bw_sektionsbg ASB-Legende Geschrieben 3. Dezember 2023 Brauche Rat: es gibt ein Handy inkl. SIM nachweislich in meinem Besitz ist. Das Handy ist via Code gesperrt. Eine dritte Person schafft es oder lässt das Handy durch Profis entsperren, saugt via App Daten ab und versendet Fotos von MIR an weitere Personen. Ist das Verhalten dieser Person strafbar? Unbefugte Inbetriebnahme, meine Persönlichkeitsrechte (Fotos von mir) oder ist eine Anzeige umsonst? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 3. Dezember 2023 kann mir nicht vorstellen dass sowas rechtens ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 3. Dezember 2023 Das Recht am eigenen Bild hast grundsätzlich du selber. Wenn ein anderer es sich aneignet, ohne dazu berechtigt zu sein, macht er sich sicher strafbar. DSGVO und so. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 3. Dezember 2023 herr_bert schrieb am 29.11.2023 um 21:27 : Kurze Frage an das ASB. Nachbargrundstück steht leer, wir haben dort unser Zweitauto geparkt. Besitzer ist eine Baufirma, es gibt einen Mietvertrag, Betrag wird monatlich überwiesen. Jetzt wurde vor eineinhalb Wochen ein LKW Anhänger so abgestellt, dass wir mit dem Auto nicht raus können. Wir waren anfangs eine Woche krank, da war es uns quasi egal und wir dachten der wird den nicht so lange stehen lassen. Falsch gedacht, Anhänger stand am Wochenende immer noch dort, also haben wir den Vermieter gebeten, den Anhänger umzustellen. Er hat sich per Nachricht entschuldigt und gesagt, er werde es in die Wege leiten. Das war am Samstag. Jetzt steht der Anhänger immer noch dort, auf eine weitere Urgenz wurde nicht reagiert. Bis Montag war es nur ärgerlich, jetzt arbeite ich aber und meine Frau hätte schon gerne ihr Auto genutzt. Tragisch war es bis jetzt auch nicht, nur ungut, weil wir ein Baby daheim haben und sie halt sonst schwer wegkommt. Morgen hätte sie aber einen Termin, das weiß der Vermieter auch. Grundsätzlich bin ich bei sowas ganz entspannt und versuche das irgendwie mit Kompromissen zu lösen. Aber irgendwann zipft es mich halt an, dass wir uns um irgendwelche Sonderlösungen bemühen müssen, damit wir mit unserem Auto von unserem bezahlten Parkplatz kommen. Also würde ich ihm gerne mitteilen, dass es so nicht geht. Dabei hätte ich gedacht z.B. die Miete aliquot um die Tage wo der LKW-Anhänger drinnen stand zu reduzieren. Es geht mir hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. ist das einfach so möglich oder muss man das vorher ankündigen bzw. ist es eh fürn Hugo und soll ich es nochmals mit Nachrichten probieren. Eine vermieteter Parkplatz unterliegt nicht dem MRG (außer es ist Teil des Mietvertrages der Wohnung, die dem MRG unterliegt) und könnte vom Vermieter jederzeit gekündigt werden, außer der Mietvertrag ist entsprechend formuliert, gilt schließlich das Vertragsrecht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 5. Dezember 2023 Kennt sich jemand mit Recht im Straßenverkehr aus? Mich würde Interessieren wie bindend Angaben am Unfallbericht sind, die unterzeichnet wurden? Wenn ich hergang A unterzeichne, dann aber B behaupte, ist das überhaupt rechtlich noch zulässig? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 5. Dezember 2023 wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde: Kennt sich jemand mit Recht im Straßenverkehr aus? Mich würde Interessieren wie bindend Angaben am Unfallbericht sind, die unterzeichnet wurden? Wenn ich hergang A unterzeichne, dann aber B behaupte, ist das überhaupt rechtlich noch zulässig? Naja, mit deiner Unterschrift wird halt der Bericht zu einer Urkunde, wenn auch einer privaten. Du wirst dem Verkehrsrichter halt erklären müssen, warum du auf einmal doch was anderes behauptest. Aber ja, es ist kein bindender Vertrag, an den du dich dann halten musst. Ähnlich wie eine Aussage, die du später abänderst. Es kann einen ja auch niemand zwingen, den Bericht zu unterschreiben. Bzw. kann jeder der Unfallgegner seinen eigenen ausfüllen, wenn die Meinungen zum Hergang unterschiedlich sind. Der Bericht soll ja bestenfalls Einvernehmen herstellen, damit man gar kein Gericht braucht. Wenn das nicht geht, dann muss eben der Richter ran. Aber wenn man schon mal unterschrieben hat, hat man sicher Erklärungsbedarf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Icerain Weltklassecoach Geschrieben 5. Dezember 2023 wienerfußballfan schrieb vor 2 Stunden: Mich würde Interessieren wie bindend Angaben am Unfallbericht sind, die unterzeichnet wurden? In der Fahrschule haben sie uns gesagt, dass so ein Unfallbericht nicht viel wert ist (/sein kann), weil die Person dann immer noch sagen kann: "Im ersten Schock habe ich das halt unterschrieben". 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 5. Dezember 2023 Icerain schrieb vor 57 Minuten: In der Fahrschule haben sie uns gesagt, dass so ein Unfallbericht nicht viel wert ist (/sein kann), weil die Person dann immer noch sagen kann: "Im ersten Schock habe ich das halt unterschrieben". Beim Bundesheer ist es den Heereskraftfahrern sogar verboten, irgendetwas zu unterschreiben, auch den Europ. Unfallbericht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 5. Dezember 2023 wienerfußballfan schrieb vor 4 Stunden: Kennt sich jemand mit Recht im Straßenverkehr aus? Mich würde Interessieren wie bindend Angaben am Unfallbericht sind, die unterzeichnet wurden? Wenn ich hergang A unterzeichne, dann aber B behaupte, ist das überhaupt rechtlich noch zulässig? Also rechtlich bindend im Sinne von "was da drauf steht gilt egal was wirklich war" ist so ein Unfallbericht nicht. Ihm kommt aber natürlich Beweiskraft zu weshalb es nicht ganz egal, was man da unterschreibt. Aber wenn z.B. ein Sachverständiger später feststellt, dass der Hergang wie im Unfallbericht beschrieben eigentlich ausgeschlossen ist, zählt das mehr. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
