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ASB-Halbgott
Coops schrieb am 5.4.2017 um 01:40 :

Ich habe mir ein T-Shirt aus Korea bestellt, 2 Tage später habe ich das T-Shirt in Wien gesehen und die Online Bestellung storniert. Jetzt habe ich eine E-Mail bekommen, dass es keine Rückgaben gibt. "

By purchasing from this website, you understand that there are no refunds after an order is placed. I do not accept returns. I will not be responsible for any orders placed by mistake. All sales are final."
 
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich bei Online-Käufen in Österreich immer 14 Tage Rückgaberecht habe. Kann ich jetzt einfach die Bazahlung stornieren nachdem ich den Verkäufer darüber informiert habe, dass ich's nicht haben will oder liegt er im Recht?

Die Frage ist, ob das 14-Tage-Rücktrittsrechte bei Online-Einkäufen in der EU greift, weil es darauf ankommt, welches Recht gilt. Welcher Online Shop war es, bzw wie lauten die AGB`s? Sind die AGB`s zumindest auf Englisch vorhanden?

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  • 1 month later...
clock is ticking

Eine Freundin hatte einen Autounfall, zum Glück nur Blechschaden, allerdings weigert sich der Unfallgegner die Schuld einzugestehen, wie geht man da jetzt am besten vor?

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Postinho
dialsquare schrieb vor 13 Minuten:

Eine Freundin hatte einen Autounfall, zum Glück nur Blechschaden, allerdings weigert sich der Unfallgegner die Schuld einzugestehen, wie geht man da jetzt am besten vor?

kann einem das nicht wurscht sein? einfach sachverhalt festhalten (unfallbericht) und der versicherung zukommen lassen. 

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clock is ticking
BigDiggerNick schrieb Gerade eben:

kann einem das nicht wurscht sein? einfach sachverhalt festhalten (unfallbericht) und der versicherung zukommen lassen. 

Problem ist, dass der Typ seiner Versicherung die Fakten anders vorgelegt hat

Sie hat jetzt nochmal den Unfallbericht gesendet, mit Screenshot vom Ort usw.

Der Scheiß zieht sich halt mittlerweile schon org in die Länge

Kann man noch was machen?

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Seit 1902

Sollen sich die Versicherungen ausmachen, für das zahlst du ja die Prämien.Ist doch meistens so, dass immer der andere Schuld ist...

 

Übrigens: Auch die Polizei wird hier nie einer Unfallpartei die Schuld zuweisen.

bearbeitet von para

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  • 1 month later...
Kennt das ASB in und auswendig

Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke.

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Joe0023 schrieb vor 1 Minute:

Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke.

Hängt von deinem KV oder div Vereinbarungen in der Firma ab

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Rapid. Immer. Überall.

zuerst mal mekn beileid. 

trauerurlaub oder für das begräbnis? ich würde am einfachsten mit deinem arbeitgeber sprechen. der wird zu 99% hoffe ich mal mitgefühl zeigen.

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jung, dynamisch, erfolglos
BuchiRapid schrieb vor 2 Stunden:

zuerst mal mekn beileid. 

trauerurlaub oder für das begräbnis? ich würde am einfachsten mit deinem arbeitgeber sprechen. der wird zu 99% hoffe ich mal mitgefühl zeigen.

Es geht da weniger um.mitgefühl, als darum ob ein Sonderurlaub zusteht oder nicht. Ein Arbeitgeber einer bestimmten Größe kann ja nicht einfach so Urlaubstage herschenken. Wenn mein bester Freund stirbt geht mir das näher als wenn's mein Schwager ist. Trotzdem muss ich in dem Fall einen Urlaubstag nehmen.

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Rapid. Immer. Überall.
Fuxxl schrieb Gerade eben:

Es geht da weniger um.mitgefühl, als darum ob ein Sonderurlaub zusteht oder nicht. Ein Arbeitgeber einer bestimmten Größe kann ja nicht einfach so Urlaubstage herschenken. Wenn mein bester Freund stirbt geht mir das näher als wenn's mein Schwager ist. Trotzdem muss ich in dem Fall einen Urlaubstag nehmen.

Sowieso. Versuchen kann ers trotzdem, wir wissen ja auch nicht wie groß der AG hier ist. Bin leider im AR nicht gerade der Experte & hab keine Zeit für eine kurze Recherche. 

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Baltic Cup Champion
dialsquare schrieb am 19.5.2017 um 13:23 :

Problem ist, dass der Typ seiner Versicherung die Fakten anders vorgelegt hat

Sie hat jetzt nochmal den Unfallbericht gesendet, mit Screenshot vom Ort usw.

Der Scheiß zieht sich halt mittlerweile schon org in die Länge

Kann man noch was machen?

 

Wie ging es denn weiter? :ears:

Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS.

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