Klage zusammenzudichten und nun nochmal Versucht hat Druck zu machen,oder er war einfach hysterisch Aufgrund dessen ..

Er hat in der Mail quasi auch selbst zugegeben das er die Bestellung von mir (die es nicht gab) auch gar nicht Schriftlich habe (was er ja zuerst behauptet hat ) 

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Wien nur du allein!
Grauer Prophet schrieb vor 53 Minuten:

Um nochmal kurz Rückmeldung zu dieser Wirt will mich Verklagen Sache zu machen ....

Anfang Jänner kam noch mal eine tiefe Mail worauf ich zurück geschrieben hab wenn er mich nochmal anschreibt bekäme er von mir eine Klage aufgehalst (natürlich ein Bluff ) ...

Seit dem ist Ruhe ...

 

Grauer Prophet schrieb vor 47 Minuten:

Hab ihn dann eh blockiert :ratlos:

Kein Wunder :D

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so is des
Evilken schrieb am 24.12.2017 um 19:18 :

- ein weiterer wichtiger Punkt ist die Instandhaltung der Einbaugeräte. Beispielsweise ist die Küche voll ausgerüstet mit u.a. Herd und Kühlschrank. Im Mietvertrag steht dann folgendes:

"Werden (außer Warmwasserboiler) andere mitvermietete Geräte, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine etc., trotz laufender Wartung durch den Mieter funktionsunfähig bzw. bedürfen sie einer Reparatur, wird Folgendes vereinbart: 50:50 Teilung der Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung, wobei die neu angeschafften Geräte preislich in etwa den vorhandenen Geräten entsprechen sollen. Über die Marke und Qualität bzw. Preis der Neugeräte soll gemeinsam entschieden werden."

 

interessante Rückmeldungen zu diesem Thema: bei meinem aktuellen Mietvertrag, steht drinnen dass mein Vermieter diese Geräte ersetzt sollte sie der Mieter nicht absichtlich (grob fahrlässig) zerstört haben. Wartung geht natürlich auf Kosten des Mieters.

Ich bin bisher davon ausgegangen da gilt dasselbe wie für die Therme. Also Wartung Mieter, Ersatz Vermieter.

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Im ASB-Olymp

Vielleicht eine interessante Frage für Juristen, die sich mit Werbung und Organisationen auseinandersetzen*. Darf ein Mitglied der Wirtschaftskammer - die ja zugesteht, die Daten ihrer Kunden zum Verkauf zur Verfügung zu stellen, was ich schon an sich für falsch halte - sich die Daten aller Mitglieder /die daten aller Mitglieder einer Sparte/die Daten aller Mitglieder in einem Bundesland kaufen und denen dann unerwünschte Werbung schicken und unter welchem Aspekt ist das gedeckt?   



*Das asb ist ein derartiger Talentpool, wieso nicht.

bearbeitet von zerenato

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  • 5 weeks later...

Folgendes:
Ich habe irgendwann etwas online bestellt und da konnte man sich danach irgendwelche Gutscheine oder gratis Test-Abonnements sichern. Habe mir gedacht "ach wieso nicht", hatte ich bei Standard und Presse schließlich auch schon mal problemlos gemacht. Denke mir nichts dabei und gebe eine Wegwerf-Mail + meine Adresse für ein Test-Abo bei Heise an.
Nachdem ich davon ausging, dass dann bald die c't Magazine im Postkastl oder auf der Türmatte landen werden und dies nicht geschah, dachte ich einfach, dass es nicht geklappt hätte. Irgendwann nach knapp einem halben Jahr war dann plötzlich eine Kundenkarte in meinem Postkastl, mit der ich mich anmelden könnte...
Habe mir im ersten Moment nur gedacht "wtf?" nach so langer Zeit der erste Brief? Dann flatterten schon die Zahlungsanweisungen und Mahnungen ein. 
Dort angerufen und gesagt, dass ich als Person jemals weder einen Vertrag bei denen unterschrieben, noch ein Produkt von ihnen in Anspruch genommen hätte.
"Hier handelt es sich um ein E-Paper Abo. Ja das müssen sie uns schriftlich mitteilen und wir lassen dann die IP von der Polizei bei dem Mail-Provider und dem Internet-Provider prüfen." :gruebel:
In den Widerrufsformularen von denen steht aber in den AGB, dass eine Zahlung zu leisten ist, wenn das Produkt in Anspruch genommen wird. Was ich ja nicht tat. Können die sicher über bei ihren Logfiles bez. dieses Abos nachsehen.
Ein Polizist meint ich wäre im Recht und die können sich das zivilrechtlich sowieso am Bauch picken. 
Ein Notar meint: "Da die Streitsumme so gering wäre, lieber die 100€ zahlen und sich den Ärger der evtl. kommt (da laut ihm Anwälte und Inkasso-Büros mit der Firma sicherlich Provisionsverträge haben) ersparen.

Keine Ahnung was ich jetzt am besten machen soll. 

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