damich ASB-Legende Geschrieben 21. Dezember 2023 Hätte da mal einige Fragen zu einer Zwangsversteigerung. Es geht um ein Grundstück das Zwangsversteigert wird mit einem Hälfteanteil und einigen Pfandrechte die drauf liegen. 1. Was passiert mit den Pfandrechten nach der versteigerung? Bleiben die bestehen? den die übersteigen den wert des Grundstückes um einiges. (auch weil die grundpreise bei uns extrem niedrig sind, weil Arsch der welt) 2. der zweite Eigentümer ist eine Immo Firma die sich darauf spezialisiert hat Zwangsversteigerungen abzuweden, wenn ich das Gutachten richtig lese haben diese eines der Pfandrechte übernommen worauf dieses gelöscht wurde und somit eine zwangsversteigerung vor 3 Jahren abgewendet wurde. die zwangsversteigerung kommt aber nun durch die Forderung genau dieser Immo Firma im genau selben Betrag wie das damalige Pfandrecht. ist also davon auszugehen das mit dieser Versteigerung die Immo Firma sich ihr Geld wieder holen will und danach dieses Pfandrecht gelöscht wird, die anderen aber aufrecht bleiben? 3. Was passiert mit dem Hälfteanteil, also der teil der Immofirma, muss ich den dann rauskaufen, wäre es sinnvoll kontakt mit der Firma aufzunehmen? ist zu vermuten das die mir diesen teil überteuert verkaufen möchten bzw. mir probleme bereiten wenn ich bauen will? (was ich sowieso nur machen würden wenn mir das Grudstück zu 100% gehört) Das Grundstück ist jetzt nicht wirklich ein Anlage Objekt. Insgesamt wird das Interesse denke ich eher gering an dem Grundstück sein, das Grundstück liegt eigentlich seit ich denken kann brach, ein Teil ist Grünland und darf nicht bebaut werden was aber kein problem wäre weil dieser teil als Garten genutzt werden könnte. Es wäre für mich aber eben nur interessant wenn es um etwa den Marktüblichen Preisen hergehen würde und dann keine unliebsamen überraschungen auf mich warten. ich kenne auch 2 die bei der Firma arbeiten/gearbeitet haben die das Gutachten erstellt haben, werd da auch mal nachfragen weil die sich wohl damit auskennen. Versteigerung ist erst ende Jänner, also noch etwas zeit. Danke schonmal falls sich da wer auskennt, gerne auch per PN falls wer noch mehr infos will. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 27. Dezember 2023 Frohnatur schrieb am 26.5.2022 um 13:10 : MWn müsste das die Haftpflichtversicherung der Beklagten zahlen. Zumindest bei Bekannten war es so. Der damalige Vorfall war folgendermaßen: Hund ist aus dem eingezäunten Garten entwischt, verfolgte und bellte eine vorbeikommende Radfahrerin an, Radfahrerin trat nach dem Hund vor Schreck, Hund biss leicht zu. Das Opfer erhielt ca. 2.000 € Schmerzensgeld, bezahlt von der Haftpflichtversicherung. Der Hund muss allerdings explizit in die Versicherung reingenommen werden! Mein Rat: Rechtsanwalt nehmen und verklagen. Der Rechtsanwalt sollte bzgl. geforderter Summe da mehr wissen. Für die Zukunft Rechtsschutzversicherung machen. So seit ca. 2 Wochen ist das endlich erledigt. Im Endeffekt hat die Versicherung des Hundehalters nun EUR 1100 über die Haftpflicht und eine zusätzliche Schmerzensgeldpauschale in Höhe von EUR 1000 bezahlt. Ich war sehr überrascht, dass das nun doch so viel ist, ich hatte mit ca. 200 EUR gerechnet. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 4. Januar 2024 Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 6 Minuten: Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. Sollen sie es doch einklagen. Ich hoffe doch, dass du RS-Versicherung hast? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 9 Minuten: Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. Dazu benötigt man weitere Informationen: An welchem Tag ist dein Opa verstorben und welche Pension (also für welches Monat) hast du abgeholt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 4. Januar 2024 WorkingPoor schrieb vor 10 Minuten: Die PVA fordert von mir über 2000 Euro zurück, weil ich "unberechtigt" die Pension meines Opas einen Tag vor seinem Tod am Postamt abgeholt habe. Die Trotteln erzählen mir, die Post hätte es nur ihm persönlich auszahlen dürfen. Obwohl da nichts von eigenhändig steht und am Zettel von der Post sogar beschrieben ist, wie ein Ersatzempfänger das Geld abholen kann. Die wollen das Geld trotzdem zurück Ach ja. Ich hatte eine Postvollmacht für alles. RSa, RSb, eigenhändige Sendungen, Geldbeträge, bescheinigte Sendungen und so weiter. Aber das hat den Praktikanten am Telefon wenig beeindruckt. Ich glaube, die wollen mich da über den Tisch ziehen. Hat wohl damit zu tun, dass die Pension aufgrund des Ablebens nicht in der vollen Höhen zugestanden hat und jetzt ein Teil rückgefordert wird. In vielen Fällen wird diese nämlich noch vorausbezahlt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.