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Rapid muss immer.
semmerl schrieb vor 3 Stunden:

So noch eine Frage an die Finanzamt-Experten hier mit der großen Bitte um Beantwortung.

Bei mir geht sich die große Pendlerpauschale um 4 Minuten nicht aus (laut Pendlerrechner). Das ist schon ziemlich ärgerlich wenn ich bedenke dass ich dadurch 140 Euro Netto pro Monat verliere und ich sowieso jeden Tag ewig lang zum Arbeitsplatz fahre und wieder retour. Wenn ich meine Arbeitszeit von 08:00 auf 07:15 umändern würde (diese muss man ja angeben für den Rechner), dann stünde mir allerdings die große Pendlerpauschale zu (weil da die Öffis nicht mehr so gehen dass ich unter 120 Minuten Fahrzeit komme). 
Jetzt die entscheidende Frage: Wie wird das kontrolliert ob ich im Normalfall um 07:15 oder 08:00 in der Arbeit bin? Kann ich da also tricksen?

 

Vielen Dank falls sich jemand auskennt :D !

Du hast 60km in die Arbeit? Dann bist sowieso schon eine arme Sau :D

Und ja wegen 4min ist das natürlich ärgerlich, füllst du den Pendlerrechner zum ersten mal aus? Denn wenn du zB seit 5 Jahren schon die große beziehst und du es nun wieder in die anva eingibst, wird´s nicht auffallen. Hat´s jetzt einen Fahrplanwechsel gegeben und deswegen fällst du ungut rein?

 

edit: und 140.- netto unterschied kann es nicht ausmachen, wurde aber eh schon erklärt.

bearbeitet von SmokinAces

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ASB-Halbgott

Stimmt war ein Schwachsinn von mir. Wären rund 50 Euro Unterschied netto. Ja mit den Öffis sinds leider deutlich mehr als 60 km und ja ich bin auch ned glücklich damit aber da gibts ein paar wichtige und gute andere Gründe warum ich mir das antue. Theoretisch möglich wäre es um 07:15 anzufangen aber sinnvoll eher weniger.

Zum ersten Mal ausgefüllt hab ichs vor 2 Jahren, da wars aber noch bissl deutlicher. Dann bin ich letztes Jahr übersiedelt und jetzt ist hald so mega knapp mit 4 min.

bearbeitet von semmerl

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Fly like an airliner

FRAGE:

Ich bekomme ein paar Euro aus einer Lehrtätigkeit überwiesen mit dem Titel "Gehalt Universität X".

Es stellt sich mir nun die Frage wie ich hinsichtlich Einkommenssteuer damit umgehen muss - ich bin für jegliche TIpps und Tricks dankbar :)!

 

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get the fuck in!
hcg schrieb vor 30 Minuten:

FRAGE:

Ich bekomme ein paar Euro aus einer Lehrtätigkeit überwiesen mit dem Titel "Gehalt Universität X".

Es stellt sich mir nun die Frage wie ich hinsichtlich Einkommenssteuer damit umgehen muss - ich bin für jegliche TIpps und Tricks dankbar :)!

 

Wenn es kein Dienstverhältnis ist, sollte meiner Meinung nach dort eine §109a-Meldung für dich gemacht werden:

https://www.wko.at/service/steuern/Die_Mitteilungspflicht_gemaess_109a_EStG.html

4. Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender, sofern keine nichtselbständigen Einkünfte vorliegen. Nicht mitteilungspflichtig sind Entgelte für eine erzieherische Tätigkeit sowie für Leistungen, die eine auf die Umstände des jeweils Betroffenen bezogene beratende und anleitende Tätigkeit darstellen, welche eine Erhebung und Analyse faktischer (Lebens)Umstände des konkret Betroffenen zur Grundlage hat (z.B. Lebens- oder Ernährungsberater).
 
Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn 
  • das insgesamt im Kalenderjahr geleistete (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze nicht mehr als € 900,- und

  • das (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze für jede einzelne Leistung nicht mehr als € 450,- beträgt.

