Recommended Posts

Postinho
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Ich würde dem Wirten nichts zahlen mit folgenden Argumenten:

- kein Hinweis bei Reservierung auf Storno-Gebühr oder ähnliches

- Vorspeisen, so sie überhaupt bestellt waren (bei einem Tagesmenü eher schon), hat er sicherlich verwerten können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er an diesem Abend weniger als 15 Vorspeisen verkauft hat. Bzw. können die Nahrungsmittel idR auch noch am nächsten Tag verwendet werden

- hat er den Tisch am Samstag vermutlich noch anbekommen bzw. müsste eigentlich sogar beweisen, dass er eine Reservierung für den Zeitraum abgelehnt hat

- woher hat er überhaupt deine Daten? Mailadresse und Telefonnummer ist ein bisschen wenig für eine Mahnklage

Den Schaden nachzuweisen, halte ich für äußerst schwierig.

wär wohl nicht aussergewöhnlich, wenn er die Daten für die Reservierung hat angeben "müssen"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Atonal schrieb vor 6 Stunden:

wär wohl nicht aussergewöhnlich, wenn er die Daten für die Reservierung hat angeben "müssen"

Hat natürlich nur den Namen und die Mailadresse .....

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
Atonal schrieb vor 15 Stunden:

wär wohl nicht aussergewöhnlich, wenn er die Daten für die Reservierung hat angeben "müssen"

Noch nie gehabt; Name und Telefonnummer reichen im Großen und Ganzem den meisten Leuten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
AlexR schrieb am 19.12.2017 um 11:06 :

Noch nie gehabt; Name und Telefonnummer reichen im Großen und Ganzem den meisten Leuten.

ja mit namen hast ja eh schon das wichtigste. adresse rausbekommen ist dann nicht mehr so das ding

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen
sdfsdf schrieb vor 49 Minuten:

Man darf den Parkschein nicht verkehrt im Auto platzieren? 

Ich mein warum sollte man das machen..., aber ich hab gar nicht gewusst dass der dann ungültig ist.

Wenn ich mich nicht täusche muss er von außen ersichtlich und leserlich sein also kann gut sein und wäre eigentlich auch logisch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
sdfsdf schrieb vor 11 Stunden:

Man darf den Parkschein nicht verkehrt im Auto platzieren? 

Ich mein warum sollte man das machen..., aber ich hab gar nicht gewusst dass der dann ungültig ist.

Dann lege ich einen weißen Zettel rein und gut Ist....

 

Atonal schrieb vor 11 Stunden:

ja mit namen hast ja eh schon das wichtigste. adresse rausbekommen ist dann nicht mehr so das ding

Wäre jetzt aber nicht so, dass ich das immer angeben hätte müssen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

blablabla

Hallo zusammen! Bei mir steht in nächster Zeit (hoffentlich) ein Umzug in meine erste Wohnung an, ich habe auch bereits den Mietvertrag zugesandt bekommen, und habe dazu jetzt ein paar rechtliche Fragen:

- die Größe der Mietwohnung ist nur eine ungefähre Angabe, also ca. 60 qm. Ist es wichtig, dass der Vermieter die exakte Größe angibt, um irgendwelchen Reklamationen vorzubeugen?

- ein weiterer wichtiger Punkt ist die Instandhaltung der Einbaugeräte. Beispielsweise ist die Küche voll ausgerüstet mit u.a. Herd und Kühlschrank. Im Mietvertrag steht dann folgendes:

"Werden (außer Warmwasserboiler) andere mitvermietete Geräte, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine etc., trotz laufender Wartung durch den Mieter funktionsunfähig bzw. bedürfen sie einer Reparatur, wird Folgendes vereinbart: 50:50 Teilung der Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung, wobei die neu angeschafften Geräte preislich in etwa den vorhandenen Geräten entsprechen sollen. Über die Marke und Qualität bzw. Preis der Neugeräte soll gemeinsam entschieden werden."

Inwiefern ist das rechtlich gedeckt bzw. ist der Vermieter für solche Schäden nicht eigentlich selbst verantwortlich?

- ist es üblich, die Kaution als Sparbuch beim Vermieter zu hinterlegen? So will es jedenfalls unser Mietvertrag.

Danke schon mal im voraus für die Hilfe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
Herr Max schrieb vor 14 Minuten:

Es ist nicht soo ungewöhnlich aber Trotzdem eher recht unseriös.

In dem meinigen steht sogar drinnen, dass der Vermieter alleine für defekte Geräte aufkommen muss. Allerdings ist die Miete im Vergleich zu anderen ähnlichen Objekten in Innsbruck sehr, sehr günstig. So dass ich mich darüber ehrlich gesagt nicht aufregen will.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Evilken schrieb vor 5 Stunden:

Hallo zusammen! Bei mir steht in nächster Zeit (hoffentlich) ein Umzug in meine erste Wohnung an, ich habe auch bereits den Mietvertrag zugesandt bekommen, und habe dazu jetzt ein paar rechtliche Fragen:

- die Größe der Mietwohnung ist nur eine ungefähre Angabe, also ca. 60 qm. Ist es wichtig, dass der Vermieter die exakte Größe angibt, um irgendwelchen Reklamationen vorzubeugen?

- ein weiterer wichtiger Punkt ist die Instandhaltung der Einbaugeräte. Beispielsweise ist die Küche voll ausgerüstet mit u.a. Herd und Kühlschrank. Im Mietvertrag steht dann folgendes:

"Werden (außer Warmwasserboiler) andere mitvermietete Geräte, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine etc., trotz laufender Wartung durch den Mieter funktionsunfähig bzw. bedürfen sie einer Reparatur, wird Folgendes vereinbart: 50:50 Teilung der Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung, wobei die neu angeschafften Geräte preislich in etwa den vorhandenen Geräten entsprechen sollen. Über die Marke und Qualität bzw. Preis der Neugeräte soll gemeinsam entschieden werden."

Inwiefern ist das rechtlich gedeckt bzw. ist der Vermieter für solche Schäden nicht eigentlich selbst verantwortlich?

- ist es üblich, die Kaution als Sparbuch beim Vermieter zu hinterlegen? So will es jedenfalls unser Mietvertrag.

Danke schon mal im voraus für die Hilfe!

kaution als sparbuch ist insofern üblich, da du dann um die zinsen nicht umfällst. dieses motiv ist aktuell natürlich nicht mehr relevant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

In dem meinigen steht sogar drinnen, dass der Vermieter alleine für defekte Geräte aufkommen muss. Allerdings ist die Miete im Vergleich zu anderen ähnlichen Objekten in Innsbruck sehr, sehr günstig. So dass ich mich darüber ehrlich gesagt nicht aufregen will.

 

Du meinst wohl den Mieter der für defekte Geräte aufkommt, ansonsten hättest sowieso keinen Grund dich zu beschweren: günstige Miete und der Vermieter übernimmt noch die Kosten für defekte Geräte, idealer würd es wohl kaum gehn :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
_Wurzelsepp_ schrieb vor 1 Stunde:

Du meinst wohl den Mieter der für defekte Geräte aufkommt, ansonsten hättest sowieso keinen Grund dich zu beschweren: günstige Miete und der Vermieter übernimmt noch die Kosten für defekte Geräte, idealer würd es wohl kaum gehn :D

naja, putzen könnt er noch :feier:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.