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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

und das geht wie?

Einloggen, dort muss ein Unterpunkt sein bzw. gibts eine Frist nachdem du den Bescheid bekommen hast, müsste aber alles dortstehen im Onlinebereich.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

ok danke, aber ich hab gerade den onlinebereich durchsucht und leider nichts derartiges gefunden

Normal müsst es bei deinem Online-Bescheid dabeistehen (kleingedruckt?) als Belehrung oder so!

Kann aber nix sagen, hab ihn heuer noch nicht gemacht und muss erst wieder meine Logindaten suchen, kann daher nicht nachschauen momentan.

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Im ASB-Olymp

Normal müsst es bei deinem Online-Bescheid dabeistehen (kleingedruckt?) als Belehrung oder so!

Kann aber nix sagen, hab ihn heuer noch nicht gemacht und muss erst wieder meine Logindaten suchen, kann daher nicht nachschauen momentan.

Meinst Du diese:

Rechtsmittelbelehrung: Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid Berufung einzulegen (z.B. wenn

Fehler aufgetreten sind bzw. wenn Sie Positionen vergessen haben). Die Berufung muss innerhalb eines

Monats nach der Zustellung des Bescheides beim oben angeführten Finanzamt eingereicht oder bei der

Post aufgegeben werden. In der Berufung sind der Bescheid zu bezeichnen (Einkommensteuerbescheid

für 2012 vom 22. Februar 2013) sowie die gewünschten Änderungen anzuführen und zu begründen. Die

Berufung hat keine aufschiebende Wirkung (§ 254 BAO).

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Europaklassespieler

So bei mir erstmalig steuerausgleich mit kind! Gibts was zu beachten? Sohnemann seit august da, freundin auf karenz!

Normalerweiße nicht, also du kannst sie machen wie immer, Alleinverdienerabsetzbetrag bekommst leider nicht, hab es voriges Jahr probiert, da unsere Kleine Ende Juni auf die Welt gekommen ist und ich gedacht habe ich bekommen, den Alleinverdiener.

Begründung war das man mindestens ein halbes Jahr Kinderbeihilfe beziehen muss um den Alleinverdienerabsetzbetrag zu erhalten. Ansonsten würde mir jetzt nichts einfallen, was du sonst noch so ansetzen könntest für deinen Sohnemann.

bearbeitet von juergen2070

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Europaklassespieler

Kinderfreibetrag gibts dann erst nächstes Jahr.

Alleinverdiener wie schon bereits ausgeführt, gibts ebenfalls, bei zutreffen der anderen Bedingungen, erst nächstes Jahr. (obwohl bei juergen2070 der Alleinverdiener eigentlich zugestanden wäre, weil das Kind vor 1. Juli geboren ist....)

Das mit dem Alleinverdiener war auch mein Gedanke, nur lt. Bescheid stand er mir nicht zu, kann Ihn zuhause ausgraben da elektronische Zustellung und dann könnte ich die Begründung posten, aber ist bereits hinfällig weil der Zeitraum für den Einspruch bereits abgelaufen ist.

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