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aurinko schrieb vor 17 Stunden:

Heißt das, man kann den Ausgleich erst machen, wenn die Daten übermittelt wurden?

Nein, machen kannst du ihn schon, allerdings werden diese Sonderausgaben (Kirchenbeiträge, Spenden) dann eben nicht berücksichtigt und deine Gutschrift reduziert sich/deine Nachzahlung erhöht sich.

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Hutz schrieb am 10.2.2018 um 23:24 :

Auch eine Frage: Ich zieh nächstes Jahr in einen Neubau und hab vergangenes Jahr einen Teil des Genossenschaftsbeitrages gezahlt. Der Bau, in den ich ziehen werde, wurde vergangenes Jahr zu bauen begonnen. Die Wohnanlage selbst wird aber aus 7 Häusern bestehen, die schon zum Teil bewohnt werden.

Jetzt steht auf der Seite vom Finanzamt folgendes:

Gilt dieser erste Spatenstich jetzt für UNSER Gebäude oder für die gesamte Anlage :ratlos:

€: und die Zitierfunktion von anderen Seiten ist fürn Oasch.

Ich bin der Meinung, dass man das Wort erster Spatenstich nicht zu weit interpretieren darf, Lohnsteuer-Richtlinien sagen in der RZ 441:

"Darlehensrückzahlungen können bis 31.12.2020 nur solange als Sonderausgaben abgesetzt werden, als tatsächlich ein begünstigter Wohnraum (siehe Rz 504) vorliegt und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag über achtjährig gebundene Beträge) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden ist."

 

Da gehts dann schon um das konkrete (neue) Bauvorhaben und nicht um die gesamte Anlage.

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ASB-Halbgott

Heuer ging es sehr flott bei mir, trotz hohen Betrages. Hatte die letzten beiden Jahre aber eine Überprüfung und alle Unterlagen nachgereicht, vielleicht haben sie sich deswegen gedacht, dass die Prüfung eh wieder umsonst ist.
07.02. Erklärung abgeschickt, 08.02. abends den Bescheid in der Databox gehabt. Geld ist bis jetzt nicht da aber ich denke mal das wird morgen oder spätestens übermorgen am Konto sein, hoff ich hald :D.

 

bearbeitet von semmerl

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Chefjugo am Platz
johnny_knoxville schrieb vor 21 Stunden:

Ich bin der Meinung, dass man das Wort erster Spatenstich nicht zu weit interpretieren darf, Lohnsteuer-Richtlinien sagen in der RZ 441:

"Darlehensrückzahlungen können bis 31.12.2020 nur solange als Sonderausgaben abgesetzt werden, als tatsächlich ein begünstigter Wohnraum (siehe Rz 504) vorliegt und mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag über achtjährig gebundene Beträge) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden ist."

 

Da gehts dann schon um das konkrete (neue) Bauvorhaben und nicht um die gesamte Anlage.

Ich hab’s fast befürchtet.... :schluchz:

Danke

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mit Milch
semmerl schrieb vor 55 Minuten:

08.02. Vormittags Erklärung abgeschickt, 08.02. abends den Bescheid in der Databox gehabt. Geld ist bis jetzt nicht da aber ich denke mal das wird morgen oder spätestens übermorgen am Konto sein, hoff ich hald :D.

So  bei mir ;)

Damit gesamtes berufsbegleitendes Studium mit diversen Werbungskosten ohne Finanzamtprüfung überstanden, scheinbar war ich viel zu ehrlich und vorsichtig, damit ich nicht aufgefallen bin ;)

bearbeitet von Kaffee

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ASB-Halbgott
Kaffee schrieb vor 21 Minuten:

So  bei mir ;)

Damit gesamtes berufsbegleitendes Studium mit diversen Werbungskosten ohne Finanzamtprüfung überstanden, scheinbar war ich viel zu ehrlich und vorsichtig, damit ich nicht aufgefallen bin ;)

Bei mir ist es auch das berufsbegleitende Studium und damit verbundene Kilometer, das den Löwenanteil ausmacht. Da ich jetzt aber im 4.Semester vom Master bin, geht das leider auch nur mehr nächstes Jahr. Aber wie du es geschafft hast nie in die Prüfung zu kommen ist mir ein Rätsel :D. Unser kompletter Studiengang und all meine berufsbegleitenden Freunde waren alle mindestens 1 mal in der Prüfung und mussten Dokumente (Fahrtenbuch ect.) nachreichen.
Am Konto hast du also auch noch nichts? Das ging dafür nämlich normalerweise schneller bei mir.

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Workaholic
raumplaner schrieb am 11.2.2018 um 00:40 :

hab noch nicht geschaut, aber meine frau mama hat heute erwähnt, dass sie noch nichts hat. und von der feuerwehr ried wird das auch nie automatisch ankommen (falls auch du zufällig denen was gespendet hast), weil sie die kapazitäten nicht haben. 

Das Übermitteln der Spender besteht darin, die Namen, das Geburtsdatum und die Summe in eine Excel-Tabelle einzugeben.

Wäre eine schwache Ausrede wenn dem wirklich so ist.

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uhhuh...h..
lois schrieb vor 2 Stunden:

Nachgeschaut, ob der Lohnzettel schon übermittelt wurde? 

Jaja. Sonst hätte ich die Vorberechnung net durchführen können. Hab extra damit gewartet. War auf der sicheren Seite. Jetzt dauerts echt länger.

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