Atonal Postinho Geschrieben 18. Dezember 2017 Neocon schrieb vor 2 Stunden: Ich würde dem Wirten nichts zahlen mit folgenden Argumenten: - kein Hinweis bei Reservierung auf Storno-Gebühr oder ähnliches - Vorspeisen, so sie überhaupt bestellt waren (bei einem Tagesmenü eher schon), hat er sicherlich verwerten können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er an diesem Abend weniger als 15 Vorspeisen verkauft hat. Bzw. können die Nahrungsmittel idR auch noch am nächsten Tag verwendet werden - hat er den Tisch am Samstag vermutlich noch anbekommen bzw. müsste eigentlich sogar beweisen, dass er eine Reservierung für den Zeitraum abgelehnt hat - woher hat er überhaupt deine Daten? Mailadresse und Telefonnummer ist ein bisschen wenig für eine Mahnklage Den Schaden nachzuweisen, halte ich für äußerst schwierig. wär wohl nicht aussergewöhnlich, wenn er die Daten für die Reservierung hat angeben "müssen" 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 19. Dezember 2017 Atonal schrieb vor 6 Stunden: wär wohl nicht aussergewöhnlich, wenn er die Daten für die Reservierung hat angeben "müssen" Hat natürlich nur den Namen und die Mailadresse ..... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 19. Dezember 2017 (bearbeitet) Grauer Prophet schrieb vor 5 Stunden: Hat natürlich nur den Namen und die Mailadresse ..... Michael Huber, [email protected] Viel Spaß dem Wirten beim Recherchieren! bearbeitet 19. Dezember 2017 von Indurus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 19. Dezember 2017 Atonal schrieb vor 15 Stunden: wär wohl nicht aussergewöhnlich, wenn er die Daten für die Reservierung hat angeben "müssen" Noch nie gehabt; Name und Telefonnummer reichen im Großen und Ganzem den meisten Leuten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 23. Dezember 2017 halbe südfront schrieb am 12.10.2016 um 17:21 : Werte Rechtsexperten: Habe ich damit eine Chance? http://www.krone.at/1598941 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Geschrieben 23. Dezember 2017 Man darf den Parkschein nicht verkehrt im Auto platzieren? Ich mein warum sollte man das machen..., aber ich hab gar nicht gewusst dass der dann ungültig ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Atonal Postinho Geschrieben 23. Dezember 2017 AlexR schrieb am 19.12.2017 um 11:06 : Noch nie gehabt; Name und Telefonnummer reichen im Großen und Ganzem den meisten Leuten. ja mit namen hast ja eh schon das wichtigste. adresse rausbekommen ist dann nicht mehr so das ding 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 23. Dezember 2017 sdfsdf schrieb vor 49 Minuten: Man darf den Parkschein nicht verkehrt im Auto platzieren? Ich mein warum sollte man das machen..., aber ich hab gar nicht gewusst dass der dann ungültig ist. Wenn ich mich nicht täusche muss er von außen ersichtlich und leserlich sein also kann gut sein und wäre eigentlich auch logisch 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 24. Dezember 2017 sdfsdf schrieb vor 11 Stunden: Man darf den Parkschein nicht verkehrt im Auto platzieren? Ich mein warum sollte man das machen..., aber ich hab gar nicht gewusst dass der dann ungültig ist. Dann lege ich einen weißen Zettel rein und gut Ist.... Atonal schrieb vor 11 Stunden: ja mit namen hast ja eh schon das wichtigste. adresse rausbekommen ist dann nicht mehr so das ding Wäre jetzt aber nicht so, dass ich das immer angeben hätte müssen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Evilken blablabla Geschrieben 24. Dezember 2017 Hallo zusammen! Bei mir steht in nächster Zeit (hoffentlich) ein Umzug in meine erste Wohnung an, ich habe auch bereits den Mietvertrag zugesandt bekommen, und habe dazu jetzt ein paar rechtliche Fragen: - die Größe der Mietwohnung ist nur eine ungefähre Angabe, also ca. 60 qm. Ist es wichtig, dass der Vermieter die exakte Größe angibt, um irgendwelchen Reklamationen vorzubeugen? - ein weiterer wichtiger Punkt ist die Instandhaltung der Einbaugeräte. Beispielsweise ist die Küche voll ausgerüstet