  • Für das Unterbleiben der Mitteilungspflicht müssen beide Voraussetzungen gemeinsam vorliegen.

bearbeitet von Maulinho

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Beruf: ASB-Poster

ich bekomm jahr für jahr für jahr ein brief von wiener wohnen bezüglich "für vorlegung beim finanzamt" kosten die das jahr von meiner Miete? für den bau der anlage verwendet wurde nehme ich mal an... (oder abbau von kredit für den damaligen bau besser gesagt)

kann ich diese summe auch in den steuerausgleich mit rein nehmen? die ganze oder nur ein teil davon, kennt sich damit wer aus ?

 

bearbeitet von casinho23

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get the fuck in!
casinho23 schrieb vor 29 Minuten:

ich bekomm jahr für jahr für jahr ein brief von wiener wohnen bezüglich "für vorlegung beim finanzamt" kosten die das jahr von meiner Miete? für den bau der anlage verwendet wurde nehme ich mal an... (oder abbau von kredit für den damaligen bau besser gesagt)

kann ich diese summe auch in den steuerausgleich mit rein nehmen? die ganze oder nur ein teil davon, kennt sich damit wer aus ?

 

Reinschreiben unter Sonderausgaben / Rückzahlung Darlehen Wohnraumschaffung (oder so). 

Ist mit 2.920,- gedeckelt meines Wissens(?). Aber das wird sowieso berücksichtigt, wenn du mehr angibst.

Geht aber nur mehr bis 2020.

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..................
Delije+Gate7 schrieb vor 23 Stunden:

Kann ich den Tilgungsträger (Lebensversicherung) für meine Eigentumswohnung absetzten?

Ich zitiere da die Lohnsteuer-Richtlinien (und grundsätzlich nur Altverträge vor 1.1.2016):

Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für:

  • freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988 bzw. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988),
  • freiwillige Unfallversicherung,
  • freiwillige Pensionsversicherung, soweit nicht für die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist,
  • Lebensversicherung auf Ableben,
  • Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist,
  • Rentenversicherung mit einer mindestens auf die Lebensdauer zahlbaren Rente,
  • freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen,
  • Pensionskassen, soweit nicht für die Beiträge eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist,
  • betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie
  • ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 PKG

 

 

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Weltklassecoach
johnny_knoxville schrieb am 9.2.2018 um 12:58 :

Ich zitiere da die Lohnsteuer-Richtlinien (und grundsätzlich nur Altverträge vor 1.1.2016):

Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für:

  • freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988 bzw. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988),
  • freiwillige Unfallversicherung,
  • freiwillige Pensionsversicherung, soweit nicht für die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist,
  • Lebensversicherung auf Ableben,
  • Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist,
  • Rentenversicherung mit einer mindestens auf die Lebensdauer zahlbaren Rente,
  • freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen,
  • Pensionskassen, soweit nicht für die Beiträge eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist,
  • betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie
  • ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 PKG

 

 

Also ist es nicht möglich wenn ich es richtig verstanden habe. Da ich meine Lebensversicherung nicht vor 1996 abgeschlossen habe.

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Chefjugo am Platz

Auch eine Frage: Ich zieh nächstes Jahr in einen Neubau und hab vergangenes Jahr einen Teil des Genossenschaftsbeitrages gezahlt. Der Bau, in den ich ziehen werde, wurde vergangenes Jahr zu bauen begonnen. Die Wohnanlage selbst wird aber aus 7 Häusern bestehen, die schon zum Teil bewohnt werden.

Jetzt steht auf der Seite vom Finanzamt folgendes:

Zitat

Diese Sonderausgaben sind nur dann absetzbar, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag über achtjährig gebundene Beiträge) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen

oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde.

Gilt dieser erste Spatenstich jetzt für UNSER Gebäude oder für die gesamte Anlage :ratlos:

€: und die Zitierfunktion von anderen Seiten ist fürn Oasch.

bearbeitet von Hutz

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Hammerwerfer schrieb vor 28 Minuten:

Wurden bei jemanden schon die Spendenbeträge ans Finanzamt übermittelt?

hab noch nicht geschaut, aber meine frau mama hat heute erwähnt, dass sie noch nichts hat. und von der feuerwehr ried wird das auch nie automatisch ankommen (falls auch du zufällig denen was gespendet hast), weil sie die kapazitäten nicht haben. 

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