mit u.a. Herd und Kühlschrank. Im Mietvertrag steht dann folgendes: "Werden (außer Warmwasserboiler) andere mitvermietete Geräte, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine etc., trotz laufender Wartung durch den Mieter funktionsunfähig bzw. bedürfen sie einer Reparatur, wird Folgendes vereinbart: 50:50 Teilung der Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung, wobei die neu angeschafften Geräte preislich in etwa den vorhandenen Geräten entsprechen sollen. Über die Marke und Qualität bzw. Preis der Neugeräte soll gemeinsam entschieden werden." Inwiefern ist das rechtlich gedeckt bzw. ist der Vermieter für solche Schäden nicht eigentlich selbst verantwortlich? - ist es üblich, die Kaution als Sparbuch beim Vermieter zu hinterlegen? So will es jedenfalls unser Mietvertrag. Danke schon mal im voraus für die Hilfe! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 24. Dezember 2017 Es ist nicht soo ungewöhnlich aber Trotzdem eher recht unseriös. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 24. Dezember 2017 Herr Max schrieb vor 14 Minuten: Es ist nicht soo ungewöhnlich aber Trotzdem eher recht unseriös. In dem meinigen steht sogar drinnen, dass der Vermieter alleine für defekte Geräte aufkommen muss. Allerdings ist die Miete im Vergleich zu anderen ähnlichen Objekten in Innsbruck sehr, sehr günstig. So dass ich mich darüber ehrlich gesagt nicht aufregen will. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 25. Dezember 2017 Evilken schrieb vor 5 Stunden: Hallo zusammen! Bei mir steht in nächster Zeit (hoffentlich) ein Umzug in meine erste Wohnung an, ich habe auch bereits den Mietvertrag zugesandt bekommen, und habe dazu jetzt ein paar rechtliche Fragen: - die Größe der Mietwohnung ist nur eine ungefähre Angabe, also ca. 60 qm. Ist es wichtig, dass der Vermieter die exakte Größe angibt, um irgendwelchen Reklamationen vorzubeugen? - ein weiterer wichtiger Punkt ist die Instandhaltung der Einbaugeräte. Beispielsweise ist die Küche voll ausgerüstet mit u.a. Herd und Kühlschrank. Im Mietvertrag steht dann folgendes: "Werden (außer Warmwasserboiler) andere mitvermietete Geräte, z.B. Kühlschrank, Waschmaschine etc., trotz laufender Wartung durch den Mieter funktionsunfähig bzw. bedürfen sie einer Reparatur, wird Folgendes vereinbart: 50:50 Teilung der Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung, wobei die neu angeschafften Geräte preislich in etwa den vorhandenen Geräten entsprechen sollen. Über die Marke und Qualität bzw. Preis der Neugeräte soll gemeinsam entschieden werden." Inwiefern ist das rechtlich gedeckt bzw. ist der Vermieter für solche Schäden nicht eigentlich selbst verantwortlich? - ist es üblich, die Kaution als Sparbuch beim Vermieter zu hinterlegen? So will es jedenfalls unser Mietvertrag. Danke schon mal im voraus für die Hilfe! kaution als sparbuch ist insofern üblich, da du dann um die zinsen nicht umfällst. dieses motiv ist aktuell natürlich nicht mehr relevant. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben 25. Dezember 2017 In dem meinigen steht sogar drinnen, dass der Vermieter alleine für defekte Geräte aufkommen muss. Allerdings ist die Miete im Vergleich zu anderen ähnlichen Objekten in Innsbruck sehr, sehr günstig. So dass ich mich darüber ehrlich gesagt nicht aufregen will. Du meinst wohl den Mieter der für defekte Geräte aufkommt, ansonsten hättest sowieso keinen Grund dich zu beschweren: günstige Miete und der Vermieter übernimmt noch die Kosten für defekte Geräte, idealer würd es wohl kaum gehn 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 25. Dezember 2017 _Wurzelsepp_ schrieb vor 1 Stunde: Du meinst wohl den Mieter der für defekte Geräte aufkommt, ansonsten hättest sowieso keinen Grund dich zu beschweren: günstige Miete und der Vermieter übernimmt noch die Kosten für defekte Geräte, idealer würd es wohl kaum gehn naja, putzen könnt er noch 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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